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            "content": "Drucksache 17 /            16 239 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 20. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2015) und                         Antwort Verkauft und versickert: Einnahmen aus der alten Wohnungsbauförderung und Woh- nungsverkäufen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Wohnraum sowie des Grunderwerbs im ehemaligen Sa- nierungsgebiet Kreuzberg – Kottbusser Tor vereinnahmt. Frage 1: Wie hoch waren die Einnahmen für den Lan-                     Eine Aufgliederung der Einnahmen nach Teilprogrammen deshaushalt aus den Tilgungen und Rückflüssen der ge-                      ist nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass währten Wohnungsbauförderungen (aufgeschlüsselt nach                       der weit überwiegende Anteil der erzielten Einnahmen Jahren seit 2000 und nach Förderwegen und Förderpro-                       aus Darlehen der Wohnungsbauförderung stammt. grammen)? Im Zeitraum 2000 bis 2014 hat das Land in den beiden Antwort zu 1: Im Einzelplan 12 95 des Haushalts der                    genannten Titeln Einnahmen von insgesamt rd. 2,866 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wer-                      Milliarden Euro erzielt. Davon entfallen rd. 406 Mio. den bei Titel 16141 die Zinsleistungen sowie bei Titel                     Euro auf Zinseinnahmen und rd. 2,46 Mrd. Euro auf Til- 18141 die Tilgungsleistungen der Investitionsbank Berlin                   gungseinnahmen. Die Aufgliederung der Ist-Einnahmen aus Darlehen für die Wohnungsbauförderung nachgewie-                       nach Einnahmenarten und Haushaltsjahren ist der nach- sen. Daneben werden in den genannten Titeln auch be-                       folgenden Tabelle zu entnehmen: stimmte Zins- und Tilgungsleistungen aus Darlehen der Kapitel 1295 Titel          Kapitel 12 95 Titel 18141:            Summe der Einnahmen in Haushaltsjahr          16141: Zinseinnahmen               Tilgungseinnahmen                              Euro 2000                        6.701.734,42                          31.365.846,07                      38.067.580,49 2001                        8.210.031,87                          89.277.047,66                      97.487.079,53 2002                       19.512.479,92                          70.758.230,66                      90.270.710,58 2003                       27.363.614,12                          96.737.309,56                    124.100.923,68 2004                       48.621.205,85                         164.296.502,84                    212.917.708,69 2005                       28.693.437,04                         184.115.959,93                    212.809.396,97 2006                       26.197.086,97                         254.217.504,94                    280.414.591,91 2007                       44.297.064,75                         232.189.487,75                    276.486.552,50 2008                       35.130.323,87                         143.210.451,64                    178.340.775,51 2009                       39.664.555,19                         182.964.639,89                    222.629.195,08 2010                       29.202.534,67                          91.496.219,32                    120.698.753,99 2011                       30.709.461,25                         148.632.909,81                    179.342.371,06 2012                       23.254.918,35                         229.013.751,61                    252.268.669,96 2013                       21.347.615,97                         281.042.046,00                    302.389.661,97 2014                       17.047.747,92                         260.986.834,82                    278.034.582,74 insgesamt                   405.953.812,16                        2.460.304.742,49                  2.866.258.554,66 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                           Drucksache 17 / 16 239 Frage 2: Wie hoch lagen die jährlichen Einnahmen für        Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass es in einer „Mie- den Landeshaushalt aus dem vollständigen oder anteiligen    tengenehmigung“ der IBB für eine Wohnung ohne An- Verkauf von städtischen Wohnungsunternehmen (seit           schlussförderung heißt: „Von unserer Genehmigung wird dem Jahr 2000)?                                             nicht die Frage berührt, ob der/die Mieter zur Zahlung dieser Miete verpflichtet ist/sind. Etwaige Streitfragen Antwort zu 2: Seit 2000 wurden insgesamt rd. 588        hätten allein die Zivilgerichte zu entscheiden.“? Mio. Euro vereinnahmt, davon im Jahr 2001 aus dem Verkauf der Berliner Anteile an der GEHAG 153,6 Mio.            Frage 7: a) Wie bewertet der Senat diese Aussage? Euro und 2004 insgesamt 405 Mio. Euro aus dem Verkauf       Wird in Mietengenehmigungen der IBB standardmäßig der GSW. Im Zusammenhang mit dem Verkauf der GSW            auf diesen Umstand hingewiesen? erfolgte 2008 eine weitere Zahlung in Höhe von 30 Mio.          b) Falls dies so ist: aus welchen Gründen und seit € als Kompensation für den vorzeitigen Börsengang der       wann ist das so? GSW. Antwort zu 6. und 7.: Die zitierte Formulierung ist weder dem Senat noch der IBB bekannt. Sie wird gemäß Frage 3: In welcher Höhe sind Schulden des Landes       Auskunft der IBB in Mietgenehmigungen grundsätzlich Berlin aus den Wohnungsbauförderprogrammen entstan-         nicht verwendet. den (bitte aufgegliedert in die Zeiträume von 1980 bis 1989 und ab 1990)? Frage 8: In welcher Höhe wurden die Einnahmen aus Antwort zu 3: Eine solche Aufgliederung existiert       dem Verkauf von städtischen Wohnungen und den Ein- nicht, weil gemäß dem Prinzip der Gesamtdeckung des         nahmen aus Tilgungen/Rückflüssen zur Tilgung der Haushalts (siehe § 7 Haushaltsgrundsätzegesetz) alle        Schulden von Berlin verwendet? Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen und somit keine Zuordnung bestimmter Ausgabenblöcke zu aufge-             Antwort zu 8: Gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip nommenen Schulden erfolgt.                                  (siehe Antwort zu 3.) wird auch bei der Tilgung von Schulden keine Zuordnung von bestimmten Einnahmen zu bestimmten Ausgaben des Landeshaushaltes vorge- Frage 4: Werden in den Aufwendungsdarlehensverträ-      nommen. Vielmehr dienen sämtliche Einnahmen zur gen oder in sonstigen Verträgen, die das Land Berlin oder   Deckung aller Ausgaben. Ist das Finanzierungssaldo eines die Investitionsbank (IBB bzw. die damalige WBK) mit        Haushaltsjahres unter Berücksichtigung besonderer Fi- Vermietern von Sozialwohnungen geschlossen hat, die         nanzierungsvorgänge (wie etwa Rücklagenbildung u. a.) den Verträgen zugrunde liegenden Kostenmieten be-           positiv, so werden Schulden zurückgeführt.“ tragsmäßig ausgewiesen? Oder wird in den Aufwen- dungsdarlehens- bzw. sonstigen Verträgen die Höhe der Kostenmieten nicht betragsmäßig beziffert, sondern statt-       Frage 9: In welchem Umfang sind durch vorzeitige dessen darauf hingewiesen, dass sich die Höhe der Kos-      Rückzahlungen/Tilgungen von Fördermitteln (Darlehen, tenmieten nach den gesetzlichen Vorschriften ergibt?        Aufwendungshilfen) Bindungs- Verkürzungen entstanden (Wohnungsanzahl aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2000), Frage 5: Falls in den Aufwendungsdarlehens- bzw.        und in wie vielen Fällen werden in den kommenden Jah- sonstigen Verträgen die Höhe der Kostenmieten betrags-      ren die Bindungen vorzeitig auslaufen (Aufteilung nach mäßig beziffert wird: Bei welchen Verträgen trifft dies     Bezirken)? und aus welchen Gründen? Frage 10: Wie viele Bindungsjahre gingen durch die Antwort zu 4. und 5.: In den Bewilligungsbescheiden     vorzeitigen Rückzahlungen verloren? und sonstigen Verträgen, welche die Investitionsbank 1 Berlin (bzw. die damalige Wohnungsbaukreditanstalt              Antwort zu 9. und 10: Die Investitionsbank Berlin [WBK]) mit den jeweiligen Fördernehmern abschließt, ist     führt keine Datei, anhand derer sich die laufenden Darle- grundsätzlich die jeweils maßgebliche Kostenmiete per       henstilgungen mit der Anzahl der Wohnungen verknüpfen Bewilligung der öffentlichen Mittel nicht ausgewiesen.      ließen, deren Errichtung jeweils mit diesen Darlehen Vielmehr nehmen diese Bescheide oder Verträge auf die       gefördert wurde. Deshalb liegen die erbetenen Informati- Wirtschaftlichkeitsberechnung Bezug, welche der Bewil-      onen weder der IBB noch dem Senat vor. ligung der Fördermittel zugrunde liegt. Aus der Wirt- schaftlichkeitsberechnung lässt sich dann die Höhe der Kostenmiete errechnen. 1 IBB 2",
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