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            "content": "Drucksache 18 / 13              914 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 23. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. März 2018) zum Thema: Drogenfreie Zone oder fluktuierender Handel – Nachfrage zur Drucksache 18/13534 und Antwort vom 16. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung III A 1 (V) - 1025/E/18/2018 Telefon: 9013 (913) - 3153 Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13914 vom 23. März 2018 über Drogenfreie Zone oder fluktuierender Handel - Nachfrage zur Drucksache 18/13534 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt der Senat die Abweichungen, die sich aus einem Vergleich der Antwort auf die Frage 2 der schriftlichen Anfrage vom 15.02.2018 zur Drucksache 18/13534 mit der Antwort unter Frage 8 der schriftli- chen Anfrage vom 26.04.2017 zur Drucksache 18/11106 bezüglich der Anzahl der Haftraumkontrollen im Jahr 2016 ergeben? Zu 1.: Die abweichenden Angaben in den beiden Schriftlichen Anfragen erklären sich zum Teil aus einem unterschiedlichen Verständnis der Fragestellungen. So wurde bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11106 vom 26.04.2017 nur Angaben zu Hafträumen im engeren Sinne gemacht, während die Angaben in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13534 vom 15.02.2018 die Funde in allen Räu- men der Haftanstalt umfassen, da die Frage in diesem Sinne interpretiert wurde. Demzu- folge wurde in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel beispielsweise anlässlich der Schrift- lichen Anfrage Nr. 18/11106 vom 26.04.2017 die Kontrollen in der Einrichtung für die Si- cherungsverwahrung nicht berücksichtigt, da die Unterbringung der Sicherungsverwahr- ten in Zimmern stattfindet. Zudem wurden in den Haftraumkontrollen Kontrollen der Un- versehrtheit von Gittern und Mauerwerk nicht einbezogen, sodass der Wert nur 3.215 Kontrollen betrug. Die JVA Moabit wiederum hatte bei der Übermittlung der Zahlen zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11106 vom 26.04.2017 alle Räume gemeldet, in denen sich Gefangene aufhalten können und deshalb nicht nur Hafträume, sondern auch etwa Gruppen- und Freizeiträu- me, Warteräume, Sanitärbereiche und Spülzellen einbezogen, so dass die mit 11.359 angegebene Zahl vom April 2017 geringfügig höher war als die Zahl der durchgeführten eigentlichen Haftraumkontrollen.",
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            "content": "2 Die Jugendstrafanstalt (JSA) führt tatsächlich keine statistischen Erhebungen zu den Haftraumkontrollen. In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11106 vom 26.04.2017 wurde deshalb nur eine geschätzte Zahl angegeben und die Grundlagen der Schätzung erläutert. Es wurde ausgeführt, dass jeder Haftraum der JSA grundsätzlich mindestens einmal pro Woche kontrolliert wird und unter Berücksichtigung der durch- schnittlichen Belegung somit mindestens 15.600 Kontrollen durchgeführt werden. Auch die JVA Heidering erfasst die Haftraumkontrollen nicht statistisch, was in der Ant- wort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11106 vom 26.04.2017 ebenso angegeben wurde wie ein Schätzwert in Höhe von 18.000, der aus der Hochrechnung der, von der Anstalts- leitung in einer Dienstanweisung vorgegebene, Anzahl an Haftraumkontrollen pro Jahr ergäbe. Obwohl in der JVA des Offenen Vollzuges ab dem Jahr 2016 erstmals eine statistische Erhebung der Haftplatzkontrollen (vor dem Hintergrund der teilweisen Mehrfachbele- gung, welche einen höheren Kontrollaufwand darstellt) erfolgte, wurde in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11106 vom 26.04.2017 irrtümlich auf einen bis zum Jahr 2015 üblichen Schätzwert in Höhe von „ca. 7.000“ zurückgegriffen. Auch in der Jugendarrestanstalt wurden Haftraumkontrollen vor dem Jahr 2018 nicht sta- tistisch erfasst. Die Angaben in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11106 vom 26.04.2017 für das Jahr 2016 („70 Kontrollen“) bzw. der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13534 vom 15.02.2018 („ca. 280“ Kontrollen) stellten lediglich geschätzte Werte dar, die zur Beantwortung der Frage trotz fehlender statistischer Erhebungen kurz- fristig geschätzt wurde. Diese Schätzungen beruhten jedoch auf unterschiedlichen Grundlagen. Im Falle der JVA Plötzensee lässt sich nicht mehr aufklären, weshalb in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11106 vom 26.04.2017 der zu geringe Wert von lediglich 3.260 Haftraumkontrollen angegeben wurde. Möglicherweise war die Einführung und Etablierung neuer Teilanstaltsstrukturen ursächlich für die abweichenden Meldungen aus der JVA Plötzensee. Der Senat von Berlin bedauert die zum Teil ungenauen bzw. divergierenden Angaben. Er wird zukünftig bei den Berliner Justizvollzugsanstalten auf ein einheitliches Verständnis der Fragestellungen in Schriftlichen Anfragen und eine noch größere Genauigkeit bei der Ermittlung der Zahlen hinwirken. 2. Welche der in den jeweiligen Fragen erteilten Antworten treffen zu? Zu 2.: Unter Berücksichtigung der Erläuterungen zu 1. sind folgende Zahlen maßgeblich: Justizvollzugsanstalt (JVA)                            Haftraumkontrollen 2016 Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg                 keine Erhebung Jugendstrafanstalt                                     keine Erhebung JVA für Frauen Berlin                                  4.828 JVA Tegel                                              9.480 (inkl. Zimmern in der Sicherungsverwah- rung und Kontrollen der Unversehrtheit von Gittern und Mauerwerk)",
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