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"content": "Drucksache 17 / 16 239 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 20. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2015) und Antwort Verkauft und versickert: Einnahmen aus der alten Wohnungsbauförderung und Woh- nungsverkäufen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Schriftliche Anfrage wie folgt: Wohnraum sowie des Grunderwerbs im ehemaligen Sa- nierungsgebiet Kreuzberg – Kottbusser Tor vereinnahmt. Frage 1: Wie hoch waren die Einnahmen für den Lan- Eine Aufgliederung der Einnahmen nach Teilprogrammen deshaushalt aus den Tilgungen und Rückflüssen der ge- ist nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass währten Wohnungsbauförderungen (aufgeschlüsselt nach der weit überwiegende Anteil der erzielten Einnahmen Jahren seit 2000 und nach Förderwegen und Förderpro- aus Darlehen der Wohnungsbauförderung stammt. grammen)? Im Zeitraum 2000 bis 2014 hat das Land in den beiden Antwort zu 1: Im Einzelplan 12 95 des Haushalts der genannten Titeln Einnahmen von insgesamt rd. 2,866 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wer- Milliarden Euro erzielt. Davon entfallen rd. 406 Mio. den bei Titel 16141 die Zinsleistungen sowie bei Titel Euro auf Zinseinnahmen und rd. 2,46 Mrd. Euro auf Til- 18141 die Tilgungsleistungen der Investitionsbank Berlin gungseinnahmen. Die Aufgliederung der Ist-Einnahmen aus Darlehen für die Wohnungsbauförderung nachgewie- nach Einnahmenarten und Haushaltsjahren ist der nach- sen. Daneben werden in den genannten Titeln auch be- folgenden Tabelle zu entnehmen: stimmte Zins- und Tilgungsleistungen aus Darlehen der Kapitel 1295 Titel Kapitel 12 95 Titel 18141: Summe der Einnahmen in Haushaltsjahr 16141: Zinseinnahmen Tilgungseinnahmen Euro 2000 6.701.734,42 31.365.846,07 38.067.580,49 2001 8.210.031,87 89.277.047,66 97.487.079,53 2002 19.512.479,92 70.758.230,66 90.270.710,58 2003 27.363.614,12 96.737.309,56 124.100.923,68 2004 48.621.205,85 164.296.502,84 212.917.708,69 2005 28.693.437,04 184.115.959,93 212.809.396,97 2006 26.197.086,97 254.217.504,94 280.414.591,91 2007 44.297.064,75 232.189.487,75 276.486.552,50 2008 35.130.323,87 143.210.451,64 178.340.775,51 2009 39.664.555,19 182.964.639,89 222.629.195,08 2010 29.202.534,67 91.496.219,32 120.698.753,99 2011 30.709.461,25 148.632.909,81 179.342.371,06 2012 23.254.918,35 229.013.751,61 252.268.669,96 2013 21.347.615,97 281.042.046,00 302.389.661,97 2014 17.047.747,92 260.986.834,82 278.034.582,74 insgesamt 405.953.812,16 2.460.304.742,49 2.866.258.554,66 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 239 Frage 2: Wie hoch lagen die jährlichen Einnahmen für Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass es in einer „Mie- den Landeshaushalt aus dem vollständigen oder anteiligen tengenehmigung“ der IBB für eine Wohnung ohne An- Verkauf von städtischen Wohnungsunternehmen (seit schlussförderung heißt: „Von unserer Genehmigung wird dem Jahr 2000)? nicht die Frage berührt, ob der/die Mieter zur Zahlung dieser Miete verpflichtet ist/sind. Etwaige Streitfragen Antwort zu 2: Seit 2000 wurden insgesamt rd. 588 hätten allein die Zivilgerichte zu entscheiden.“? Mio. Euro vereinnahmt, davon im Jahr 2001 aus dem Verkauf der Berliner Anteile an der GEHAG 153,6 Mio. Frage 7: a) Wie bewertet der Senat diese Aussage? Euro und 2004 insgesamt 405 Mio. Euro aus dem Verkauf Wird in Mietengenehmigungen der IBB standardmäßig der GSW. Im Zusammenhang mit dem Verkauf der GSW auf diesen Umstand hingewiesen? erfolgte 2008 eine weitere Zahlung in Höhe von 30 Mio. b) Falls dies so ist: aus welchen Gründen und seit € als Kompensation für den vorzeitigen Börsengang der wann ist das so? GSW. Antwort zu 6. und 7.: Die zitierte Formulierung ist weder dem Senat noch der IBB bekannt. Sie wird gemäß Frage 3: In welcher Höhe sind Schulden des Landes Auskunft der IBB in Mietgenehmigungen grundsätzlich Berlin aus den Wohnungsbauförderprogrammen entstan- nicht verwendet. den (bitte aufgegliedert in die Zeiträume von 1980 bis 1989 und ab 1990)? Frage 8: In welcher Höhe wurden die Einnahmen aus Antwort zu 3: Eine solche Aufgliederung existiert dem Verkauf von städtischen Wohnungen und den Ein- nicht, weil gemäß dem Prinzip der Gesamtdeckung des nahmen aus Tilgungen/Rückflüssen zur Tilgung der Haushalts (siehe § 7 Haushaltsgrundsätzegesetz) alle Schulden von Berlin verwendet? Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen und somit keine Zuordnung bestimmter Ausgabenblöcke zu aufge- Antwort zu 8: Gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip nommenen Schulden erfolgt. (siehe Antwort zu 3.) wird auch bei der Tilgung von Schulden keine Zuordnung von bestimmten Einnahmen zu bestimmten Ausgaben des Landeshaushaltes vorge- Frage 4: Werden in den Aufwendungsdarlehensverträ- nommen. Vielmehr dienen sämtliche Einnahmen zur gen oder in sonstigen Verträgen, die das Land Berlin oder Deckung aller Ausgaben. Ist das Finanzierungssaldo eines die Investitionsbank (IBB bzw. die damalige WBK) mit Haushaltsjahres unter Berücksichtigung besonderer Fi- Vermietern von Sozialwohnungen geschlossen hat, die nanzierungsvorgänge (wie etwa Rücklagenbildung u. a.) den Verträgen zugrunde liegenden Kostenmieten be- positiv, so werden Schulden zurückgeführt.“ tragsmäßig ausgewiesen? Oder wird in den Aufwen- dungsdarlehens- bzw. sonstigen Verträgen die Höhe der Kostenmieten nicht betragsmäßig beziffert, sondern statt- Frage 9: In welchem Umfang sind durch vorzeitige dessen darauf hingewiesen, dass sich die Höhe der Kos- Rückzahlungen/Tilgungen von Fördermitteln (Darlehen, tenmieten nach den gesetzlichen Vorschriften ergibt? Aufwendungshilfen) Bindungs- Verkürzungen entstanden (Wohnungsanzahl aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2000), Frage 5: Falls in den Aufwendungsdarlehens- bzw. und in wie vielen Fällen werden in den kommenden Jah- sonstigen Verträgen die Höhe der Kostenmieten betrags- ren die Bindungen vorzeitig auslaufen (Aufteilung nach mäßig beziffert wird: Bei welchen Verträgen trifft dies Bezirken)? und aus welchen Gründen? Frage 10: Wie viele Bindungsjahre gingen durch die Antwort zu 4. und 5.: In den Bewilligungsbescheiden vorzeitigen Rückzahlungen verloren? und sonstigen Verträgen, welche die Investitionsbank 1 Berlin (bzw. die damalige Wohnungsbaukreditanstalt Antwort zu 9. und 10: Die Investitionsbank Berlin [WBK]) mit den jeweiligen Fördernehmern abschließt, ist führt keine Datei, anhand derer sich die laufenden Darle- grundsätzlich die jeweils maßgebliche Kostenmiete per henstilgungen mit der Anzahl der Wohnungen verknüpfen Bewilligung der öffentlichen Mittel nicht ausgewiesen. ließen, deren Errichtung jeweils mit diesen Darlehen Vielmehr nehmen diese Bescheide oder Verträge auf die gefördert wurde. Deshalb liegen die erbetenen Informati- Wirtschaftlichkeitsberechnung Bezug, welche der Bewil- onen weder der IBB noch dem Senat vor. ligung der Fördermittel zugrunde liegt. Aus der Wirt- schaftlichkeitsberechnung lässt sich dann die Höhe der Kostenmiete errechnen. 1 IBB 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 239 Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis zum Inkrafttreten des Wohnraumgesetzes Berlin abge- schlossenen Verträge zur barwertigen Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen verkürzen grundsätzlich die Bin- dungszeiträume der Förderobjekte nicht, da sich die Ei- gentümer jeweils verpflichtet haben, die letzte Rate der Barwertablösung erst zum Zeitpunkt des planmäßigen Endes der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ zurückzu- zahlen. Mit diesen Verträgen wurde gleichzeitig die Frei- stellung der betroffenen Wohnungen von den Belegungs- bindungen vereinbart. Dies betrifft insgesamt 16.275 Wohnungen. Auf der Grundlage des Wohnraumgesetzes Berlin hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt insgesamt 76 Kooperationsverträge zur Barwertablösung abgeschlossen. Diese betreffen insgesamt 1.753 Wohnun- gen. Bei maximal jeder zweiten dieser Wohnungen endet gemäß den Regelungen des Wohnraumgesetzes die Ei- genschaft „öffentlich gefördert“, wenn die Wohnung durch Auszug der bisherigen Mietpartei frei wird. Frage 11: Wie viel geförderte Objekte bzw. wie viele Wohnungen gibt es heute noch (bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Förderprogramm)? Antwort zu 11: Zum Stand 30.04.2015 gab es in Ber- lin insgesamt 158.466 Wohnungen, für welche Woh- nungsbindungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz bestehen. Diese teilen sich wie folgt auf: 123.149 Sozialmietwohnungen, 9.810 Wohnungen in selbstgenutzten Wohneigen- tumsmaßnahmen sowie 25.507 Wohnungen in Altbauten, deren umfassen- de Modernisierung und Instandsetzung im Rahmen der Stadterneuerungsprogramme gefördert worden ist. Berlin, den 03. Juni 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2015) 3",
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