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"content": "Drucksache 17 / 15 486 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 09. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2015) und Antwort Wohngeld in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Antwort zu 3: Das Wohngeldrecht ist im Wohngeld- Schriftliche Anfrage wie folgt: gesetz als Bundesgesetz geregelt, das durch die Bundes- länder im Rahmen der sogenannten Bundesauftragsver- Frage 1: Wie hoch ist das in Berlin gezahlte Wohn- waltung durchgeführt wird. Daher sind im Wohngeldrecht geld in absoluten Beträgen, und wie hat sich die Höhe der lediglich bundesrechtliche Regelungen maßgeblich, die Wohngeldzahlungen absolut in den letzten zehn Jahren durch die Bundesländer einheitlich angewendet werden. verändert (bitte nach Land und Bezirken darstellen)? Landesrechtliche Regelungen, die von bundesrechtlichen Regelungen in diesem Rechtsgebiet abweichen, existieren Antwort zu 1: demnach nicht. Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle in der Anlage verwiesen. In den letzten zehn Jahren (2004 – 2014) wurde das Wohngeldrecht zwei Mal reformiert. Die Reform im Jahr Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Wohngeldempfän- 2005 hatte zum Ziel, das wohngeldrechtliche Vereinfa- gerinnen und -empfänger von 2004 bis 2014 verändert? chungsmodell zu optimieren, durch welches Transferleis- tungsbeziehende seit 2005 vom Wohngeld ausgeschlossen Antwort zu 2: sind. Die Reform diente der reibungslosen Umsetzung Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgen- dieses Modells. Dementsprechend haben sich auch die de Tabelle verwiesen. Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld geändert. Jahr Zahl der Wohngeldempfängerinnen Die Reform im Jahr 2009 war eine reine Leistungsre- und Wohngeldempfänger form, die den Wohngeldbetrag an die gestiegene Miet- 2004 276.318 entwickung anpasste. Zusätzlich wurde ein einmaliger 2005 41.728 Wohngeldbetrag als Ausgleich für die erhöhten Energie- 2006 32.365 kosten in der Heizperiode 2008/2009 gewährt. Im Rah- 2007 23.902 men beider Reformen wurden somit rechtliche Änderun- 2008 25.947 gen eingeführt, die sich auf die Berechnung des Wohn- 2009 38.129 geldes und somit auf die Bewilligung von Wohngeld 2010 38.414 ausgewirkt haben. 2011 34.684 2012 30.935 In den Bezirken sind aktuell insgesamt 131 Vollbe- schäftigteneinheiten für die Bearbeitung von Wohngeld- 2013** 24.211 angelegenheiten zu verzeichnen. Im Jahr 2004 waren es 2014** 20.486 Quelle: AfS - Zeitreihen zum Wohngeld insgesamt 390 Vollbeschäftigteneinheiten. **DiWo Wohngeldfachverfahren- Arbeitsstatistik jeweils Dezember des Jahres Frage 4: Welchen Ermessensspielraum gibt es zur Bewilligung des Wohngeldes per Gesetz und durch An- Frage 3: Inwiefern hat sich in den letzten zehn Jahren weisungen und Hilfestellungen des Senats an die bezirkli- die Bewilligung von Wohngeld durch Bundes- bzw. Lan- chen Wohnungsämter, insbesondere durch das Wohngeld- des-regelungen für die bezirklichen Behörden geändert? fachverfahren? Wie viel Personal haben die Bezirke für die Bearbeitung von Wohngeldangelegenheiten aktuell, und wie viel war es vor zehn Jahren? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 486 Antwort zu 4: Soweit die Voraussetzungen für die Die Wohngeldreform 2009 diente auch einer Verwal- Gewährung von Wohngeld vorliegen und ein Anspruch tungsvereinfachung. Es wurden Normen geändert oder demnach besteht, ist Wohngeld in entsprechender Höhe eingeführt, die einerseits Bewertungsvereinfachungen und zu gewähren. Ein Ermessensspielraum wird diesbezüglich andererseits Aufwandsverringerungen beinhalteten. Bei- vom Gesetzgeber nicht eingeräumt. Bei der Beurteilung, spielsweise wurde der wohngeldrechtliche Haushaltsbe- ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Wohn- griff fortentwickelt, in den nun alle Mitglieder einer geld vorliegen, halten sich die Wohngeldbehörden streng Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Mittel- an die gesetzlichen Vorgaben. Da das Gesetz nicht jeden punkt ihrer Lebensbeziehungen einbezogen werden, Einzelfall eindeutig regelt, können in Einzelfällen Ausle- wodurch die aufwändige und schwierige Vergleichsbe- gungsschwierigkeiten bestehen. Für diese Fälle erlässt das rechnung und die bisherige Regelung der vorübergehen- zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, den Abwesenheit entbehrlich wurden. Die für die Höhe Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Bundesauf- des Wohngeldes maßgeblichen vier Baualtersklassen sind sicht regelmäßig Erlasse zur Durchführung und Vollzug auf Grund geringer praktischer Relevanz weggefallen, so des Wohngeldgesetzes, die aufgearbeitet als Durchfüh- dass hierbei nicht mehr mit enormem Verwaltungsauf- rungsschreiben durch den Senat an die bezirklichen wand ermittelt und differenziert werden muss. Eingeführt Wohngeldstellen weitergegeben und in regelmäßigen wurden ebenfalls Regelungen zur Rückforderung des Besprechungen mit diesen erörtert werden. Ferner ist der Wohngeldes in Todesfällen, zur gesamtschuldnerischen Senat stets vollumfänglicher Ansprechpartner für die Haftung aller Haushaltsmitglieder, zur Erweiterung der bezirklichen Wohngeldstellen in allen Rechtsfragen be- Aufrechnungs- und Verrechnungsmöglichkeit bei über- züglich des Wohngeldrechts. Das Wohngeldfachverfahren zahltem Wohngeld und zur Erweiterung des Datenab- wird von allen bezirklichen Wohngeldstellen zur Berech- gleichs. Diese Regelungen haben in vielfacher Hinsicht nung des Wohngeldanspruches genutzt. Auch hier besteht die Arbeit der bezirklichen Wohngeldstellen erleichtert. kein Ermessen. Zu Auslegungsschwierigkeiten gilt das Insbesondere hat die Einführung des automatisierten Gesagte. Das Wohngeldfachverfahren wird vom Senat Datenabgleichs enorm zur Vereinfachung bei der Aufde- auch aus rechtlicher Sicht ständig überwacht und Rechts- ckung von Missbrauchsfällen beigetragen. änderungen umgehend eingearbeitet. Insgesamt ist in Auch die angestrebte Wohngeldreform soll weitere Berlin durch das gute und effektive Zusammenwirken von Verwaltungsvereinfachungen enthalten. Bezirken, Senat und Bundesministerium eine einheitliche Das Wohngeldfachverfahren beinhaltet zusätzlich auf Durchführung des Wohngeldgesetzes gewährleistet. viele Einzelfälle zugeschnittene Bescheidmuster, die den bezirklichen Wohngeldstellen schnelle und effektive Hilfestellung bieten. Frage 5: Welche Vereinfachungen im Prüfungs- und Bewilligungsverfahren gab es zur Beschleunigung des Frage 6: Wie hoch ist der Anteil gestellter, aber nicht Wohngeldantragverfahrens? bewilligter Wohngeldanträge, und wie hat sich das Ver- hältnis in den letzten zehn Jahren verändert? Antwort zu 5: Durch den Ausschluss von Transferleis- tungsbeziehende vom Wohngeld im Rahmen der Wohn- Antwort zu 6: Zur Beantwortung dieser Frage ver- geldreform 2005 verringerte sich die Anzahl der zu bear- weise ich auf die nachfolgende Tabelle. Hierbei sei an- beitenden Wohngeldanträge nach der Reform drastisch. gemerkt, dass sich die Differenz zwischen der Zahl der Gleichzeitig wurde der Umgang mit sogenannten Misch- gestellten Anträge und der Zahl der abschließend bearbei- haushalten und entsprechenden Mitteilungspflichten ge- teten Anträge aus der Tatsache ergibt, dass innerhalb setzlich geregelt, wodurch die Ermittlung des Sachverhal- eines Jahres nicht nur diejenigen Anträge abschließend tes durch die Wohngeldstelle erleichtert wurde. bearbeitet werden, die im Jahr gestellt wurden, sondern zusätzlich auch diejenigen, die im Vorjahr gestellt, jedoch im Vorjahr noch nicht abschließend bearbeitet wurden (sogenannter Überhang). Jahr Zahl der gestellten Zahl der ab- Zahl der nicht nicht bewilligte Wohngeldanträge schließend bearbei- bewilligten Anträge im Ver- (Erst-, Weiterbe- teten Anträge Anträge hältnis zu abschl. willigungs- und Er- bearb. Anträgen höhungsanträge) 2004 314.788 324.830 107.462 33% 2005 129.848 156.071 67.659 43% 2006 92.140 101.394 42.495 41% 2007 72.407 75.154 31.394 41% 2008 73.987 67.253 31.898 47% 2009 119.986 112.357 53.054 47% 2010 96.813 104.607 42.918 41% 2011 86.494 88.636 39.637 44% 2012 74.802 77.621 33.380 43% 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 486 2013 67.279 67.593 31.016 45% 2014 59.689 61.731 29.875 48% Quelle: DiWo Wohngeldfachverfahren– Arbeitsstatistik des jeweiligen Jahres Die Zugehörigkeit zu einer Mietenstufe weist dem- nach lediglich eine Relation der Gemeinde zum gesamten Fragen 7: Wie begründet der Bund, dass sich Berlin Bundesgebiet aus. Während in Berlin die Mietpreise ge- trotz angespannter Wohnungslage mit im Bundesver- stiegen sind, sind sie es in anderen Teilen des Bundesge- gleich höchs-ten Mietpreissteigerungen seit Jahren in der bietes, wenn auch in unterschiedlicher Höhe, größtenteils Wohngeldstufe IV und immer noch nicht in Stufe V oder ebenfalls. Anzumerken ist deswegen hierbei, dass sich die VI befindet? einzelnen bei der Wohngeldberechnung berücksichti- gungsfähigen Miethöchstbeträge des § 12 Abs. 1 Wohn- Frage 8: Welche Schritte unternimmt der Senat dage- geldgesetz je nach Mietenstufe durch die angestrebte gen? Wohngeldreform deutlich erhöhen sollen, so dass Miet- preissteigerungen hierbei ausreichend Berücksichtigung Antwort zu 7 und 8: Das Wohngeldgesetz (s. im De- finden sollen. Nach Angaben des Bundesministeriums tail § 12 Wohngeldgesetz [WoGG]) schreibt vor, dass das sollen die Miethöchstbeträge für die Mietenstufe IV nach Statistische Bundesamt das Mietenniveau der Gemeinden bisherigen Kenntnissen um ca. 21 % steigen. auf Basis der Wohngeldstatistik ermittelt. Berücksichtigt werden dabei die Mieten derjenigen Haushalte, für die Mietzuschuss geleistet wird. Das Mietenniveau ist die Frage 9: Welche Schritte unternimmt der Senat, um durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadrat- sich für eine generelle Erhöhung des Wohngeldes einzu- metermieten von Wohnraum der Gemeinden vom Durch- setzen? schnitt des Wohnraums im Bundesgebiet. Entsprechend ihrem Mietenniveau werden die Gemeinden einer der Antwort zu 9: Dem Bundesministerium gegenüber be- sechs Mietenstufen zugeordnet. Berlin ist in der Mieten- fürwortet der Senat eine umfangreiche Wohngeldreform stufe IV verortet, was bedeutet, dass das Mietenniveau mit einer im Ergebnis möglichst großzügigen Wohn- Berlins zwischen fünf bis fünfzehn Prozent über dem gelderhöhung. Insbesondere befürwortet er ausdrücklich Bundesdurchschnitt liegt (§ 12 Abs. 5 WoGG). die Einführung einer dynamisierenden Norm im Wohn- geldgesetz, wonach die Entwicklung der Mietpreise in Nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums regelmäßigen, gesetzlich bestimmten Abständen überprüft für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit lag und entsprechend die Zuordnung zu den Mietenstufen das für die Mietenstufenfestlegung im aktuellen Wohn- sowie die Anpassung der Miethöchstbeträge gesetzlich geldgesetz maßgebliche, auf Grundlage der Wohngeldsta- festgelegt werden sollen. Bislang sieht das Gesetz eine tistik ermittelte Mietenniveau (aus dem Jahr 2006) in Überprüfung nur im Zusammenhang mit einer Gesetzes- Berlin um zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Im änderung vor. Bundesdurchschnitt lagen die Mieten der Hauptmieter- haushalte bei 5,73 Euro je m² und in Berlin dementspre- chend bei 6,28 Euro je m². Daher ist Berlin nach dem Berlin, den 17. Februar 2015 Wohngeldgesetz in die Mietenstufe IV einzuordnen ge- wesen. Die vom Bundesministerium für Umwelt, Natur- In Vertretung schutz, Bau und Reaktorsicherheit angestrebte Wohngel- dreform wird eine Neufestlegung der Mietenstufen bein- Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup halten, deren Grundlage das Mietenniveau des Jahres ................................ 2012 sein wird. Hier lag Berlin nach Angaben des Bun- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt desministeriums um zwölf Prozent über dem Bundes- durchschnitt. Im Bundesdurchschnitt lagen die Mieten 2012 bei 6,23 Euro je m² und in Berlin dementsprechend (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2015) bei 6,96 Euro je m². Die Mieten der Hauptmieterhaushalte sind damit in Berlin mit +11 % seit 2006 etwas stärker als im Bundesdurchschnitt (+9 %) gestiegen. Daher liegt Berlin nach dem Wohngeldgesetz weiterhin in der Mie- tenstufe IV. 3",
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