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"content": "Drucksache 18 / 10 517 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 08. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2017) und Antwort Elektroautos - Erfolg in Berlin? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Antworten zu 1 und 2.: Die aktuell vorliegende Be- Schriftliche Anfrage wie folgt: standsstatistik des Kraftfahrtbundesamt (KBA) bezieht sich auf den Stichtag 1.1.2016; aktuellere Daten liegen Frage 1: Wie viele E-Autos sind in Berlin aktuell zu- noch nicht vor. Für die Jahre 2007 und 2008 weist die gelassen? KBA-Statistik keine Angaben zu Pkw mit Elektroantrieb aus. Die Entwicklung des Bestands an Elektro-Pkw und Frage 2: Wie hat sich die Zulassungszahl in Vergleich an Hybrid-Pkw im Land Berlin („B-Kennzeichen“) von zu den Jahren 2007 und 2012 verändert? 2009 bis 2016 ist jeweils zum Stichtag 1. Januar in nach- folgender Tabelle zusammengestellt. Gesamtbestand Pkw Elektro-Pkw Hybrid-Pkw 1.1.2009 1.088.221 22 1.503 1.1.2010 1.105.732 29 1.989 1.1.2011 1.120.360 93 2.545 1.1.2012 1.135.704 165 3.222 1.1.2013 1.149.520 328 4.278 1.1.2014 1.154.106 657 5.662 1.1.2015 1.165.215 849 7.035 1.1.2016 1.178.417 1.445 8.400 Die Bestandsangaben sind aber nur ein unzureichen- Frage 3: Wie viele Ladestationen für E-Autos in öf- der Indikator, da ein wesentlicher Unterschied zwischen fentlichen Räumen gibt es aktuell (nach Bezirken aufge- der Zahl der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge und der in teilt)? Berlin eingesetzten Flotte an Elektrofahrzeugen besteht. Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und Antwort zu 3: Gesicherte Angaben zum derzeitigen Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßen- temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwe- land in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, cken – Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unter- Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Die jeweils erforder- nehmen, und damit nicht in Berlin, zugelassen sind. Ver- lichen Sondernutzungsgenehmigungen werden von den gleichbar werden auch zahlreiche in Berlin registrierte bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt. Elektrofahrzeuge im übrigen Bundesgebiet betrieben. Schätzungen gehen von rund 250 Ladesäulen auf öffentli- chem Straßenland aus. Wechselstrom-Ladesäulen verfü- gen in der Regel über zwei Anschlussmöglichkeiten, Gleichstromladesäulen über drei. An Beleuchtungsmasten und sogenannten Wall-Boxen kann nur ein Anschluss vorgesehen werden. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 517 Im Rahmen des von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2015 vergebe- nen Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Lad- einfrastruktur waren am 9. Februar 2017 auf öffentlichem Straßenland 147 Wechselstrom-Ladesäulen umgesetzt. Die nachfolgende Tabelle enthält die Verteilung in den Bezirken. Standorte Standorte Standorte Bezirk beantragt angeordnet umgesetzt Mitte 32 29 21 Friedrichshain-Kreuzberg 28 28 28 Pankow 15 14 14 Charlottenburg-Wilmersdorf 32 30 29 Spandau 1 1 1 Steglitz-Zehlendorf 7 7 7 Tempelhof-Schöneberg 20 20 20 Neukölln 17 16 16 Treptow-Köpenick 4 4 4 Marzahn-Hellersdorf 2 2 2 Lichtenberg 4 4 4 Reinickendorf 2 1 1 Summe 163 155 147 Ergänzend wurden bis zum 9. Februar 2017 in den Frage 4: Wie viele Ladestationen gab es 2007 und Bezirken Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, 2012? Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf sechs Ladepunk- te an Beleuchtungsmasten mit der berlinweit einheitlichen Antwort zu 4: Gesicherte Angaben zum Bestand an Authentifizierungstechnik realisiert. Ladeinfrastruktur in den Jahren 2007 und 2012 liegen der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Auf öffentlich zugänglichen privaten Grund wurden Klimaschutz nicht vor. Der früheste Hinweis ist eine bis zum 9. Februar 2017 zudem vier Gleichstrom- Absichtserklärung zwischen der Senatsverwaltung für Schellladesäulen, fünf Wechselstrom-Ladesäulen sowie Stadtentwicklung und den Unternehmen RWE AG und drei Wall-Boxen installiert. Vattenfall AG über den Aufbau von Ladeinfrastruktur, die von April 2009 datiert. Es ist daher davon auszugehen, Rund 60 weitere Standorte für Wechsel- und Gleich- dass im Jahr 2007 in Berlin keine öffentlich zugängliche stromschnellladesäulen sowie 20 für Ladeinfrastruktur an Ladeinfrastruktur verfügbar war. Beleuchtungsmasten mit diskriminierungsfrei nutzbarer Ladetechnik sind im Planungsstadium oder im Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den bezirklichen Stra- Frage 5: Wie viele E-Autos fahren für das Land Berlin ßen- und Grünflächenämtern sowie den unteren Straßen- und für welche Verwaltungen? verkehrsbehörden; diese werden im Laufe der nächsten Monate realisiert. Antwort zu 5: Aktuell werden im Fuhrpark des Landes Berlin fünf extern aufladbare Hybrid-Pkw eingesetzt. Die Interoperabilität der Ladeinfrastruktur ist bisher Angaben zu den bei den Senatsressorts genutzten Elektro- allerdings nur eingeschränkt gegeben. So können die Pkw liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr Ladesäulen des Betreibers innogy nur mobilfunkbasiert und Klimaschutz auf Grund der dezentralen Ressourcen- mit einer speziellen App genutzt werden, die Ladesäulen verantwortung nicht vor. des Betreibers Vattenfall mobilfunkbasiert und mit einer speziellen Ladekarte. Die im Auftrag des Landes Berlin Darüber hinaus fahren bei der BVG 103 Fahrzeuge, vom Betreiber Allego errichteten Ladesäulen erfordern bei den BWB 25 Fahrzeuge und bei der BSR 20 Fahrzeu- eine Ladekarte, die technisch mit der FahrCard des Ver- ge der PKW-Flotte rein elektrisch. kehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) identisch ist und in diese integriert werden kann. Interoperabilität wurde als Voraussetzung für die Erteilung und Verlänge- Frage 6: Wie viele waren es 2007 und 2012? rung der auf öffentlichem Straßenland erforderlichen Sondernutzungsgenehmigung sowie für die straßenver- Antwort zu 6: Von ca. Mai 2007 durchgehend bis 1. kehrsbehördliche Anordnung der Beschilderung festge- Februar 2012 war ein Hybrid-Pkw im Fuhrpark Berlin im legt. Landesverwaltungsamt im Einsatz. 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 517 Frage 7: Wird (und wenn ja, wie) sichergestellt, dass die E-Autos in öffentlichen und privaten Besitz aus- schließlich regenerativen Strom beziehen? Antwort zu 7: Die damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Rahmen des euro- paweiten Vergabeverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im Land Berlin die Bedin- gung festgelegt, dass der für den Ladevorgang erforderli- che Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Diese Stromqualität muss über einen zertifizierten Grünstrom- Liefervertrag nachgewiesen werden, für den bei Nutzung entsprechende Herkunftsnachweise gemäß § 5 Nummer 20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beim Herkunfts- nachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet wer- den. Diese Anforderung wurde erstmals in einem deut- schen Vergabeverfahren für Ladeinfrastruktur gestellt. Frage 8: Welche Pläne mit welchem finanziellen Auf- kommen plant das Land aktuell für die Förderung von E- Mobilität? Antwort zu 8: Auf der Grundlage von Verpflichtungs- ermächtigungen der Vorjahre wurden Mittel bis zum Haushaltsjahr 2020 für den Vertrag über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur festgelegt (siehe Antwort zu Frage 3). Es besteht die Absicht, im Doppel- haushalt 2018/2019 weitere Haushaltsmittel für die Förde- rung der kollektiven Elektromobilität, z.B. im Taxiver- kehr einzusetzen. Über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfra- struktur hinaus erfolgt eine Finanzierung der Berliner Agentur für Elektromobilität. Die Förderung von intelli- genter (Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City Berlin“ hat für den Senat eine hohe Priorität, um die in- dustrie- und technologiepolitischen sowie die verkehrs-, klima- und umweltpolitischen Ziele des Senats zu errei- chen. Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt 2016/2017 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung. Im Doppel- haushalt 2018/2019 werden weitere Haushaltsmittel ange- setzt. Berlin, den 09. März 2017 In Vertretung Jens–Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2017) 3",
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