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"content": "Drucksache 17 / 16 408 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 10. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2015) und Antwort Fragen zum aktuellen Stand des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) an Ber- liner Hochschulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Die Humboldt-Universität zu Berlin gibt an, über kein Schriftliche Anfrage wie folgt: Gesundheitsmanagement zu verfügen und dies auch aktu- ell nicht zu planen. Unabhängig davon erarbeitet der Ge- 1. Inwieweit sind die Berliner Hochschulen und Uni- samtpersonalrat der Hochschule aktuell den Entwurf einer versitäten in die einheitliche Umsetzung des betrieblichen Dienstvereinbarung zum Themenkomplex Gesundheit. Gesundheitsmanagements im Land Berlin einbezogen und wie stellt der Senat eine Umsetzung an den Berliner An der Technischen Universität Berlin besteht seit Hochschulen und Universitäten sicher? (vgl. dazu die DV mehreren Jahren ein „Arbeitskreis Gesundheitsförde- Gesundheit) rung“, der in 2014 zu einem „Steuerungskreis Gesund- heitsmanagement“ aufgewertet wurde. Unter Berücksich- Zu 1.: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, tigung der einschlägigen Erfassungen der Krankenkassen die mein Haus nicht ohne Beiziehung der Hochschulen und der Ergebnisse einer geplanten Befragung der Be- beantworten kann. Die Berliner staatlichen Hochschulen schäftigten ist vorgesehen, maßgeschneiderte Angebote wurden unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Frist für ein Gesundheitsmanagement zu konzipieren und ein- bei Schriftlichen Anfragen um Stellungnahme gebeten. zuführen. Soweit Antworten nicht rechtzeitig eingegangen sind, konnten diese nicht berücksichtigt werden. Die Charité hat ein Betriebliches Gesundheitsma- nagement konzipiert und einen Steuerungskreis unter Bei der fraglichen Dienstvereinbarung zum Betriebli- Leitung des Ärztlichen Direktors eingerichtet. Die inte- chen Gesundheitsmanagement handelt es sich um eine grierte und ganzheitliche Implementierung ist in Pilotbe- Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem reichen erfolgt und wird sukzessive ausgeweitet. Hauptpersonalrat, in welche nur unmittelbare und nach- geordnete Landesbehörden einbezogen sind. Die Hoch- Die Universität der Künste gibt an, seit längerer Zeit schulen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts über ein Gesundheitsmanagement zu verfügen. So wird von dieser Vereinbarung nicht erfasst. z.B. die Hochschulleitung durch eine Fachkraft für Ar- beitssicherheit und eine Betriebsärztin beraten. Ein be- 2. An welchen Berliner Hochschulen und Universitä- triebliches Eingliederungsmanagement ist etabliert. Dar- ten wurde bereits ein Betriebliches Gesundheitsmanage- über hinaus gibt es weitere Maßnahmen wie „Gesund- ment (BGM) eingeführt und an welchen ist es geplant? heitstage“ und ein „Team Gesundheit“, welches aktuelle Bitte getrennt nach Hochschulen und Universitäten sowie Entwicklungen aufmerksam verfolgt. nach dem aktuellen Stand der Umsetzung auflisten. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft entwi- Zu 2.: Die Freie Universität Berlin gibt an, bereits ckelt seit 2012 ein Gesundheitsmanagement. 2005 ein Betriebliches Gesundheitsmanagement imple- mentiert zu haben. Dies sei mit den Landesregelungen Die Hochschule für Wirtschaft und Recht verfügt ak- qualitativ vergleichbar. Es wurde auf folgenden Link tuell noch nicht über ein strukturiertes Gesundheitsma- verwiesen: www.fu-berlin.de/fundament-gesundheit nagement, will dieses aber in Kürze einführen. Am 1. Juni d.J. wurde hierzu ein ganztägiger Workshop mit der Techniker Krankenkasse durchgeführt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 408 An der „Alice-Salomon“-Hochschule wurde bereits 4. Wie bewertet der Senat die „Gütekriterien für eine 2006 begonnen, ein betriebliches Gesundheitsmanage- gesundheitsfördernde Hochschule“ des Arbeitskreises ment zu entwickeln und zu implementieren. Das Ziel Gesundheitsfördernde Hochschulen und sind diese an einer gesundheitsfördernden Hochschule ist seit 2009 im Berliner Hochschulen und Universitäten umsetzbar? Leitbild der Hochschule verankert. Das Gesundheitsma- nagement, das in mehreren Dienstvereinbarungen in Zu- Zu 4.: Der Senat von Berlin erachtet die „Gütekrite- sammenarbeit mit dem Personalrat verbindlich festgehal- rien für eine gesundheitsfördernde Hochschule„ des „Ar- ten wurde, wird seit 2010 umgesetzt. 2011 erhielt die beitskreises Gesundheitsfördende Hochschulen“ für einen Hochschule den 1. Platz im „Wettbewerb guter Praxis: sinnvollen und wichtigen Impuls für das Gesundheitsma- gesunde Hochschulen“ in der Kategorie „Organisations- nagement der deutschen Hochschulen. Sie erscheinen entwicklung“. Es gibt an der Alice-Salomon-Hochschule grundsätzlich realistisch und umsetzbar. In ihrer Allge- eine moderierte Arbeitsgruppe, in der alle Statusgruppen meinheit sind sie sicherlich auf die jeweiligen Gegeben- vertreten sind, die sich mit der Umsetzung und Fort- heiten der einzelnen Hochschule herunter zu brechen. Die schreibung der Konzeptionen zum Betrieblichen Gesund- eindeutige Festlegung auf das Konzept der Salutogenese heitsmanagement befasst. Unterstützt wird dieser Prozess erscheint nicht zwingend, weil nach wie vor auch patho- durch das Zentrum für angewandte Gesundheitsförderung genetische Betrachtungsweisen sinnvoll sein können. und Gesundheitswissenschaften GmbH (ZAGG). Die drei künstlerischen Hochschulen (ohne UdK) 5. Unterstützt bzw. befürwortet der Senat ein betrieb- verweisen insbesondere auf das institutionalisierte be- liches Gesundheitsmanagement für alle Statusgruppen an triebliche Eingliederungsmanagement. Seh- und Hörtests den Berliner Hochschulen und Universitäten – also auch werden regelmäßig angeboten. Darüber hinaus werden für Studierende? Wenn nein, warum nicht? Angebote der Unfallkasse Berlin genutzt. Zu 5.: Der Senat befürwortet ein umfassendes betrieb- liches Gesundheitsmanagement für die Gruppen der 3. Wie viele Berliner Hochschulen und Universitäten Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, für die Mit- sind derzeit Mitglied im „Arbeitskreis Gesundheitsför- telbau-Beschäftigten sowie für die Sonstigen Mitarbeiter dernde Hochschulen“ und erfüllen somit deren Gütekrite- und Mitarbeiterinnen. Ihr gemeinsames Kennzeichen ist rien, und unterstützt bzw. befürwortet der Senat eine ein Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule. Mitgliedschaft der Berliner Hochschulen und Universitä- ten im „Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschu- Hinsichtlich der Studierenden unternehmen alle Berli- len“? ner Hochschulen und auch das Studentenwerk erhebliche Anstrengungen, um positiv auf die Gesundheit ihrer Stu- Zu 3.: Die Freie Universität Berlin ist dem „Arbeits- dierenden einzuwirken oder um negative Faktoren zu kreis Gesundheitsfördernder Hochschulen“ am 11. Juni begrenzen. Dies bezieht sich beispielsweise auf die ergo- d.J. beigetreten. nomischen Gestaltung von Lehr- und Lernplätzen, die Beachtung des Arbeitsschutzes z.B. bei Laborplätzen, auf Die Charité ist bislang nicht Mitglied im fraglichen Angebote des Hochschulsportes sowie Beratungs- und Arbeitskreis, nimmt jedoch durch Vertreter/innen aus dem Unterstützungsangeboten bei chronischen Krankheiten Arbeitsmedizinischen Zentrum an der Charité an dessen oder psychischen Belastungssituationen (z.B. Prüfungs- Sitzungen teil und wendet die entsprechenden Gütekrite- angst). rien weitgehend an. Die „Alice-Salomon“-Hochschule ist seit 2008 Mit- 6. Ist (betriebliches) Gesundheitsmanagement bereits glied im „Arbeitskreis Gesundheitsfördernder Hochschu- Lehrinhalt bei Studiengängen an Berliner Hochschulen len“ und hat die Gütekriterien des Arbeitskreises umge- und Universitäten? Wenn ja, in welchen Studiengängen? setzt. Bitte getrennt nach Hochschulen und Universitäten sowie nach (Bachelor- / Master-) Studiengängen auflisten. Darüber hinaus gab es keine Mitgliedschaftsbekun- dungen. Zu 6.: Die Freie Universität Berlin gibt an, über kein Studienangebot im Bereich Betriebliches Gesundheitsma- Der Senat geht davon aus, dass die Hochschulen unter nagement zu verfügen. Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedarfe im Bereich des Gesundheitsmanagements zu einer angemessenen Die Humboldt-Universität hat erklärt, in der Kürze der Einschätzung über eine Mitgliedschaft kommen. zur Verfügung stehenden Zeit keine verbindliche Aussage treffen zu können. 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 408 Die Technische Universität Berlin verfügt nach eige- 7. Sieht der Senat darüber hinaus eine Möglichkeit nen Angaben nicht über Lehrmodule „Betriebliches Ge- der Anrechenbarkeit von Studienleistungen und vorgese- sundheitsmanagement“. Es gibt jedoch die Fachgebiete hene Kompetenzen gem. §§ 22 II Nr. 3 und 23a I BerlHG, „Ökonomie des öffentlichen Sektors, insbesondere Ge- z.B. im Rahmen einer Beteiligung von Studierenden am sundheitsökonomie“ und „Management im Gesundheits- (betrieblichen) Gesundheitsmanagement bzw. entspre- wesen“. Lehrveranstaltung diese Fachgebiete finden Ein- chender Aus- und Weiterbildungen, auf für den Studien- gang in folgenden Studiengängen: gang vorgesehene Leistungspunkte? Wenn ja, an welchen - Bachelor Economics Berliner Hochschulen und Universitäten wird dieses be- - Bachelor Wirtschaftsingenieurswesen reits umgesetzt bzw. ist in Planung? - Bachelor Wirtschaftsmathematik - Master Wirtschaftsingenieurswesen Zu 7.: Die Freie Universität hat ausgeführt, dass ihre - Master Wirtschaftsmathematik. Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsma- nagements nicht geeignet sind, als Studienleistungen An der Charité ist Gesundheitsmanagement Lehrinhalt anerkannt zu werden. in folgenden Studiengängen: - Humanmedizin (Staatsexamen) Die Humboldt-Universität hat erklärt, in der Kürze der - Masterstudiengang Public Health zur Verfügung stehenden Zeit keine verbindliche Aussage - Bachelor Gesundheitswissenschaften. treffen zu können. Die Universität der Künste weist darauf hin, dass die Die Technische Universität Berlin hat wie folgt ausge- Studierenden der Fakultät Musik fakultativ Angebote des führt: „Aufgrund der Regelung des § 22 Abs. 3 Satz 1 Kurt-Singer-Instituts für Musikphysiologie wahrnehmen Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung sollte die können. Dabei geht es um die Vermeidung von Haltungs- Anerkennung von Beteiligungen an Maßnahmen des schäden und Überlastungen beim Instrumentalspiel. Gesundheitsmanagements als Studienleistungen, die in- nerhalb der Hochschule angeboten werden, realisierbar An der Hochschule Technik und Wirtschaft wird das sein, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich Thema Gesundheitsmanagement im Studiengang Wirt- der erworbenen Kompetenzen zu Studiengangangeboten schaftsingenieurwesen behandelt. in den einzelnen Studiengängen bestehen.“ An der Hochschule für Wirtschaft und Recht wird Die Charité verfügt nicht über Daten, um aktuell zu zurzeit geprüft, in welchem Umfang Lehrinhalte zum erheben, ob entsprechende Leistungen in Einzelfällen in Thema Gesundheitsmanagement in Lehrveranstaltungen der Vergangenheit anerkannt wurden. untergebracht werden können. Die Universität der Künste hat erklärt, keine Anre- Die Kunsthochschule Berlin (Weißensee) bietet keine chenbarkeiten entsprechender Inhalte aus dem Gesund- entsprechenden Lehrinhalte an. heitsmanagement zu planen. Die Hochschule für Musik gibt an, dass die Studien- Die Hochschule für Technik und Wirtschaft plant ordnungen für die Bachelorstudiengänge entsprechende ebenfalls keine Anrechenbarkeit. Studieninhalte im Umfang von vier Semestern am Kurt- Singer-Institut verbindlich vorschreiben. Die Frage der Anrechenbarkeit entsprechender Kom- petenzgewinne wird an der Hochschule für Wirtschaft Für die Hochschule für Schauspielkunst wurde ausge- und Recht zzt. geprüft. führt: „Für viele Berufe in den darstellenden Künsten sind Körper und Stimme die wichtigsten Ausdrucksmittel. An der Hochschule für Schauspielkunst und der Dementsprechend nimmt die Gesunderhaltung dieser Hochschule für Musik werden die o.g. obligatorischen Mittel in den Bewegungs- und Stimmbildungsunterrichten Veranstaltungen selbstverständlich angerechnet. breiten Raum ein und ist integraler Bestandteil der Aus- bildung. Dies gilt insbesondere für die Studiengänge Schauspiel (Diplom), Choreographie (Master) und Büh- 8. Ist das „Betriebliche Gesundheitsmanagement“ nentanz (Bachelor in Kooperation mit der Staatlichen (BGM) derzeit Inhalt der aktuellen Berliner Hochschul- Ballettschule Berlin)…“ verträge, wenn ja, in welchen, und beabsichtigt der Senat das Thema bei den Verhandlungen für die Hochschulver- träge 2018 ff. aufzunehmen? Zu 8.: Mit der Finanzierung der Integrationshilfen (§ 3 Hochschulvertrag), den Bestimmungen über Inklusion (§ 12 Hochschulvertrag) und der Einführung von Studien- gängen zum Thema „Public Health“ (§ 8 Hochschulver- trag) sind Gesundheitsbelange vertraglich geregelt wor- den. 3",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 408 9. Wie hoch sind derzeit die Krankenstände an Berli- Die Alice-Salomon-Hochschule meldete den tagesak- ner Hochschulen und Universitäten? Bitte getrennt nach tuellen Krankenstand vom 15. Juni 2015. Danach fehlten Statusgruppen auflisten. an diesem Tag 1,8 Prozent der Hochschullehrer/innen, 3 Prozent in der Gruppe des Wissenschaftlichen Mittel- Zu 9.: Die Freie Universität Berlin führt aus, dass sie baus und 5,6 Prozent bei den Sonstigen Mitarbeiterinnen über eine generelle Fehlzeitstatistik bislang nicht verfügt. und Mitarbeitern. Inzwischen wurde für bestimmte Pilotbereiche ein Fehl- zeitencontrolling entwickelt, das mittlerweile die krank- Für die drei kleinen künstlerischen Hochschulen wur- heitsbedingten Fehlzeiten von 3.070 (entspricht 60,17 den folgende Zahlen für das noch nicht ganz beendete Prozent) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Status- erste Halbjahr 2015 übermittelt: gruppen abbildet (Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass bei den Studierenden ausschließlich studentische khb HfM HfS Hilfskräfte erfasst wurden. Eine entsprechende Nachfrage bei der Freien Universität konnte nicht mehr zeitgerecht Professoren/ ca. 1 ca. 1 ca. 2 beantwortet werden). Rechnerisch wird dabei ein gleiten- Professorinnen Prozent Prozent Prozent des Jahresmittel errechnet. Differenziert man diese Aus- Sonstige ca. 1 ca. 3 ca. 7 wertung in nichtwissenschaftliches und wissenschaftli- Lehrkräfte Prozent Prozent Prozent ches Personal liegt der Spitzenwert des gleitenden Jah- resmittels beim nichtwissenschaftlichen Personal (1.695 Sonstige ca. 6 ca. 7 ca. 9 Dienstkräfte entspricht 66,53 Prozent) bei 7,3 Prozent. Mitarbeiterinnen/ Prozent Prozent Prozent Das wissenschaftliche Personal (1.375 entspricht 53,73 Mitarbeiter Prozent) weist im gleitenden Jahresmittel einen Spitzen- wert von 1,5 Prozent krankheitsbedingter Fehlzeiten auf. Berlin, den 26. Juni 2015 Die Humboldt-Universität hat erklärt, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine verbindliche Aussage treffen zu können. In Vertretung Die Technische Universität Berlin berichtet von einer Steffen Krach Fehlzeitenanalyse der Techniker Krankenkasse, die mit Senatsverwaltung für Bildung, der untersuchten Zahl von 2.628 Versicherten als reprä- Jugend und Wissenschaft sentativ betrachtet wird. Danach lag der Krankenstand in 2013 bei 2,66 Prozent. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2015) Die Charité nennt folgende Zahlen: In 2014 lag die Krankheitsquote in der medizinischen Fakultät und den Mischbereichen bei den Hochschullehrern und Hoch- schullehrerinnen bei 1,1 Prozent, in der Gruppe Wissen- schaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei 2,05 Prozent und in der Gruppe der Sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei 7,11 Prozent. Die Universität der Künste hat für den Zeitraum Janu- ar bis Mai 2015 insgesamt 116 Krankheitstage für die Gruppe der Professorinnen und Professoren, 192 Krank- heitstage für den Mittelbau und 1.732 Krankheitstage für die Gruppe der Sonstigen Beschäftigten mitgeteilt. An der Hochschule für Technik und Wirtschaft erfolgt keine statistische Erfassung der Krankenstände. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht erfasst Krankheitstage nur für die Gruppen der Wissenschaftli- chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Gruppe der Sonstigen Mitarbeiter/innen. Die Gruppe des Wissen- schaftlichen Mittelbaus erreichte in 2014 bei 33 Personen insgesamt 239 krankheitsbedingte Fehltage. Bei 287 sons- tigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fielen 4.273 krankheitsbedingte Fehltage in 2014 an. 4",
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