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            "content": "Drucksache 17 /            13 616 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 08. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und                       Antwort Sicherungsverwahrung in Berlin: Gelten Recht und Gesetz auch für die Untergebrachten? Schutz der Privatsphäre Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Un- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            tergebrachten sowie ihr Eigentum vor anderen Unterge- brachten und Inhaftierten zu schützen? 1. Nach § 3 SVVollzG ist der Vollzug der Siche- rungsverwahrung therapiegerecht und freiheitsorientiert                        Zu 3.: Strafgefangenen ist der Zugang zum Unterbrin- auszugestalten. Das Leben im Vollzug ist den allgemei-                     gungsbereich der Sicherungsverwahrten nicht gestattet. nen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzupassen.                     Die Untergebrachten werden darauf hingewiesen, dass sie Schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzu-                    ihre Zimmer zu verschließen haben, wenn sie sie verlas- wirken. Nach § 4 SVVollzG ist die Persönlichkeit der                       sen. Untergebrachten zu achten. Welche Maßnahmen wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes ergriffen, um diese Grundsätze der Vollzugsgestaltung umzusetzen?                              Berlin, den 24. April 2014 Zu 1.: Um die Grundsätze der Vollzugsgestaltung ent- sprechend des § 3 Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz                                              Thomas Heilmann (SVVollzG) umzusetzen, wurde ein Konzept für die Un-                                            Senator für Justiz und terbringung und Behandlung von Sicherungsverwahrten                                               Verbraucherschutz in der Justizvollzugsanstalt Tegel erarbeitet und umge- setzt. Dieses Konzept wurde u. a. den Mitgliedern des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenhei-                       (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2014) ten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung am 12. Juni 2013 in der Justizvollzugsanstalt Tegel vorgestellt. Die Weitergabe und Erläuterung der zahlreichen Maßnahmen und konzeptionellen Ansätze ist im Hinblick auf die Kür- ze der Beantwortungsfrist nicht leistbar. 2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Schutz der Privatsphäre der Untergebrachten zu gewähr- leisten? Zu 2.: Jeder Untergebrachte hat die Möglichkeit, sich in seine, ihm zugewiesenen Zimmer zurückzuziehen. Ansonsten erfolgt die Unterbringung in Wohngruppen. Dort wird auf das Einüben sozialverträglichen Verhaltens, gegenseitiger Toleranz sowie respektvollem Umgang Wert gelegt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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