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            "content": "Drucksache 17 /            16 702 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 23. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2015) und                       Antwort Vorbeugender Brandschutz – ohne Feuerwehr? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Brandschauen (objektbezogene Beratung) sind der Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Berliner Feuerwehr nicht durch Rechtsverordnung über- tragen und werden daher nur im Einzelfall nach dem 1. Wie hat sich die Zahl der Brandschauen (objektbe-                   Erlass über Leistungen der Berliner Feuerwehr außerhalb zogene Beratung) durch die Berliner Feuerwehr jeweils in                   ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben (nach der zum Leis- den Jahren 2001-2015 entwickelt? Welche Gebühren sind                      tungszeitpunkt geltenden Fassung) angeboten. Wegen der dadurch jeweils eingenommen worden?                                        unterschiedlichen Anzahl der Stunden der Beratungen und des geänderten Zu 1.: Nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über die Feu-                        Entgelterlasses aus dem Jahr 2013 variieren die auf- erwehren im Land Berlin (Feuerwehrgesetz – FwG) in der                     geführten Beträge der Entgelte. Fassung vom 30.09.2003, hat die Berliner Feuerwehr Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes nur zu erfül- len, soweit diese Aufgaben durch Rechtsverordnung über- tragen sind. Jahr                          2011           2012            2013          2014         07.2015         Gesamt Brandschauen                       34               30             6            11                5             86 Einnahmen in €               2.679,00      1.647,00          368,50       2.176,50        245,50        7.116,50 2. Wie häufig hat die Berliner Feuerwehr jeweils in                        Zu 2.: den Jahren 2011-2015 Stellungnahmen im Baugenehmi- gungsverfahren abgegeben? Jahr                    2011       2012         2013        2014      07.2015         Gesamt Stellungnahmen          2.954      3.241        2.879       2.955          1.708        13.737 3. Wie häufig hat die Berliner Feuerwehr jeweils in                        Zu 3.: den Jahren 2011-2015 Stellungnahmen in anderen gesetz- lich vorgeschriebenen Verfahren (etwa im Rahmen des Störfall-, Gentechnik- und Strahlenschutz) abgegeben? Jahr                              2011       2012        2013       2014      07.2015         Gesamt Andere Stellungnahmen                47         596        110        131             55           939 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                             Drucksache 17 / 16 702 4. Wie viele Beratungen (ohne telefonische Beratung)            Zu 4.: hat die Berliner Feuerwehr im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes jeweils in den Jahren 2011-2015 durchge- führt? Jahr                           2011      2012      2013      2014    07.2015     Gesamt Beratungen (ohne Telefon)       1.686     835        127      244         129      3.021 5. Wie häufig hat die Berliner Feuerwehr jeweils in             Zu 5.: Für derartige Beratungen werden - wie für den Jahren 2011-2015 außerhalb ihrer öffentlich- rechtli-      Brandschauen – Entgelte erhoben. chen Aufgaben Beratungen für Fachplaner außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens wahrgenommen? Welche Gebühren sind dadurch jeweils eingenommen worden? Jahr                           2011         2012          2013         2014       07.2015      Gesamt Beratungen außerhalb              198          124             81           67          27           497 Einnahmen in €               15.988,50    11.245,50     4.473,00      9.000,00    3.510,00    44.217,00 Zu 7.: Die Anzahl der Brandsicherheitswachen, die 6. Warum stellt die Berliner Feuerwehr laut Feuer-         durch in der Antwort zu Frage 6. genannte „Selbsthilfe- wehrjahresbericht seit 2012 überhaupt keine Brandsicher-       kräfte im Brandsicherheitswachdienst“ geleistet wurden, heitswachen mehr? Inwiefern wird sichergestellt, dass bei      ist dem Senat nicht bekannt. Veranstaltungen dennoch den Vorschriften des § 35 Be-               Es gibt eine Vielzahl von Firmen, die den Betreiberin- triebsverordnung genügt wird?                                  nen und Betreibern von Versammlungsstätten „Selbsthil- fekräfte im Brandsicherheitswachdienst“ vertraglich an- Zu 6.: Nach § 35 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung über       bieten. den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung              Die fachliche Eignung ist personengebunden und die - BetrVO) ist eine Brandsicherheitswache der Berliner          Zertifizierung der Betreiberin oder des Betreibers auf drei Feuerwehr nicht erforderlich, wenn die Berliner Feuer-         Jahre befristet. Um die weitere Zertifizierung der Betrei- wehr der Betreiberin oder dem Betreiber bestätigt, dass        berin und des Betreibers sicherzustellen, besteht die Ver- sie oder er über eine ausreichende Anzahl ausgebildeter        pflichtung der geeigneten Person, an Auffrischungsschu- Kräfte für die Veranstaltung verfügt, die die Aufgaben der     lungen teilzunehmen, die von der Berliner Feuerwehr- Brandsicherheitswache wahrnehmen.                              und Rettungsdienstakademie (BFRA) durchgeführt wer- In Anwendung dieser Vorschrift werden seit 2012            den. Die Ausbildungsanforderungen der Berliner Feuer- Brandsicherheitswachen ausschließlich durch externe bei        wehr für externe „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheits- der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie             wachdienst“ in Versammlungsstätten und Fliegenden (BFRA) zertifizierte „Selbsthilfekräfte im Brandsicher-        Bauten im Land Berlin basieren auf der Grundlage von § heitswachdienst“ geleistet.                                    35 Absatz 2 der Betriebs-Verordnung (BetrVO) vom 10. Oktober 2007, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2010 und Abschnitt 6.5 der Muster-Richtlinie über den 7. Wie viele Brandsicherheitswachen wurden in den          Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) in der Jahren 2011-2015 von anderen Organisationen gestellt?          Fassung Juni 2010 . Welche anderen Organisationen oder Firmen übernehmen diese Aufgabe? Wie werden diese Organisationen und Firmen auf ihre fachliche Eignung überprüft?                        8. Wie viele Bauzustandsbesichtigungen hat die Berli- ner Feuerwehr jeweils in den Jahren 2011-2015 durchge- führt? Zu 8.: Jahr                           2011     2012      2013      2014    07.2015     Gesamt Bauzustandsbesichtigungen         432     410        127      103          40      1.112 2",
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