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"content": "Drucksache 17 / 16 533 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 30. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2015) und Antwort Zum geringen Angebot im Bereich Unterstützte Beschäftigung in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 3. Wie erfolgreich ist Unterstützte Beschäftigung in Schriftliche Anfrage wie folgt: Berlin? Wie viele Übergänge haben durch Unterstützte Beschäftigung in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in die 1. Wie bewertet der Senat das geringe Angebot im Be- verschiedenen Arbeitsfelder stattgefunden: a) Übergang reich Unterstützte Beschäftigung vor dem Hintergrund der in den allgemeinen Arbeitsmarkt (sozialversicherungs- Zahlen aus der Drucksache 17/15648? pflichtiges Arbeitsverhältnis) b) Übergang in Ausbildung oder Berufsvorbereitung c) Übergang in die WfbM d) Zu 1.: Die Phase 1 der Unterstützten Beschäftigung – andere zu benennende Arbeits- oder Lebensbereiche die sogenannte Qualifizierungsphase – wird nach entspre- (z. B. Rente). chender Ausschreibung durch die Agenturen für Arbeit an die ausgewählten Bieter vergeben. Das Integrationsamt ist Zu 3.: Auskunftsfähig ist das Integrationsamt nur zu zu diesem Zeitpunkt nicht am Verfahren beteiligt, wird den Personen in Fallkonstellationen, die im Rahmen der über Ausschreibungen und die anschließenden Vergaben Phase 2 – der sogenannten Berufsbegleitung – Leistungen nicht informiert. Daher ist eine weiterführende Bewertung bezogen haben. Nicht bekannt sind deshalb Zahlen zu im Rahmen dieser Anfrage nicht möglich. Übergängen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Maßnahmen der Berufsvorbereitung und andere Arbeits- oder Lebensbereiche (z.B. Rente) oder auch 2. Wie bewertet der Senat die nicht nachvollziehbare Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn keine und mangelnde Bedarfserhebung im Bereich Unterstützte Leistungen zur Berufsbegleitung beantragt wurden. Die Beschäftigung vor dem Hintergrund der erklärten Zielstel- Phase 2 der Unterstützten Beschäftigung greift nur bei lung des Gesetzes Unterstützte Beschäftigung: „1. Mehr bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsverträgen auf Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, Antrag des Menschen mit anerkannter Schwerbehinde- außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen rung. Die Fallzahlen können der nachfolgenden Tabelle (WfbM) zu arbeiten.“ (BAR: Gemeinsame Empfehlung entnommen werden. nach § 38a Abs. 6 SGB IX „Unterstützte Beschäftigung“ vom 1. Dezember 2010)? Allgemeiner Ausbildung Arbeitsmarkt Zu 2.: Eine Bedarfserhebung ist außerhalb der Ar- 2012 15 0 beitsagenturen nicht möglich, denn diese entscheiden über 2013 12 1 den Personenkreis, den sie dieser Leistung zuordnen. Die 2014 (derzeitiger 11 3 Entscheidungen treffen nach hiesiger Kenntnis die Berei- Bearbeitungsstand) che „Rehabilitation“ der drei Agenturen für Arbeit in Berlin. Für weitere Auskünfte wäre daher das Bundesmi- Im Hinblick auf die Phase 1 fällt die Frage in den nisterium für Arbeit und Soziales der Ansprechpartner. Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit, die hierzu um Stellungnahme gebeten wurde. Informationen zum Verbleib von Personen, die von dem Rehabilitations- träger Bundesagentur für Arbeit in der Maßnahme Unter- stützte Beschäftigung gefördert wurden, können der nach- folgenden Tabelle entnommen werden. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 533 Verbleib nach Maßnahmeende 1) 2012 2013 2014 (aus COSACH) Austritte insgesamt 73 71 90 dav. Arbeitslosigkeit 33 20 29 Arbeitsaufnahme 14 14 20 Berufsausbildung - 1 3 erneute Teilnahme / Wechsel 7 17 19 Werkstatt für behinderte Menschen 3 6 4 Arbeits-/Erwerbsunfähigkeit 12 4 10 Verbleib unbekannt - - 2 Keine Angabe 4 9 3 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus de- nen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Gibt die Information wieder, welche der Bearbeiter über den Verbleib des Teilnehmers nach Austritt aus der Maßnahme hat und in COSACH erfasst. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Datenstand: Juni 2015 4. Nach Drucksache 17/15648 werden weniger als 20 5. Wie viele Abbrüche sind in der Maßnahme UB in Leistungsberechtigte durch das Integrationsamt in der den Jahren 2012, 2013 und 2014 festzustellen? Welche Phase II von Unterstützter Beschäftigung gefördert (Stich- Gründe führten zu diesen Abbrüchen? tag: 31.12.2014). Wie erklärt sich der Senat die geringe Anzahl der bewilligten Berufsbegleitungen? Zu 5.: Die Gründe der Nichtfortführung der Berufsbe- gleitung im Rahmen des § 38a SGB IX werden statistisch Zu 4.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales – nicht erfasst. Mitteilungen im Einzelfall führen ebenso Integrationsamt – hat in Auslegung der Gemeinsamen wie ausbleibende Verlängerungsanträge oder ausbleiben- Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte de monatliche Abrechnungsunterlagen zu einer Beendi- Beschäftigung und der Empfehlung der Bundesarbeits- gung des Leistungsvorgangs. gemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorge- stelle (BIH) im bekannten Umfang den Anträgen auf Im Hinblick auf die Qualifizierungsphase fällt die Leistung nach § 38a Neuntes Buch Sozialgesetzbuch Frage in den Verantwortungsbereich der Bundesagentur (SGB IX) entsprochen. In einer Reihe von Fällen entspra- für Arbeit, die hierzu um Stellungnahme gebeten wurde. chen die individuellen Bedürfnisse nicht den Vorausset- Informationen zu den Abbrüchen und den Gründen hier- zungen der Unterstützten Beschäftigung, z.B. bei einem für können der nachfolgenden Tabelle entnommen wer- nur geringen Unterstützungsbedarf ohne Elemente des den. Jobcoaching. In diesen Fällen wurde auf die inhaltsglei- che Leistung der Integrationsämter im Rahmen der dorti- gen originären Aufgabe der Berufsbegleitung verwiesen. Die schwerbehinderten Menschen erhielten also eine vergleichbare Leistung, aber nach einer anderen Rechts- grundlage. Das Verwaltungsgericht Berlin hat 2015 in zwei Ur- teilen festgestellt, dass der benötigte Stundenumfang der Berufsbegleitung kein wesentlicher Bestandteil der Rechtsnormzuordnung sein kann. Aus diesem Grund ist – in Abhängigkeit eingehender Anträge nach dieser Rechts- norm – zukünftig mit einer steigenden Zahl der Bewilli- gungen nach § 38a SGB IX zu rechnen. 2",
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