HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/38521/?format=api",
"id": 38521,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/38521-anwendung-des-berliner-modells-der-kooperativen-baulandentwicklung-beim-stadtquartier-lichterfelde-sud-wer-baut-den-anteil-geforderter-wohnungen/",
"title": "Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung beim Stadtquartier Lichterfelde-Süd: Wer baut den Anteil geförderter Wohnungen?",
"slug": "anwendung-des-berliner-modells-der-kooperativen-baulandentwicklung-beim-stadtquartier-lichterfelde-sud-wer-baut-den-anteil-geforderter-wohnungen",
"description": "",
"published_at": "2017-03-16T00:00:00+01:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/7a/29/2d7a295c333048179d4e79a49f577565/3783d281e18df83a11166933e9ee8b0cad5f96ca.pdf",
"file_size": 160297,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/7a/29/2d7a295c333048179d4e79a49f577565/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/7a/29/2d7a295c333048179d4e79a49f577565/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-10543.pdf",
"title": "Abghs III S",
"author": "Manuela Hasse",
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2010",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2010",
"publisher": "Berlin",
"reference": "18/10543",
"foreign_id": "be-18/10543",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "http://pardok.parlament-berlin.de"
},
"uid": "2d7a295c-3330-4817-9d4e-79a49f577565",
"data": {
"category": null,
"publisher": "be",
"document_type": "written",
"legislative_term": "18"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=38521",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2025-04-03 09:24:57.753338+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/38521/?format=api",
"number": 1,
"content": "Drucksache 18 / 10 543 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 28. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2017) und Antwort Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung beim Stadtquartier Lichterfelde-Süd: Wer baut den Anteil geförderter Wohnungen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 3: Auf welche Weise wird bei der Baurechts- Schriftliche Anfrage wie folgt: schaffung dabei das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung angewendet und wird die Aktualisie- Frage 1: Auf welchem aktuellen Verfahrensstand be- rung des Modells per Rechtsverordnung vom 1.2.2017, findet sich die Aufstellung des Bebauungsplans 6-30 für die nunmehr einen Anteil von 30 % geförderten Wohn- das geplante neue Stadtquartier Lichterfelde-Süd in raums vorsieht, dabei zum Tragen kommen? Steglitz-Zehlendorf? Antwort zu 3: Das Berliner Modell der kooperativen Antwort zu 1: Die frühzeitige Beteiligung der Öffent- Baulandentwicklung kommt bei dem Abschluss des städ- lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und tebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Lichterfelde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Süd zur Anwendung. Da bereits vor dem 31.01.2017 eine Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgestimmte Grundzustimmung des Eigentümers zum wurden abgeschlossen. Zurzeit bereitet der Bezirk die Berliner Modell vorlag, gilt für das Projekt die Über- Unterlagen für die förmliche Beteiligung der Behörden gangsregelung, in der die bei zur Unterschrift der Grund- und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 zustimmung gültige Leitlinie zur Anwendung kommt. Abs. 2 BauGB vor. Damit wird die Errichtung von 25 % der Wohneinheiten als mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum ver- einbart. Diese Übergangsregelung gilt für den Abschluss Frage 2: Wie weit ist die Erarbeitung bzw. sind die von städtebaulichen Verträgen bis einschließlich Verhandlungen über den Abschluss eines städtebaulichen 31.07.2018. Sollte der städtebauliche Vertrag bis dahin Vertrags mit der Groth-Gruppe bezüglich der Erschlie- nicht abgeschlossen sein, gilt die aktualisierte Quote mit ßung des Geländes und der anteiligen Schaffung geförder- 30 % der Geschossfläche für Wohnnutzung. ten Wohnraums fortgeschritten? Antwort zu 2: Der städtebauliche Vertrag wird zwi- Frage 4: Wird der im Modell der kooperativen Bau- schen dem Vorhabenträger und dem Bezirk Steglitz- landentwicklung vorgesehene Anteil geförderten Wohn- Zehlendorf als Plangeber abgeschlossen werden. Nach raums von der STADT UND LAND in Eigenregie erstellt Aussage des Bezirks laufen die Verhandlungen zwischen oder von der Groth-Gruppe schlüsselfertig übernommen? dem Vorhabenträger und dem Bezirk zum städtebaulichen Wie ist die Entscheidung zu begründen? Vertrag seit Dezember 2016. Inzwischen liegt ein erster Vertragsentwurf vor, der derzeit geprüft wird. Dieser Frage 5: Sofern letzteres zutrifft: Von welchen Er- Entwurf dient als Verhandlungsgrundlage und soll im werbskosten kann dabei für die STADT UND LAND Laufe des Verfahrens inhaltlich weiter aufgefüllt werden. ausgegangen werden und wie hoch sind voraussichtlich Dabei werden die \"Erschließung des Geländes\" und die die Anfangsmieten in den übrigen nicht geförderten \"anteilige Schaffung geförderten Wohnraums\" selbstver- Wohnungen? ständlich auch berücksichtigt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/7a/29/2d7a295c333048179d4e79a49f577565/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/38521/?format=api",
"number": 2,
"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 543 Antwort zu 4 und 5: Nach Kenntnis der Senatsverwal- Mögliche Vorteile in der Zeit- und/oder Kostenstruk- tung für Stadtentwicklung und Wohnen gibt es bisher tur sind auf Grund der Eigenheit jedes Bauvorhabens keine verbindliche Vereinbarung zwischen der Stadt und pauschal nicht darstellbar. Sowohl die Phase der Planung Land und der Groth-Gruppe bezüglich einer Kooperation. als auch der unmittelbaren Durchführung unterliegen regelmäßig externen Faktoren, die eine Vergleichbarkeit des jeweiligen Systems erschweren. Frage 6: Wie hoch sind die Mieten in den geförderten Wohnungen und sind diese Miethöhen dauerhaft gesi- chert, wenn ja, in welcher Form? Frage 9: Beabsichtigt der Senat, bei der künftigen Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Bau- Antwort zu 6: Die Höhe der geförderten Mieten be- landentwicklung im Rahmen größerer Wohnungsneubau- trägt gemäß den derzeit gültigen Wohnungsbauförde- projekte ähnlich zu verfahren wie im Fall des Stadtquar- rungsbestimmungen 2015 durchschnittlich 6,50 €/ m² tiers Lichterfelde-Süd? mtl.. Der Eigentümer hat dabei Einzelmieten zwischen 6,00 bis 7,50 €/ m² mtl. in Abhängigkeit vom Wohnwert Antwort zu 9: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- und der Größe der Wohnungen zu bilden. Der Bindungs- lung und Wohnen wird auch weiterhin grundsätzlich die zeitraum für die öffentlichen Mietpreis- und Belegungs- Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Bau- bindungen beträgt 20 Jahre ab mittlerer Bezugsfertigkeit landentwicklung bei allen Wohnungsneubauprojekten der geförderten Wohnungen. Die Einhaltung der Miethö- begleiten. he wird über den Fördervertrag verbindlich vereinbart und durch die Investitionsbank Berlin (IBB) überwacht. Frage 7: Ist alternativ zur Entwicklung des gesamten Berlin, den 16. März 2017 Quartiers durch die Groth-Gruppe die Übertragung eines Teils der Entwicklungsflächen direkt an die STADT UND LAND und die Erstellung des beabsichtigten Anteils In Vertretung geförderter Wohnungen durch selbige in Eigenregie ge- prüft worden? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Sebastian Scheel ................................ Antwort zu 7: Siehe Antwort zu 4. Das gesamte Senatsverwaltung für Grundstück befindet sich im Eigentum der Groth-Gruppe. Stadtentwicklung und Wohnen Frage 8: Verfügen die sechs städtischen Wohnungs- (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017) baugesellschaften derzeit über ausreichende Kapazitäten, um alternativ zum Erwerb von schlüsselfertigen Bauträ- gerprojekten ihre angestrebten Bestandserweiterungen durch Bauprojekte in Eigenregie vorzunehmen? Wenn ja, welche Zeit- und/oder Kostenvorteile ließen sich damit von der Bauplanung bis hin zur Durchführung realisieren? Antwort zu 8: Das Bestandswachstum der landeseige- nen Wohnungsbaugesellschaften wurde in der langfristi- gen Wirtschaftsplanung aller Gesellschaften verankert und in dem jeweiligen Wirtschafts- und Budgetplan für 2017 konkret nach Einzelmaßnahme entsprechend des Wachstumspfades abgebildet. Demgemäß haben die Ge- sellschaften durch die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Planung und Controlling sowie zum Teil auch die Einrichtung von Bauabteilungen und Grün- dung von Entwicklungstöchtern die strukturellen Voraus- setzungen geschaffen, um das Bestandswachstum plan- mäßig zu realisieren. Dabei ist jeweils von Projektvorläu- fen von mehreren Jahren auszugehen, bei denen das An- gebot am Markt für schlüsselfertige Vorhaben, sowie die Kapazitäten eigener Bauvorhaben aufeinander abge- stimmt sind, um die Wachstumsvorgaben des Gesell- schafters einzulösen. Beide Realisierungsoptionen des Bestandszuwachses sind erforderlich, um die Vorgaben des Gesellschafters zu erreichen. 2",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2d/7a/29/2d7a295c333048179d4e79a49f577565/page-p2-{size}.png"
}
]
}