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"content": "Drucksache 17 / 17 275 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 27. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Oktober 2015) und Antwort Rechte „Kiezstreifen“ und Verteilung von Pfefferspray in Pankow Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Vertei- Schriftliche Anfrage wie folgt: lung von Pfefferspray an Passantinnen und Passanten im Rahmen dieser Kiezstreifen und 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über so genannte wie viel Pfefferspray welcher Art ist nach Kennt- „Kiezstreifen“ von Angehörigen der rechten Szene in nis des Senats an Personen abgegeben worden, Pankow und welche Informationen liegen über Art und welche Ankündigungen bzw. welche Werbung Ausmaß, Teilnehmerzahl, Orte und Datum solcher „Kiez- wurde hinsichtlich der Verteilung von Pfefferspray streifen“ vor? verbreitet, welche Rechtsvorschriften wären bei einer öffent- 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zu- lichen Verteilung von Pfefferspray betroffen und sammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer inwieweit sind Anzeigen diesbezüglich eingegan- dieser „Kiezstreifen“ und deren Verbindung zu Parteien gen oder von Amts wegen Verfahren eingeleitet und Organisationen der rechten Szene? worden? Zu 1. und 2.: Bislang soll es in Blankenburg (Berlin- Zu 4.: Am 24. September 2015 teilte der Pankower Pankow) insgesamt fünf sogenannte „Kiezstreifen“ gege- Kreisverband der NPD auf seiner Facebook-Seite mit, ben haben, die vom Pankower Kreisverband der Natio- dass bei einer „Kiezstreife“ neben Flugblättern auch Pfef- naldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) organisiert ferspray an Frauen verteilt wurde. Über den Umfang und und durchgeführt wurden. die konkrete Art der angeblichen Verteilaktion und an- geblich verteilten Sprays liegen keine Erkenntnisse vor. Dieser wird bei seinen Aktionen von Angehörigen des Demnach wurden in diesem Zusammenhang bislang keine „Netzwerks Freie Kräfte“ personell unterstützt. Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund für diese „Kiezstreifen“ sei nach Auskunft der Grundsätzlich gilt, dass die Verteilung von Chlor- NPD die angebliche Häufung von Straftaten in der Nähe benzylidenmalonsäuredinitril (CS) -Gas und Pfefferspray einer Liegenschaft im Blankenburger Pflasterweg. mit dem Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bun- desanstalt (PTB) an Personen, die das 14. Lebensjahr Nach Erkenntnissen der Polizei Berlin fand zum Bei- vollendet haben, nicht verboten ist. Reizstoffsprühgeräte spiel am 14. September 2015 vor der ehemaligen Kaserne ohne Kennzeichnung sind nach dem Waffengesetz verbo- am Blankenburger Pflasterweg 101 in 13051 Berlin- ten (vgl. § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 Pankow eine sogenannte „Kiezstreife“ statt. Diese wurde WaffG) und der Umgang damit strafbar (vgl. § 52 Abs. 3 durch die NPD Pankow initiiert. Daran nahm eine Perso- Nr. 1 WaffG). Das Verbot umfasst unter anderem Erwerb, nenanzahl im mittleren einstelligen Bereich teil. Unter Besitz, das Überlassen und Führen derartiger Gegenstän- den Teilnehmerinnen und Teilnehmern befand sich auch de. der Kreisvorsitzende der NPD Pankow. Berlin, den 09. November 2015 3. Wie und wo wurden und werden diese „Kiezstrei- In Vertretung fen“ nach Kenntnis des Senats beworben? Bernd Krömer Zu 3.: Der Pankower Kreisverband der NPD berichtet Senatsverwaltung für Inneres und Sport über seine Aktivitäten – so auch die „Kiezstreifen“ - im Internet auf seiner Facebook-Seite. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2015) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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