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"content": "Drucksache 17 / 12 159 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 16. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2013) und Antwort Wie sollen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eigentlich endlich bei den Berliner Kindern und Jugendlichen ankommen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Rechengröße, die keine Rückschlüsse über die tatsächli- Kleine Anfrage wie folgt: che Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe zulässt. 1. Wie viele Anspruchsberechtigte des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes gibt es in Berlin? 4. Was wird der Berliner Senat konkret und wann tun, um den Anteil der Inanspruchnahme der Leistungen für Zu 1.: In Berlin gibt es mit Stand Januar 2013 insge- Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche nach samt 201.548 anspruchsberechtigte Kinder im Alter von den Regelungen des SGB II, SGB XII, Asylbewerberleis- 0 – unter 18 Jahren. tungsgesetz und des Bundeskindergeldgesetz schnell zu erhöhen? 2. Wie hoch war der tatsächliche prozentuale Anteil aller Anspruchsberechtigten des Bildungs- und Teilhabe- Zu 4.: Die einzelnen Leistungen des Bildungs- und paketes in Berlin in den Jahren 2011 und 2012? Teilhabepakets werden in unter-schiedlichem Maße in Anspruch genommen. Die Gründe hierfür können eben- Zu 2.: Wie bereits in den Kleinen Anfragen 17/ 11305, falls ganz unterschiedlich sein. So ist beispielsweise der 17/ 10416 und 17/ 11712 dargelegt, können für die Jahre Anteil von Kindern mit Migrations-hintergrund, die Leis- 2011 und 2012 keine Angaben über die prozentuale Inan- tungen nach SGB II beziehen, überproportional hoch. Wie spruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe eine Untersuchung des Sachverständigenrates für Integra- gemacht werden, da dafür keine aussagefähigen Daten der tion und Migration festgestellt hat, besuchen aber gerade amtlichen Statistik verfügbar sind. Die berlinweite Bil- diese Kinder eine Kita eher unterproportional. Dadurch dungs- und Teilhabe (BuT)-Ausgaben- und Empfänger- können sie auch nicht die entsprechenden Leistungen des statistik befindet sich noch im Aufbau. Bildungs- und Teilhabepakets für Mittagessen, Ausflüge etc. in Anspruch nehmen. Ebenso können Kosten für Mit- 3. Angesichts dessen, dass jedes dritte Kind in Berlin tagessen in der Schule nicht übernommen werden, wenn in Armut lebt, welche Schlüsse zieht der Berliner Senat Kinder aus ganz unterschiedlichen Gründen erst gar nicht aus der Tatsache, dass in den Jahren 2011 und 2012 nur am Mittagessen teilnehmen. Über die Inanspruchnahme ein Bruchteil der vom Bund zur Verfügung gestellten von Leistungen für Bildung und Teilhabe entscheidet also Mittel in Anspruch genommen wurden? zunächst einmal der Grad der vollständigen sozialen, ge- sellschaftlichen und kulturellen Teilhabe aller Bevölke- Zu 3.: Grundlage für die Verteilung der vom Bund zur rungsgruppen. Diese Beteiligung ständig zu erhöhen, ist Verfügung gestellten Mittel für das Bildungs- und Teilha- eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. bepaket waren nicht die voraussichtlichen Kosten der Bildungs- und Teilhabeleistungen, sondern ein prozentua- Berlin, den 19. Juni 2013 ler Anteil (5,4 %) der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II. Bei den absoluten Ausgaben für Bildungs- Mario C z a j a und Teilhabeleistungen liegen die Ausgaben des Landes _____________________________ Berlin höher als in Hamburg, mehr als doppelt so hoch Senator für wie in Bremen, fast doppelt so hoch wie im Land Bran- Gesundheit und Soziales denburg und etwa auf dem Niveau von ganz Bayern. Bei der Festlegung der Beteiligungsquote des Bundes gemäß § 46 Abs. 6 SGB II handelt es sich um eine reine (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2013) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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