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"content": "Drucksache 17 / 16 964 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 08. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. September 2015) und Antwort Denkmalpflegerische und stadtplanerische Entwicklungen auf dem Gelände des Grauen Klosters und im Klosterviertel in Berlin-Mitte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 3: Wurden – wie in Drucksache 17/14703 dar- Schriftliche Anfrage wie folgt: gestellt – die Grabungen vor dem Wintereinbruch 2014/2015 verfüllt? Wenn nein, warum nicht und wann Frage 1: Inwiefern beabsichtigt der Senat, die bei der hat die Verfüllung stattgefunden? archäologischen Prospektion auf dem Gelände des Grauen Klosters bzw. des Gymnasiums zum Grauen Kloster in Antwort zu 3: Wegen der Insolvenz der archäologi- Berlin-Mitte gefundenen Bodendenkmale ganz oder teil- schen Grabungsfachfirma, die die Grabung durchführte weise unter Denkmalschutz zu stellen? und der mehrfach, wie im Falle von Leistungserbringung bei Werkverträgen üblich, Nachfristen für die Verfüllung Antwort zu 1: Das Landesdenkmalamt Berlin beab- der Grabungsflächen gesetzt wurden, erfolgte deren Ver- sichtigt die Ausweisung denkmalgeschützter Boden- füllung erst im Mai/Juni 2015 durch eine andere Firma. denkmale im Bereich des Grauen Klosters für die ergra- Vorsorglich hatte das Landesdenkmalamt Berlin im No- benen Fundamente des Kreuzgangs des Klosters und des vember 2014 mit Unterstützung von Bundesfreiwilligen Kapitelsaals. Darüber hinaus ist beabsichtigt, mit der das freiliegende Mauerwerk mit einer schützenden Sand- unter Denkmalschutz stehenden Ruine der Franziskaner- aufschüttung versehen. Mittlerweile ist der ursprüngliche klosterkirche ein Denkmalensemble auszubilden, das den Zustand der öffentlichen Grünfläche, in der die Grabung gesamten Bereich des Grauen Klosters, der als archäolo- durchgeführt wurde, wiederhergestellt. gisches Verdachtsgebiet ausgewiesen ist, einschließt. Frage 4: Welche Beeinträchtigungen und Schädigun- Frage 2: Der Senat meinte gemäß Antwort zu Frage 4 gen der Bodendenkmalstrukturen sind nach dem zurück- der Drucksache 17/14703 eine regelmäßige und öffentli- liegenden Winter eingetreten und wie werden diese ggf. che Begehbarkeit der vorübergehend freiliegenden Gra- behoben? bungen aus Kostengründen nicht einrichten zu können – warum hatte die (Fach)Öffentlichkeit jedoch überhaupt Antwort zu 4: Das Landesdenkmalamt Berlin hat die keine Möglichkeit, die vom Landesdenkmalamt freigeleg- Verfüllung der Grabungsflächen begleitet, dabei, sicher- ten Bodendenkmalstrukturen des Grauen Klosters bzw. lich auch aufgrund des milden Winters 2014/15, keinerlei des Gymnasiums zum Grauen Kloster zu besichtigen? zusätzliche Schäden am Mauerwerk festgestellt, so dass keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen erforderlich Antwort zu 2: Das Landesdenkmalamt Berlin ermög- waren. lichte auf Nachfrage eine Reihe von Grabungsführungen. Beispielsweise wurden am Tag des offenen Denkmals am 13.09.2014 die Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Frage 5: Welche Möglichkeiten bestehen für die Öf- Grauen Kloster und der Förderverein des Evangelischen fentlichkeit, die geborgenen mobilen Funde in Augen- Gymnasiums zum Grauen Kloster - Berlinisches Gymna- schein zu nehmen bzw. welche sind in welchen Zeiträu- sium in Berlin-Mitte e.V. mit insgesamt ca. 50 Personen men geplant? geführt. Am 25.09.2014 wurden die ehrenamtlichen Bo- dendenkmalpfleger Berlins, insgesamt ca. 20 Personen, geführt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 964 Antwort zu 5: Das Landesdenkmalamt Berlin hat, auf- grund einer unzureichenden Dokumentation durch die insolvente Firma, selbst und mit Unterstützung von Bun- desfreiwilligen eine erneute Dokumentation der Gra- bungsflächen vorgenommen und dabei einige wenige Funde geborgen, die zugänglich sind. Die Stiftung Berli- nisches Gymnasium zum Grauen Kloster zeigte sich inte- ressiert an deren Übernahme und Ausstellung. Die von der Firma geborgenen Funde befinden sich derzeit noch in deren Verfügung und werden womöglich mit rechtlichen Mitteln zurückgeholt werden müssen, weshalb eine kon- krete Ausstellungsplanung dieser Funde derzeit noch nicht möglich ist. Frage 6: Welche Ergebnisse in Bezug auf das Areal hatte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 1-14 (Molken- markt/Klosterviertel) und wie ist der weitere Zeitplan der Planerstellung, Bauvorbereitung und Umsetzung? Antwort zu 6: Im Rahmen der Beteiligung der Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen 34 Stellungnahmen ein. Diese werden in die Abwägung einbezogen. Da die Abstimmungen zur Auswertung die- ses Beteiligungsschrittes noch nicht abgeschlossen sind, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht über ein- zelne Ergebnisse berichtet werden. Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit. Es ist beabsichtigt – sofern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine gravierenden Beden- ken vorgetragen werden – dem Abgeordnetenhaus den Planentwurf bis Pfingsten 2016 zur Zustimmung vorzule- gen. Erste Mittel für den Straßenumbau sind in der Fi- nanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2018 und 2019 mit je 500.000 Euro veranschlagt. Die Sicherung der Mittel für die folgenden Jahre ist mit der Fortschreibung der Finanzplanung ab 2020 vorgesehen. Die Fertigstel- lung des Straßenumbaus ist 2022 avisiert. Daran anschlie- ßend kann – nach Einziehung der nicht mehr erforderli- chen Teilflächen der Bundesstraße B1 – mit dem Hoch- bau, zunächst an den Blockrändern, begonnen werden. Berlin, den 17. September 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2015) 2",
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