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"content": "Drucksache 17 / 14 223 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 15. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014) und Antwort Mietpreisentwicklung und Mietpreisdämpfung rund um den Mauerpark Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Antwort zu 1: Die bei der Senatsverwaltung für Stadt- Schriftliche Anfrage wie folgt: entwicklung und Umwelt geführten Dateien Wohnungs- kataster und Stadterneuerungsdatei verzeichnen in den Frage 1: Wie viele Wohnungen im Umfeld des Mau- Planungsräumen Arkonaplatz, Brunnenstraße, Falkplatz, erparks (Stadtteil Gesundbrunnen Brunnenstraße, Zent- Gesundbrunnen und Teutoburger Platz insgesamt insge- rum - Arkonaplatz im Bezirk Mitte und Nördlicher Prenz- samt 3.908 Sozialwohnungen sowie 3.038 Wohnungen, lauer Berg – Falkplatz, Südlicher Prenzlauer Berg – Teu- die aufgrund einer geförderten umfassenden Modernisie- toburger Platz im Bezirk Pankow) sind mit öffentlichen rung und Instandsetzung von Wohngebäuden längerfristi- Fördermitteln errichtet oder modernisiert worden (bitte gen Förderbindungen unterliegen. Die insgesamt 6.946 differenziert nach Stadtteilen, Förderarten und Jahren gebundenen Wohnungen verteilen sich wie folgt auf För- angeben)? derprogramme, Programmjahre und Planungsräume: Gebiet Förderung Bis 80-89 90-99 Ab 2000 gesamt 1979 Arkonaplatz Neubau 13 13 ModInst 680 270 950 Brunnenstr. Neubau 2129 1711 3840 ModInst 41 41 Falkplatz Neubau 10 10 ModInst 45 45 Gesundbrunnen ModInst 887 299 1186 Teutoburger Platz Neubau 45 45 ModInst 747 69 816 Insgesamt Neubau 2142 1711 55 3908 ModInst 2400 638 3038 Frage 2: Wie hoch sind die aktuellen Bewilligungs- bzw. Fördermieten in den unter 1. erfragten Wohnungen Bindungsende mit Ablauf Zahl der Sozial- und wie viele davon und wie lange unterliegen noch einer des Jahres wohnungen Belegungs- oder Mietpreisbindung (bitte differenziert 2014 136 nach Stadtteilen und Jahren angeben)? 2015 88 2021 79 Antwort zu 2: Angaben zur Miethöhe liegen in der er- 2022 28 betenen Aufbereitung nicht vor. 2023 193 Insgesamt 524 Von den im Planungsraum Brunnenstraße geförderten Sozialwohnungen endet nach heutigem Kenntnisstand die Eigenschaft öffentlich gefördert mit Ablauf folgender Jahre bei folgenden Wohnungszahlen: Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 223 Frage 3: Wer ist zuständig für die Kontrolle der Miet- Antwort zu 4: Die Nutzung von öffentlich geförderten preis- und Belegungsbindungen, in welchen zeitlichen Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken (z.B. als Feri- Abständen werden diese kontrolliert und wie werden enwohnung) darf vom Verfügungsberechtigten nach § 27 Verstöße geahndet? (bitte Beispiele nennen) Abs. 7 WoFG und § 7 Abs. 3 WoBindG nur mit Geneh- migung der zuständigen Stelle erfolgen. Zuständige Stelle Antwort zu 3: Die Kontrolle der Mietpreisbindungen für die Genehmigungserteilung wie auch für die Verfol- im öffentlich geförderten Wohnungsbau (Neubau) obliegt gung von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben (vgl. der Investitionsbank Berlin (IBB). Mietpreisprüfungen auch in Antwort zu Frage 3) sind die örtlichen Bezirksäm- erfolgen aufgrund von konkreten Anfragen von Mieterin- ter. Dem Senat sind auf Nachfrage keine verifizierten nen und Mietern bzw. stichprobenartig. Ggf. erkannte zweckfremden Nutzungen i.S. der Frage 4 benannt wor- Mietpreisverstöße werden auf Grundlage des § 25 Woh- den. nungsbindungsgesetz (WoBindG) (siehe auch nachfol- gend) geahndet. In der Regel passt der Verfügungsberech- tigte die Miete an das zulässige Maß an, so dass Verfah- Frage 5: Wie hoch waren bzw. sind die öffentlichen ren wegen Mietpreisverstoß die Ausnahme bilden. Aufwendungen für die unter 1. erfragten Wohnungen und welche Zahlungsverpflichtungen bestehen ggf. aktuell Die Kontrolle der Belegungsbindungen im öffentlich noch? geförderten Wohnungsbau erfolgt einzelfallbezogen durch die zuständigen Bezirksämter. Nach den gesetzlichen Antwort zu 5: Detaillierte Angaben in der erbetenen Vorgaben aus § 27 Absatz 1 Wohnraumförderungsgesetz Aufbereitung liegen nicht vor. (WoFG) und § 4 Absatz 2 WoBindG sind von den Verfü- gungsberechtigten Mitteilungen über erfolgte Wohnungs- überlassungen an berechtigte Wohnungssuchende vorzu- Frage 6: Welche Ausnahmen von vertraglichen Bin- nehmen. Soweit zu einzelnen gebundenen Wohnungen dungen bestehen aufgrund von Senatsbeschlüssen oder sogenannte Freistellungen bestehen sollten, d.h., dass sonstigen abweichenden Regelungen und wie lange sind gebundene Wohnungen auch Wohnungssuchenden ohne diese gültig? Wohnberechtigungsschein (WBS) überlassen werden dürfen, haben die Verfügungsberechtigten die Wohnungs- Antwort zu 6: Im Eigentum von städtischen Woh- überlassungen analog anhand von Vermietungsmitteilun- nungsbaugesellschaften liegender gebundener Woh- gen dem zuständigen Bezirksamt zu melden. Diese Anga- nungsbestand in dem in Rede stehenden Gebiet kann, ben werden von den zuständigen Bezirksämtern nach § 32 nach Maßgabe des 2012 vom Senat mit den Wohnungsun- Absatz 2 WoFG und § 2 WoBindG in das sogenannte ternehmen abgeschlossenen Kooperationsvertrages zum Wohnungskataster überführt, so dass zu den einzelnen bekannten Bündnis für soziale Wohnungspolitik und gebundenen Wohnungen ein Belegungsstatus besteht. bezahlbare Mieten, bis zum 31.12.2016 auch ohne Über- gabe eines Wohnberechtigungsscheines an Wohnungssu- Soweit von den zuvor genannten zuständigen Stellen chende überlassen werden. Im Gegenzug haben sich die Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Miet- städtischen Wohnungsbaugesellschaften vertraglich ver- preis- und Belegungsbindung festgestellt werden, sind pflichtet, die im Bündnis festgelegten berlinweiten Ver- diese nach Maßgabe der §§ 33 und 52 WoFG und der §§ mietungsquoten einzuhalten. 25 und 26 WoBindG zu verfolgen. Dabei ist gegenüber dem Verfügungsberechtigten die Erhebung von Geldleis- Daneben ist die Großsiedlung Brunnenstraße des So- tungen bis zu 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche der zialen Wohnungsbaus durch das vom Senat beschlossene Wohnung monatlich für die Zeit des Verstoßes gegen Maßnahmenprogramm für die Großsiedlungen des Sozia- gesetzliche Vorgaben möglich. Bußgelder können, bezo- len Wohnungsbaus bis zum 31.12.2014 freigestellt, d.h. gen auf den jeweiligen schuldhaften Verstoß, in der Höhe dass dort die jeweiligen Verfügungsberechtigten die ge- von 2500 Euro bis zu 50000 Euro je Wohnung verhängt bundenen Wohnungen auch an Wohnungssuchende ohne werden. Daneben soll bei einem schuldhaften Verstoß die WBS überlassen können. Freigestellt sind auch die 45 Kündigung der bewilligten öffentlichen Fördermittel bzw. vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Sozi- die Rückforderung von Zuschüssen erfolgen. alwohnungen im Planungsraum Teutoburger Platz. Frage 4: Sind Fälle von Zweckentfremdung (z.B. Fe- Frage 7: Was kostet die Kappung der Sozialmieten rienwohnungen) in öffentlich geförderten Wohnungen gemäß Mietenkonzept des Senates im Brunnenviertel bekannt? jährlich und welche Gesamtkosten werden bis Ende 2017 erwartet? 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 223 Antwort zu 7: Gemäß Auskunft der Investitionsbank Berlin sind im Rahmen des Mietenkonzepts 2014 für 34 Förderobjekte mit insgesamt 2.900 Sozialwohnungen, von welchen 2.259 unter die Kappungsgrenzenregelung fallen, insgesamt 2.546.842,50 EUR für den Zeitraum bis März 2018 (Zeitpunkt des Auslaufens des Mietenkonzeptes 2014) bewilligt worden. Eine Aufgliederung der Bewilli- gung nach Jahresscheiben ist der IBB nicht möglich. Berlin, den 27. Juli 2014 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2014) 3",
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