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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/2792 19. Wahlperiode 14.06.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2159 – Kooperation mit Ägypten im Bereich von Migration und Grenzüberwachung Vorbemerkung der Fragesteller Am 27. August 2017 haben die Regierungen Ägyptens und Deutschlands eine politische Vereinbarung zur „Zusammenarbeit im Migrationsbereich“ geschlos- sen (Quellen hier und im Folgenden: Bundestagsdrucksachen 19/1981, 19/1753). Die ägyptischen Interessen werden darin beschrieben als „Bekämp- fung illegaler Migration, Bekämpfung krimineller Schmuggler, sowie mehr Be- mühungen zur Verhinderung illegaler Abfahrten von ägyptischen Küsten, Ver- hinderung illegaler Transit-Migration, insbesondere über die Landgrenze nach Libyen, Rückkehr von in Ägypten festgestellten Migranten ohne ein Aufent- haltsrecht in Ägypten in ihre Herkunftsländer, Unterbringung von Personen, die nach ägyptischen Regelungen internationalen Schutz bedürfen und Rücknahme illegal in Deutschland aufhältiger ägyptischer Staatsangehöriger, entsprechend den internationalen Verpflichtungen beider Länder“. Der „Migrationsdialog“ ist der Bundesregierung zufolge „als offener Prozess angelegt, in dessen Rahmen eine Einigung beider Seiten auf Umsetzungsmaßnahmen in den vereinbarten Kooperationsbereichen angestrebt wird“. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller geht es in dem anschließend begonnenen „Migrationsdialog“ vor allem darum, möglichst viele Menschen von der Überfahrt in die reichen Länder der Europäischen Union abzuhalten. Ägypten wird vor allem dabei unterstützt, seine Grenzen zu sichern und aus Deutschland Abgeschobene zurückzunehmen. Geplant ist eine bilaterale poli- zeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe, mit der die ägyptische Grenzpoli- zei in „ihren Kernkompetenzen (Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, Überwachung der Grenzen etc.) gestärkt werden“ soll. Derzeit führt die Bun- desregierung „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite“ zum Fähigkeitsaufbau der Grenzpolizei durch, die mittels erhöhter polizeilicher Aufbauhilfe „in ihren strategischen, operativen und rechtstaatlichen Kompetenzen gestärkt werden soll“. Ägypten habe eine „Bedarfsliste an technischer Ausstattung“ vorgelegt, deren Prüfung andauert. Hinter dem Aufbau eines „Migrationsberatungszentrums“ verbirgt sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wie im Niger eine Schaltstelle zur Rücknahme von Abgeschobenen und zur Verbreitung von Abschottungsrheto- rik („aufklärende Kommunikation zu Flucht und Migration in Ägypten“). Von Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/2792 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. deutscher Seite wird das „Migrationsberatungszentrum“ von der Deutschen Ge- sellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bun- desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Die GIZ hat hierfür bereits „Gespräche“ mit dem ägyptischen Mi- nisterium für Investitionen und Internationale Zusammenarbeit aufgenommen. „Umsetzungsmodalitäten“ würden noch geprüft, weitere ägyptische Stellen im Laufe des Prozesses miteinbezogen. Schließlich will die Bundesregierung verlässliche Verfahren zur Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger und zur anschließenden Aus- stellung von Passersatzpapieren innerhalb verlässlicher Fristen entwickeln. Ziel ist die Vereinbarung einer „Regelung mit der ägyptischen Seite“ mit einheitli- chen Verfahrensgrundsätzen. Die Bundesregierung hat hierzu bereits im Jahr 2017 einen Entwurf an die ägyptische Regierung übermittelt, über den jedoch noch nicht entschieden wurde. Zuletzt wurden neun ägyptische Staatsangehö- rige nach Ägypten abgeschoben und dabei von 35 Angehörigen der Bundespo- lizei begleitet. Weitere Abschiebungen seien geplant. Auch die Europäische Union hat in einer hochrangigen Sitzung unter Beteili- gung von EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos im Dezember 2017 einen „Migrationsdialog“ mit Ägypten begonnen. Ziel ist die engere Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) und das Europäische Polizeiamt Europol, die auch an dem „Mig- rationsdialog“ teilnehmen. Auch dort geht es um „Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration“. 1. Von welchen deutschen und ägyptischen Behörden wird die „bilaterale po- lizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“, mit der die ägyptische Grenzpolizei in „ihren Kernkompetenzen (Kontrolle des grenzüberschreiten- den Verkehrs, Überwachung der Grenzen etc.) gestärkt werden“ soll, behan- delt und beraten? Die Bundespolizei führt in den Bereichen des Grenzschutzes, der Luftsicherheit sowie der maritimen Aufgaben Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungs- hilfe zugunsten ägyptischer (Grenz-) Polizeibehörden durch. 2. Mit welchen Ministerien führt die Bundesregierung „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite“ zum Fähigkeitsaufbau der Grenzpolizei durch? Im Rahmen der bundespolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe stimmt sich die Bundesregierung mit dem ägyptischen Innenministerium und dem Mi- nisterium für zivile Luftfahrt ab. 3. Worin bestehen die für den Fähigkeitsaufbau der Grenzpolizei benötigten „strategischen, operativen und rechtstaatlichen Kompetenzen“ im Einzel- nen? Die bundespolizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe erstreckt sich im Ein- zelnen auf die grenzpolizeilichen Bereiche der Grenzkontrolle/-überwachung so- wie der Dokumenten- und Urkundensicherheit. Hinsichtlich der Luftsicherheits- aufgaben geht es um den Bereich der Luftsicherheitskontrolle, insbesondere tech- nische Ausstattung und damit verbundene Schulungsmaßnahmen. Die maritimen Aufgaben der ägyptischen Grenzpolizei werden durch Maßnahmen der Einsatz- mobilität, unter anderem Streifenfahrzeuge für den Küstenbereich, unterstützt.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/2792 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Wann und wo hat die ägyptische Regierung eine „Bedarfsliste an technischer Ausstattung“ vorgelegt? a) Welche konkrete Ausstattung wird darin nachgefragt (bitte vollständig ausweisen und auch Stückzahlen angeben)? b) Wann soll die Prüfung der „Bedarfsliste“ nach gegenwärtigem Stand ab- geschlossen sein? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die ägyptische Botschaft hat eine Bedarfsliste im Nachgang zu einer Bespre- chung deutscher und ägyptischer Delegationen am 14. Februar 2017 übermittelt. Die bundespolizeiliche Ausstattungshilfe zugunsten ägyptischer (Grenz-)Polizei- behörden befindet sich gegenwärtig im Prüfungs- und Planungsprozess und wird mit den ägyptischen Behörden abgestimmt. Mit Blick auf den noch nicht abge- schlossenen Abstimmungsprozess können zu den Inhalten der Bedarfsliste keine Angaben gemacht werden. 5. Inwiefern sind die beiden Geheimdienste GIS und NSA (Staatssicherheits- dienst) in den „Migrationsdialog“ oder andere Zusammenarbeitsformen hin- sichtlich der deutschen Beihilfe zur Migrationskontrolle eingebunden? Welche Ausstattungs- oder Ausbildungshilfen oder sonstigen Zusammenar- beitsformen sind in diesem Kontext für die Dienste anvisiert? Die Beantwortung der Frage 5 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen er- folgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bun- des sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst besonders schutzwür- dig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Er- kenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkennt- nisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung ste- henden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssa- chenanweisung mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft * und werden separat übermittelt. 6. Wo soll das „Migrationsberatungszentrum“ nach gegenwärtigem Stand er- richtet werden? Über den Standort ist noch nicht abschließend entschieden worden, die ten- denzielle Präferenz für ein Migrationsberatungszentrum ist Kairo. 7. Welche „Umsetzungsmodalitäten“ haben die GIZ oder das BMZ hierzu vor- geschlagen? Es findet derzeit ein Austausch mit den ägyptischen Stellen statt, um die Umset- zungsmodalitäten für die Funktionen des Migrationsberatungszentrums näher zu bestimmen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.",
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"content": "Drucksache 19/2792 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Das bisherige Konzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung (BMZ) sieht folgende Aufgaben vor: Information über Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ägyptischen Arbeitsmarkt sowie über Möglichkeiten der regulären Migration nach Deutschland, Aufklärung über die Gefahren der irregulären Migration und erste Anlaufstelle für Rückkehrer aus Deutschland und aus Drittländern. a) Welche eigenen Vorschläge oder Änderungsvorschläge hat das ägypti- sche Ministerium für Investitionen und Internationale Zusammenarbeit hierzu gemacht? Eigene erste Vorschläge wurden bisher vom „Ministry of State for Emigration and Egyptian Expatriates Affairs“ (MSEEEA) unterbreitet. Hierzu findet ein Aus- tausch mit dem MSEEEA und anderen relevanten Stellen statt. Das MSEEEA sieht vergleichbare Funktionen wie das BMZ für das Migrationsberatungszent- rum vor. Es wird weiter auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. b) Wann soll die Prüfung nach gegenwärtigem Stand abgeschlossen sein? Die Umsetzungsmodalitäten werden im kontinuierlichen Austausch gemeinsam mit den ägyptischen Stellen geprüft und bis zur Eröffnung des Migrationsbera- tungszentrums schrittweise abgestimmt. c) Welche weiteren ägyptischen Stellen werden nach gegenwärtigem Stand miteinbezogen? Neben dem ägyptischen “Ministry of Investment and International Cooperation” (MIIC) wurden bisher auch das “Ministry of Education” (MoE) und das “Ministry of State for Emigration and Egyptian Expatriates Affairs” (MSEEEA) mit einbe- zogen. Weitere ägyptische Stellen werden bei Bedarf im Laufe des Prozesses in- volviert. 8. Welche Vorschläge zur Entwicklung eines verbindlichen Verfahrens zur Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger und zur an- schließenden Ausstellung von Passersatzpapieren hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung Ägyptens vorgelegt? a) Welche Fristen sind in dem deutschen Vorschlag enthalten? b) Wie hat sich die ägyptische Regierung hierzu positioniert? c) Aus welchem Grund wurde ein im Jahr 2017 an die ägyptische Regierung übermittelter Entwurf noch nicht entschieden? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung gibt zu laufenden Verhandlungen keine Auskunft. 9. Welche weiteren Abschiebungen nach Ägypten sind nach Kenntnis der Bun- desregierung derzeit geplant, und von welchen Flughäfen sollen diese nach gegenwärtigem Stand erfolgen? Für die Planung und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen sind die Lan- desbehörden zuständig.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/2792 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung die gegenwärtige „Herausfor- derung“ für die ägyptische Regierung bei der Bekämpfung des Terrorismus (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Ägypten befindet sich weiter im Zielspektrum islamistischer Terrorgruppierun- gen. Seit dem Jahr 2013 kam es häufiger zu Anschlägen, besonders im Nordsinai und auf ägyptische Sicherheitskräfte. Im Jahr 2017 fanden weiterhin Anschläge auf Moscheen und Kirchen sowie auf Touristen statt. 11. In welchen Einzelfällen, in denen geprüft wurde ob „[ägyptische] Teilneh- mer für Kooperationsmaßnahmen geeignet sind“, verlief diese zu deren Un- gunsten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksa- che 19/1812)? Die Bewerbung eines Kandidaten für das Stipendiatenprogramm des Bundeskri- minalamts 2017/2018 wurde aufgrund der fehlenden fachlichen Qualifikation des Bewerbers abgelehnt. Weitere Fälle im Sinne der Anfrage gab es nicht. a) Aus welchen „menschenrechtlichen Bedenken“ wurden von der Bun- despolizei, dem Bundeskriminalamt oder dem Bundesnachrichten- dienst Maßnahmen im Bereich der Sicherheitszusammenarbeit abgesagt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Auf Antwort der Bundesregierung zu Frage 20b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13688 wird verwiesen. b) Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung davon ab, ägyptischen Behörden „spezifische Menschenrechtsseminare“ anzubieten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7c auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Der Schutz der Menschenrechte ist ein Leitprinzip deutscher Außen- und Ent- wicklungspolitik; dementsprechend ist das Thema Menschenrechte wesentlicher Bestandteil jeder einzelnen Kooperationsmaßnahme der Bundesregierung. c) Wo hat die Bundesregierung in Ägypten in den letzten zwei Jahren „Handlungsspielräume für die Verbesserung der Menschenrechte“ gese- hen, und wie wurde sie „entsprechend aktiv“ (Antwort der Bundesregie- rung zu Frage 7c auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Die Bundesregierung ist in vielen Menschenrechtsbereichen aktiv und spricht Menschenrechtsverletzungen regelmäßig mit Vertretern der ägyptischen Regie- rung an. Infolge der Erklärung des Jahres 2017 zum „Jahr der Frau“ durch die ägyptische Regierung haben sich besonders in diesem Bereich zuletzt Handlungs- spielräume eröffnet, die die Bundesregierung durch Projektbeiträge wie etwa im Bereich der Stärkung von Frauen und Mädchen gegen sexuelle Belästigung mit- gestaltete. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit besteht eine Zusammenarbeit mit dem Nationalen Menschenrechtsrat.",
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"content": "Drucksache 19/2792 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Aus welchem Grund haben das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt seit Inkrafttreten des Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten am 30. Juli 2017 noch keine Daten, Informationen bzw. Personalien mit ägypti- schen Behörden ausgetauscht (Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Auf welche andere Art und Weise haben die deutsche und die ägyptische Seite von dem Sicherheitsabkommen Gebrauch gemacht? Im Rahmen des Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung Ägyptens hat kein Austausch von Daten, Informationen bzw. Perso- nalien stattgefunden, weil das Sicherheitsabkommen selbst keine unmittelbare Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch darstellt. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1812 ausgeführt, erfolgt der im Sicherheitsabkommen geregelte Datenaustausch vielmehr nach Maßgabe des je- weiligen innerstaatlichen Rechts der Vertragsparteien und einer dort vorgesehe- nen Prüfung im Einzelfall. Vor diesem Hintergrund tauscht das Bundeskriminal- amt im Einzelfall personenbezogene Daten mit ägyptischen Behörden unter den Vorgaben des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten aus, so auch nach Inkrafttreten des genannten Abkommens. Zollkriminalamt und Bundespoli- zei hingegen wurden seit dem 1. August 2017 weder mittels entsprechender Er- suchen von ägyptischer Seite um Unterstützung gebeten, noch haben sie selbst Unterstützungsersuchen an die ägyptischen Behörden gerichtet. Bezüglich der durchgeführten Maßnahmen wird auf die Antworten der Bundes- regierung auf die Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland auf Bundestagsdrucksachen 19/115, 19/892 sowie 19/2142 verwiesen. 13. Aus welchem Grund ist der Posten eines „europäischen Migrationsverbin- dungsbeamten“ nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht vom Euro- päischen Auswärtigen Dienst besetzt worden? Für die Besetzung des Postens eines europäischen Migrationsverbindungsbeam- ten ist der Europäische Auswärtige Dienst zuständig. Eine rasche Besetzung des Postens wird weiterhin angestrebt. 14. Was ist der Bundesregierung über Folter von aus politischen Gründen Inhaf- tierten bekannt (Bericht von Amnesty International „Egypt: The use of inde- finite solitary confinement against prisoners amounts to torture“ vom 7. Mai 2018)? a) In welchen ägyptischen Gefängnissen ist dies der Bundesregierung be- kanntgeworden? b) Inwiefern hat sie dies gegenüber der ägyptischen Regierung angespro- chen? Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind der zitierte Bericht sowie weitere Berichte von natio- nalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen über eine sich ver- schlechternde Menschenrechts-situation in Ägypten bekannt. Am 14. März 2018",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/2792 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. hat die Bundesregierung gegenüber Ägypten ihre Sorge über die steigende Zahl der Berichte über Folter in einer Stellungnahme unter „Item 4“ im Menschen- rechtsrat der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht. Vorbemerkung zu den Fragen 15, 16 und 17 Weitergehende als die nachstehenden Angaben lassen Rückschlusse zu Unterneh- men zu, was dem Schutz der Grundrechte Dritter einschließlich ihrer schutzwür- digen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegensteht. Der Berichtszeitraum für die nachfolgend aufgeführten Genehmigungen umfasst aus statistischen Gründen das gesamte Jahr 2017 (1. Januar bis 31. Dezember 2017) und unterscheidet sich damit vom Berichtszeitraum 1. Januar bis 15. No- vember 2017 der zitierten Bundestagsdrucksachen. 15. Welche Soft- und Hardware welcher Hersteller entfiel auf die 13 Genehmi- gungen zur Ausfuhr gelisteter Güter auf die Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit, „davon 6 Genehmigungen explizit für Software“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Die Bundesregierung hat 2017 folgende Genehmigungen für Ausfuhren nach Ägypten erteilt: Listenposi- Soft- Anzahl Geneh- tion Bezeichnung ware migungen Systeme, Ausrüstung und Bestandteile für die digitale 5A002A1 Kryptotechnik Nein 8 Systeme für Kryptotechnik (digitale Kommunikations- 5A002A2 oder Netzwerksysteme) Nein 1 5D002A Software für Informationssicherheit Ja 3 5D002C1 Software für Informationssicherheit Ja 2 5D902 Software für 5A902-Ausrüstung Ja 1 16. Welche „Güter des Anhang III der Anti-Folter-Verordnung im Wert von 298 400 Euro“ von welchen Herstellern wurden im Jahr 2017 nach Ägypten genehmigt (Bundestagsdrucksache 19/333)? Die Bundesregierung hat 2017 folgende Genehmigungen für Ausfuhren nach Ägypten erteilt: Anzahl Listenposition Bezeichnung Genehmigungen F3A1 Thiopental oder Thiopentalnatrium 2",
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"content": "Drucksache 19/2792 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Welche „95 Genehmigungen für Dual-Use-Güter im Wert von 5 321 490 Euro“ von welchen Herstellern wurden im Jahr 2017 erteilt (Bun- destagsdrucksache 19/333)? Die Bundesregierung hat 2017 folgende Genehmigungen für Ausfuhren nach Ägypten erteilt: Anzahl Listenposi- Genehmigun- tion Bezeichnung gen 0C003 Deuterium 3 0D001 Datenverarbeitungssoftware 1 1A004A Schutz- und Nachweisausrüstung 1 1A004B Schutz- und Nachweisausrüstung 1 1A004C Schutz- und Nachweisausrüstung 1 1A004D Schutz- und Nachweisausrüstung 1 1B118A Durchlaufmischer 3 1C011A Metalle und Verbindungen 1 1C230 Beryllium 1 1C350 Chemikalien (Ausgangsstoffe für Toxine) 23 1C351 human- und tierpathogene Erreger 3 2A226 Ventile 1 2B001A Werkzeugmaschinen 1 2B001B1 Werkzeugmaschinen 1 2B201A Werkzeugmaschinen 8 2B350D chemische Herstellungseinrichtungen 3 2B350G1 chemische Herstellungseinrichtungen 16 2B350G2 chemische Herstellungseinrichtungen 1 2B350I chemische Herstellungseinrichtungen 5 2B351A Detektoren 1 Ausrüstung zur Handhabung biologischer 2B352D Stoffe 3 2D002 Software für elektronische Bauteile 3 Technologie für chemische Herstellungsein- 2E301 richtungen 1 3A225 Frequenzumwandler 1 3A231 Neutronengeneratoren 2 5A002A1 Kryptotechnik 7 5D002A Software f. d. Informationssicherheit 3 5D002C1 Software f. d. Informationssicherheit 2 6A003B4 Kameras 1 8A002A Meeres- und schiffstechnische Systeme 1",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/2792 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Welche „insgesamt 37 Genehmigungen für Rüstungsgüter der Ausfuhrliste Teil I A [Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten] im Ge- samtwert von 428 381 496 Euro“ wurden im Jahr 2017 erteilt (Bundestags- drucksache 19/333)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungs- exportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte ent- scheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situa- tion nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspoliti- scher Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsge- setzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politi- schen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Ge- wicht beigemessen. Vom 1. Januar bis zum 15. November 2017* hat die Bundesregierung folgende 37 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste Teil I A im Gesamtwert von 428 381 496 Euro nach Ägypten erteilt: AL-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0004 6 114.246.828 A0005 3 29.183 A0006 1 ** A0008 1 ** A0009 4 308.868.717 A0010 13 3.586.355 A0011 4 512.168 A0015 1 ** A0016 4 918.222 A0021 2 13.497 Gesamt 37 428.381.496 * Der Zeitraum der Antwort bezieht sich auf die in der Frage genannte Drucksache. ** Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese Rück- schlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesver- fassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungs- guts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). Eine Genehmigung kann Güter mehrerer AL-Positionen enthalten.",
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"content": "Drucksache 19/2792 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Was ist der Bundesregierung über die Praxis willkürlicher Erschießungen durch ägyptische Sicherheitsbehörden bekannt (https://twitter.com/3arabawy/ status/993752015762321409, www.middleeasteye.net/news/leaked-video- shows-egyptian-soldiers-executing-detainees-sinai-829246387)? a) Welche Fälle sind ihr hierzu in den Jahren 2017 und 2018 bekannt gewor- den? Der Bundesregierung sind entsprechende Berichte bekannt, sie kann die enthal- tenen Informationen jedoch nicht verifizieren und verfügt dazu über keine eige- nen Erkenntnisse. b) Inwiefern hat sie dies gegenüber der ägyptischen Regierung angespro- chen? Am 14. März 2018 hat die Bundesregierung gegenüber Ägypten ihre Sorge über die berichteten Fälle von außergerichtlichen Tötungen in einer Stellungnahme un- ter „Item 4“ im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Ausdruck ge- bracht.",
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