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"content": "Drucksache 18 / 15 672 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2018) zum Thema: Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Be- reich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – Allgemein – Teil 1 und Antwort vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15672 vom 12. Juli 2018 über Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Be- reich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebene der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – Allgemein – Teil 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Am 1. März 2017 kam es auf Bitte der AfD zur Besprechung des „Gesamte[n] Erhaltungs- und Er- weiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept)“.1 Es ging darum, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit des Haushalts sowie der Finanz- und Investitionspla- nung bewerten zu können, denn „[u]m realistisch wünschenswerte Zukunftspfade, hinsichtlich des größten Wohls aller Berliner, herbeiführen zu können, brauchen wir eine vollumfängliche Bestandsauf- nahme der gegenwärtigen Situation.“2 In Folge der Besprechung wurde auf Bitten der AfD und SPD vom Hauptausschuss der Berichtsauftrag „Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und des- sen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkon- zept)“ bis Ende August 2017 erteilt.3 Am 25.08.2017 bat SenFin mit folgender Begründung um Fristverlängerung bis 15.10.2017: „Aufgrund des umfangreichen Zahlenwerkes des Investitionsprogrammes und der vorzuneh- menden Analysen und Interpretationen, sowohl in retrograder und perspektivischer Hinsicht, dif- ferenziert nach Politikfeldern, bitte ich um Fristverlängerung für die Erstellung des Berichts bis zum 15.10.2017.“4 Mit RN 266 C5 und 266 B6 wurde dann zu Ende des Jahres geliefert. 1 RN 266, Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs, Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) (auf Antrag der Fraktion der AfD); https://www.parlament- berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266-v.pdf 2 Ebenda, Begründung des Besprechungspunktes. 3 S.12, Beschlussprotokoll, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-004-bp.pdf 4 RN 266 A, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.A-v.pdf 5 RN 266 C, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 6 RN 266 B, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.B-v.pdf",
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"content": "Laut der Verwaltungsakademie von Berlin sind „Baumaßnahmen“ begrifflich von „Unterhaltungs- maßnahmen“ zu trennen, denn: „Unterhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu dienen, bauliche Anlagen einschließ- lich der Installation, der zentralen Betriebstechnik, der betrieblichen Einbauten und der Außen- anlagen in gutem Zustand zu erhalten oder in guten Zustand zu setzen oder die Benutzbarkeit oder Leistungsfähigkeit dieser Anlagen auf Dauer zu sichern oder zu verbessern, ohne dass die bauliche Substanz wesentlich vermehrt oder verändert wird (Nr. 1.1.5 AV § 24 LHO). Un- terhaltungsmaßnahmen sind bei der Hauptgruppe 5 zu veranschlagen.“7 1. Welche Auswirkungen haben erhöhte Investitionen auf die Höhe der baulichen Unterhaltung in den Folgejahren? Zu 1.: Es werden bauwerterhöhende Investitionen und nicht bauwerterhöhende In- vestitionen unterschieden. Sofern sich Investitionen erhöhend auf den Bauwert des Gebäudes auswirken, erhöhen sich die Ausgaben der baulichen Unterhaltung. Grund dafür ist, dass sich die Bauunterhaltung am Wiederbeschaffungswert orien- tiert. Neubauten (Ersatzinvestitionen) sind immer bauwerterhöhende Investitionen. 2. Sind Maßnahmen baulicher Unterhaltung als strukturelle Ausgaben zu klassifizieren? Zu 2.: Ja, Maßnahmen baulicher Unterhaltung sind als strukturelle Ausgaben zu klassifizieren. 3. Wie legt der Senat die Höhe der baulichen Unterhaltung fest? Zu 3.: Der Senat orientiert sich bei der Festlegung der Höhe der baulichen Unterhal- tung an den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs- management (KGSt). Derzeit beträgt die Höhe bei normalem Fachvermögen 1,2 % des Wiederbeschaffungswertes, bei Schulen ist es zurzeit ein erhöhter Wert von 1,32% des Wiederbeschaffungswertes. 4. Wie misst der Senat den Werteverzehr bzw. - ökonomisch gesprochen – den Ressourcenver- brauch seines Vermögens? Zu 4.: Die Vermögensbestände (Mobilien und Immobilien) werden in der Anlagen- buchhaltung mit ihrem Anschaffungswert eingetragen und gemäß Abschreibungsta- belle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle AV) abgeschrieben. Die kalkulatorische Abschreibung verfolgt den Zweck, den tatsächlichen Wertever- zehr der Anlagegüter zu erfassen, um diesen dann als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) einfließen zu lassen. Grundlage der kalkulatorischen Ab- schreibung sind dabei im Gegensatz zur bilanziellen Abschreibung nicht die Anschaf- fungskosten bzw. Herstellungskosten, sondern vielmehr die Wiederbeschaffungskos- ten zum Zeitpunkt der (Ersatz)Investition. 5. Welche Regeln schreibt der Staat Unternehmen vor, den Ressourcenverbrauch ihres Vermögens zu messen? Welchen ökonomischen Zweck verfolgt der Staat mit der Aufstellung dieser Regeln? Zu 5.: Der Staat legt über das Handelsgesetzbuch (HGB) die kaufmännische externe Rechnungslegung und über das Steuerrecht die für Zwecke der Besteuerung erfor- derliche Rechnungslegung fest. Zwischen beiden Systemen besteht ein enger Zu- sammenhang, der beispielsweise in der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz zum Ausdruck kommt. 7 Lehrbrief Haushalt, S.70.",
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"content": "Mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung (= Finanzbuchhaltung) will der Staat ermöglichen, dass sich (potenzielle) Geschäftspartner und Investoren ein objektives Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen machen kön- nen. Das deutsche Bilanzrecht ist dabei hinsichtlich der Vermögensbewertung und der Ertragsentstehung vom sog. Vorsichtsprinzip gekennzeichnet. Der Staat macht den Unternehmen jedoch keine Vorgaben dahingehend, wie der aus betriebswirtschaftlicher Sicht tatsächlich anfallende Ressourcenverbrauch zu erfassen ist. Dies ist vielmehr Gegenstand des rein internen Rechnungswesens der Unternehmen, der sog. Kosten- und Leistungsrechnung (= Betriebsbuchhaltung). 6. Was ist der Unterschied zwischen den Begriffspaaren „Einzahlung und Auszahlung“, „Einnahme und Ausgabe“, „Ertrag und Aufwand“ sowie „Erlös und Kosten“? Zu 6.: Bei den vorgenannten Begriffen handelt es sich um sog. betriebswirtschaftli- che \"Stromgrößen\", d.h. um periodenbezogene Zahlungs- bzw. Leistungsvorgänge. Die verschiedenen Arten von Finanzströmen führen jeweils zu einer Veränderung von verschiedenen \"Bestandsgrößen\", wobei eine positive Veränderung zu einer Be- standserhöhung und eine negative Veränderung zu einer Bestandsverminderung führen. Im Einzelnen: Einzahlungen bzw. Auszahlungen liegen vor, wenn sich der Zahlungsmittelbestand (bestehend aus Bargeld und Sichtguthaben) verändert. Ein kameraler Haushalt ba- siert auf Einzahlungen und Auszahlungen. Eine Einzahlung liegt beispielsweise vor, wenn das Land Berlin ein gebrauchtes Kraftfahrzeug gegen Barzahlung verkauft. Eine Auszahlung liegt beispielsweise vor, wenn das Land Berlin ein Kraftfahrzeug gegen Banküberweisung erwirbt. Einnahmen bzw. Ausgaben liegen vor, wenn sich das Geldvermögen verändert. Das Geldvermögen ergibt sich als Summe aus Zahlungsmittelbestand und Forderungen abzüglich Schulden. Eine Einnahme liegt beispielsweise vor, wenn das Land Berlin ein gebrauchtes Kraftfahrzeug in bar oder auf Kredit an eine gemeinnützige Einrich- tung verkauft. Eine Ausgabe liegt beispielsweise vor, wenn das Land Berlin ein Kraft- fahrzeug gegen Banküberweisung oder auf Ratenzahlungsbasis erwirbt. Erträge bzw. Aufwendungen liegen vor, wenn sich das Gesamtvermögen verändert. Das Gesamtvermögen ergibt sich als Summe aus Geldvermögen und Sachvermö- gen. Ein Ertrag liegt beispielsweise vor, wenn das Land Berlin ein Grundstück erbt oder eine Steuer durch Eingang auf dem Konto bei der Landeshauptkasse erhebt. Letzteres wäre gleichzeitig auch eine Einzahlung und Einnahme. Ein Aufwand liegt beispielsweise vor, wenn Landesimmobilien in der Anlagenbuchhaltung abgeschrie- ben werden. Gehaltszahlungen führen gleichzeitig zu Auszahlungen, Ausgaben und Aufwand. Leistungen bzw. Kosten liegen vor, wenn sich das kalkulatorische Vermögen verän- dert. Das kalkulatorische Vermögen ergibt sich aus dem um fiktive Korrekturfaktoren korrigierten Gesamtvermögen. Solche Korrekturfaktoren sind beispielsweise die Dif- ferenz zwischen Abschreibungen vom Wiederbeschaffungswert und planmäßigen Abschreiben (sog. Zusatzkosten). Oder auch die Differenz zwischen dem Wert eines Grundstücks lt. Anlagenbuchhaltung und Marktwert. Ein von Mitarbeitern des Landes",
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"content": "selbst erstelltes Computerprogramm könnte als Korrekturfaktor das kalkulatorische Vermögen erhöhen. Nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Zusammenhänge zwischen Strom- und Be- standsgrößen: Gesamtvermögen Kalkulatorisches +/- fiktive Korrektur- Leistungen Kosten Vermögen faktoren Nachfolgendes Schaubild verdeutlicht Abgrenzungen und Schnittmengen von Aus- zahlungen, Ausgaben, Aufwand und Kosten. Berlin, den 1. August 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen",
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