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            "content": "Drucksache 17 / 10              007 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 08. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2011) und Antwort Stichwort Schultrojaner: Wie will Berlin die Umsetzung des Vertrages der KMK zur Ein- räumung und Vergütung von Ansprüchen dach § 53 UrhG und den damit verbundenen Ein- satz privater Überwachungssoftware umsetzten? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     tragten für Datenschutz und Informationsfreiheit voll- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  ständig geklärt. Die Software löst keine gesonderten dienstrechtlichen Probleme im Vergleich zur sonstigen 1. Wie bewertet der Senat den KMK-Vertrag zur Ein-                     Rechtslage aus. räumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG und den damit verbundenen Einsatz privater Über- wachungssoftware durch den Verband der Schulbuchver-                           4. Welche weiteren Auswirkungen und Folgen hat lage (VdS)?                                                                dieser Vertrag für Berlin und was bedeutet es für den Etat der Bildungsverwaltung? Zu 1.: Die Ende 2010 zwischen der Kultusminister- konferenz (KMK) und den Verwertungsgesellschaften                              5. Welche Auswirkungen hat diese Vereinbarung für abgeschlossene Vereinbarung zum § 53 Urheberrechts-                        die Schulentwicklung und die Pädagogik zur Folge? gesetz (UrhG) ist ein rechtsgültiger Vertrag, dem das Land Berlin zugestimmt hat.                                                    Zu 4. und 5.: Aus der Erfüllung des Gesamtvertrags zum § 53 UrhG sind keine weiteren Folgen, auch keine finanziellen Auswirkungen für das Land Berlin zu er- 2. Wie soll der KMK-Vertrag zur Einräumung und                         warten. Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG in Berlin konkret umgesetzt werden und wie wird der Berliner Datenschutzbeauftragte und werden die betroffenen Schu-                        6. Welche Dienststelle und wer entscheidet im Land len in die Umsetzung einbezogen?                                           Berlin über den Einsatz von Unterrichtsmaterialien und wie wurde bisher in diesem Zusammenhang mit Urheber- Zu 2.: Eine Konkretisierung des Einsatzes der im § 6                   rechtsfragen umgegangen? Absatz 4 des Gesamtvertrags zum § 53 UrhG benannten „Software“ wird erst erfolgen, nachdem diese von den                           Zu 6.: Die Auswahl der Lehr- und Lernmittel obliegt Verwertungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wurde                     der jeweiligen Fachkonferenz (§ 80 Absatz 1 3. Schulge- und nachdem der Berliner Beauftragte für Datenschutz                       setz). Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, sich im Rahmen und Informationsfreiheit die Unbedenklichkeit des Ein-                     ihres pädagogischen Handelns an die Rechts- und Ver- satzes dieser Software bescheinigt hat. Die anschließende                  waltungsvorschriften zu halten (§ 67 Absatz 2 SchulG). Installation der Software erfolgt in Kooperation mit den                   Auch die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes sind für betroffenen Schulen.                                                       die Lehrkräfte a priori bindend. 3. Wie will der Senat die dienstrechtlichen und daten-                     7. Wie hoch waren die Mittel, die der Berliner Senat schutzrechtlichen Probleme des Einsatzes einer externen                    in den vergangenen Fünf Schuljahren für die Verviel- Überwachungssoftware klären, bevor diese zum Einsatz                       fältigung von Unterrichtsmaterialien bezahlt hat, und wie kommt?                                                                     hoch war dabei der Anteil der Mittel, die für Urheber- rechte aufgewendet wurden? Zu 3.: Datenschutzrechtliche Fragen werden vor Ein- satz der Software in Kooperation mit dem Berliner Beauf- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                        Drucksache 17 / 10 007 Zu 7.: Sachaufwandsträger der öffentlichen all-                    Neukölln, Treptow-Köpenick/Marzahn-Hellersdorf, Pan- gemeinbildenden Schulen sind die Bezirke, der Senat                     kow/Lichtenberg, zentral verwaltete Schulen (sog. Region kommt nicht direkt für die „Betriebskosten“ der Schulen                 13)) die für die dortigen 600 Schulen zuständig sind. auf. Eine Abfrage der bezirklichen Schulämter über das Sachkonto „Geschäftsbedarf“ der Schulen ist in der Kürze                     Ein weiteres Auswahlverfahren ist aktuell in der Um- der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Ver-                     setzung. Die Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheits- fügung stehenden Zeit nicht realisierbar. Die sächliche                 beauftragten befinden sich derzeit in intensiven Schu- Verantwortung der zugewiesenen Mittel obliegt ohnehin                   lungen. Der Berliner Beauftragte für Informationssicher- der Schule (§ 7 Absatz 5 SchulG), so dass selbst aus den                heit und Datenschutz sowie zertifizierte Fachexperten für Mittelansätzen keine Rückschlüsse auf die Ausgaben für                  IT-Sicherheit sind an den Schulungen und Ausbildungs- Kopierkosten gezogen werden können.                                     inhalten beteiligt. Parallel haben die bereits ausgewählten Personen ihre Im Rahmen der Gesamtverträge zu den §§ 52a und 53                  Arbeit in Teilprojekten von eGovernment@School wie UrhG hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft                 z.B. Sicherheits-Audits von Schulstandorten auf- und Forschung für die allgemeinbildenden und beruf-                     genommen, wobei sie hier als Teil ihrer Ausbildung zu- lichen Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft                nächst unterstützend tätig werden. folgende Zahlung an die Verwertungsgesellschaften geleistet. 10. Sieht der Senat die Zielsetzung von 2007 226.459 € eGovernement@school durch den besagten KMK-Vertrag 2008 212.819 € 1                                            gefährdet? 2009 508.019 € 2010 398.651 € Zu 10.: Das Projekt eGovernment@School führt die 2011 399.528 € Handlungsfelder des Einsatzes moderner Informations- technologien im Berliner Schulsystem zusammen und 8. In wie vielen Berliner Schulen kommen digitale                  schafft hierbei auch - an notwendigen Stellen – organisa- Netzwerke oder Clouds im Unterricht zum Einsatz? (auf-                  torische und rechtliche Rahmenbedingungen für ein zeit- geschlüsselt nach Schultyp und Bezirk)                                  gemäßes Verwaltungshandeln. Aktuelle Anforderungen, die sich aus dem stetig zunehmenden Einsatz digitaler Zu 8.: Statistisch wird nicht erfasst, ob eine Schule              Medien im Schulsystem ergeben, werden im Handlungs- über ein schulinternes Intranet verfügt. Daher können hier              feld „eContent“ (Bereitstellung und Nutzung digitaler keine Daten benannt werden.                                             Inhalte) aufgegriffen. Das Projekt eGovernment@School wird durch den Gesamtvertrag der KMK zu § 53 UrhG nicht beeinträchtigt. 9. Sind die zugesagten Datenschutzbeauftragten für die „Schülerdatei“ mittlerweile benannt und arbeitsfähig und wenn ja, wie viele dieser sind an Berliner Schulen                       11. Konterkariert der Einsatz von externer Über- bereits im Einsatz? (aufgeschlüsselt Schulen und Bezirk)                wachungssoftware des VdS aus der Sicht des Senates die Unterrichtsentwicklung? Zu 9.: Es ist vorgesehen, in einem Umfang von ins- gesamt 13 Stellen Datenschutzbeauftragte und IT-Sicher-                      Zu 11. Grundlegendes Ziel der Berliner Schule ist die heitsbeauftragte zu benennen und regional zu verankern.                 „... Heranbildung von Persönlichkeiten ..., welche fähig Gesamtstädtisch wird ihre Arbeit in einem Team ko-                      sind, ... das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der ordiniert, sie arbeiten eng mit den Datenschutzbeauf-                   Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, tragten und IT-Fachleuten der Schulen zusammen.                         der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter Es konnten in einem ersten Auswahlverfahren vier                   und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten.“ (§ 1 Datenschutzbeauftragte ausgewählt werden, die für insge-                SchulG). Unabdingbare Voraussetzung für diese Ziel- samt acht Regionen bzw. vier Doppelregionen (Mit-                       erreichung ist, dass alle am Bildungs- und Erziehungs- te/Tempelhof-Schöneberg,                 Friedrichshain-Kreuzberg/      prozess beteiligten Personen, insbesondere die Lehrkräfte, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf/Steglitz-Zehlen-                   sich an die demokratischen Spielregeln halten und rechts- dorf, Spandau/Reinickendorf) und den dortigen insgesamt                 staatliche Grundsätze, auch die des Urheberrechts, konse- 439 Schulen übergeordnet zuständig sein werden.                         quent beachten. Insofern wird ein möglicher Einsatz von Hinzu kommen bisher fünf IT-Sicherheitsbeauftragte                 Software die Unterrichtsentwicklung nicht beeinträch- mit Verantwortung für insgesamt neun Regionen                           tigen. (Mitte/Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg/ Berlin, den 09. Dezember 2011 1 Im November 2008 wurde bereits ein Gesamtvertrag zum § 53 UrhG geschlossen, der rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft trat. Im Jahr 2008                            In Vertretung wurden noch die Zahlungen auf der Basis des Gesamtvertrags von 1996 erbracht. Die in diesen Vertrag ab 2008 vereinbarten Zahlungen wurden erst 2009 geleistet, und zwar als Differenz in Höhe von 143.668 €                               Mark Rackles zwischen dem bereits gezahlten und nun neu vereinbarten Betrag zum                      Senatsverwaltung für Bildung, Gesamtvertrag § 53 UrhG sowie des neuen Pauschalbetrags über                              Jugend und Wissenschaft 344.536 € und der Pauschale für den Gesamtvertrag zum § 52a UrhG über 19.893 €. Diese Nachzahlung für 2008 erklärt die einmalige un- gewöhnliche Höhe des Betrags.                                           (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2011) 2",
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