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            "content": "Drucksache 18 / 10              306 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 19. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2017) und                         Antwort Antisemitismus an Berliner Schulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     gesellschaftswissenschaftlichen Fächer und unterschieden Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            zwischen der Primarstufe 5 und 6, der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II - die vielfältigen inhaltlichen An- 1. In welchem Rahmen ist die Auseinandersetzung mit                    knüpfungspunkte an die Themenfelder Antisemitismus Antisemitismus Teil des Lehrercurriculums im Land                          und Nahostkonflikt. Dabei sind die Lehrkräfte immer Berlin?                                                                    aufgefordert, im Sinne der Kompetenzorientierung die Urteils- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und a) Welche themenspezifischen Inhalte sind Teil des                     Schüler zu stärken und wertorientiert im Sinne des Lehrplanes?                                                        Grundgesetzes zu unterrichten. Auch wenn im Weiteren b) Wie werden Lehrkräfte für antisemitische Äuße-                      nur die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer explizit rungen und den Umgang damit sensibilisiert?                        ausgewiesen werden, regen viele Fächer z.B. über eine entsprechende Materialauswahl u.a.m. zu einer Auseinan- 4. In welchem Rahmen wird im Unterricht über den                       dersetzung mit Stereotypen, Vorurteilen u.a. an. Darüber Nahostkonflikt aufgeklärt? Wie wird hierbei Bezug ge-                      hinaus bietet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend nommen auf antisemitische Stereotype aus dem spezifi-                      und Familie über die Webseite des Bildungsservers Ber- schen Kontext?                                                             lin-Brandenburg vielfältige Informationen, Materialien und Angebote außerschulischer Träger zur Unterstützung Zu 1. und 4.: Die Rahmenlehrpläne (RLP) des Landes                     der Lehrkräfte an. Berlin sowohl für die Jahrgänge 1 bis 10 als auch für die Sekundarstufe II bieten vielfältige Anknüpfungspunkte                          Folgende Themenfelder der gesellschaftswissenschaft- für die Auseinandersetzung mit den Themenkomplexen                         lichen Fächer bieten Möglichkeiten zum Aufgreifen der Antisemitismus und Nahostkonflikt. Im Folgenden gestat-                    Themenkomplexe Antisemitismus und Nahostkonflikt: tet eine inhaltliche Übersicht - unterschieden zwischen dem gegenwärtigen und zukünftigen Rahmenlehrplan der Gegenwärtig gültige Rahmenlehrpläne: Gesellschaftswissenschaften 5/6                                                                     Antisemitismus            Nahostkonflikt - Themenfeld „Demokratie und Medien“: Spannungsverhältnis zwischen politi- X scher Information und politischer Beeinflussung - Themenfeld „Friedenssicherung“                                                                                                       X Geschichte 7/8 - Längsschnitt 13 „Umgang mit dem Fremden“ sowie der Längsschnitt 19 „Jü- X disches und christliches Leben in Berlin“ Geschichte 9/10 - Pflichtthema „Demokratie und Diktatur“ (Holocaust, Nationalsozialismus, X Opfergruppen) - Längsschnitt 22 „Gedenktage: der 9. November in der deutschen Geschichte“                                  X - Längsschnitt 24 „Jüdisches und christliche Leben in Berlin“                                                X - Pflichtthema „Aktuelle weltpolitische Problemfelder“                                                                                 X Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                         Drucksache 18 / 10 306 - Längsschnitt 9 „Krieg und Konfliktregelung, Konfliktlösungen im Wandel“                   X - Längsschnitt 17 „UNO, Fundamentalismus, Globalisierung“ (aktuelle globale X Konflikte) Geschichte 11 - 13 - „Demokratie und Diktatur“, Q3 (Ideologie, Holocaust, Antisemitismus)          X - Wahlbereich „Deutsch-jüdische Geschichte“, (Q4)                               X - „Die bipolare Welt nach 1945“, Q4                                                         X - Wahlbereich „Gewalt und Konfliktlösung“                                                   X Sozialkunde 7/8 - Themenfeld „Menschenrechte“                                                   X Sozialkunde 9/10 - Themenfeld 4 „Internationale Politik“ (Friedenssicherung, aktuelle politische Ereignisse und Konflikte, Bedeutung von Diplomatie, Aufgaben und Wir-                     X kungsbereiche internationaler Institutionen usw.) Politikwissenschaft 11 - 13 - Pflichtthemenfeld T2 „Gegner der Demokratie“ (Antisemitismus, Nationalis- mus, Neonazismus und „Neue Rechte“, Rassismus, Fundamentalismus, Anti-        X           X semitismus usw.) - Themenfeld T6 „Konflikt und Konsens“                                                      X Sozialwissenschaften 11 – 13 - Themenfeld 4.1 „Individuum, Gesellschaft und sozialer Wandel“                 X - Themenfelder 4.4 „Wirtschaft und Gesellschaft, Recht und Politik im inter- X nationalen System“ Ethik 7 - 10 - Themenfeld 3 „Diskriminierung, Gewalt und Toleranz“ X - Themenfeld 5 „Schuld, Pflicht, Gewissen“ Philosophie 11 - 13 - 4.1 „Ethisch-praktischer Reflexionsbereich“ (Fragen der menschlichen Frei- heit und Verantwortung, Auseinandersetzung mit individuellen und gesell- schaftlichen Normen und Werten, das menschliche Handeln im Spannungs- feld eigener und fremder Kultur usw.) X - Reflexionsbereich 4.2 „Geschichtlicher, gesellschaftlicher (…) Reflexions- bereich“ (Reflexion historischer und gegenwärtiger Modelle von Geschich- te, Staat und Gesellschaft, die menschliche Willens- und Handlungsfreiheit usw.) Rahmenlehrplan 1 – 10 ab Schuljahr 2017/2018 Gesellschaftswissenschaften 5/6 - Themenfeld 3.10 „Vielfalt in der Gesellschaft - Herausforderung und/oder X             X Chance“ X             X - Themenfeld 3.7 „Kinderwelten - heile Welten?“                                               X Geschichte 7/8 - Wahlmodul „Juden, Christen und Muslime“                                       X Geschichte 9/10 - Basismodule „Demokratie und Diktatur“ (Ideologie des Nationalsozialis- X mus, Täter- und Opfergruppen) - Wahlmodul „Feindbilder“                                                       X             X - Wahlmodul „Die Welt nach dem Ende des Kalten Krieges“ (Querschnitt,                         X 2",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                                           Drucksache 18 / 10 306 hier Naher/Mittlerer Osten) Politische Bildung 7/8 - Themenfeld 3.3 „Migration und Bevölkerung“                                              X                      X Politische Bildung 9/10 - Themenfeld 3.6 „Konflikte und Konfliktlösungen“ (Kriege, Konflikte, Ter- X rorismus, Entwicklungspolitik und Friedenssicherung) - Themenfeld 3.5 „Demokratie in Deutschland“ (Gefährdung der Demokratie, X politische Prinzipien usw.) Ethik 7-10 - Themenfeld 3.2 „Wie frei bin ich? Freiheit und Verantwortung“ X - Themenfeld 3.3 „Was ist gerecht? Recht und Gerechtigkeit“ Darüber hinaus bieten die verbindlich zu berücksichti-       a) Das Landesinstitut für Schule und Medien genden übergreifenden Themen 3.3 „Demokratiebildung“,        (LISUM) führt gemeinsam mit Kooperationspartnern wie 3.6 „Gewaltprävention“ und 3.8 „Interkulturelle Erzie-       u. a. dem American Jewish Committee (AJC) kontinuier- hung“ im Teil B des Rahmenlehrplans 1 - 10 konstruktive      lich Fortbildungen zum Themenkomplex Antisemitismus thematische Zugriffsmöglichkeiten für den Unterricht in      durch. Diese Fortbildungen richten sich an Schulberate- allen Fächern.                                               rinnen und Schulberater sowie Schulleitungspersonal. Hinzu kommen Fortbildungen für Lehrkräfte im Rahmen von Modellprojekten. Hierbei sind zu nennen die Modell- 2. Erachtet es der Senat als gewährleistet, dass das     projekte „Hands across the campus“, „Aktiv gegen Anti- Berliner Lehrpersonal hinreichend ausgebildet ist, antise-   semitismus“ und das im Schuljahr 2015/2016 begonnene mitische Ausfälle oder Gewalttaten an Schulen zu verhin-     Modellprojekt „Demokratie stärken - Aktiv gegen Sa- dern?                                                        lafismus und Antisemitismus“. Die Fortbildungen werden ohne Selbstbeteiligung angeboten. Im Rahmen der Wei- Zu 2.: Berliner Lehrkräfte werden im Vorbereitungs-      terbildung für das Fach Ethik wird das Thema Antisemi- dienst umfassend im Bereich der Gewaltprävention und         tismus im Modul „Ethische Erziehung im Kontext aller zu Maßnahmen gegen Diskriminierung sowohl im Pflicht-        Religionen“ einbezogen. als auch im Wahlbereich ausgebildet. Dabei werden die Ausbilderinnen und Ausbilder durch Berliner Institutio-          Es werden regionale und schulinterne Fortbildungen nen, Vereine und Stiftungen praxisnah unterstützt und        für Lehrkräfte, die das Fach Geschichte und Politische auch selbst qualifiziert, wie z.B. durch die Polizei, die    Bildung unterrichten, im Rahmen der Implementierung Mobile Beratung gegen Rechtsradikalismus, das Netz-          des neuen Rahmenlehrplans angeboten. Hier ist das The- werk Courage, den Verein gegen Vergessen für Demokra-        ma Antisemitismus bei der Erstellung des schulinternen tie und die Friedrich-Ebert-Stiftung.                        Curriculums integriert. Das Lehrpersonal ist somit hinreichend ausgebildet           Des Weiteren bestehen Kooperationen zum Jüdischen und wird dennoch niemals antisemitische Ausfälle oder        Museum und zum Anne-Frank-Zentrum. Gewalttaten an Schulen ganz verhindern können. Es gibt keine finanzielle Selbstbeteiligung in der Lehrkräftefortbildung. 3. Gibt es Fort- oder Weiterbildungen für Lehrperso- nal zum Themenkomplex Antisemitismus?                            b) In Berlin sind alle Lehrkräfte verpflichtet, sich re- gelmäßig fortzubilden (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG a) Bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe der Selbst-     vom 7. Februar 2014, § 17 Abs. 3). Hierfür macht die beteiligung.                                         regionale Fortbildung Angebote, die durch Schulberate- b) Welche dieser Angebote sind verpflichtend, welche     rinnen und Schulberater umgesetzt werden. Diese können freiwillig?                                          die o. g. Themen im Rahmen der modularen Qualifizie- c) In welcher Höhe werden diese Angebote vom Land        rung des LISUM im Bereich der Demokratiebildung frei- Berlin gefördert?                                    willig anwählen. Die Auswahl der Fortbildung der Lehr- d) Wie viele Teilnehmende konnten die Kurse im Ein-      kräfte im Rahmen der o. g. Modellprojekte erfolgt durch zelnen verzeichnen?                                  eine Ausschreibung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Zu 3.: Ja. 3",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                                             Drucksache 18 / 10 306 c) Die Unterstützung der Angebote erfolgt im Rahmen           Zu 7.: a) und b) Antisemitische Vorfälle werden durch der Ressourcen des LISUM. Die o. g. Modellprojekte             die Bildungsverwaltung nicht explizit statistisch erfasst, wurden zusätzlich durch das Bundesministerium für Fa-          sondern in der Meldekategorie verfassungsfeindliche milie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.         Äußerungen subsumiert. Darüber hinaus erreichte die Im Rahmen der regionalen Fortbildung weist das Land            Beschwerdestelle der Senatsverwaltung für Bildung, Berlin der regionalen Fortbildung über Anrechnungsstun-        Jugend und Familie seit ihrer Einrichtung vor nunmehr 8 den für Lehrkräfte, die als Schulberaterinnen und Schul-       Jahren einschließlich der zusätzlichen Stelle der Antidis- berater tätig sind, entsprechende Mittel zu.                   kriminierungsbeauftragten für Schulen im Sommer 2016 keine Beschwerde mit dem genannten Diskriminierungs- d) An den o. g. Fortbildungen haben seit 2007 ca. 960     merkmal. Schulberaterinnen und Schulberater sowie Lehrkräfte teilgenommen. An dem laufenden Modellprojekt „Demo-                c) Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet kratie stärken - Aktiv gegen Antisemitismus und Salafis-       der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch mus“ nehmen ca. 50 Lehrkräfte aus 20 Berliner Schulen          motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt teil. Die Nachmittagsveranstaltungen für die schulischen       es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ Fachgruppen Geschichte und Politische Bildung haben ca.        (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt 150 Teilnehmende.                                              tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungs- verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzel- 5. Gibt es Anlauf- und Beratungsstellen für von Anti-     straftaten der politisch motivierten Kriminalität (PMK) semitismus betroffene Schülerinnen und Schüler?                dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in Zu 5.: Die in den regionalen SIBUZ (Schulpsycholo-        einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang gisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und             mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von Unterstützungszentrum) verorteten Schulpsychologinnen          der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisen-          verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermitt- intervention stehen den Schulangehörigen auch bei Fällen       lungsverfahren. von Diskriminierung und verfassungsfeindlichen Äuße- rungen beratend zur Verfügung. In den Notfallplänen für            Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Ab- Berliner Schulen wird darüber hinaus auf die Antidiskri-       schluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum end- minierungsstelle des Bundes sowie die Landesstelle für         gültigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der an- Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung verwiesen.            genommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Die Funktion einer Anlauf- und Beratungsstelle nimmt           Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und auch die in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und       entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl Familie neu eingerichtete Antidiskriminierungsbeauftrag-       unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenän- te für Schulen war, die als Ansprechpartnerin für Be-          derungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den schwerden mit Bezügen zu Diskriminierungen und Ras-            bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung sismus, Inklusion u.a.m. zur Verfügung steht.                  von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. 6. Sieht der Senat einen Unterschied zwischen religiös        Für das Jahr 2016 sind noch nicht alle relevanten motiviertem und politischem Antisemitismus?                    Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK erfasst und be- wertet worden. Aus diesem Grund liegen noch keine Zu 6.: Eine solche Unterscheidung ist nicht funktional,   endgültigen Fallzahlen vor. Regelmäßig können die Fall- da religiös motivierter und politischer Antisemitismus         zahlen eines Jahres erst in der Mitte des Folgejahres vali- nicht immer trennscharf voneinander zu unterscheiden           de erhoben werden. Zudem sind aufgrund des Anschlages sind.                                                          auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und der damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen im KPMD-PMK erhebliche Erfassungsrückstände zu ver- 7. Wie viele antisemitische Vorfälle gab es im Jahr       zeichnen, die bislang noch nicht aufgearbeitet werden 2016 an Berliner Schulen?                                      konnten. Valide Fallzahlen zu antisemitisch motivierten Straftaten an Berliner Schulen liegen aus diesen Gründen a) Bitte aufschlüsseln nach Art des Vorfalls, Quartal     noch nicht vor. und Bezirk. b) In wie vielen Fällen zogen diese Vorfälle schuldis- ziplinarische Verfahren nach sich? c) In wie vielen Fällen zogen diese Vorfälle Ermitt- lungen von Polizei/Staatsschutz nach sich? 4",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                                               Drucksache 18 / 10 306 Phänomenbereichsübergreifend wurden an Berliner Schulen für das Jahr 2016 bisher fünf Fälle mit antisemitischer Motivation registriert. Diese gliedern sich auf die Quartale und Bezirke wie folgt auf: Zähldelikt                                                            Quartal                     Bezirk § 303 Strafgesetzbuch (StGB) - Sachbeschädigung                          IV                        Mitte § 130 StGB - Volksverhetzung                                             IV               Hellersdorf-Marzahn § 130 StGB - Volksverhetzung                                             IV                   Reinickendorf § 303 StGB - Sachbeschädigung                                              I               Steglitz-Zehlendorf § 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen                                    II                       Mitte verfassungswidriger Organisationen 8. Sind dem Senat die Studien der durch das Auswär-            Zu 9.: Angebote der außerschulischen Jugendbildung, tige Amt geförderten Deutsch-Israelischen Schulbuch-           die sich mit dem Themenbereich Antisemitismus befas- kommission (DISBK), die sich mit dem Israelbild in deut-       sen, sind Bestandteil der Programme der Berliner Jugend- schen Schulbüchern auseinandersetzen, bekannt?                 bildungsstätten. Häufig wird Antisemitismus dabei im Rahmen von Seminaren für Schulklassen, die sich mit a) Welche Ergebnisse werden konkret aus diesen             geschichtlicher Bildung, bezogen auf den Nationalsozia- Studien abgeleitet?                                    lismus bzw. mit Rechtsextremismus, Rassismus und b) Welche Maßnahmen werden getroffen?                      gruppengezogener Menschenfeindlichkeit befassen, the- matisiert. Die Behandlung von Antisemitismus ist eine Zu 8.: Ja.                                                 grundlegende Querschnittsaufgabe in allen Seminaren der außerschulischen Jugendbildung und deshalb nicht ge- Die Studie selbst liefert Ergebnisse, die Lehrkräften      sondert darstellbar. Die acht Berliner Jugendbildungsstät- bekannt gemacht werden. Die Senatsverwaltung für Bil-          ten erhalten eine Grundförderung sowie eine Sonderförde- dung, Jugend und Familie hat dazu aktiv einen Workshop         rung für die Kooperation mit Schulen für zusammen beworben, der am 07.06.2016 im Auswärtigen Amt Berlin          29.860 Teilnahmetage. Darüber hinaus werden Gedenk- stattgefunden hat. Weiterhin beteiligt sich Berlin an einer    stättenfahrten für Jugendlichengruppen i.H.v. 25.000 im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) gebilde-           EUR bezuschusst. Projekte von Jugendlichen, die sich ten Arbeitsgruppe zur Erstellung von Materialien zur           gegen Antisemitismus wenden, können ferner aus dem deutsch-jüdischen Geschichte. Im Fachbrief Nr. 24 für die      Jugend-Demokratiefonds des Landes Berlin gefördert gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wurden die Lehr-        werden. kräfte bereits auf den ersten Teil von Materialien auf- merksam gemacht, die alternativ oder ergänzend im Un- terricht einsetzbar sind.                                      Berlin, den 06. Februar 2017 9. Welche Maßnahmen der Jugendbildung im The-                                      In Vertretung menbereich Antisemitismus werden vom Land Berlin angeboten oder gefördert? In welcher Höhe?                                             Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2017) 5",
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