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"content": "Drucksache 17 / 13 974 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2014) und Antwort Zu Fuß unterwegs, funktionstüchtige Aufzüge generationsübergreifend wichtig Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre längerer Ausfälle sind aufgrund von Vandalismus bzw. Schriftliche Anfrage wie folgt: zum Austausch der Anlagen allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“ Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Frage 2: Welche Kenntnis hat der Senat über Auf- Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen zugsanlagen, die insbesondere für Bürgerinnen und Bür- und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG um ger mit Kinderwagen bzw. mit Gehhilfen zusätzlich zur eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver- Verkürzung von Wegen zwischen Wohn- und Einkaufs- antwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie einrichtungen usw. ohne Nutzung von öffentlichen Ver- wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiederge- kehrsmitteln von besonderer Bedeutung sind? geben: Antwort zu 2: Hierüber liegen dem Senat nach derzei- Frage 1: Wie bewertet der Senat die derzeitige Aus- tigem Stand keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort stattung von S- und U-Bahnhöfen sowie Unterführungen zu Frage 3). und Brücken mit funktionstüchtigen Aufzügen hinsicht- lich der Größe, Ausstattung und dauerhaften Betriebsbe- reitschaft? Frage 3: Liegen der Senatsverwaltung statistische An- gaben zu Störungshäufigkeit und Störungsgründen für die Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: bestehenden Aufzüge zu den U- und S-Bahnen und im „Die Frage kann die BVG nur hinsichtlich der Aus- öffentlichen Straßenraum der Stadt vor? Wie stellt sich stattung des BVG-Netzes beantworten. Die BVG hat in diese Situation am Standort der Überquerung der Straßen Abstimmung mit dem Senat das Ziel, bis zum Jahresende (Storkower Str. und Hermann-Blankenstein-Str.) und 2020 das gesamte U-Bahnnetz in Berlin barrierefrei aus- Gleisanlagen (Ringbahn, Fernbahn) in Höhe des S- zubauen. Dafür gibt es eine vereinbarte Prioritätenliste, Bahnhofs Storkower Straße dar? die den zeitlichen Horizont und die Reihenfolge des Aus- baus jahresweise festlegt. Die BVG AöR arbeitet verein- Antwort zu 3: Für die benannten Aufzüge liegen keine barungsgemäß – auch hinterlegt durch Qualitätskriterien Statistiken über die Störungshäufigkeit und Störungs- im Verkehrsvertrag – intensiv an diesem anspruchsvollen gründe vor. Bekannt ist hingegen, dass diese vergleichs- Programm mit einem steigenden jährlichen Zuwachs. weise intensiv genutzt werden. Aufgrund von Vandalis- Derzeit sind bereits 139 Aufzüge auf 96 Bahnhöfen in musschäden und missbräuchlicher Nutzung werden diese Betrieb, 9 U-Bahnhöfe sind durch Rampen barrierefrei Aufzüge überdurchschnittlich häufig automatisch außer erreichbar. Das bedeutet für das Gesamtnetz der Berliner Betrieb genommen. U-Bahn einen aktuellen Ausstattungsgrad von 62%. Da- bei ist der abgestimmte Ausbaustandard ein Flächenmaß Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: von knapp 3qm pro Aufzug.“ „Für alle Aufzugsanlagen im BVG-Netz wird eine durchgängige und exakte Statistik mit Erfassung der Aus- Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: fallzeiten, der Ausfallhäufigkeiten und der Ausfallursa- „Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren chen geführt. Die mittlere statistische Verfügbarkeit aller zwischen DB und Senat gezielt weiterentwickelt und die Aufzugsanlagen ist sehr hoch und beträgt nahezu 98%. vollständige Schaffung von Stufenfreiheit zu den Ver- Technisch bedingte Fehler oder Vandalismus führen zu kehrsstationen konsequent weiterverfolgt. Bezüglich der einer mittleren Störhäufigkeit von 12,5 Ausfallereignissen Verfügbarkeit arbeitet die DB mit einer Task Force an je Anlage und Jahr. In diesen Angaben sind die Stillstand- einer nachhaltigen Entwicklung für ein hohes Verfügbar- zeiten wegen Inspektion und Wartung als „Ausfallzeit“ keitslevel (aktuell rd. 97,5%). Einschränkungen aufgrund enthalten. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 974 Die Aufzugsanlagen am Standort Storkower Straße Antwort zu 5: Notrufe und Störmeldungen werden au- und Hermann-Blankenstein-Str. betreffen nicht die tomatisch an eine Wartungsfirma geleitet, die umgehend BVG.“ die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die meisten Schä- den können durch Neujustieren, Richten, Austausch von Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: Standardmaterialien sofort bei der Feststellung des Scha- „Einzelauswertungen zu den technischen Anlagen denumfanges behoben werden. Bei schwerer Beschädi- werden in der Regel nicht gesondert erhoben. Seitens der gung hängt die Reparaturdauer vor allem von der Zeit der DB ist an den genannten Bahnhöfen kein gesonderter notwendigen Ersatzteilbeschaffung ab. Ausfallschwerpunkt zu verzeichnen.“ Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Grundsätzlich wird bei der Behebung von Ausfällen Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen für interes- an allen Aufzügen der BVG eine gleich hohe Priorität sierte Bürgerinnen und Bürger, zeitnah zur beabsichtigten angesetzt. Die beauftragten Instandhaltungsdienstleiter Nutzung der Aufzüge in Erfahrung zu bringen, wo Auf- sind verpflichtet, während der fahrplanmäßigen Betriebs- züge nicht funktionieren und welchen Stand die Arbeiten zeit innerhalb von 2 Stunden mit der Entstörung vor Ort zur Wiederinbetriebnahme der technischen Anlage er- zu beginnen. Hierbei werden von der BVG nur zuverläs- reicht haben (Defekt gemeldet, Reparatur begonnen, Re- sige Unternehmen mit entsprechend nachgewiesener paratur abgeschlossen)? An welchen Standorten mit mehr Erfahrung und Leistungsfähigkeit beauftragt.“ als einem Aufzug in einer Wegerichtung existiert bereits eine Anzeige mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstö- Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: rung an der nachfolgenden Aufzugsanlage? „Alle Anlagen werden über einen Systemdienstleis- tungsvertrag auf eine hohe Verfügbarkeit gesteuert. Zu- Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: satzbeauftragungen z.B. durch den Senat für eine zusätz- „Alle jeweils aktuellen Aufzugsstörungen sind auf der liche Verfügbarkeitsabsicherung aufgrund von z.B. Um- Internetseite www.bvg.de veröffentlicht. Des Weiteren feldinfrastruktur liegen derzeit nicht vor.“ hat die BVG einen entsprechenden telefonischen Ansage- dienst unter der Rufnummer (030) 256 22096 eingerich- tet. Bei längeren Ausfällen können über das Call-Center Berlin, den 26. Juni 2014 der BVG (Ruf (030) 19449) nähere Informationen über die jeweilige voraussichtliche Dauer eingeholt werden. Die BVG hat grundsätzlich an allen Standorten mit In Vertretung mehr als einem Aufzug in Wegrichtung entsprechende Anzeigen mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstörung Christian Gaebler der nachfolgenden Anlage installiert.“ ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Internet unter http://www.s-bahn- berlin.de/fahrplanundnetz/mobilitaetsstoerungen wird (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014) aktuell über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtrep- pen informiert. Zur Steuerung der Anlagenverfügbarkeit erfolgen re- gelmäßig Telefonkonferenzen zur optimierten Entstörung und schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit. Eine Regelausschilderung für einen Anlagendefekt er- folgt in den Bahnhöfen nicht. An den großen Knoten- bahnhöfen wird bei einem längerfristigen Anlagenausfall auf mögliche Alternativen per Standplakat hingewiesen.“ Frage 5: Nach welchen Kriterien richtet sich die Dringlichkeit zur Behebung von Ausfällen bei Aufzügen innerhalb der gesamten Verkehrsinfrastruktur? Welche Rolle spielen für die Beauftragung von Unternehmen zur Entstörung, Wartung und Instandhaltung von Aufzügen Veränderungen von Wegen für die Bürgerinnen und Bür- ger zu Einzelhandelseinrichtungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita, Schule, Sport etc.) ohne vor- dringliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur barrierefreien Verkürzung von Wegen? 2",
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