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"content": "Drucksache 17 / 16 784 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 14. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2015) und Antwort Einsatz von Funkzellenabfragen im Land Berlin – Bessere parlamentarische Kontrolle durch fadenscheinige Ausreden der Verwaltung verhindert? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Während diese Mitteilung zur Kenntnisnahme ledig- Schriftliche Anfrage wie folgt: lich die Anzahl der beantragten und bewilligten Funkzel- lenabfragen sowie den Umfang der abgefragten Daten des 1. Zu welchem Zeitpunkt war der Verwaltung, wie in Vorjahres in Bezug nahm, umfasst der nunmehr geltende dem Bericht aus der Drs. 17/2404 (Einführung einer Er- Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 27. November hebungsmatrix für Funkzellenabfragen – Bessere statisti- 2014 (Drucksachen 17/1700 und 17/1795) einen deutlich sche Erfassung von Daten für echte parlamentarische größeren Umfang von Angaben, nämlich: Kontrolle) behauptet, klar, dass die am 27.11.2014 vom Parlament beschlossene Erhebung statistischer Zahlen zu „- die jeweilige Anzahl der beantragten und bewillig- Umfang und Einsatz der Funkzellenabfrage mit der bis ten Funkzellenabfragen, jetzt verwendeten Software (Mesta) zum Großteil nicht - die jeweils abgefragten Funkzellen und deren durchgeführt werden kann? räumliche Abdeckung (z. B. über eine Legende), - den jeweils abgefragten Zeitraum, 2. Wann und durch wen wurde die Einschätzung der - die jeweils zugrundeliegenden Straftatbestände bei Verwaltung, dass die vom Parlamentsbeschluss vom der Beantragung, 27.11.2014 umfassten statistischen Zahlen zum Großteil - die Rechtsgrundlagen, nicht erhoben werden können, im Rahmen der parlamen- - die jeweilige Anzahl der durch die Funkzellenab- tarischen Behandlung der Drs. 17/1700 und 17/1975 ge- fragen betroffenen Telekommunikationsanschlüsse, äußert? (Bitte anhand von Wortprotokollen etc. darlegen.) - die Anzahl der Anschlussermittlungen (Abfrage der zugehörigen Anschlussdaten), Zu 1. und 2.: In der dem Abgeordnetenhaus zugeleite- - die Anzahl der Verfahren, in denen die Funkzel- ten Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 15. April 2014 lendaten verwendet bzw. eingebracht wurden. (Drucksache 17/1615) heißt es unter der Überschrift „Er- fassung der Funkzellendaten“, Weiter ist die Gesamtzahl der übermittelten Verkehrs- datensätze darzustellen und auf welche Art der Dienste, „[e]ine vollständige automatisierte Erfassung der Da- z. B. SMS, Telefon, Internet, diese entfallen. ten ist bei der Staatsanwaltschaft nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft erfasst die Daten über Funkzellenab- Die in der vormaligen Mitteilung zur Kenntnisnahme fragen in dem elektronischen Verfahrensregister MESTA. mitgeteilten beschränkten Möglichkeiten der staatsanwalt- Die Verfahren, in denen Funkzellenabfragen erfolgen, lichen Software MESTA bestehen insoweit fort. werden in dem Programm manuell als Nebenverfahrens- klasse markiert. Bereits dabei kann es zu Fehleintragun- Von vornherein war das Erfordernis einer Erweiterung gen kommen. Die von dem Polizeipräsidenten in Berlin, der polizeilichen Software gesehen worden, so dass noch der die Umsetzung der Beschlüsse zur Erfassung der vor der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses in Funkzellendaten vornimmt, zur Verfügung gestellten entsprechende Planungen eingetreten wurde (siehe Ant- Daten werden bei der Staatsanwaltschaft manuell mit den wort zu Frage 6.). ermittelten Verfahren abgeglichen. Dabei werden die Datensätze aus den Funkzellenabfragen, die nicht einheit- Bevor das Abgeordnetenhaus den Beschluss gefasst lich erfasst werden, von der zuständigen Staatsanwältin hat, sind Stellungnahmen der Verwaltung in drei Aus- oder dem zuständigen Staatsanwalt aus der vorliegenden schusssitzungen ergangen: Datei durchgezählt. Auch dabei kann es bei der Datener- hebung zu Fehlern kommen.“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 784 An der 51. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Si- Im Rahmen einer gemeinsam mit der Generalstaats- cherheit und Ordnung am 29. September 2014 haben für anwaltschaft, der Staatsanwaltschaft Berlin und der Poli- die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senator Hen- zei Berlin durchgeführten Prüfung ist im Ergebnis festge- kel und für die Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- stellt worden, dass die in dem betreffenden Beschluss cherschutz ein Referent teilgenommen. Über die Behand- bezeichneten Zahlen und auch Daten nur über die neue lung liegt ein Inhaltsprotokoll vor. Gegenstand der Be- Software (InfReq100) zu erheben und im Zusammenhang handlung im Ausschuss war der von der Piratenfraktion mit dem inzwischen beschafften Statistikmodul gemäß gestellte Ursprungsantrag. den Anforderungen als Matrix einheitlich zu erstellen sind. An der 46. Sitzung des Ausschusses für Digitale Ver- waltung, Datenschutz und Informationsfreiheit am 29. Grundsätzlich ist zur Vermeidung unterschiedlicher September 2014 hat für die Senatsverwaltung für Justiz Daten und Zurückdrängung der Fehler durch eine rein und Verbraucherschutz ein Referent teilgenommen. Über manuelle Erhebung eine technisch unterstützte Auswer- die Behandlung im Ausschuss liegt ein Wortprotokoll tung der ursprünglichen Providerdaten unumgänglich. Die vor. Dabei war auf die Schwierigkeiten einer statistischen Erfahrungen aus der Erstellung händischer erstellter Erhebung von verschiedenen Parametern eingegangen Übersichten haben gezeigt, dass belastbare und fehlerfreie worden. Gegenstand der Behandlung im Ausschuss war Statistikaussagen nur über softwaretechnische Auswerte- der von der Piratenfraktion gestellte Ursprungsantrag. tools in einem automatisierten Verfahren zu erlangen sind: Gerade die regelmäßig auftretenden Differenzen der Der Referent der Senatsverwaltung für Justiz und Zahlen bei händischen Auswertungen zwischen den Er- Verbraucherschutz hat in beiden zuvor genannten Aus- gebnissen der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden schüssen die Komplexität der Materie hervorgehoben. sollen mit der automatisierten Erhebung vermieden wer- Dabei hat er zum einen auf die rechtlichen Gesichtspunkte den. Somit wurde im Sinne einer zukünftigen validen hingewiesen, aber zum anderen auch auf die technischen Berichterstattung auf eine händische Auswertung verzich- Gesichtspunkte. Daher hat der Referent seine Ausführun- tet. gen auch unter den Vorbehalt der technischen Umsetz- barkeit gestellt. Die zwei von elf Parametern des Be- schlusses des Abgeordnetenhauses betreffende Erwar- 4. Wie konnten trotz der Verwendung der alten Soft- tung, die Erhebung der Anzahl der im Erhebungszeitraum ware (Mesta) in der Drs. 17/1615 vom 22.04.2104 [sic] durch die Funkzellenabfragen betroffenen Telekommuni- und der Tischvorlage, die in der Sitzung des Ausschusses kationsanschlüsse und der Gesamtzahl der übermittelten für Innere Sicherheit und Ordnung am 27.08.2012 von der Verkehrsdatensätze dürfe ohne Probleme möglich sein, ist Polizei Berlin an die Ausschussmitglieder ausgeteilt wur- nicht eingetreten. de, statistische Zahlen (bspw. Gesamtanzahl der durchge- führten Funkzellenanfragen und Gesamtanzahl der über- An der 53. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Si- mittelten Datensätze für einen bestimmten Zeitraum) cherheit und Ordnung am 10. November 2014 haben für erbracht werden, die in dem Bericht (Drs. 17/2404) mit die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senator Hen- Verweis auf die veraltete Software als nicht erhebbar kel und für die Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- dargestellt wurden? cherschutz ein Referent teilgenommen. Über die Behand- lung liegt ein Inhaltsprotokoll vor. Senator Henkel hat Zu 4.: Zur Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses inhaltlich ausgeführt: im Augenblick sei es schwierig zu für Sicherheit und Ordnung am 27. August 2012 wurden beantworten, ob jede einzelne Erhebung technisch um- durch die Polizei Berlin tabellarische Gesamtübersichten setzbar sei; es bedürfe zum Teil der Abklärung mit den zu Funkzellenabfragen aus den Jahren 2009 bis April jeweiligen Netzbetreibern; schon jetzt sei aber klar, dass 2012 erstellt. Die Auswertungsergebnisse basierten auf die Erhebung auch Kosten mit sich bringen werde, die aus händischen Auswertungen von Listen und Ermittlungsak- dem laufenden Haushalt nicht gedeckt werden könnten. ten durch die Polizei Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin, die zusammengeführt und aufgrund unterschiedli- cher Zählweisen angeglichen werden mussten. Bei einer 3. Sind die vom Beschluss vom 27.11.2014 umfassten solchen Datenerhebung kann es auch zu Fehlern kommen. Zahlen zum Großteil – wie in der Drs. 17/2404 dargelegt Die Erfahrungen aus der Erstellung dieser Übersichten – ausschließlich nur durch die Einführung einer neuen haben gezeigt, dass belastbare und fehlerfreie Statistik- Software (InfReq100) zu erheben oder könnten diese aussagen nur über softwaretechnische Auswertetools in beispielsweise auch durch eine händische Auswertung einem automatisierten Verfahren zu erlangen sind. Inso- von Akten erhoben werden? Und wenn ja, warum erfolgte weit wird auf die Antwort zu den Fragen zu 1. und zu 2. dies dann nicht? verwiesen. Zu 3.: Lediglich die Anzahl der betroffenen Verfahren unter Darstellung des führenden Delikts kann ohne Zu- 5. Wie war es dem Berliner Beauftragten für Daten- gänglichkeit der Providerdaten und unter Auswertungen schutz und Informationsfreiheit möglich, für die Erstel- der Eintragungen im Registratursystem MESTA durch die lung seines Abschlussberichts zur rechtlichen Überprü- Berliner Justiz dargestellt werden. Diese Erhebungen sind fung von Funkzellenabfragen vom 3. September 2012 berichtet worden; siehe auch die Antwort zu Frage 1. eine umfassende Überprüfung der im Land Berlin erfolg- ten Funkzellenabfragen durchzuführen? 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 784 Zu 5.: Der Senat von Berlin kann die Frage nicht be- Nach Bekanntwerden der Beschlussempfehlung des antworten. Denn der Berliner Beauftragte für Datenschutz Ausschusses für Verfassung und Rechtsangelegenheiten, und Informationsfreiheit wird nach § 22 Abs. 2 des Ge- Verbraucherschutz vom 21. November 2014 (Drucksache setzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berli- 17/1975) wurden die bereits am 6. November 2014 ge- ner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG -) troffenen Definitionen überarbeitet. Auf Grundlage dieser als oberste Landesbehörde eingerichtet; er ist in Aus- Abstimmung wurde nach der tatsächlichen Beschlussfas- übung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz sung durch das Abgeordnetenhaus die Firma DialogiKa unterworfen. Er untersteht der Dienstaufsicht des Präsi- am 1. Dezember 2014 gebeten, die Umsetzbarkeit der denten des Abgeordnetenhauses, soweit seine Unabhän- Erhebungsmatrix zu prüfen. gigkeit nicht beeinträchtigt wird. Eine Befragung des Beauftragten steht dem Senat nicht zu. Am 15. Dezember 2014 hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gegenüber dem General- staatsanwalt in Berlin eine Anordnung über die Umset- 6. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem zung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 27. 27.11.2014 von der Verwaltung ergriffen, um sicherzu- November 2014 erlassen. stellen, dass die vom Beschluss umfassten statistischen Zahlen fristgerecht und vollumfänglich an das Abgeord- Im Januar 2015 hat eine polizeiinterne Bewertung und netenhauses übersandt werden können? Feinabstimmung mit dem Softwarelieferanten zur Vorbe- reitung der weiteren Abstimmung zwischen Polizei und Zu 6.: Sowohl im Geschäftsbereich der Senatsverwal- Strafverfolgungsbehörden stattgefunden. tung für Justiz und Verbraucherschutz als auch im Ge- schäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Nach Abschluss der Prüfung durch die Entwicklungs- war bereits deutlich vor der Beschlussfassung des Abge- firma erfolgte am 17. Februar 2015 eine erneute Abstim- ordnetenhauses in Vorbereitungen für eine Umsetzung mung zwischen dem LKA 721 und dem Geschäftsbereich eines späteren Beschlusses eingetreten worden. des Generalstaatsanwalts in Berlin. Die Ergebnisse wur- den unter Abgleich der Berichtsauflagen des Beschlusses Im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der des Abgeordnetenhauses vom 27. November 2014 über- Drucksache 17/1700 wurden bereits am 8. August 2014 prüft. Es wurde gemeinsam beschlossen, dass auf Grund- zwischen dem Leiter des Landeskriminalamtes (LKA) lage der vorliegenden Ergebnisse ein offizielles Angebot Berlin und dem Generalstaatsanwalt in Berlin Abstim- der Firma DialogiKa abgefordert wird. mungen über eine mögliche Datenerhebung im Rahmen einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen getroffen. Im März 2015 wurde der gesicherte Datenaustausch zwischen Polizei und Generalstaatsanwaltschaft festge- Im weiteren Verlauf wurde am 26. Oktober 2014 be- legt, um die Ergebnisdaten nach Realisierung des Projek- schlossen, gemeinsam die technischen Möglichkeiten tes zu übermitteln. einer statistischen Auswertung der vorhandenen Daten zu eruieren. Hierbei wurde auch deutlich, dass die auszuwer- Das Angebot der Firma DialogiKa wurde am 14. April tenden Daten im Wesentlichen bei der Polizei vorliegen. 2015 dem LKA Berlin übermittelt. Am 15. April 2015 hat Die dort bereits in Auftrag gegebene Statistiksoftware der Generalstaatsanwalt in Berlin auf Grundlage dieses (InfReq100) zur Erfüllung der gesetzlichen Berichts- Angebotes eine Kostenübernahmeerklärung aus dem pflichten auf Bundes- und Landesebene sollte um die Haushalt der Generalstaatsanwaltschaft Berlin abgegeben. diskutierten weiteren Informationen angepasst bzw. er- weitert werden. Auswertungen aus dem bei den Strafver- Mit Schreiben vom 29. Mai 2015 hat der Polizeipräsi- folgungsbehörden im Einsatz befindlichen Fachverfahren dent in Berlin auf Grundlage des vorliegenden Angebotes MESTA hätten nur ergänzend herangezogen werden die Firma DialogiKa GmbH mit der Erweiterung des können. Systems Inf Req100 um ein Statistikmodul zur Erstellung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen beauftragt. Am 6. November 2014 wurden zwischen dem LKA Berlin und den Strafverfolgungsbehörden Berlins, für den In der der 25. Kalenderwoche (15. bis 19. Juni 2015) Fall einer Umsetzung der parlamentarischen Anträge der wurde eine aktuelle Version des elektronischen Verfah- Piratenfraktion, gemeinsam die notwendigen Erweiterun- rens InfReq100 zu Testzwecken eingespielt. Diese Versi- gen der Software InfReq100 definiert. Hierbei wurde on beinhaltet die in Auftrag gegebenen Erweiterungen. bereits ein Programmierer der ausführenden Firma Dialo- Das neue System wird durch das LKA 721 weiterhin giKa hinzugezogen. Für den Fall einer Beauftragung hat getestet. Eine Endabnahme soll voraussichtlich Ende sich der Generalstaatsanwalt in Berlin bereits zu diesem August erfolgen. Zeitpunkt für eine Übernahme der Kosten aus seinem Haushalt bereiterklärt. Die tatsächliche Überführung in den Echtbetrieb wird im Laufe des Monats September 2015 erwartet. Nach der Einführung kann mit der Erhebung der Daten gemäß der Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen begonnen wer- den, dies allerdings nur für die ab diesem Zeitpunkt auf- gelieferten Daten der Provider, nicht rückwirkend. 3",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 784 7. Betrachtet der Senat den Bericht aus der Drs. 17/2404, in dem nur zwei von zehn beschlossenen Punk- ten enthalten sind, als „inhaltlich gut und verwertbar“ in Hinblick darauf, dass dieser als Grundlage dafür dienen sollte, erstmalig überhaupt eine Aussage darüber zu tref- fen, ob die Funkzellenabfrage ein taugliches Ermittlungs- instrument sein kann? Zu 7.: Ja. Funkzellenabfragen sind ein bundesgesetz- lich vorgesehenes Ermittlungsinstrument, das auch nach Auffassung des Senats und der Strafverfolgungsbehörden erforderlich ist, um Straftaten von erheblicher Bedeutung wirksam aufzuklären und zu verfolgen. Ob eine Funkzel- lenabfrage ein taugliches Ermittlungsinstrument ist, hat nicht der Senat, sondern ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft in jedem Einzelfall zu entscheiden. 8. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang das Schreiben des Justizstaatssekretärs Straßmeir vom 15.07.2015 an die Vorsitzende des Rechtsausschusses, in dem dieser als Entschuldigung für die verspätete Erstel- lung des Berichts an das Parlament angibt, dass es ihm besonders darauf ankam, dem Parlament einen guten und verwertbaren Bericht zur Verfügung stellen zu können? Zu 8.: Das Schreiben diente der Information der Vor- sitzenden des Rechtsausschusses über die Verzögerung hinsichtlich der Vorlage der Mitteilung zur Kenntnisnah- me an das Abgeordnetenhaus. Dieses Ziel ist erreicht worden. Berlin, den 27. August 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2015) 4",
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