GET /api/v1/document/38972/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/38972/",
    "id": 38972,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/38972-verantwortlichkeiten-bei-unklaren-eigentums-und-mietverhaltnissen/",
    "title": "Verantwortlichkeiten bei unklaren Eigentums- und Mietverhältnissen",
    "slug": "verantwortlichkeiten-bei-unklaren-eigentums-und-mietverhaltnissen",
    "description": "",
    "published_at": "2014-06-04T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 1,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2f/61/cf/2f61cf82dcaa49bbae7704a543b443a0/d70706046d143fbe8852c26e690c2e8f6462ebf9.pdf",
    "file_size": 86429,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2f/61/cf/2f61cf82dcaa49bbae7704a543b443a0/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2f/61/cf/2f61cf82dcaa49bbae7704a543b443a0/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-13856.pdf",
        "title": "Abghs III S",
        "author": "Administrator",
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2010",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2010",
        "publisher": "Berlin",
        "reference": "17/13856",
        "foreign_id": "be-17/13856",
        "publisher_url": "http://pardok.parlament-berlin.de"
    },
    "uid": "2f61cf82-dcaa-49bb-ae77-04a543b443a0",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "be",
        "document_type": "written",
        "legislative_term": "17"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=38972",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2021-06-12 14:17:40.588393+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/38972/",
            "number": 1,
            "content": "Drucksache 17 /            13 856 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 22. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2014) und                         Antwort Verantwortlichkeiten bei unklaren Eigentum- und Mietverhältnissen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 5.: Der Magistrat und später der Senat von Berlin ha- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            ben in den Jahren 1990 bis 1993 in den Programmen „Ma- gistratsprogramm 1990“ sowie „Leerstandsbeseitigungspro- 1. In welchem Verantwortungsverhältnis steht die Be-                   gramme 1991 bis 1993“ Haushaltsmittel zur Beseitigung von zirks- oder Landesverwaltung beschlagnahmten Mietshäu-                     Wohnungsleerständen im Ostteil Berlins bereitgestellt. Diese sern gemäß § 1a und § 12 VermG?                                            Mittel wurden teils als Zuschüsse, teils als nach Maßgabe der Objektwirtschaftlichkeit zurückzuzahlende Zuwendungen Zu 1.: Die Ausführung des Vermögensgesetzes (VermG)                    gewährt. Für die Bewilligung und spätere Abrechnung der obliegt in unmittelbarer Landesverwaltung nach den Best-                   Mittel war die Wohnungsbaukreditanstalt - heute Investiti- immungen der §§ 22 ff. VermG dem Landesamt zur Rege-                       onsbank – Berlin zuständig. Die Fachaufsicht lag bei der lung offener Vermögensfragen (LARoV). Das LARoV ent-                       Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, heute scheidet in einem Verwaltungsverfahren über die Wieder-                    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. gutmachung rechtsstaatswidriger Vermögensentziehungen im Ostteil Berlins.                                                            6. Welches Ressort war verantwortlich für die Rückgän- gigmachung von nicht staatlich genehmigungsfähigen 2. Welches Ressort ist für eine Bestandsaufnahme dieser                Grundstücksverträgen zwischen der kommunalen Woh- zuständig?                                                                 nungswirtschaft und ihren Mietvertragspartnern, die dennoch ab 1. 1. Juli 1990 aus der kommunalen Verwaltung heraus Zu 2.: Grundstücksbezogene Ansprüche nach dem                          genommen worden sind und blieben? VermG mussten durch einen Antrag bis zum 31. Dezember 1992 geltend gemacht werden. Die Anträge sind beim Lan-                        Zu 6.: Mit Unanfechtbarkeit einer Entscheidung des desamt zur Regelung offener Vermögensfragen registriert.                   LARoV über die Rückübertragung von Eigentumsrechten nach den Bestimmungen des VermG wird der Vermögens- 3. Welches Ressort ist für eine Umsetzung des VermG                    wert in dem Zustand zurückübertragen, in dem er sich zum zuständig?                                                                 Zeitpunkt der Entscheidung befindet. Durch die Rücküber- tragung werden bestehende Miet- oder Nutzungsverhältnisse Zu 3.: Im Land Berlin ist das Landesamt zur Regelung                   grundsätzlich nicht berührt. Bei dem Eintritt in bestehende offener Vermögensfragen zuständig. Das LARoV war bis                       Miet- oder Nutzungsverhältnisse handelt es sich um eine Ende 2010 eine nachgeordnete Sonderbehörde und wurde                       gesetzliche Vertragsübernahme. zum 01. Januar 2011 funktionell der Senatsverwaltung für Finanzen angegliedert.                                                         7. Entspricht es den Tatsachen, dass Mieter, welcher nach der Wende in Köpenick Hausgrundstückseigentümer 4. Welches Ressort ist für die Umsetzung des Sachen-                   geworden sind, nicht der zeitgemäßen Grunderwerbssteuer rechtsbereinigungsgesetzes zuständig?                                      unterzogen worden sind? Wenn ja, woran lag dies? Zu 4.: Für die Umsetzung des Sachenrechtsbereinigungs-                     Zu 7.: Nein. gesetzes waren zunächst die Bezirksämter zuständig. Mit Wirkung vom Januar 2001 wurde die Zuständigkeit der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übertragen.                        Berlin, den 04. Juni 2014 5. Welches Ressort ist für öffentliche Zuschüsse zur Ge-                                          In Vertretung bäude- bzw. Grundstückswerterhöhung nach der Wende über die Investitionsbank Berlin zuständig?                                                          Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2014) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2f/61/cf/2f61cf82dcaa49bbae7704a543b443a0/page-p1-{size}.png"
        }
    ]
}