HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39305/",
"id": 39305,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/39305-erzieherinnen-ausbildung-quereinstieg-knapp-1000-pflichtstunden-mehr-ab-sofort-bei-gleicher-ausbildungszeit-von-3-jahren-stopft-der-senat-auf-dem-rucken-der-studierenden-und-trager-das-qualitatsloch-in-der-ausbildung-in-einer-nacht-und-nebela/",
"title": "ErzieherInnen-Ausbildung - Quereinstieg: knapp 1.000 Pflichtstunden mehr, ab sofort bei gleicher Ausbildungszeit von 3 Jahren - Stopft der Senat auf dem Rücken der Studierenden und Träger das Qualitätsloch in der Ausbildung in einer Nacht- und Nebelaktion?",
"slug": "erzieherinnen-ausbildung-quereinstieg-knapp-1000-pflichtstunden-mehr-ab-sofort-bei-gleicher-ausbildungszeit-von-3-jahren-stopft-der-senat-auf-dem-rucken-der-studierenden-und-trager-das-qualitatsloch-in-der-ausbildung-in-einer-nacht-und-nebela",
"description": "",
"published_at": "2015-04-08T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/91/4c/d8914c77487749588f87e1fd2ac361dc/b0ad48f5d6c0d6cf69a76f11ce68fa0f98e4fd56.pdf",
"file_size": 169727,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/91/4c/d8914c77487749588f87e1fd2ac361dc/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/91/4c/d8914c77487749588f87e1fd2ac361dc/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15870.pdf",
"title": "Abghs III S",
"author": "Administrator",
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2010",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2010",
"publisher": "Berlin",
"reference": "17/15870",
"foreign_id": "be-17/15870",
"publisher_url": "http://pardok.parlament-berlin.de"
},
"uid": "d8914c77-4877-4958-8f87-e1fd2ac361dc",
"data": {
"category": null,
"publisher": "be",
"document_type": "written",
"legislative_term": "17"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=39305",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2021-06-12 14:19:05.019353+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39305/",
"number": 1,
"content": "Drucksache 17 / 15 870 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 20. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2015) und Antwort Erzieher_innen-Ausbildung - Quereinstieg: knapp 1.000 Pflichtstunden mehr, ab sofort bei gleicher Ausbildungszeit von 3 Jahren - Stopft der Senat auf dem Rücken der Studie- renden und Träger das Qualitätsloch in der Ausbildung in einer Nacht- und Nebelaktion? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre tenzniveau in der Abschlussprüfung nachzuweisen ist. Schriftliche Anfrage wie folgt: Der auf dieser Grundlage bundesweit zwischen allen Ländern vereinbarte Rahmenplan, der von einer paritä- 1. Vor dem Hintergrund, dass am 08. Februar 2015 tisch besetzten Arbeitsgruppe für die Fachschulen für Änderungen in der APVO-Sozialpädagogik mit sofortiger Sozialpädagogik bearbeitet wird, ist auf das Erreichen Wirkung für auch die bereits begonnenen Ausbildungen der Niveaustufe 6 des DQR ausgerichtet. Ein darüberhin- im Quereinstieg für Erzieher_innen in Kraft traten und ausgehender Qualitätsdialog hat nicht stattgefunden. diese die Teilzeitausbildung um 960 Stunden (davon 480 an der Fachschule und 480 in anderen Lernformen, mit einer Erhöhung der Pflichtstunden auf 2.400 im Teilzeit- 3. Warum wurden diejenigen, die ihre Ausbildung studium - im Vergleich, die Vollzeitausbildung umfasst zum 01.02.2015 begonnen haben, die Fachschulen in 2.600 Pflichtstunden.) erhöhen und vor dem Hintergrund, freier Trägerschaft und die Ausbildungskitas, die die dass der Berliner Senat bisher die Meinung vertrat, dass QuereinsteigerInnen auf ihren Personalschlüssel anrech- es keiner Änderungen für die berufsbegleitende Erzie- nen müssen, vorab über diese gravierenden Änderungen her_innen-Ausbildung bedürfe, die Angebote ausreichend die ab sofort gelten nicht informiert, damit sie sich auf die seien, frage ich, welche Gründe gab es für diese Ände- neue Situation einstellen können und ihre Entscheidungen rungen? entsprechend den neuen Realitäten hätten treffen können? Zu 1.: Die zum 08.Februar 2015 in Kraft getretene Zu 3.: Wie bereits zu 1. ausgeführt, wird die APVO- Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Änderung erst mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wirk- Sozialpädagogik (APVO) kommt erstmals für die ab dem sam. Schuljahr 2015/2016 beginnenden Klassen zur Anwen- dung. Da alle bisherigen Absolventinnen und Absolven- ten der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin 4. Wie hängen diese Änderungen mit den geplanten oder zum Erzieher zwar die Berliner staatliche Anerken- Änderungen des Rahmenlehrplans für die Erzieher_innen- nung erhalten, aber nicht die bundesweite Anerkennung Ausbildung zusammen? des Zeugnisses, hat das zur Folge, dass Berliner Erziehe- rinnen und Erzieher mit dem Zeugnis über die berufsbe- Zu 4. Die Voraussetzung der Umsetzung des neuen gleitende Ausbildung in anderen Ländern unter Umstän- bundesweit vereinbarten Rahmenplans ist unter anderem den keine Zugangsberechtigung zum Studium oder sogar die Einhaltung der nach der Kultusministerkonferenz zum Arbeitsmarkt haben könnten. vorgesehenen Anzahl von 2.400 Unterrichtsstunden. 2. Gab es vorher einen Qualitätsdialog mit allen Betei- 5. Wieso sind die o.g. Änderungen seit 08.02.2015 in ligten für die eingeführten Änderungen? Kraft, obwohl der neue Rahmenlehrplan erst zum Schul- jahr 2016/17 gelten soll? Zu 2.: Mit der bundesweiten Zuordnung des Ab- schlusses einer Fachschule zum Europäischen Qualifika- Zu 5.: Die bundesweite Anerkennung der Berliner be- tionsrahmen/Deutschen (EQR/DQR) der Niveaustufe 6 ist rufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher festgelegt worden, dass das dafür vorgesehene Kompe- ist nicht abhängig vom Inkrafttreten des neuen Rahmen- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/91/4c/d8914c77487749588f87e1fd2ac361dc/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39305/",
"number": 2,
"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 870 lehrplans. Bereits nach den derzeit geltenden Anforderun- 11. Gibt es die Möglichkeit, ähnlich wie an Universi- gen der Kultusministerkonferenz (KMK) ist für die bun- täten/ Hochschulen, sich während der Übergangszeit zu desweite Anerkennung Theorieunterricht im Umfang von entscheiden, ob man nach der alten oder neuen APVO 2.400 Stunden erforderlich. studieren möchte? Wenn, ja, welche Fristen sind dafür vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Konzepte gibt es für die inhaltliche Ausge- Zu 11.: Dadurch, dass die neue APVO erst mit Beginn staltung der zu leistenden Mehrstunden? des Schuljahres 2015/16 wirksam wird, wurde explizit in keine bereits bestehende Ausbildung eingegriffen. Somit Zu 6.: Die Fachschule entscheidet im Rahmen ihrer bedarf es keiner solchen Regelung. Eigenständigkeit jeweils selbst über Unterrichtsformen und inhaltliche Schwerpunktsetzungen, die zur Errei- chung der Bildungsziele nach § 1 APVO besonders ge- 12. Ist dem Senat bekannt, ob und wenn ja, wie viele eignet erscheinen. Die zeitliche Zuordnung der 480 Stun- Ausbildungsverträge aufgrund der neuen Regelungen den „Unterricht in anderen Lernformen“ zu den Themen- aufgelöst wurden? feldern werden dabei vor der Erstellung des Ausbildungs- plans zur Genehmigung bei der Schulaufsichtsbehörde Zu 12.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass und wenn ja eingereicht. wie viele Ausbildungsverträge aufgelöst wurden. Im Profilunterricht (Verstärkungsunterricht) für den fachrichtungsbezogenen Lernbereich sind mindestens 100 13. Welche Unterstützung (zeitlich, personal, Bera- Unterrichtsstunden für die Vermittlung von Kenntnissen tung) erhalten und Methoden zur Förderung von Spracherwerb und a) die Fachschulen für die Erstellung eines Konzepts Sprachentwicklung bei Kindern und Jugendlichen vorzu- für die zu leistenden Mehrstunden, sehen. b) die Praxiseinrichtungen, die z.T. mit anderen Zeiten geplant haben, die neue max. Praxisstundenzahl nun aber auf 19,2 h sinkt, um eine 40-STunden-Woche für die 7. Mit welchem Vorlauf haben die Fachschulen von Auszubildenden/ Studierenden nicht zu überschreiten, den umzusetzenden Änderungen erfahren? c) die Studierenden/ Auszubildenden, die ihre Ausbil- dungsverträge zum Wintersemester, das am 08.02.2015 in Zu 7.: Die Fachschulen sind bereits seit Herbst 2013 der Regel, z.T. erst am 09.02.2015 begann, mit anderen darüber informiert, dass Studierende der berufsbegleiten- Bedingungen angenommen haben? den Ausbildung die bundesweite Anerkennung beanspru- chen. Zu 13.: a) Die Fachschulen haben für die Umsetzung ein Se- mester Vorbereitungszeit, wobei die Inhalte der Vollzeit- 8. Mit welchem Vorlauf haben die Studierenden von ausbildung entsprechen. Die Unterrichtsvorbereitung diesen Änderungen erfahren? gehört zur Aufgabe einer Lehrkraft und wird nicht geson- dert vergütet. Zu 8.: Der Senat geht davon aus, dass die Fachschulen b) Da die Gültigkeit der APVO-Änderung erst mit die Studierenden über diese Entwicklung informiert ha- dem neuen Schuljahresbeginn 2015/16 in Kraft tritt, ha- ben. ben die Praxiseinrichtungen einen ausreichenden Vorlauf, sich auf die neue Situation einzustellen. Aus arbeitsrecht- licher Sicht gibt es keine Begrenzung der max. Praxis- 9. Wie unterstützt der Senat die Fachschulen in der stundenzahl auf 19,2 Wochenstunden. Neukonzeption der Teilzeitausbildung? c) Der Senat hat festgelegt, dass das Schulhalbjahr 2014/2015 zum 01. Februar 2015 begonnen hat, der erste Zu 9.: Da die derzeitige Erhöhung der Anzahl der Schultag war der 09. Februar 2015. Damit sind Verände- Theoriestunden in der berufsbegleitenden Ausbildung rungen nicht erforderlich. lediglich die Anteile erhält, die in der Vollzeitausbildung verpflichtend anzubieten sind und auch in der berufsbe- gleitenden Ausbildung mit berücksichtigt werden müssen, 14. Wie begründet der Senat diesen Schritt hinsicht- geht der Senat geht davon aus, dass dies auf der Grundla- lich der Bekämpfung des Fachkräftemangels? Welche ge der vorhandenen Unterrichtskonzeption erfolgt. Verbesserungen erhofft sich der Senat durch eine Ver- schärfung der Bedingungen auf beiden Seiten? 10. Wie begründet der Senat die kurze Übergangsre- Zu 14.: Die Anpassung der Theoriestunden an die gelung? KMK-Vorgaben in der berufsbegleitenden Teilzeitausbil- dung steht nur insofern im Zusammenhang mit dem Zu 10.: Die Übergangsfrist entspricht dem üblichen Fachkräftebedarf, als das dadurch die Zahlen derer in Zeitrahmen. berufsbegleitender Ausbildung stark angestiegen sind und dieser Ausbildungsform heute eine viel größere Bedeu- 2",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/91/4c/d8914c77487749588f87e1fd2ac361dc/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39305/",
"number": 3,
"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 870 tung zukommt als noch vor einigen Jahren. In den letzten 18. Wenn der Unterschied in den zu leistenden zwei Jahren war eine zunehmende Beunruhigung unter Pflichtstunden zwischen Teilzeitausbildung und Vollzeit- den Studierenden hinsichtlich einer Nichtanerkennung ausbildung nach der neuen APVO nur noch 200 Stunden ihres Berliner Ausbildungsabschlusses in anderen Bun- und die berufsbegleitende Ausbildung zeichnet sich je- desländern wahrzunehmen. Auch wenn der Senat bestrebt doch eigentlich durch ihren höheren Praxisanteil aus- ist, die ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher in Ber- zeichnet, welche Gründe gibt es für diese Angleichung? lin zu halten, sollte ihnen dennoch nicht die Option eines Wechsels in andere Bundesländer verbaut sein. Zu 18.: Durch KMK-Beschluss ist das Stundenvolu- men von 2400 Stunden für die Teilzeitausbildung festge- legt; nur durch die nun vorgenommene Erhöhung ist eine 15. Für die Fachschulen bedeute eine Erhöhung der bundesweite Anerkennung der Berliner Ausbildung si- Stunden entsprechende Mehrleistung, wie stellt der Senat chergestellt. die Zahl der zusätzlich benötigen Lehrkräfte sicher? Wenn es keine zusätzlichen Lehrkräfte gibt, welche Kompensationsleistungen sind vorgesehen? Welche 19. Hält der Senat die Ausbildung in den Praxisein- Übergangszeit ist geplant? richtungen für nicht qualitativ ausreichend? Wenn nein, welche Maßnahmen plant er für die Sicherung der Quali- Zu 15.: In den staatlichen Fachschulen für Sozialpä- tät in den Praxiseinrichtungen? dagogik ist der Anteil der berufsbegleitenden Ausbildung sehr gering und wird im Rahmen der Einstellungen zum Zu 19.: Die Erhöhung der Theoriestunden steht nicht Schuljahr 2015/2016 mit berücksichtigt. im Zusammenhang mit einer möglicherweise qualitativ unzureichenden Praxisausbildung, sondern mit dem Er- fordernis, die Teilzeitausbildung KMK-konform zu ge- 16. Welchen Ausgleich erhalten die freien Träger, um stalten. Die Praxisstunden sind nicht auf fehlende Theo- den vom Senat beschlossenen Mehraufwand leisten zu riestunden anrechenbar. können, ohne die Qualität der Ausbildung zu gefährden? 17. Plant der Senat, die Zuwendung für die staatlich 20. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass er selbst anerkannten Ersatzschulen (Fachschulen für Pädagogik) kurzfristig zwar keinerlei Varianten für eine Schulgeldbe- von derzeit ca. 60% der Gesamtkosten zeitnah zu erhö- freiung sieht, aber gleichzeitig für alle anderen Beteiligten hen, um den Mehraufwand zu kompensieren? zusätzlichen finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwand kurzfristig festlegt und damit die Rahmenbedin- Zu 16. und 17.: Die Finanzierung der Schulen in freier gungen ohne Vorlauf einseitig abändert? Trägerschaft (Ersatzschulen) ist dem Grund und der Höhe nach in § 101 des Schulgesetzes geregelt. Zu 20.: Der Senat hat die Notwendigkeit erkannt, so schnell wie möglich die bundesweite Anerkennung der Die Zuschüsse für berufliche Schulen betragen 100 Berliner Ausbildung herzustellen und sieht hier keine Prozent der Personalkosten der Ersatzschulen (tatsächli- Verbindung zur Schulgeldbefreiung. che Personalkosten), höchstens 93 Prozent der Personal- kosten entsprechender öffentlicher Schulen (vergleichbare Personalkosten) Berlin, den 08. April 2015 Nach § 3 der Ersatzschulzuschussverordnung (ESZV) liegt der Berechnung der vergleichbaren Personalkosten In Vertretung der Lehrkräftebedarf entsprechender öffentlicher Schulen zugrunde. Maßgeblich für die Lehrerbedarfsfeststellung Mark Rackles sind nach § 4 ESZV die Organisationsrichtlinien, die für Senatsverwaltung für Bildung, die Ausstattung des zu Beginn des Bewilligungsjahres Jugend und Wissenschaft bereits laufenden Schuljahres gelten. Änderungen der Arbeitszeit oder der Zahl der Pflichtstunden im Bewilli- gungsjahr, die zum 30. November des Vorjahres festste- (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015) hen, sind bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen. Insofern fließt die Änderung der zu leistenden Unter- richtsstunden in die Finanzierung des Bewilligungsjahres 2016 ein, als mit der Erhöhung der Zahl der vorgeschrie- benen Unterrichtsstunden der Bedarf an Lehrkräften und damit die vergleichbaren Personalkosten steigen. 3",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/d8/91/4c/d8914c77487749588f87e1fd2ac361dc/page-p3-{size}.png"
}
]
}