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            "content": "Drucksache 17 / 11               145 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 29. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2012) und                           Antwort Warum dürfen Berliner Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nicht das Auszubil- dendenticket der BVG nutzen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Antwort zu 2.: Nach den Bestimmungen der PBe- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  fAusglV sind nur Beamtenanwärterinnen und Beamten- anwärter des einfachen und mittleren Dienstes dem Be- Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die                 rechtigtenkreis für ermäßigte Zeitkarten des Ausbildungs- der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis                     verkehrs zugeordnet. Die Rechtsreferendarinnen und beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine                     Rechtsreferendare gehören aber zum Kreis des höheren Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat                        Dienstes. daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Informa- tionen gebeten. Diese sind in eigener Verantwortung er- stellt und dem Senat übermittelt worden und in der Be-                         Frage 3: Gibt es Unterschiede zu Brandenburger antwortung zur Frage 7 berücksichtigt worden:                              Rechtsreferendarinnen und Referendaren und wie werden diese ggf. kompensiert? Frage 1: In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Drucksache 17/10 856 wurden die Antworten in Bezug                             Antwort zu 3.: Der Status der Rechtsreferendarinnen auf LehramtsreferendarInnen gegeben. Daraus folgt die                      und Rechtsreferendare ist in Brandenburg gleich. Frage: Sind in den Tarifbestimmungen (Nr. 52.5.1.) nur Lehramtsreferendare explizit von der Nutzung von Azubi- Monats-Tickets ausgeschlossen worden?                                          Frage 4: Wurde diese Regelung eingeführt, nachdem in Berlin Rechtsreferendarinnen und -referendare nicht Antwort zu 1.: Nein.                                                   mehr verbeamtet werden? Wenn die Regelung davor ein- Maßgeblich ist die \"Verordnung über den Ausgleich                      geführt wurde: Wurde eine Neubewertung im Zuge des gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonen-                      Endes der Verbeamtungen vorgenommen? verkehr\" (PBefAusglV). In dieser ist geregelt, welcher Personenkreis Anspruch auf ermäßigte Zeitkarten für den                        Antwort zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Ausbil-                          verwiesen. dungsverkehr hat. Frage 5: Sind von den betroffenen Rechtsreferenda- Frage 2: Wenn ja, wie ist die diesbezügliche Ange-                     rInnen Gesprächswünsche signalisiert worden? botssituation für RechtsreferendarInnen? Wenn nein, wa- rum sind RechtsreferendarInnen explizit in den Tarifbe-                        Antwort zu 5.: Nach Mitteilung des Personalrats der stimmungen (Nr. 52.5.1.) nur Lehramtsreferendare expli-                    Referendare beim Kammergericht besteht dort ein Ge- zit von der Nutzung von Azubi-Monats-Tickets ausge-                        sprächswunsch mit dem Verkehrsverbund Berlin-Bran- schlossen worden, obschon die Rechts- und Verdienstsi-                     denburg (VBB). Beim VBB wurde zu der Fragestellung tuation eine andere ist?                                                   angefragt. Der VBB hat auf die hierzu bestehende Rechts- lage verwiesen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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