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            "content": "Drucksache 17 /            13 855 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 21. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2014) und                         Antwort Wassertourismus in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                        Frage 4: Was passiert bei Beendigung von Nutzungs- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            vereinbarungen und nach welchem Verfahren erfolgt ggf. die Anschlussvergabe? Frage 1: Bezogen auf Spree, Landwehrkanal, Berlin- Spandauer Schifffahrtskanal, Humboldthafen sowie Ur-                           Antwort zu 4: Über privatrechtliche Pachtverträge und banhafen: An welchen Stellen gibt es Anlegestellen für                     Vergabemodalitäten liegen dem Senat keine Erkenntnisse a) Fahrgastschiffe                                                    vor. b) Frachtschiffe c) Sportboote                                                             Frage 5: Nach welchem Verfahren werden neue Steg- d) Sportboote zur Beförderung von Fahrgästen /                        anlagen geplant und wie erfolgt dann die Nutzungsverga- Charter?                                                          be? Antwort zu 1:                                                             Antwort zu 5: Der Senat selbst plant keine neuen a) Anlegestellen für Fahrgastschiffe gibt es in allen                 Steganlagen. Neue Steganlagen werden von Privatperso- genannten Gewässern, eine Datenbank mit verlässlichen                      nen oder privaten Unternehmen geplant. Die Genehmi- Zahlen über bestehende Anlagen existiert nicht. Haupt-                     gung durch die Wasserbehörde erfolgt auf Antrag, sofern sächlich konzentrieren sich die Anlegestellen im Bezirk                    alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Einwände der Mitte und im Treptower Hafen sowie in weiteren touristi-                   am Verfahren zu beteiligenden Behörden bestehen. Zur schen Schwerpunktgebieten.                                                 Nutzungsvergabe vgl. Antwort zu 3. und 4. b) Die Zuständigkeit für Anlegestellen für Fracht- schiffe liegt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, der Senat verfügt über keine Angaben dazu.                                         Frage 6: Welche Bedingungen gibt es für die Betreiber c) und d) Anlegestellen für Sportboote jedweder Art                   der Steganlagen? existieren von den genannten Gewässern lediglich in der Spree, hier schwerpunktmäßig in den Bereichen Nieder-                          Antwort zu 6: Die wasserbehördliche Genehmigung schöneweide, Oberschöneweide, Halbinsel Stralau und                        wird für jeden Einzelfall mit örtlich spezifischen Neben- Plänterwald. Darüber hinaus liegen dem Senat keine de-                     bestimmungen (Auflagen) erteilt. taillierten Erkenntnisse vor. Frage 7: Welche zusätzlichen Anlegestellen sind Frage 2: Wem gehören diese Anlegestellen und wer ist                      a) möglich jeweils für den Unterhalt verantwortlich?                                      b) im Beantragungsverfahren c) bereits in Planung Antwort zu 2.: Die Anlegestellen befinden sich im                         d) bereits in Ausführung? Privateigentum. Für den Unterhalt sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortlich.                                 Antwort zu 7: a) Die Prüfung erfolgt erst nach entsprechender An- tragstellung. Frage 3: Welche Nutzungsvereinbarungen für Dritte                         b) Keine. bestehen und wie lange gelten diese jeweils?                                   c) Entzieht sich der Kenntnis des Senats. d) Keine Antwort zu 3.: Inhaberinnen und Inhaber der Anlege- stellengenehmigung können Nutzungsvereinbarungen mit Dritten privatrechtlich abschließen. Der Senat hat hierauf                     Frage 8: Wo gibt es brachliegende oder noch unge- keinen Einfluss.                                                           nutzte Anlegestellen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                       Drucksache 17 / 13 855 Frage 9: Ist für die o.g. Anlegestellen eine künftige        Frage 15: Gibt es ein aktuell gültiges Wassertouris- Nutzung geplant?                                             muskonzept für Berlin und wer ist für die Umsetzung Wenn ja - welche?                                        dessen verantwortlich? Wenn nein - warum nicht? Antwort zu 15: In Berlin existiert ein Wassertouris- Antwort zu 8. und zu 9: Dem Senat liegen hierüber        muskonzept aus dem Jahr 2003. Das Land Berlin verfügt keine Kenntnisse vor.                                        zudem über ein 2011 vom Senat verabschiedetes Touris- muskonzept. In dieses ist der Wassertourismus integriert. Für das Tourismusmarketing ist die Senatsverwaltung für Frage 10: Wer ist für die Zuwegung zu den Anlege-        Wirtschaft, Technologie und Forschung zuständig. Anträ- stellen verantwortlich?                                      ge auf Errichtung wasserbaulicher Anlagen bearbeiten die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwick- Antwort zu 10: Genehmigungsinhaberinnen und Ge-          lung und Umwelt bzw. das örtlich zuständige Bezirksamt. nehmigungsinhaber müssen die Zuwegung mit landseiti- gen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigen- tümern privatrechtlich klären.                                   Frage 16: Wenn nein, wann ist geplant ein Wassertou- rismuskonzept für Berlin zu erarbeiten? Frage 11: Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet:               Antwort zu 16: Es ist nicht geplant, ein weiteres Was- - wo gibt es Liegeplätze für Hausboote?                  sertourismuskonzept zu erarbeiten. - wo ist es geplant, Liegeplätze für Hausboote einzu- richten? Frage 17: Welchen Stellenwert hat der Wassertouris- Antwort zu 11: Der Senat hat keine Liegeplätze für       mus für den Berliner Senat in Hinblick auf die gesamte Hausboote ausgewiesen und plant auch nicht, entspre-         touristische Entwicklung Berlins? chende Liegeplätze einzurichten oder auszuweisen. Antwort zu 17: Der Wassertourismus ist ein Teil des Berlintourismus, der zwar in absoluten Zahlen (Anzahl Frage 12: Gibt es ein berlinweites Gesamtkonzept für     der Gäste und Übernachtungen) von begrenzter Bedeu- Anlegestellen und wenn ja, wer ist Ansprechpartner für       tung ist, aber für Berlin eine Imagewirkung entfaltet, die die Umsetzung des Konzepts?                                  sich positiv auf den gesamten Berlintourismus und dessen weltweite Vermarktung auswirkt. Antwort zu 12: Es gibt kein berlinweites Gesamtkon- zept explizit für Anlegestellen. Frage 18: Welche Maßnahmen ergreifen Sie um Nut- zungskonflikte zwischen den verschiedenen Teilnehmern Frage 13: Gibt es auf Ebene der betroffenen Bezirke      auf und am Wasser zu vermeiden und eine faire Teilhabe gültige Konzepte und wenn ja, wer ist jeweils Ansprech-      aller Marktteilnehmer zu gewährleisten? partner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 18: Die schiffbaren Gewässer der Berliner Antwort zu 13: Das Bezirksamt Friedrichshain-            Innenstadt sind bereits heute schon verkehrlich und was- Kreuzberg von Berlin hat ein Liegestellenkonzept erstellt.   serwirtschaftlich so stark ausgelastet, dass die Zustim- Ansprechpartner ist das Stadtplanungsamt.                    mung zu zusätzlichen Anlegestellen seitens der Bundes- schifffahrtsverwaltung und der Wasserbehörde nicht zu erwarten ist. Neue Antragstellende müssten daher versu- Frage 14: Wie ist visit Berlin eingebunden in die Pla-   chen, privatrechtliche Verträge mit den Betreibenden nung der Anlegestellen sowie der Liegeplätze für Haus-       bereits vorhandener Anlegestellen über eine Mitnutzung boote?                                                       abzuschließen. Die Sicherstellung einer marktwirtschaft- lich fairen Teilhabe der einzelnen Antragstellenden am Antwort zu 14: Die Berlin Tourismus Marketing &          Wassertourismus ist aber nicht Aufgabe des Senats. Kongress GmbH (visitBerlin) ist formal nicht in den Pla- nungsprozess eingebunden. Allerdings gibt visitBerlin        Berlin, den 05. Juni 2014 aufgrund der touristischen Expertise und der Mitarbeit in diversen Gremien (hier erfolgen Abstimmungen mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin),                                  In Vertretung den betroffenen Bezirken und den Verbänden) entspre- chende Hinweise zur Entwicklung dieses Themas. Wei-                          Christian Gaebler terhin besteht enger Kontakt zu den führenden Reederei-                          ................................ en, um das Thema unter touristischen Aspekten zu beglei-         Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ten. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014) 2",
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