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            "content": "Drucksache 17 /            15 486 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 09. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2015) und                          Antwort Wohngeld in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                        Antwort zu 3: Das Wohngeldrecht ist im Wohngeld- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                           gesetz als Bundesgesetz geregelt, das durch die Bundes- länder im Rahmen der sogenannten Bundesauftragsver- Frage 1: Wie hoch ist das in Berlin gezahlte Wohn-                    waltung durchgeführt wird. Daher sind im Wohngeldrecht geld in absoluten Beträgen, und wie hat sich die Höhe der                 lediglich bundesrechtliche Regelungen maßgeblich, die Wohngeldzahlungen absolut in den letzten zehn Jahren                      durch die Bundesländer einheitlich angewendet werden. verändert (bitte nach Land und Bezirken darstellen)?                      Landesrechtliche Regelungen, die von bundesrechtlichen Regelungen in diesem Rechtsgebiet abweichen, existieren Antwort zu 1:                                                         demnach nicht. Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle in der Anlage verwiesen.                                                         In den letzten zehn Jahren (2004 – 2014) wurde das Wohngeldrecht zwei Mal reformiert. Die Reform im Jahr Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Wohngeldempfän-                    2005 hatte zum Ziel, das wohngeldrechtliche Vereinfa- gerinnen und -empfänger von 2004 bis 2014 verändert?                      chungsmodell zu optimieren, durch welches Transferleis- tungsbeziehende seit 2005 vom Wohngeld ausgeschlossen Antwort zu 2:                                                         sind. Die Reform diente der reibungslosen Umsetzung Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgen-                   dieses Modells. Dementsprechend haben sich auch die de Tabelle verwiesen.                                                     Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld geändert. Jahr          Zahl der Wohngeldempfängerinnen                           Die Reform im Jahr 2009 war eine reine Leistungsre- und Wohngeldempfänger                                 form, die den Wohngeldbetrag an die gestiegene Miet- 2004          276.318                                               entwickung anpasste. Zusätzlich wurde ein einmaliger 2005          41.728                                                Wohngeldbetrag als Ausgleich für die erhöhten Energie- 2006          32.365                                                kosten in der Heizperiode 2008/2009 gewährt. Im Rah- 2007          23.902                                                men beider Reformen wurden somit rechtliche Änderun- 2008          25.947                                                gen eingeführt, die sich auf die Berechnung des Wohn- 2009          38.129                                                geldes und somit auf die Bewilligung von Wohngeld 2010          38.414                                                ausgewirkt haben. 2011          34.684 2012          30.935                                                    In den Bezirken sind aktuell insgesamt 131 Vollbe- schäftigteneinheiten für die Bearbeitung von Wohngeld- 2013**        24.211 angelegenheiten zu verzeichnen. Im Jahr 2004 waren es 2014**        20.486 Quelle: AfS - Zeitreihen zum Wohngeld insgesamt 390 Vollbeschäftigteneinheiten. **DiWo Wohngeldfachverfahren- Arbeitsstatistik jeweils Dezember des Jahres Frage 4: Welchen Ermessensspielraum gibt es zur Bewilligung des Wohngeldes per Gesetz und durch An- Frage 3: Inwiefern hat sich in den letzten zehn Jahren                weisungen und Hilfestellungen des Senats an die bezirkli- die Bewilligung von Wohngeld durch Bundes- bzw. Lan-                      chen Wohnungsämter, insbesondere durch das Wohngeld- des-regelungen für die bezirklichen Behörden geändert?                    fachverfahren? Wie viel Personal haben die Bezirke für die Bearbeitung von Wohngeldangelegenheiten aktuell, und wie viel war es vor zehn Jahren? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                             Drucksache 17 / 15 486 Antwort zu 4: Soweit die Voraussetzungen für die              Die Wohngeldreform 2009 diente auch einer Verwal- Gewährung von Wohngeld vorliegen und ein Anspruch             tungsvereinfachung. Es wurden Normen geändert oder demnach besteht, ist Wohngeld in entsprechender Höhe          eingeführt, die einerseits Bewertungsvereinfachungen und zu gewähren. Ein Ermessensspielraum wird diesbezüglich        andererseits Aufwandsverringerungen beinhalteten. Bei- vom Gesetzgeber nicht eingeräumt. Bei der Beurteilung,        spielsweise wurde der wohngeldrechtliche Haushaltsbe- ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Wohn-            griff fortentwickelt, in den nun alle Mitglieder einer geld vorliegen, halten sich die Wohngeldbehörden streng       Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Mittel- an die gesetzlichen Vorgaben. Da das Gesetz nicht jeden       punkt ihrer Lebensbeziehungen einbezogen werden, Einzelfall eindeutig regelt, können in Einzelfällen Ausle-    wodurch die aufwändige und schwierige Vergleichsbe- gungsschwierigkeiten bestehen. Für diese Fälle erlässt das    rechnung und die bisherige Regelung der vorübergehen- zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,         den Abwesenheit entbehrlich wurden. Die für die Höhe Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Bundesauf-            des Wohngeldes maßgeblichen vier Baualtersklassen sind sicht regelmäßig Erlasse zur Durchführung und Vollzug         auf Grund geringer praktischer Relevanz weggefallen, so des Wohngeldgesetzes, die aufgearbeitet als Durchfüh-         dass hierbei nicht mehr mit enormem Verwaltungsauf- rungsschreiben durch den Senat an die bezirklichen            wand ermittelt und differenziert werden muss. Eingeführt Wohngeldstellen weitergegeben und in regelmäßigen             wurden ebenfalls Regelungen zur Rückforderung des Besprechungen mit diesen erörtert werden. Ferner ist der      Wohngeldes in Todesfällen, zur gesamtschuldnerischen Senat stets vollumfänglicher Ansprechpartner für die          Haftung aller Haushaltsmitglieder, zur Erweiterung der bezirklichen Wohngeldstellen in allen Rechtsfragen be-        Aufrechnungs- und Verrechnungsmöglichkeit bei über- züglich des Wohngeldrechts. Das Wohngeldfachverfahren         zahltem Wohngeld und zur Erweiterung des Datenab- wird von allen bezirklichen Wohngeldstellen zur Berech-       gleichs. Diese Regelungen haben in vielfacher Hinsicht nung des Wohngeldanspruches genutzt. Auch hier besteht        die Arbeit der bezirklichen Wohngeldstellen erleichtert. kein Ermessen. Zu Auslegungsschwierigkeiten gilt das          Insbesondere hat die Einführung des automatisierten Gesagte. Das Wohngeldfachverfahren wird vom Senat             Datenabgleichs enorm zur Vereinfachung bei der Aufde- auch aus rechtlicher Sicht ständig überwacht und Rechts-      ckung von Missbrauchsfällen beigetragen. änderungen umgehend eingearbeitet. Insgesamt ist in               Auch die angestrebte Wohngeldreform soll weitere Berlin durch das gute und effektive Zusammenwirken von        Verwaltungsvereinfachungen enthalten. Bezirken, Senat und Bundesministerium eine einheitliche           Das Wohngeldfachverfahren beinhaltet zusätzlich auf Durchführung des Wohngeldgesetzes gewährleistet.              viele Einzelfälle zugeschnittene Bescheidmuster, die den bezirklichen Wohngeldstellen schnelle und effektive Hilfestellung bieten. Frage 5: Welche Vereinfachungen im Prüfungs- und Bewilligungsverfahren gab es zur Beschleunigung des               Frage 6: Wie hoch ist der Anteil gestellter, aber nicht Wohngeldantragverfahrens?                                     bewilligter Wohngeldanträge, und wie hat sich das Ver- hältnis in den letzten zehn Jahren verändert? Antwort zu 5: Durch den Ausschluss von Transferleis- tungsbeziehende vom Wohngeld im Rahmen der Wohn-                  Antwort zu 6: Zur Beantwortung dieser Frage ver- geldreform 2005 verringerte sich die Anzahl der zu bear-      weise ich auf die nachfolgende Tabelle. Hierbei sei an- beitenden Wohngeldanträge nach der Reform drastisch.          gemerkt, dass sich die Differenz zwischen der Zahl der Gleichzeitig wurde der Umgang mit sogenannten Misch-          gestellten Anträge und der Zahl der abschließend bearbei- haushalten und entsprechenden Mitteilungspflichten ge-        teten Anträge aus der Tatsache ergibt, dass innerhalb setzlich geregelt, wodurch die Ermittlung des Sachverhal-     eines Jahres nicht nur diejenigen Anträge abschließend tes durch die Wohngeldstelle erleichtert wurde.               bearbeitet werden, die im Jahr gestellt wurden, sondern zusätzlich auch diejenigen, die im Vorjahr gestellt, jedoch im Vorjahr noch nicht abschließend bearbeitet wurden (sogenannter Überhang). Jahr               Zahl der gestellten        Zahl der ab-            Zahl der nicht         nicht bewilligte Wohngeldanträge        schließend bearbei-     bewilligten            Anträge im Ver- (Erst-,      Weiterbe- teten Anträge               Anträge            hältnis zu abschl. willigungs- und Er-                                                       bearb. Anträgen höhungsanträge) 2004               314.788                    324.830                 107.462                33% 2005               129.848                    156.071                 67.659                 43% 2006               92.140                     101.394                 42.495                 41% 2007               72.407                     75.154                  31.394                 41% 2008               73.987                     67.253                  31.898                 47% 2009               119.986                    112.357                 53.054                 47% 2010               96.813                     104.607                 42.918                 41% 2011               86.494                     88.636                  39.637                 44% 2012               74.802                     77.621                  33.380                 43% 2",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                               Drucksache 17 / 15 486 2013              67.279                            67.593                31.016                            45% 2014              59.689                            61.731                29.875                            48% Quelle: DiWo Wohngeldfachverfahren– Arbeitsstatistik des jeweiligen Jahres Die Zugehörigkeit zu einer Mietenstufe weist dem- nach lediglich eine Relation der Gemeinde zum gesamten Fragen 7: Wie begründet der Bund, dass sich Berlin              Bundesgebiet aus. Während in Berlin die Mietpreise ge- trotz angespannter Wohnungslage mit im Bundesver-                    stiegen sind, sind sie es in anderen Teilen des Bundesge- gleich höchs-ten Mietpreissteigerungen seit Jahren in der            bietes, wenn auch in unterschiedlicher Höhe, größtenteils Wohngeldstufe IV und immer noch nicht in Stufe V oder                ebenfalls. Anzumerken ist deswegen hierbei, dass sich die VI befindet?                                                         einzelnen bei der Wohngeldberechnung berücksichti- gungsfähigen Miethöchstbeträge des § 12 Abs. 1 Wohn- Frage 8: Welche Schritte unternimmt der Senat dage-             geldgesetz je nach Mietenstufe durch die angestrebte gen?                                                                 Wohngeldreform deutlich erhöhen sollen, so dass Miet- preissteigerungen hierbei ausreichend Berücksichtigung Antwort zu 7 und 8: Das Wohngeldgesetz (s. im De-               finden sollen. Nach Angaben des Bundesministeriums tail § 12 Wohngeldgesetz [WoGG]) schreibt vor, dass das              sollen die Miethöchstbeträge für die Mietenstufe IV nach Statistische Bundesamt das Mietenniveau der Gemeinden                bisherigen Kenntnissen um ca. 21 % steigen. auf Basis der Wohngeldstatistik ermittelt. Berücksichtigt werden dabei die Mieten derjenigen Haushalte, für die Mietzuschuss geleistet wird. Das Mietenniveau ist die                    Frage 9: Welche Schritte unternimmt der Senat, um durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadrat-                sich für eine generelle Erhöhung des Wohngeldes einzu- metermieten von Wohnraum der Gemeinden vom Durch-                    setzen? schnitt des Wohnraums im Bundesgebiet. Entsprechend ihrem Mietenniveau werden die Gemeinden einer der                        Antwort zu 9: Dem Bundesministerium gegenüber be- sechs Mietenstufen zugeordnet. Berlin ist in der Mieten-             fürwortet der Senat eine umfangreiche Wohngeldreform stufe IV verortet, was bedeutet, dass das Mietenniveau               mit einer im Ergebnis möglichst großzügigen Wohn- Berlins zwischen fünf bis fünfzehn Prozent über dem                  gelderhöhung. Insbesondere befürwortet er ausdrücklich Bundesdurchschnitt liegt (§ 12 Abs. 5 WoGG).                         die Einführung einer dynamisierenden Norm im Wohn- geldgesetz, wonach die Entwicklung der Mietpreise in Nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums                 regelmäßigen, gesetzlich bestimmten Abständen überprüft für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit lag               und entsprechend die Zuordnung zu den Mietenstufen das für die Mietenstufenfestlegung im aktuellen Wohn-                sowie die Anpassung der Miethöchstbeträge gesetzlich geldgesetz maßgebliche, auf Grundlage der Wohngeldsta-               festgelegt werden sollen. Bislang sieht das Gesetz eine tistik ermittelte Mietenniveau (aus dem Jahr 2006) in                Überprüfung nur im Zusammenhang mit einer Gesetzes- Berlin um zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Im               änderung vor. Bundesdurchschnitt lagen die Mieten der Hauptmieter- haushalte bei 5,73 Euro je m² und in Berlin dementspre- chend bei 6,28 Euro je m². Daher ist Berlin nach dem                 Berlin, den 17. Februar 2015 Wohngeldgesetz in die Mietenstufe IV einzuordnen ge- wesen. Die vom Bundesministerium für Umwelt, Natur-                                             In Vertretung schutz, Bau und Reaktorsicherheit angestrebte Wohngel- dreform wird eine Neufestlegung der Mietenstufen bein-                         Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup halten, deren Grundlage das Mietenniveau des Jahres                                      ................................ 2012 sein wird. Hier lag Berlin nach Angaben des Bun-                    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt desministeriums um zwölf Prozent über dem Bundes- durchschnitt. Im Bundesdurchschnitt lagen die Mieten 2012 bei 6,23 Euro je m² und in Berlin dementsprechend               (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2015) bei 6,96 Euro je m². Die Mieten der Hauptmieterhaushalte sind damit in Berlin mit +11 % seit 2006 etwas stärker als im Bundesdurchschnitt (+9 %) gestiegen. Daher liegt Berlin nach dem Wohngeldgesetz weiterhin in der Mie- tenstufe IV. 3",
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