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            "content": "Drucksache 17 / 18              337 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und                       Antwort Das ist kein Schertz! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:                                                5. a) Warum wurde über die Pressestelle im Zusam- menhang einer Anfrage seitens der BZ vom 17.März 2016 1. Warum bindet sich die Senatskanzlei exklusiv an                     (\"im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um Bera- die Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann und was genau ist                      terverträge wurde gefragt, wie viele Beraterverträge die mit dem Begriff exklusiv gemeint?                                          Senatskanzlei derzeit überhaupt hat und mit wem\") einen Tag später geantwortet: \"Es gibt momentan noch einen Zu 1.: Die Senatskanzlei hat keine ausschließliche                     bis Ende März 2016 laufenden Beratervertrag Bindung an die Kanzlei Schertz Bergmann vereinbart. Die                    (\"McKinsey zum Masterplan Integration\")?\" Exklusivität bezieht sich auf das Presserecht, also das Rechtsgebiet, für das die Kanzlei Schertz Bergmann spe-                        b) Wusste die Pressestelle des Senats zu dem Zeit- zialisiert ist.                                                            punkt schon, dass es einen Vertrag mit Schertz-Bergmann gibt, der mit \"Beratungsvertrag\" tituliert ist? 2. Ab welchem Datum besteht der Vertrag und wie                            Zu 5.: Die Senatskanzlei hat die Frage nach Berater- kam dieser zustande?                                                       verträgen vor dem Hintergrund der Fragestellung aus aktuellem Anlass hinsichtlich Beraterverträgen im Zu- 3. Auf welcher Grundlage wurde das monatliche                          sammenhang mit Fachfragen der Verwaltung beantwortet. Pauschalhonorar auf 3500 Euro netto für 15 Stunden (ab                     Eine Rechtsberatung ist davon zu unterscheiden. So wer- 16. Stunde 350 Euro/Stunde zusätzlich) festgelegt?                         den auch in die Gutachten- und Beratungsdienstleistungs- datenbank des Landes Berlin nur allgemeine Beraterver- Zu 2. und 3.: Es gibt seit vielen Jahren eine Zusam-                   träge und keine anwaltlichen Tätigkeiten eingestellt. menarbeit und Vertretung für die Senatskanzlei zu medi- enrechtlichen Fragen durch die Kanzlei Schertz Berg- mann. Diese Zusammenarbeit war sehr erfolgreich und                            6. a) Warum hat Herr Böhning trotz zwei allgemei- wurde mit dem Wechsel an der Hausspitze beibehalten.                       nen Fragen im Hauptausschuss am 23. März zu weiteren Aufgrund der im Presserecht typischen kurzfristigen                        Beraterverträgen behauptet, dass es neben dem Handlungsnotwendigkeiten und Beratungssituationen                          McKinsey-Auftrag aktuell keine weitere gebe? wurde am 23.11.2015 eine übliche anwaltliche Honorar-                          b) Wusste Herr Böhning zum Zeitpunkt der Hauptaus- vereinbarung getroffen, die die Möglichkeit einer medien-                  schusssitzung nicht, dass es einen Vertrag mit Schertz- rechtlichen Interessenwahrnehmung in Verbindung mit                        Bergmann gibt, welcher mit \"Beratungsvertrag\" über- einem günstigeren Stundensatz von bis zu 15 Stunden                        schrieben ist? Wenn nein, warum war Herr Böhning nicht schafft.                                                                   informiert? Zu 6.: Der Chef der Senatskanzlei, Björn Böhning, hat 4. Welche Angebote anderer Kanzleien hat sich die                      in der Sitzung des Hauptausschusses am 23. März 2016 Senatskanzlei im Vorfeld geben lassen?                                     auf diese und auf weitere Rechtsberatungen, die die Se- natskanzlei in Anspruch nimmt, Bezug genommen. Er Zu 4.: Für diese freiberuflich erbrachte rechtliche Inte-              sagte wörtlich: „Es gibt aktuell Rechtsberatungen zu di- ressenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Presse-,                         versen Themen“ (vgl. S. 55 des Wortprotokolls). Medien- und Persönlichkeitsrecht war keine Einholung weiterer Angebote erforderlich. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17 / 18 337 7. Hat der Beratervertrag mit der Kanzlei Schertz-          12. Inwieweit haben die Verantwortlichen darauf ge- Bergmann eine feste Laufzeit bzw. kann dieser jederzeit     achtet, dass sich eine Situation wie die um das LaGeSo, gekündigt werden?                                           McKinsey und Lutz Diwell nicht wiederholt? Zu 7.: Der Vertrag kann jeweils zum 30.06. oder             Zu 12.: Die presserechtliche Interessenwahrnehmung 31.12. eines Jahres sowie aus wichtigem Grund gekündigt     ist mit der notwendigen Arbeit zur schnellstmöglichen werden.                                                     Erstellung eines Masterplans Integration und Sicherheit für das Land Berlin sowie mit der Arbeit des Landesamts für Gesundheit und Soziales nicht vergleichbar, sodass 8. Wie wird von der Kanzlei nachgewiesen, wie viele     sich diese Frage nicht stellt. Stunden sie für einen Fall gearbeitet hat? Zu 8.: In dem Vertrag ist ein Pauschalhonorar für bis   Berlin, den 27. April 2016 zu 15 Stunden vereinbart. Der Regierende Bürgermeister 9. Wie hoch ist der Anteil der Rechtsberatung an ber-                          In Vertretung lin.de, ausgedrückt in Nettohonorarvolumen pro Monat seit dem Beginn der Beratung?                                                  Hella Dunger-Löper Staatssekretärin Zu 9.: Zum Hauptstadtportal berlin.de hat es keine                    für den Chef der Senatskanzlei Rechtsberatung durch die Kanzlei Schertz Bergmann gegeben. Sollte sich die Frage auf die Aussage des Chefs der Senatskanzlei im Hauptausschuss am 23. März 2016        (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016) beziehen, so ist zu beachten, dass sich die Aussage auf das Thema „.berlin“ bezieht (s. Wortprotokoll, S. 55). Zu diesem Thema (Top-Level-Domain „.berlin“) wird eine Rechtsberatung durch eine andere Kanzlei erbracht. 10. Wie hoch waren die Gesamtrechnungen von Schertz-Bergmann seit Beginn der Vertragslaufzeit pro Monat? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Zu 10.: Dezember 2015 bis März 2016 jeweils 3500 € netto pro Monat. Im Februar 2016 wurden zusätzlich 985,08 € im Zusammenhang mit zwei Verfahren veraus- lagt. Diese sind im April 2016 wegen des Erfolgs der Rechtsstreitigkeiten erstattet worden. 11. In der Pressemitteilung vom 24. März 2016, nach- dem die BZ über den Beratervertrag berichtet hat: \"Es gibt seit vielen Jahren eine regelmäßige und konstante Zusammenarbeit und Vertretung für die Senatskanzlei zu medienrechtlichen Fragen durch die Kanzlei Schertz- Bergmann. Diese Zusammenarbeit wurde mit dem Wech- sel an der Hausspitze beibehalten. Was genau ist unter dem Begriff \"beibehalten\" zu verstehen, ist der Vertrag doch erst im Herbst 2015, also ein Jahr nach Amtsbeginn des RBM Müller abgeschlossen worden? Wenn nein, seit wann läuft dieser Vertrag schon? Zu 11.: Beibehalten meint die auch zuvor erlebte bis- herige gute Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schertz Bergmann. Zur Vertragslaufzeit vgl. Antwort zu Frage 2. 2",
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