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            "content": "Drucksache 17 /            14 704 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 02. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2014) und                           Antwort Rückstellungsanträge zum Schuljahr 2014/2015 in den Bezirken – Jetzt aber! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         4. Wie alt sind die Kinder, für die die unter Frage 2 Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            benannten Eltern in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes für das kommende Schul- 1. Wie viele Kinder werden zum kommenden Schul-                        jahr 2014/2015 gestellt haben? jahr 2014/2015 in den jeweiligen Bezirken schulpflichtig? 5. Wie viele der Kinder, für die die unter Frage 2 2. Wie viele Eltern haben zum Stichtag 21. Mai 2014                    benannten Eltern einen Antrag auf Rückstellung ihres für das kommende Schuljahr 2014/2015 in den jeweiligen                     Kindes für das kommende Schuljahr 2014/2015 gestellt Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes                        haben, haben in den jeweiligen Bezirken zwischen dem 1. gestellt und sich somit gegen die Früheinschulung ent-                     Januar und dem 30. Juni Geburtstag und wie viele haben schieden?                                                                  zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember Geburtstag? 3. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Kinder, de-                     Zu 4. und 5.: Hierzu liegen uns keine Informationen ren Eltern einen Antrag auf Rückstellung gestellt haben,                   vor. an allen schulpflichtigen Kindern in den jeweiligen Be- zirken?                                                                        6. Wie hat sich die Anzahl der Zurückstellungen seit der Einführung der Früheinschulung in den jeweiligen Zu 1. bis 3.: Die Zahl der erstmalig Schulpflichtigen,                 Bezirken entwickelt? sowie der eingeschulten und nach § 42 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) zurückgestellten Kinder kann der Anlage 1                             Zu 6.: Die Entwicklung der Kinder, für die die Schul- entnommen werden. Kinder, die nach der Zurückstellung                      besuchspflicht ausgesetzt wurde (nach Abfrage an öffent- von der Schulpflicht eingeschult wurden und Antragskin-                    lichen Grundschulen und Gesamtschulen mit Grundstufe der sind in der Zahl der erstmalig Schulpflichtigen nicht                  bzw. Integrierten Sekundarschulen mit Grundstufe) kann enthalten.                                                                 der folgenden Tabelle entnommen werden: 1) Aussetzen der Schulbesuchspflicht Anzahl der Kinder im Schuljahr … Bezirk                                       2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Mitte                                               129          144         160          199          322 Friedrichshain-Kreuzberg                            108          134         150          207          265 Pankow                                              143          174         228          385          547 Charlottenburg-Wilmersdorf                            39          94         112          159          179 Spandau                                               69         134         177          212          229 Steglitz-Zehlendorf                                   97         142         145          184          226 Tempelhof-Schöneberg                                132          176         224          206          348 Neukölln                                            151          178         201          219          282 Treptow-Köpenick                                    151          210         200          199          288 Marzahn-Hellersdorf                                 147          192         261          265          327 Lichtenberg                                           78         204         245          243          323 Reinickendorf                                         99         148         156          159          237 Zusammen:                                         1.343       1.930        2.259        2.637       3.573 1) ab Schuljahr 2012/13: Kinder, die nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Anlage 1                                                                                                         15.10.2014 Kinder, die im Schuljahr 2014/15 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden 1) Zahl der erstmalig Schulpflichtigen Bezirk                   Insgesamt                   Eingeschulte             Kinder, die im Schuljahr 2014/15 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden absolut          in %            absolut       in % Mitte                                                 3.105           2.638             85,0               467        15,0 Friedrichshain-Kreuzberg                              2.655           2.235             84,2               420        15,8 Pankow                                                4.054           3.325             82,0               729        18,0 Charlottenburg-Wilmersdorf                            2.480           2.186             88,1               294        11,9 Spandau                                               2.027           1.657             81,7               370        18,3 Steglitz-Zehlendorf                                   2.710           2.381             87,9               329        12,1 Tempelhof-Schöneberg                                  2.610           2.100             80,5               510        19,5 Neukölln                                              2.623           2.162             82,4               461        17,6 Treptow-Köpenick                                      2.181           1.769             81,1               412        18,9 Marzahn-Hellersdorf                                   2.575           2.108             81,9               467        18,1 Lichtenberg                                           2.305           1.862             80,8               443        19,2 Reinickendorf                                         2.430           2.071             85,2               359        14,8 Insgesamt                                           31.755           26.494             83,4             5.261        16,6 1) ab Schuljahr 2014/15 verändertes Verfahren; Erfassung erfolgt direkt von den Schulaufsichtsbereichen.",
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