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            "content": "Drucksache 17 /            16 255 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 21. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015) und                         Antwort Wie oft gibt es Erzwingungshaft wegen nicht gezahlter Bußgelder in Berlin? (Nachfrage zur 17/15961) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                        4. Worin besteht die Schwierigkeit, die vorhandenen Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            statistischen Erhebungskriterien und Angaben zur Er- zwingungshaft nach § 96 OWiG (wie aus den Antworten Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass sich                    auf Fragen 1 und 2 der Schriftlichen Anfrage 17/15961 die Nachfrage auf die Beantwortung der Schriftlichen                       ersichtlich) um weitere (Einleitungsart, Erledigungsart, Anfrage 17/15916 bezieht.                                                  Hauptverhandlung, Verfahrensdauer etc.) zu erweitern? 1. Ist dem Senat die Fachserie 10 Rechtspflege (insbe-                    5. Wie kann es sein, dass die zuständige Vollstre- sondere Reihe 2.6 Staatsanwaltschaften und 2.3 Rechts-                     ckungsbehörde keinerlei weitere statistische Unterlagen pflege – Strafgerichte) des Statistischen Bundesamtes                      oder Aktenvorgänge zum Nachweis ihrer eigenen Tätig- vom 1. September 2014 bekannt?                                             keit führt, die – über die Fachserie 10 Rechtspflege des Statistischen Bundesamtes hinaus – Aussagen zur Nicht- Zu 1.: Die genannten Statistiken sind dem Senat be-                   vollstreckung sowie zur Höhe und dem Umfang von kannt.                                                                     Geldbeträgen durch Erzwingungshaft bei der Landeskasse zulassen? 2. Trifft es zu, dass im Rahmen dieser statistischen Bestandsaufnahme genauere Informationen zu den ver-                            Zu 4. und 5.: Die o.g. Anordnung über die Erhebung schiedenen Formen der „Zivilhaft“ (vgl. VGO) dreimal                       von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldsachen jährlich an Stichtagen erhoben werden und die ausgewer-                    (StP/OWi-Statistik) sowie die Anordnung über die Erhe- teten Daten auch für das Land Berlin zur Verfügung ste-                    bung von statistischen Daten bei den Staats- und Amts- hen?                                                                       anwaltschaften (StA-Statistik) basieren auf bundeseinheit- lichen Verwaltungsanordnungen der Länder, nach denen 3. Wenn 2. ja: Inwieweit ergeben sich daraus ggf. an-                 bereits umfangreiche statistische Daten erhoben werden. dere und weitgehendere Antworten als die des Senats zur                    Die Vollzugsstatistik basiert auf den Vorgaben der Voll- Schriftlichen Anfrage 17/15961?                                            zugsgeschäftsordnung. Im Übrigen dienen die von Justiz und Polizei genutzten unterschiedlichen Aktenverwal- Zu 2. und 3.: Im Rahmen der Statistik „Bestand der                    tungssysteme nicht originär der Erstellung von Statisti- Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvoll-                     ken. Bei dem Fachverfahren MESTA handelt es sich zugsanstalten“ werden Daten dreimal jährlich an Stichta-                   zudem um ein Verbundverfahren, welches nicht einfach gen erhoben. Hierbei wird unter der Position „sonstige                     um beliebige Eingabemöglichkeiten erweitert werden Freiheitsentziehung“ unter anderem mitgeteilt, wie viele                   kann. Personen sich zum Stichtag in sogenannter Zivilhaft (Ordnungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft sowie Siche-                       Berlin, den 04. Juni 2015 rungshaft nach §§ 918, 933 Zivilprozessordnung und Haft nach § 98 Abs. 2 Insolvenzordnung) befinden. Eine de-                                                 In Vertretung taillierte Aufschlüsselung zu den verschiedenen Formen der Zivilhaft oder der Art des Haftantritts erfolgt nicht.                                              Straßmeir Auch gibt die Statistik nur die Anzahl der zum Stichtag in                                   Senatsverwaltung für Justiz den Justizvollzugsanstalten in Zivilhaft befindlichen Per-                                     und Verbraucherschutz sonen wider, woraus sich nicht die Zahl der innerhalb eines Jahres vollzogenen Haftbefehle ergibt.                               (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2015) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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