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            "content": "Drucksache 18 / 10              428 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 14. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und                           Antwort Versorgung Berlins mit öffentlichen Toiletten besser ohne Werbung? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Eine Aussage zum vorhandenen und benötigten An- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            gebot an öffentlichen Toiletten mit entsprechender Be- wertung sowie eine Entscheidung über den Erhalt der Frage 1: Wem gehören die Toilettenanlagen im Berli-                    vorhandenen City-Toiletten und der Toilettenstandorte, ner Straßenland?                                                           die Errichtung neuer Toiletten und den Betreiber lassen sich somit erst nach Vorlage des Konzepts Mitte 2017 Antwort zu 1.: Die auf der Grundlage der zwischen                      treffen. dem Land Berlin und der Firma Wall geschlossenen Ver- träge errichteten City-Toiletten, City Pissiors, Café Acht-                    Der Senat beabsichtigt, mit der Umsetzung des Toilet- eck und Sanitärcontainer gehören der Firma Wall, alle                      tenkonzepts noch in diesem Jahr zu beginnen, so dass übrigen fest mit dem Straßenland verbundenen Anlagen,                      nach den entsprechenden Vorbereitungen eine anschlie- die derzeit von der Firma Wall betrieben werden, gehören                   ßende Realisierung rechtzeitig zum Ende der laufenden dem Land Berlin. Darüber hinaus betreibt auch die Firma                    Verträge möglich sein wird. Ströer Toilettenanlagen im öffentlichen Straßenland, die in deren Eigentum stehen. Frage 4: In welchem Planungsstand befindet sich das Ausschreibungsverfahren? Frage 2: Was passiert mit diesen Anlagen nach Ablauf des aktuellen Betreibervertrages? Gehen diese an einen                         Antwort zu 4: Ein Ausschreibungsverfahren kann zu-künftigen Betreiber über?                                               sinnvollerweise erst nach Fertigstellung des Toilettenkon- zepts für Berlin beginnen. Frage 3: Welche Änderungen plant der Senat bei der Neuausschreibung des Betreibervertrages für die öffentli- chen Toilettenanlagen und warum?                                               Frage 5: Aus welchem Grund plant der Senat bei der Neuausschreibung auf werbeabhängige Vertragsleistun- Antwort zu 2. und 3.: Nach über 25 Jahren war es er-                   gen zu verzichten? forderlich, die bestehende Situation für diese wichtige Aufgabe hinsichtlich möglicher Änderungen des Bedarfs                          Antwort zu 5: Eine Neuausschreibung der Toiletten neu zu bewerten. Ein Weiterbetrieb der von der Firma                       unter erneuter Koppelung an Werberechte wäre für das Wall abgeschriebenen bestehenden Toilettenanlagen zu                       Land Berlin nicht vorteilhaft. Da sich die Toiletten wegen den gleichen vertraglichen Konditionen könnte den geän-                    des hohen Investitions- und Unterhaltungsaufwands nicht derten Ansprüchen an den öffentlichen Raum nicht hin-                      allein durch die Werbung an den Toiletten selbst finanzie- reichend Rechnung tragen. Der Senat hat sich daher dazu                    ren lassen, müssten sie an weitere freistehende und i.d.R entschlossen, das Thema öffentliche Toiletten eigenstän-                   großflächige Werbeanlagen gekoppelt werden. Dies wäre dig als wichtigen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvor-                 jedoch mit erheblichen Nachteilen und Risiken verbun- sorge konzeptionell aufzuarbeiten. Der Senat lässt derzeit                 den. ein Toilettenkonzept für Berlin erarbeiten. Im Rahmen dieses Konzepts ist auch zu klären, mit welchen ggf. wei- teren funktionalen Merkmalen die öffentlichen Toiletten auch im Hinblick auf diese Nutzergruppen ausgestattet sein sollen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                                                      Drucksache 18 / 10 428 Die Koppelung des Bestands einer Toilettenanlage al-        Frage 6: Welche finanziellen Nachteile entstehen dem leine daran, dass zunächst an an-derer Stelle im Bezirk     Land Berlin durch diesen Verzicht über die gesamte mehrere z.T. großformatige Werbeanlagen errichtet wer-      Laufzeit des Vertrages von 15 Jahren? den, ist – zum Nachteil der Nutzer – weder bedarfs- noch sachgerecht. Die Versorgungssituation in den einzelnen          Antwort zu 6: Keine. Auch wenn die Ausschreibung Bezirken wäre damit abhängig von dem Grad der Kom-          der Werberechte im öffentlichen Straßenland aus rechtli- merzialisierung des Straßenlandes. Es bestünde keine        chen und wirtschaftlichen Gründen unter weitestgehender Möglichkeit, Werbestandorte zu reduzieren, ohne Toilet-     Entkopplung von Sach- und Dienstleistungen erfolgt, tenstandorte zu gefährden.                                  sollen die erzielten Einnahmen aus den Werberechtsver- trägen der Deckung der erforderlichen Ausgaben für die Die Koppelung würde zu einer intransparenten Vermi-     Stadtmöbel und damit auch der öffentlichen Toiletten schung von Leistungs- und Kostenpositionen führen.          dienen. Die entsprechenden Haushaltstitel werden im Auch auf der Grundlage des laufenden Toilettenvertrages     Haushaltsplan für die Jahre 2018/2019 im Einzelnen dar- kennt das Land Berlin weder die Einnahmen aus der           gestellt. Werbung noch die tatsächlichen Kosten für den Toilet- tenbetrieb. Es lässt sich auch nicht nachvollziehen, wel-       Die Problematik, die sich regelmäßig nach Ablauf der che oder wie viele Werbeanlagen jeweils dem Betrieb         meist langjährigen, an die Außenwerbung gekoppelten einer bestimmten Toilette zugeordnet sind. Wird nicht       Verträge für den Bestand, den Betrieb und ggf. die erfor- erkennbar, was für das Werberecht gezahlt würde und         derliche Neuerrichtung von Toilettenanlagen stellt, sollte was Errichtung und Betrieb von Toilettenanlagen kosten,     sich somit nicht wiederholen können. kann das Land Berlin nicht beurteilen, ob der Vertrag tatsächlich wirtschaftlich ist. Berlin, den 01. März 2017 Werden die Einnahmen aus der Werbung mit den Ausgaben für die Toiletten außerhalb des Haushalts in Ausgleich gebracht, wären sie unter Vernachlässigung der                             In Vertretung Prinzipien der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit dem Budgetrecht des Abgeordnetenhauses entzogen.                         Jens–Holger Kirchner ................................ Das Bundeskartellamt hat am 26.11.2009 in seinem                           Senatsverwaltung für „Eckpunktepapier zu den Ergebnissen der Sektoruntersu-                  Umwelt, Verkehr und Klimaschutz chung im Bereich Außenwerbung“ ausgeführt, dass in Großstädten über 400.000 Einwohner Ausschreibungen von Werberechten mit sachgerechten Losbildungen             (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2017) durchgeführt werden müssen, um insbesondere bei Exklu- sivverträgen zu vermeiden, dass die Vergabe großer Wer- beflächen an die Stadtmöblierung gekoppelt wird. Insgesamt ist daher zur Vermeidung der vorgenannten Marktverzerrungen, rechtlicher und wirtschaftlicher Risi- ken und intransparenten Leistungsbeziehungen eine Tren- nung der Werberechte von der Anschaffung und dem Betrieb der Toiletten sinnvoll. Vor diesem Hintergrund verzichten auch die Metropolen Hamburg, München und Köln sowie die Mehrzahl der übrigen größeren deutschen Städte ganz bewusst darauf, Toilettenanlagen über Au- ßenwerbung zu finanzieren. Hauptgrund ist auch hier regelmäßig die Intransparenz von Koppelungsverträgen, aber auch die Problematik, die sich regelmäßig nach Ab- lauf der meist langjährigen, an die Außenwerbung gekop- pelten Verträge für den Bestand, den Betrieb und ggf. die Neuerrichtung der Toilettenanlagen stellt. Der Senat hat sich daher für eine Vorgehensweise ent- schieden, die dem Land Berlin größtmögliche Handlungs- spielräume eröffnet, in Anbetracht der bestehenden kom- plexen Vertrags- und Rechtslage ein rechtssicheres Ver- fahren ermöglicht, ein hohes Maß an Transparenz ge- währleistet und dabei auch die Entwicklungen des Au- ßenwerbemarkts berücksichtigt. 2",
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