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"content": "Drucksache 17 / 14 397 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 19. August 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2014) und Antwort Protestierende Flüchtlinge vom Oranienplatz und aus der ehemaligen Gerhart- Hauptmann-Schule: Zwischenbilanz zum „Einigungspapier Oranienplatz“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Darüber hinaus erhalten die Flüchtlinge Unterstützung Schriftliche Anfrage wie folgt: und Begleitung bei der Entwicklung ihrer beruflichen Perspektiven. Dazu gehören insbesondere der Zugang zu 1. Welche konkreten Zusagen beinhaltet die Einigung Deutschkursen, die Anerkennung ihrer beruflichen Kom- des Senats mit den „Oranienplatzflüchtlingen“ hinsicht- petenzen und Beratungen zur beruflichen Entwicklung lich der ausländerrechtlichen Verfahren, ihrer materiellen sowie der Zugang zur Berufsausbildung, zum Studium Versorgung sowie hinsichtlich des Angebots von und zum Arbeitsmarkt im Rahmen der gesetzlichen Mög- Deutschkursen und Berufsberatung? Welche Verbindlich- lichkeiten. keit haben die jeweiligen Zusagen aus Sicht des Berliner Senats? Das Papier enthält dem Wortlaut nach keine Aussagen zur materiellen Versorgung der Flüchtlinge. Zu 1.: Das genannte Einigungspapier sichert den Flüchtlingen vom Oranienplatz nach Abbau der Zelte und Das genannte Einigungspapier wird im Rahmen der dem Auszug der namentlich in einer Liste genannten Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, das heißt, unter Beach- Flüchtlingen aus der Gerhart-Hauptmann-Schule auf tung der geltenden aufenthalts- und asylrechtlichen Vor- Antrag eine umfassende Prüfung der Einzelfallverfahren schriften durch den Senat von Berlin umgesetzt und die im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten (Beantragung Zusagen mit dieser Maßgabe eingehalten. einer Aufenthaltsgenehmigung, Anträge auf Umvertei- lung nach § 51 Asylverfahrensgesetz - AsylVfG, etc.) zu. In diesem Sinne unterstützt die Ausländerbehörde die 2. Wie ist das „Oranienplatz-Verfahren“ konkret aus- Antragstellerinnen und Antragsteller während des Verfah- gestaltet und auf welcher Rechtsgrundlage findet dies rens beratend. statt? Die auf der Liste benannten Personen erhalten bei ih- 3. Nach Punkt 4 des „Einigungspapiers Oranienplatz“ ren Einzelverfahren außerdem Unterstützung durch den wird die Ausländerbehörde die Antragsteller*innen bera- Unterstützungspool, der von den Wohlfahrtsverbänden tend unterstützen. Wie sieht diese Unterstützung konkret Caritas und Diakonie sowie der Integrationsbeauftragten aus? des Landes Berlin sichergestellt wird. Für die Zeit der Prüfung der jeweiligen Einzelverfahren bleibt die Ab- Zu 2. und 3.: Die Betroffenen erhalten eine Einladung schiebung ausgesetzt, soweit der Berliner Senat hierauf zur Vorsprache, bei der sie ggf. unter Beiziehung von Einfluss nehmen kann. Bei Beantragung eines Aufent- Dolmetscherinnen bzw. Dolmetschern ausführlich ange- haltstitels verbleiben sämtliche von einem anderen hört und unterstützend beraten werden. Rechtsgrundlage Schengenstaat ausgestellten gültigen Ausweisdokumente für die aufenthaltsrechtliche Prüfung sind das Aufent- nach Fertigung beglaubigter Kopien bei den Antragstelle- haltsgesetz und andere ausländer- und asylverfahrens- rinnen und Antragstellern. Die Ausländerbehörde wird rechtliche Bestimmungen in anderen Gesetzen sowie das keine Ausreiseverweigerung aussprechen. Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 397 4. Gelten für die aus der ehemaligen Gerhart- Gemäß § 61 AufenthG kann von der räumlichen Be- Hauptmann-Schule ausgezogenen und durch das Landes- schränkung des Aufenthaltes eines vollziehbar Ausreise- amt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) untergebrach- pflichtigen abgewichen werden, wenn der Ausländer zur ten Personen ebenfalls die Zusagen des „Einigungspapiers Ausübung einer Beschäftigung ohne Zustimmung durch Oranienplatz“? die Bundesagentur für Arbeit berechtigt ist oder wenn dies zum Zwecke des Schulbesuchs, der betrieblichen Zu 4.: Ja. Aus- und Weiterbildung, oder des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erforderlich ist. 5. Wie viele Personen haben eine sogenannte Orani- Das gleiche gilt, wenn dies der Aufrechterhaltung der enplatzkarte erhalten, die sie als Teilnehmer*innen der Familieneinheit dient. „Oranienplatz-Vereinbarung“ ausweist? Auch § 58 AsylVfG sieht Ausnahmen von der räumli- Zu 5.: Insgesamt wurden für 265 Personen „Oranien- chen Beschränkung für Asylbewerberinnen und Asylbe- platzkarten“ ausgestellt. werber vor. Danach kann die Ausländerbehörde einer Ausländerin bzw. einem Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu 6. Wie viele „Oranienplatz-Verfahren“ von Flücht- wohnen, erlauben, den Geltungsbereich der Aufenthalts- lingen vom Oranienplatz und der ehemaligen Gerhart- gestattung vorübergehend zu verlassen oder sich allge- Hauptmann-Schule laufen derzeit? mein in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde aufzuhalten. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn hieran Zu 6.: Es gibt derzeit 223 Verfahren von Flüchtlingen ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende vom Oranienplatz und aus der ehemaligen Gerhart- Gründe es erfordern oder die Versagung der Erlaubnis Hauptmann-Schule. eine unbillige Härte bedeuten würde. § 58 Abs.1 Satz 3 AsylVfG sieht eine Reihe von Regelfällen vor, in denen die Erlaubnis zu erteilen ist, so z.B. wenn eine erlaubte 7. Welche Rechte und Pflichten gelten für die Flücht- Beschäftigung ausgeübt werden soll oder wenn dies zum linge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann- Zwecke des Schulbesuchs der betrieblichen Aus- und Schule im Rahmen eines „Oranienplatz-Verfahren“? Auf Weiterbildung erforderlich ist. welcher Rechtsgrundlage gelten diese und wo sind sie festgeschrieben (vgl. Innensenator Frank Henkel in der Berliner Morgenpost vom 13. August 2014)? 10. Wie viele Anträge auf länderübergreifende Umver- teilung wurden für die Flüchtlinge vom Oranienplatz Zu 7.: Die genannten Flüchtlinge haben das Recht, auf sowie aus der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule Antrag ihre aufenthaltsrechtlichen Verfahren und rechtli- bislang bewilligt? chen Perspektiven durch die Ausländerbehörde überprü- fen zu lassen. Hierbei unterliegen sie auch der Mitwir- Zu 10.: Bislang konnte auch nach sorgfältiger Prüfung kungspflicht gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aller Umstände der Einzelfälle durch die Berliner Auslän- bzw. § 15 Asylverfahrensgesetz (AsylVG). derbehörde keinem Umverteilungsantrag entsprochen werden, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. 8. Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden Flücht- lingen vom Oranienplatz sowie aus der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule bislang erteilt? Falls dies 11. Für wie viele Teilnehmer*innen der „Oranien- statistisch so nicht erfasst werden sollte: Wie viele Perso- platz-Einigung“ erging seit dem 8. April 2014 eine Ver- nen mit Oranienplatzkarte haben bisher eine Aufenthalts- teilentscheidung nach § 15a Aufenthaltsgesetz für ein erlaubnis erhalten? anderes Bundesland? Zu 8.: Bis zum 25. August 2014 konnte zwei Personen Zu 11.: Es sind gemäß § 15 a AufenthG bisher drei aus dem genannten Personenkreis eine Aufenthaltserlaub- Verteilentscheidungen für ein anderes Bundesland getrof- nis erteilt werden. fen worden. 9. Unter welchen Voraussetzungen wird ein Antrag 12. Wie viele Abschiebestopps gemäß § 60 a Aufent- von Teilnehmer*innen der „Oranienplatz-Einigung“ auf haltsgesetz wurden durch die Senatsverwaltung für Inne- länderübergreifende Umverteilung bewilligt? res und Sport für die Flüchtlinge, die unter das „Eini- gungspapier Oranienplatz“ fallen, bislang angeordnet? Zu 9.: Auch für Umverteilungsanträge im Sinne der § 15 a AufenthG und § 51 AsylVfG finden die geltenden Zu 12.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufenthalts- und asylrechtlichen Vorschriften wie für alle hat keinen Abschiebestopp für den genannten Personen- anderen Ausländerinnen und Ausländer Anwendung. kreis angeordnet. 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 397 13. Besteht nach Ansicht des Senats ein Anspruch auf nick. Die genaue Anzahl der Teilnehmenden kann derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein- nicht ermittelt werden. schließlich medizinischer Versorgung nur für Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, wie es das LAGeSo in Antwort auf entsprechende Anträge auf medizinische 15. Welche Träger bieten die im „Einigungspapier Versorgung durch Teilnehmer*innen der „Oranienplatz- Oranienplatz“ zugesagte Berufsberatung im Auftrag des Einigung“ nahelegt? Senats an? a. Seit wann läuft diese Berufsberatung? Zu 13.: Soweit im Ergebnis einer aufenthaltsrechtli- b. Wie viele Flüchtlinge vom Oranienplatz sowie aus chen Prüfung ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule wur- nach dem AsylbLG festgestellt wird, umfasst der an- den bislang beraten? spruchsberechtigte Personenkreis nach § 1 AsylbLG nicht nur Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sondern z.B. Zu 15.: Die drei Berliner „LernLäden“, das Lern-Netz auch Personen mit einer Duldung oder mit bestimmten Berlin-Brandenburg e.V., sind beauftragt, die Flüchtlinge Aufenthaltserlaubnissen. Das Landesamt für Gesundheit vom Oranienplatz zur beruflichen Neuorientierung zu und Soziales Berlin (LAGeSo) ist für die Leistungsge- beraten. Das Angebot gibt es seit dem 07.07.2014 in Zu- währung an Asylbewerberinnen und Asylbewerber (ein- sammenarbeit mit der Diakonie und der Caritas. Bisher schließlich der Leistungen bei Krankheit) zuständig, de- wurde das Beratungsangebot nur wenig angenommen. ren Asylverfahren in Berlin durchgeführt wird. Liegt Um die Flüchtlinge besser zu erreichen, gehen die mobi- hingegen eine Verteilentscheidung zu Gunsten einer ande- len Bildungsberaterinnen und Bildungsberater der „Lern- ren Aufnahmeeinrichtung im Bundesgebiet vor, besteht in Läden“ in die Einrichtungen der Diakonie und der Caritas Berlin nach dem AsylbLG kein Anspruch auf eine Regel- und arbeiten mit den Volkshochschulen zusammen. versorgung, sondern lediglich auf die unabweisbar gebo- tenen Leistungen. Im Regelfall sind dies Fahrkarte und Proviant, um die zuständige Aufnahmeeinrichtung zu 16. Wie passt die Empfehlung von Integrationssenato- erreichen. rin Dilek Kolat (SPD), dass die Flüchtlinge einen Antrag auf humanitären Aufenthalt statt eines Asylantrags stellen Bei dem betroffenen Personenkreis bestand zunächst sollen (vgl. dpa-Meldung vom 12. August 2014 ), mit der keine Klarheit über deren aufenthaltsrechtlichen Verhält- Aufforderung des LAGeSo zusammen, einen Asylantrag nisse, welche auch für eventuelle leistungsrechtliche An- zu stellen, um Leistungen nach dem Asylbewerberleis- sprüche maßgeblich sind. Daher war der Senat bereit, für tungsgesetz erhalten zu können? diese Personen bis zum Abschluss der aufenthaltsrechtli- chen Statusprüfung durch die Berliner Ausländerbehörde Zu 16.: Die in den Medien zitierte Empfehlung der für freiwillige Leistungen durch Bereitstellung einer Unter- Integration zuständigen Senatorin richtete sich an Perso- kunft, Geldleistungen zum Lebensunterhalt sowie medizi- nen, deren Asylantrag bereits vom zuständigen Bundes- nische Notfallversorgung zu gewähren. Es handelte sich amt abschlägig beschieden worden ist, oder die ein Auf- somit nicht um gesetzliche Anspruchsleistungen, so dass enthaltsrecht in einem anderen Mitgliedsstaat der Europä- die Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ischen Union (EU) erhalten haben. In diesen Fällen ist (AsylbLG) über Leistungen bei Krankheit insoweit nicht davon auszugehen, dass die Stellung eines Asylantrags in zu Grunde gelegt werden können. Berlin im Regelfall nicht erfolgversprechend ist. 14. Wie viele Plätze in Deutschkursen werden für 17. Welche Bedeutung misst der Senat dem Gutachten „Oranienplatzflüchtlinge“ im Auftrag des Senats angebo- von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano und Dr. Matthias ten? Lehnert zur rechtlichen Situation der Flüchtlinge vom a. Wie viele Kurse finden derzeit statt? Oranienplatz vor dem Hintergrund des „Einigungspapiers b. Mit welcher Klassenstärke und mit welcher Lauf- Oranienplatz“ und des Umgangs mit den Personen und zeit? dem Protestcamp durch das Land Berlin zu? Teilt der c. Wer ist Träger dieser Kurse? Senat die Auffassung der Gutachter, dass Berlin durch die d. Wie viele Flüchtlinge vom Oranienplatz sowie aus Nicht-Durchsetzung der räumlichen Beschränkung, durch der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule neh- die Einweisung in Gemeinschaftsunterkünfte, durch die men derzeit an den senatseigenen Deutschkursen Gewährung von finanziellen Leistungen, die den Leistun- teil? gen des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechen sowie durch die faktische Duldung des Protestcamps eine kon- Zu 14 a-d: Einschließlich der im September beginnen- kludente Umverteilung und Übernahme der Zuständigkeit den Kurse finden aktuell 32 Kurse statt. In jedem Kurs vorgenommen hat bzw. die konkludente Erteilung von können bis zu 20 Personen aufgenommen werden. Die Duldungen rechtlich verfestigt hat und Berlin verpflichtet Kurse sind modular aufgebaut, jedes Modul beinhaltet ist, den Betroffenen entsprechende Bescheinigungen 100 Unterrichtseinheiten. Jede Person kann bis zu vier auszustellen und Leistungen nach dem Asylbewerberleis- Module besuchen. Die Kurse werden bei folgenden tungsgesetz einschließlich der medizinischen Versorgung Volkshochschulen durchgeführt: Charlottenburg-Wil- zu gewähren? Wenn nein, warum nicht? mersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellers- dorf, Mitte, Neukölln, Reinickendorf, Spandau, Steglitz- Zu 17.: Der Senat hat das Gutachten zur Kenntnis ge- Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpe- nommen. 3",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 397 18. Plant der Senat eine Verlängerung des Auftrags an das Diakonische Werk Stadtmitte und den Caritasverband zur Beratung der „Oranienplatzflüchtlinge“? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 18.: Der Senat prüft derzeit, ob weiterer Bera- tungsbedarf besteht. 19. Wer übernimmt die soziale und aufenthaltsrechtli- che Beratung der ehemaligen Bewohner*innen der Gerhart-Hauptmann-Schule, die durch das LAGeSo un- tergebracht werden? Zu 19.: Der Senat ist derzeit mit Unterstützung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg auf der Suche nach einem geeigneten Träger. 20. Wie viele ehemaligen Bewohner*innen der Gerhart-Hauptmann-Schule sind nach Kenntnis des Se- nats im Zuge der Räumung der Gerhart-Hauptmann- Schule obdachlos geworden, weil sie keinen Platz in einer Unterkunft des Landes Berlin erhalten haben? Zu 20.: Die Anzahl der Personen, die das Schulgebäu- de in der Ohlauer Straße verlassen haben, aber nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landesamt für Ge- sundheit und Soziales aufgenommen wurden, ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 08. September 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2014) 4",
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