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"content": "Drucksache 18 / 17 101 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 15. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2018) zum Thema: Entwicklung der Berliner Jugendkriminalität und der Intensivstraftäter in 2017 und Antwort vom 07. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17101 vom 15. November 2018 über Entwicklung der Berliner Jugendkriminalität und der Intensivstraftäter in 2017 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele durch Jugendliche verübte Straftaten gab es in Berlin im Jahr 2017, aufgegliedert nach Alters- gruppe und Geschlecht der Täter analog der Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/12649? Zu 1.: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Berlin werden neben den Straftaten auch Tatverdächtige erfasst. Eine tatverdächtige Person wird pro erfasstes Delikt nur einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich begangenen Taten. Wenn eine Person innerhalb der Berichtszeit zu mehreren Ermittlungsverfahren als tatverdächtig in Erschei- nung tritt, wird sie für die Gesamtzahl der Tatverdächtigen nur einmal gezählt (echte Tat- verdächtigenzählung). Im Jahr 2017 wurden Tatverdächtige unter 21 Jahren nach Altersgruppe und Geschlecht aufgegliedert wie folgt erfasst: Jugendliche 10.473 davon männlich 7.155 davon weiblich 3.318 Heranwachsende 10.360 davon männlich 7.884 davon weiblich 2.476 2. Wie viele Straftaten haben Jugendgruppen im Jahr 2017 begangen, aufgegliedert nach Altersgruppe und Geschlecht analog der Antwort auf Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/12649? Zu 2.: In Berlin werden Straftaten von Jugendgruppen als Jugendgruppengewalt definiert, wenn die Straftat von mindestens zwei Personen im Alter von 8 bis unter 21 Jahren als",
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"content": "2 gemeinschaftliche Handlung begangen wird oder von einer Einzelperson, die die Gruppe als Machtinstrument einsetzt. Spezifische Delikte für Jugendgruppengewalt sind Raub (inklusive räuberischer Erpres- sung), Körperverletzungsdelikte, Bedrohung, Sachbeschädigung und sonstige Begleitde- likte, wie z. B. unerlaubter Waffenbesitz. Eine bundeseinheitliche Definition der Jugend- gruppengewalt gibt es nicht. Die Auswertung der Jugendgruppengewalt erfolgt durch das Setzen der Sonderkennung in der PKS. Eine Übersicht der Jugendgruppengewalt in Berlin für das Jahr 2017 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Straftaten gesamt 2.440 Tatverdächtige gesamt 3.094 davon männlich 2.679 davon weiblich 415 Kinder 366 davon männlich 305 davon weiblich 61 Jugendliche 1.489 davon männlich 1.245 davon weiblich 244 Heranwachsende 849 davon männlich 779 davon weiblich 70 Erwachsene 390 davon männlich 349 davon weiblich 41 3. Wie viele der Jugendstraftäter waren im Jahr 2017 kiezorientierte Mehrfachtäter, Intensiv- oder Schwel- lenstraftäter, aufgegliedert nach Altersgruppe, Geschlecht, Migrationshintergrund und Wohnbezirk analog der Antwort auf Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 18/12649? Zu 3.: Es werden zwei Gruppen von Intensivtäterinnen und Intensivtäter unterschieden: a) Die bei einer Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft bearbeiteten Intensivtäterinnen und Intensivtäter (gemeinsame Intensivtäterinnen und Intensivtäter von Polizei und Staatsanwaltschaft) und b) die Intensivtäterinnen und Intensivtäter im Programm der Täterorientierten Ermittlungs- arbeit bei der Polizei Berlin (TOE-Programm). Im Hinblick auf die gemeinsamen Intensivtäterinnen und Intensivtäter von Polizei und Staatsanwaltschaft stellt sich die Lage wie folgt dar: Anzahl der gemeinsamen Intensivtäterinnen und Intensivtäter zum Stichtag 31. Dezember 2017: 437",
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"content": "3 davon: Jugendliche: 44 Heranwachsende: 100 Erwachsene: 293 Die bezirkliche Verteilung stellte sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 wie folgt dar: Charlottenburg-Wilmersdorf: 18 Friedrichshain-Kreuzberg: 53 Lichtenberg: 31 Marzahn-Hellersdorf: 41 Mitte: 75 Neukölln: 91 Pankow: 11 Reinickendorf: 34 Spandau: 26 Steglitz-Zehlendorf: 9 Tempelhof-Schöneberg: 36 Treptow-Köpenick: 12 Die Angaben zur bezirklichen Verteilung beruhen auf den bei der Staatsanwaltschaft Ber- lin zum Stichtag vermerkten Wohnsitzdaten. Eine Überprüfung dieser Daten anlässlich der Stichtagserfassung findet nicht statt. Darüber hinaus müssen die Wohnortbezirke nicht mit den Orten korrespondieren, an denen der Intensivtäter oder die Intensivtäterin vornehm- lich Straftaten begeht. Auch bei inhaftierten Intensivtäterinnen und Intensivtäter sind die ursprünglichen Wohnortbezirke und nicht die aktuelle Anschrift der Justizvollzugsanstalt vermerkt. Bei der Polizei werden im TOE-Programm Kiezorientierte Mehrfachtäter (KoMT), Schwel- lentäter (ST) und Intensivtäter (IT) bearbeitet. Dabei setzt sich die Personengruppe der Intensivtäter aus den gemeinsamen Intensivtäterinnen und Intensivtäter von Polizei und Staatsanwaltschaft und den bei der Polizei darüber hinaus geführten Intensivtäterinnen und Intensivtätern zusammen. Die Zahlen für das TOE-Programm für das Jahr 2017 stel- len sich wie folgt dar: Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Gesamtanzahl Jugendlichen Jugendlichen Jugendlichen Jugendlichen aller Alters- Jahrgang Jahrgang Jahrgang Jahrgang gruppen 2000 2001 2002 2003 Jugendliche IT 29 35 16 7 87 davon männlich 26 32 15 7 80 davon weiblich 3 3 1 0 7 Jugendliche IT (mit Migrati- 19 25 4 4 52 onshintergrund) davon männlich 17 25 4 4 50 davon weiblich 2 0 0 0 2 Jugendliche ST 10 5 1 0 16 davon männlich 9 5 1 0 15 davon weiblich 1 0 0 0 1",
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"content": "4 Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Gesamtanzahl Jugendlichen Jugendlichen Jugendlichen Jugendlichen aller Alters- Jahrgang Jahrgang Jahrgang Jahrgang gruppen 2000 2001 2002 2003 Jugendliche ST (mit Migra- 9 2 0 0 11 tionshintergrund) davon männlich 9 2 0 0 11 davon weiblich 0 0 0 0 0 Jugendliche KoMT 34 50 29 18 131 davon männlich 31 49 28 17 125 davon weiblich 3 1 1 1 6 Jugendliche KoMT (mit Mig- 22 20 15 7 64 rationshintergrund) davon männlich 21 20 14 6 61 davon weiblich 1 0 1 1 3 Gesamtzahl aller Jugend- 73 90 46 25 234 lichen IT, ST und KoMT davon männlich 66 86 44 24 220 davon weiblich 7 4 2 1 14 4. Wie viele Straftaten und welche Delikte wurden im Jahr 2017 jeweils von jugendlichen kiezorientierten Mehrfachtätern, Schwellen- und Intensivtätern in den einzelnen Bezirken verübt analog der Antwort auf Fra- ge 4 der Schriftlichen Anfrage 18/12649? Zu 4.: Für die Tätergruppe der gemeinsamen Intensivtäterinnen und Intensivtäter von Poli- zei und Staatsanwaltschaft werden entsprechende Daten nicht erhoben. Die nachfolgenden Tabellen führen nur die Straftaten auf, bei denen die Tatverdächtigen aus der Tätergruppe des polizeilichen TOE-Programms stammen. Hierzu ist anzumerken, dass die Auswertemöglichkeiten hinsichtlich der Altersgruppe ab dem Jahr 2016 durch differenziertere Abfrageparameter verbessert wurden. Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Zahlen der Vorjahre ist daher nicht gegeben. Die Zusammensetzung der als IT, ST und KoMT erfassten Personen kann unter Umständen täglich variieren. Die folgenden Tabellen berücksichtigen alle Delikte, die am Stichtag 1. Januar 2018 als von IT, ST und KoMT begangen im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommu- nikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfasst waren: Intensivtäter (IT) Delikt Anzahl Straftaten gegen das Leben 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 11 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 369 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 115 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 99 Vermögens- und Fälschungsdelikte 42 sonstige Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) 173 strafrechtliche Nebengesetze 77 Gesamt 888",
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"content": "5 Schwellentäter (ST) Delikt Anzahl Straftaten gegen das Leben 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 32 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 2 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 12 Vermögens- und Fälschungsdelikte 6 sonstige Straftaten nach dem StGB 10 strafrechtliche Nebengesetze 15 Gesamt 79 Kiezorientierte Mehrfachtäter (KoMT) Delikt Anzahl Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 5 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 334 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 227 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 166 Vermögens- und Fälschungsdelikte 47 sonstige Straftaten nach dem StGB 275 strafrechtliche Nebengesetze 98 Gesamt 1.153 Gesamtstraftaten von IT, ST und KoMT 2.120 Eine Angabe zu den von den jugendlichen kiezorientierten Mehrfachtätern, Schwellen- und Intensivtätern verübten Straftaten je Bezirk ist nicht möglich. 5. Welchen Anteil hatten Straftaten von jugendlichen kiezorientierten Mehrfachtätern, Schwellen- und Inten- sivtätern im Jahr 2017 an der Gesamtzahl von durch Jugendliche verübte Straftaten analog der Antwort auf Frage 5 der Schriftlichen Anfrage 18/12649? Zu 5.: Die Gesamtzahl aller verübten Straftaten in Berlin durch Jugendliche im Jahr 2017 stellt technisch bedingt die Gesamtzahl aller Straftaten dar, bei denen mindestens ein Ju- gendlicher als Tatverdächtiger ermittelt worden ist. Waren mehrere Jugendliche an einer Straftat beteiligt, wird nur ein Delikt gezählt. Bei der Auflistung der Straftaten der jugendli- chen IT, ST und KoMT wird dagegen jede Person mit jeder von ihr begangenen Straftat berücksichtigt; wird eine Straftat durch mehrere begangen, wird das Delikt entsprechend mehrfach gezählt. Die Berechnung des prozentualen Anteils von IT, ST und KoMT an den Gesamtstraftaten enthält daher eine gewisse Unschärfe. Auf dieser Berechnungsgrundla- ge stellt sich der Anteil der als IT, ST und KoMT geführten Jugendlichen an der Gesamt- zahl der Straftaten, an denen mindestens ein Jugendlicher beteiligt war, wie folgt dar: Straftaten 2017 Jugendliche gesamt 17.132 Jugendliche IT,ST, KoMT 2.120 Prozentualer Anteil 12,37% 6. Welche erzieherischen und pädagogischen Maßnahmen gibt es in Berlin für Jugendstraftäter und wie oft wurden diese Maßnahmen im Jahr 2017 jeweils angewandt?",
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"number": 7,
"content": "6 Zu 6.: Im Jahr 2017 sind insgesamt (gegebenenfalls auch nebeneinander) 1.284 Zuchtmit- tel und 787 Erziehungsmaßregeln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes angeordnet wor- den. Bei den Zuchtmitteln wurde in 230 Fällen eine Verwarnung nach § 14 JGG ausgespro- chen. In 661 Fällen wurden Auflagen nach § 15 JGG erteilt, nämlich in 33 Fällen Wieder- gutmachung, in 121 Fällen die Zahlung eines Geldbetrages, in 502 Fällen Arbeitsleistun- gen, in 4 Fällen Arbeitsleistungen und Entschuldigungen und in einem Fall eine Entschul- digung. In 393 Fällen wurde ein Arrest verhängt. Davon entfielen auf den Dauerarrest 273 Fälle, auf den Kurzarrest 44 Fälle und auf den Freizeitarrest 73 Fälle. Für den Jugendar- rest gemäß § 16a JGG (Jugendwarnarrest) sind statistisch 3 Fälle erfasst. Als Erziehungsmaßregeln wurden in 772 Fällen Weisungen und in 15 Fällen Erziehungs- beistandschaften angeordnet. 7. Wie viele der jugendlichen Straftäter wurden im Jahr 2017 nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht, zu Erziehungsmaßregelungen, Zuchtmitteln oder einer Gefängnisstrafe verurteilt und wie viele Verurteilungen wurden zur Bewährung ausgesetzt? Zu 7.: Im Jahr 2017 wurden 513 Heranwachsende nach allgemeinem Strafrecht verurteilt, davon 4 zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, 15 zu einer Freiheitsstrafe, deren Voll- streckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, und 494 zu Geldstrafen. Soweit es Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht betrifft, orientieren sich die nachfol- gend angegebenen statistischen Zahlen an der jeweils schärfsten verhängten Sanktion. So bleibt außer Betracht, dass gemäß § 8 Absatz 1 JGG Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, ebenso mehrere Erziehungsmaßregeln oder mehrere Zuchtmittel nebenei- nander angeordnet werden können (vgl. hierzu aber die Antwort zu 6.). Demnach wurden im Jahr 2017 insgesamt 1.822 Personen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt (davon Heranwachsende: 952). Es wurden gegen 192 Personen Jugendstrafen ohne Bewährung verhängt (davon gegen Heranwachsende: 118) und gegen 162 Perso- nen Jugendstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (davon gegen Heranwachsende: 84). Bei 1.069 Personen wurden als schärfste Sanktionen Zuchtmittel (davon gegen Heranwachsende:535) und bei 399 Personen Erziehungsmaßregeln (davon gegen Heranwachsende: 215) verhängt. 8. Wie viele der jugendlichen Intensivtäter wurden im Jahr 2017 zu einer Haftstrafe verurteilt und zu welchen Strafen wurden jene verurteilt, die nicht inhaftiert wurden und wie viele wurden zu Sozialarbeit und zu wel- chen anderen pädagogischen Maßnahmen verurteilt? Zu 8.: Zu den Verurteilungen von Intensivtäterinnen und Intensivtätern wird seit Gründung der Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin im Jahr 2003 eine fortlaufende Statistik geführt, ohne zwischen jugendlichen, heranwachsenden oder erwachsenen In- tensivtäterinnen und Intensivtätern zu unterscheiden. Nach Auswertung dieser Statistik wurden im Jahr 2017 dort in 143 Verfahren Anklage ge- gen 329 Personen – davon auch gegen einige Angeschuldigte mehrfach – erhoben. In 132 Fällen wurden Anklagen gegen Intensivtäterinnen und Intensivtäter erhoben. In 214 Fällen – nach Abzug von Verfahrensverbindungen – ergingen gerichtliche Entscheidungen. Eine jahresgenaue Auswertung der verhängten Sanktionen und getroffenen Entscheidungen ist statistisch nicht möglich. Seit Beginn der gesonderten Erfassung im Jahr 2003 wurden",
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"content": "7 (Stichtag 31. Dezember 2017) in 45,5 % der Urteile bei Intensivtäterinnen und Intensivtä- tern eine Jugendstrafe und in 14 % eine Freiheitsstrafe verhängt. Von diesen Strafen wa- ren bei den Intensivtäterinnen und Intensivtäter 67,4 % der Freiheitsstrafen und 61,9 % der Jugendstrafen verhängt, das heißt ohne Bewährungsaussetzung. In 40,2 % der Ver- fahren ergingen sonstige Entscheidungen wie etwa die Verhängung von Arrest oder die Anordnung richterlicher Weisungen und Auflagen. 9. Wie viele Diversionsverfahren wurden im Jahr 2017 durchgeführt analog der Antwort auf Frage 10 der Schriftlichen Anfrage 18/112649 Zu 9.: Für die Polizei Berlin kommen nach der Gemeinsamen Diversionsrichtlinie der Se- natsverwaltungen für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, für Inneres und Sport sowie für Bildung, Jugend und Familie die Möglichkeiten für Diversionsverfahren nach § 45 Abs. 1 JGG (sanktionslose Einstellung), nach § 45 Abs. 2 JGG - 1. Alternative (normverdeutlichendes Gespräch und bereits ausreichend eingeleitete/erfolgte erzieheri- sche Maßnahmen) und 2. Alternative (Durchführung einer erzieherischen Maßnahme durch die pädagogische Fachkraft des Diversionsbüros) in Betracht. Das normenverdeutlichende Gespräch durch die Polizeibeamtin oder den Polizeibeamten ist nach Überarbeitung der Diversionsrichtlinie zum 15. September 2014 keine erzieheri- sche Maßnahme mehr im Sinne des § 45 Abs. 2 JGG. Das nunmehr geforderte erziehe- risch orientierte Gespräch hat durch die Staatsanwaltschaft oder in Absprache mit der Staatsanwaltschaft durch die Polizei zu erfolgen. Daraus ergibt sich eine unmittelbare Auswirkung auf § 45 Abs. 2 JGG 1. Alternative. Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der von der Polizei Berlin vorgeschlagenen Diversionsmaßnahmen für das Jahr 2017: Übersicht der Diversionsvorgänge: Gesamt 4.629 nach § 45 I JGG 3.480 nach § 45 II 1. Alternative JGG 435 nach § 45 II 2. Alternative JGG 714 Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft auch ohne polizeilichen Vorschlag von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der Strafverfolgung abzusehen, auch die Jugendge- richte haben in vielen Fällen zur Diversion gegriffen und von einer förmlichen Verurteilung abgesehen. So erfolgten im Jahr 2017 insgesamt 8.066 Einstellungen durch die Staats- anwaltschaft nach § 45 JGG, bei Gericht noch in weiteren 3.523 Fällen Einstellungen nach § 47 JGG. Berlin, den 7. Dezember 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung",
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