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            "content": "Drucksache 17 /            15 992 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 26. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2015) und                        Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Ist die Haftanstalt Berlin Moabit überfordert? - III Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 6. War der Täter Mitglied einer „großarabische Familie“ 1. Werden die Prozessbeteiligten vom „Wettbüromord-                   oder Mitglied bei den „Hells Angels“ bzw. den „Bandidos“? Prozess“ besonders gesichert? Gibt es etwa zu bestimmten Personen Kontaktsperren?                                                       Zu 6.: Nein. Zu 1.: Alle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit in- 7. Welche Konsequenzen wurden aus diesem Vorfall ge- haftierten Prozessbeteiligten aus dem „Wettbüromord- zogen? Prozess“ unterliegen umfangreichen Sicherungsverfügungen. Dazu gehören u. a. Einzelunterbringung und Einzelfreistun- Zu 7.: Wie in allen Fällen dieser Art hat die JVA Moabit den sowie die sogenannte Tatgenossentrennung nach § 119 Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen führt die Staatsan- Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Strafprozessordnung (StPO). waltschaft Berlin. Der Angreifer war Strafgefangener und wurde gemäß Strafvollstreckungsplan des Landes Berlin 2. Wie viele der Betroffenen sitzen in einer Einzelhaft?              wenige Tage nach dem Übergriff in die JVA Tegel verlegt. Dort ist er auf der Sicherungsstation untergebracht. Zu 2.: Einzelhaft gemäß § 50 Untersuchungshaftvoll- zugsgesetz Berlin (UVollzGBln) ist bei keinem der für den Prozess „Wettbüromord“ inhaftierten Gefangenen angeord-                        8. Wurden in den letzten Wochen oder Monaten (seit der net.                                                                       Haft) Handys oder Drogen bei Kadir P. im Haftraum gefun- den? 3. Wie kam es zu dem Übergriff auf Kadir P. im Februar 2015 in der Haftanstalt Moabit?                                                Zu 8.: Nein. Zu 3.: Der Untersuchungsgefangene Kadir P. wurde bei der Rückkehr von einer Anwaltssprechstunde zu seinem                           9. Wurden Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter direkt oder Haftraum überraschend und ohne Vorwarnung von einem                        indirekt von ihm oder seinen Komplizen bedroht? anderen Gefangenen im Vorbeilaufen mit der Faust ins Ge- sicht geschlagen.                                                              Zu 9.: Das Sozialverhalten des Kadir P. ist bisher eher unauffällig. Ein inhaftierter Mitangeklagter des Kadir P. ist wiederholt durch aggressives und beleidigendes Verhalten 4. Sitzt Kadir P. in einer Einzelhaft und wenn nein, wa-              aufgefallen. rum nicht? Berlin, den 27. April 2015 Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 2. Die gesetzlichen Vo- raussetzungen des § 50 Satz 1 UVollzGBln sind nicht erfüllt. In Vertretung 5. Warum schritten die Justizangestellten nicht ein und                                            Straßmeir weshalb konnte dieser Vorgang nicht verhindert werden?                                        Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Zu 5.: Die Kadir P. begleitenden Bediensteten hatten we- gen der Plötzlichkeit des Geschehens keine Möglichkeit, die Tätlichkeit zu verhindern.                                                 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2015) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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