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            "content": "Drucksache 17 /            16 234 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 19. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2015) und                         Antwort Was passiert mit den Whiteboards in den Schulen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Nicht erfasst werden konnten die Interactive White- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            boards, die die Schulen inzwischen aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln des Schulträgers erhalten haben. Dies 1. Wie viele Whiteboards stehen derzeit in Berliner                    gilt auch für Interactive Whiteboards, die die Schule als Schulen zur Verfügung, wie viele Schulen haben bereits                     Spende oder als Ergebnis aus der Teilnahme an Wettbe- komplett bzw. teilweise auf Whiteboards umgestellt (bitte                  werben erhalten haben können. eine Auflistung nach Bezirken geordnet)? Schulen, die sämtliche Kreidetafeln durch Interactive Zu 1.: Die letzte Umfrage an den Berliner Schulen zur                  Whiteboards ersetzt haben, gelten als „kreidefrei“. Aller- IT-Ausstattung fand im Schuljahr 2012/2013 statt. Sofern                   dings entscheiden die Schulen selbst, wie viele der Krei- seither für eine Schule eine entsprechende Förderung mit                   detafeln in welchen Räumen ersetzt werden sollen und Interactive Whiteboards durch die Senatsverwaltung für                     wann für sie dieser Status erreicht ist. Bildung, Jugend und Wissenschaft erfolgte, wurde der Datenbestand fortgeschrieben. Die sich daraus ergeben-                         Daraus ergibt sich für die öffentlichen allgemein bil- den Zahlen berücksichtigen auch die von den Schulen im                     denden Schulen die nachfolgende Übersicht: Jahre 2014 bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beantragten, bewilligten und sich der- zeit in der Auslieferung befindlichen Interactive White- boards. Interactive Whiteboards (IWB) in Schulen nach Bezirken Bezirk                                     IWB gesamt         Schulen mit IWB          \"kreidefrei\" nach eigenen Angaben Mitte                                      506                41                       8 Friedrichshain-Kreuzberg                   552                41                       17 Pankow                                     320                33                       7 Charlottenburg-Wilmersdorf                 423                40                       5 Spandau                                    354                32                       5 Steglitz-Zehlendorf                        549                47                       14 Tempelhof-Schöneberg                       342                37                       11 Neukölln                                   681                51                       19 Treptow-Köpenick                           259                30                       7 Marzahn-Hellersdorf                        462                30                       12 Lichtenberg                                328                27                       6 Reinickendorf                              562                51                       14 Berlin (gesamt)                            5.338              460                      125 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17 / 16 234 2. Wie viele Schadensmeldungen sind bezüglich der           6. Wie ist in der Zeit zwischen Schadensmeldung und Whiteboards bislang eingegangen?                             Reparatur der Unterrichtsablauf geregelt? 3. Trifft es zu, dass die Wartung und Reparatur von         Zu 6.: Gemäß Schulgesetz § 7, Nr. 2 gestaltet und or- Whiteboards derzeit von IT-Spezialisten vorgenommen          ganisiert jede Schule im Rahmen der staatlichen Verant- wurde/wird, die über Programme von Senatsseite und           wortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Jobcentern beschäftigt wurden/werden?                        den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig 4. Laufen diese Beschäftigungsprogramme aus, ggf.        und in eigener Verantwortung. Die Schulbehörden sind wann, bzw. sind sie bereits ausgelaufen und wenn diese       dabei verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbständigkeit Programme auslaufen bzw. ausgelaufen sind: wer über-         und Eigenverantwortung zu unterstützen. nimmt dann die Wartung der Whiteboards an den bezirk- lichen Schulen und wie viele Personalstunden bzw. Be-           Meldungen der Schulen, wie der Unterrichtsablauf schäftigungspositionen stehen hierfür zur Verfügung?         zwischen einer Schadensmeldung und einer Reparatur geregelt wird, liegen der Senatsverwaltung für Bildung, 5. Wie lange dauert es durchschnittlich zwischen         Jugend und Wissenschaft nicht vor. Schadensmeldung und erfolgter Reparatur der White- boards? Berlin, den 29. Mai 2015 Zu 2. - 5.: Sofern die Schulen bei der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Förde- rung durch kostenlose Überlassung von Interactive Whi-                             In Vertretung teboards beantragt haben und der Antrag nach Zustim- mung des Schulträgers anteilig oder vollständig positiv                            Mark Rackles beschieden wurde, erfolgt die Belieferung durch das IT-                    Senatsverwaltung für Bildung, Dienstleistungszentrum Berlin. Im Bedarfsfall wenden                          Jugend und Wissenschaft sich die Schulen dort hin. Sofern eine Reparatur erforder- lich ist, erfolgt sie während der Gewährleistungsfrist kostenlos, danach müssen die Reparaturkosten von der         (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015) Schule bzw. dem Schulträger getragen werden. Gemäß Schulgesetz § 7, Nr. 5, Punkt 2 liegt die Zu- ständigkeit für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs und damit der Funktionsfähigkeit der Schulrech- neranlagen beim zuständigen Schulträger. Über die Ent- scheidungen der Schulträger, in welcher Weise externe Einrichtungen dabei eingebunden werden, liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Informationen vor. Über mögliche Schäden sowie über den zeitlichen Ab- stand zwischen einer Schadensmeldung und der erfolgten Reparatur wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht informiert. 2",
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