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"content": "Drucksache 17 / 18 052 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 10. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2016) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Private Sicherheitsunternehmen in Flüchtlings- unterkünften Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Zu 4.: Für das Gelände des Landesamts für Gesund- Schriftliche Anfrage wie folgt: heit und Soziales (LaGeSo) sind Straftaten durch Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen be- 1. Gab es von 2014 bis heute konkrete Verdachtsfälle kannt und werden derzeit für alle Sicherheitsfirmen im oder konkrete Hinweise auf Personen aus dem Bereich Rahmen der örtlichen Zuständigkeit zentral in der Direk- der Organisierten Kriminalität, welche in Flüchtlingsun- tion 3 Referat Kriminalitätsbekämpfung 3 bearbeitet. terkünften tätig waren? Wenn ja, wo und wie wurde damit Eine statistische Erhebung bezüglich aller Ermitt- umgegangen? lungsvorgänge mit Tatörtlichkeit LaGeSo beziehungswei- se Tatörtlichkeit Flüchtlingsunterkünfte ist nicht möglich. Zu 1.: Der Begriff „Person aus dem Bereich der Orga- nisierten Kriminalität“ ist nicht definiert, demzufolge sind keine Recherchen möglich. Insoweit ist die Beantwortung 5. Liegen aus dem Zeitraum zwischen 2014 und heu- der Frage nicht möglich. Soweit sich die Frage auf Ermitt- te Strafanzeigen gegen Sicherheitsunternehmen und/oder lungsverfahren bezieht, die Bezüge zu Straftaten der Or- deren Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter vor, welche ganisierten Kriminalität aufweisen, liegen dem Senat versucht haben Personen körperlich zu bedrohen oder zu hierzu keine Erkenntnisse vor. erpressen? Wenn ja, wie viele? Zu 5.: Strafanzeigen wegen Verdachts der Bedrohung 2. Ist derzeit auszuschließen, dass Personen aus dem oder Erpressung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bereich der Rockerkriminalität oder anderen Bereichen von Sicherheitsfirmen wurden für den Bereich des La- der Organisierten Kriminalität, wie kriminelle Clans, in GeSo im angefragten Zeitraum nicht bekannt (Stand: Sicherheitsfirmen tätig sind, die an Berliner Flüchtlings- 28.02.2016). unterkünften eingesetzt sind? Zu 2.: Nein, dies ist nicht auszuschließen. 6. Besteht die Möglichkeit, dass nicht jeder relevante Vorgang an die zuständigen Stellen gemeldet wird, weil die Betreiber Sorge vor den Konsequenzen haben? 3. Ist dem Berliner LKA bekannt, dass Personen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität am LaGeSo Zu 6.: Zum Anzeigeverhalten und der dazugehörigen oder anderswo gezielt Flüchtlinge angesprochen haben Motivation können keine Angaben gemacht werden. bzw. versucht haben anzuwerben? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Können die jeweiligen Heimbetreiber beim Berli- ner LKA eine Sicherheitsabfrage stellen um sicher- zugehen, keine Personen aus dem Bereich der Organisier- 4. Kam es durch das Personal von Sicherheitsfirmen ten Kriminalität direkt oder indirekt zu beschäftigen? zu Straftaten vor bzw. innerhalb von Flüchtlings- Wenn ja, wie? Wenn nicht, warum nicht? unterkünften oder vor dem LaGeSo? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 052 Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 1. Im Übrigen obliegt dem zuständigen Bezirksamt nach § 34a (I) 1 Gewerbe- ordnung (GewO) die Pflicht der Zuverlässigkeitsüberprü- fung von Personen und Firmen, die mit Bewachungsauf- gaben betraut werden sollen. Im Rahmen der Zuverlässig- keitsüberprüfung erfolgt regelmäßig eine Anfrage bei der für die Polizei Berlin zuständigen Dienststelle für Daten- auskünfte beim Landeskriminalamt (LKA). Die jeweiligen Heimbetreiberinnen und Heimbetreiber selbst haben nicht die rechtliche Möglichkeit eine Über- prüfung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchfüh- ren zu lassen, auch nicht beim Vorliegen einer Einwilli- gungserklärung der zu überprüfenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 8. Gibt es mit der IHK Berlin, dem Wachgewerbe und dem LKA Berlin eine vertiefte Zusammenarbeit bei der Frage der Zertifizierung von Sicherheitsunternehmen in Berlin? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nicht, warum nicht? Zu 8.: Mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Vertreterinnen und Vertretern des Si- cherheitsgewerbes finden unter Beteiligung der für die Bekämpfung der Gewerbekriminalität zuständigen Fach- dienststelle des LKA anlassbezogene Besprechungen statt. Die Rahmenbedingungen für Zertifizierungen im Si- cherheitsgewerbe werden durch die Vorschriften der Bewachungsverordnung (BewachV) geregelt. Berlin, den 04. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2016) 2",
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