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            "content": "Drucksache 17 / 17              635 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 17. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2015) und                              Antwort Merkwürdigkeiten bei den Förderbedingungen ESF Mittel für Zuwendungsprojekte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         3. Hat der Senat Hinweise von Trägern betroffener Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Zuwendungsprojekte erhalten, wo und wie Nachweise von eingesetzten Mitteln äußerst bürokratisch und unver- 1. Welche Prüfkriterien und welches Procedere der                      hältnismäßig abgefordert werden und wenn ja, hat er Abrechnung gelten aktuell für Zuwendungsprojekte, wenn                     Veränderungen geprüft und wenn nein, warum nicht? diese ESF Mittel in Berlin erhalten und was sind jeweils                       Z. B. bezüglich von Forderungen: die rechtlichen Grundlagen dafür? A. zur Bewilligung einer angemessenen Gemeinkos- Zu 1.: Die relevanten Rechtsgrundlagen für die Aus-                            tenpauschale, gestaltung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen                               B. kein Zwang zur Bereitstellung von Eigenmitteln, (VKS) zu Operationellen Programmen (OP) des Europäi-                           C. angemessene Vergabe freiberuflicher Leistungen, schen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 –                            D. kein eigenes Bankkonto pro Maßnahme, 2013 waren die Allgemeine Verordnung zur Struk-                                E. keine Mietkostenabrechnung nach Maßnahme- turfondsförderung [VO (EG) 1083/2006] sowie die                                    stunden, Durchführungsverordnung [VO (EG) 1828/2006]. Kon-                              F. Kein Einbehalt von Fördermitteln bis zur Prüfung kretisierungen zu Fördervoraussetzungen und Förderfä-                              der Schlussnachweise, higkeit sowie Prüfungen und Kontrollen wurden im                               G. Vereinfachung der Inventarisierung etc. Handbuch für die Umsetzung veröffentlicht, dort insbe- sondere im Abschnitt Förderfibel.                                              Zu 3.: Die qualitativen Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen sind im Bereich der Strukturfondsförde- Für die Förderperiode 2014 – 2020 sind die relevanten                  rung hoch. Dass Begünstigte die ihnen obliegenden Mit- Rechtsgrundlagen der Europäischen Union die VO (EU)                        wirkungspflichten in diesem Kontext als Belastung wahr- 1303/2013 sowie die ESF-Verordnung VO (EU)                                 nehmen, kann nicht immer ausgeschlossen werden. Das 1304/2013. ergänzende, landesinterne Regelungen werden                     Verwaltungs- und Kontrollsystem des ESF in Berlin wur- derzeit erarbeitet.                                                        de in der Förderperiode 2007 – 2013/15 vielfach modifi- ziert. Nach Vorgaben der Europäischen Kommission wurden die in Berlin durchgeführten Prüfungen quantita- 2. Unterscheidet sich diese Förderpraxis von der in                    tiv und qualitativ verbessert und intensiviert. Auf der anderen Bundesländern angewendeter, wie z. B. in Thü-                      Gegenseite ist dies leider unvermeidlich auch mit höheren ringen, NRW und Hamburg und wenn ja, wodurch und                           Anforderungen für die Träger verbunden. jeweils warum? Zu 3A.: Eine Pauschalierung von Gemeinkosten war Zu 2.: Aufgrund der für alle OP in gleicher Weise gel-                 in der ablaufenden Förderperiode aufgrund der großen tenden, europarechtlichen Grundlagen sind die Praktiken                    Zahl von Förderinstrumenten und deren ausgeprägter in den Bundesländern strukturell sehr ähnlich. Graduelle                   Heterogenität nicht möglich. Für die neue Förderperiode Unterschiede können aus landesspezifischen Gegebenhei-                     sollen zur Verwaltungsvereinfachung bei allen Beteiligten ten resultieren, z. B. aufgrund der inhaltlichen Ausgestal-                bei möglichst vielen Förderinstrumenten Pauschalen in tung von Förderprogrammen oder unterschiedlicher Im-                       unterschiedlichen Ausprägungen eingesetzt werden. plementierungsstrukturen. Zu 3B.: Eigenmittel der Begünstigten waren und sind keine regelmäßige Fördervoraussetzung. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                         Drucksache 17 / 17 635 Zu 3C.: Die Vergabe freiberuflicher Leistungen be-        Zu 4.: In der auslaufenden Förderperiode bestanden 23 darf, wie jede Auftragsvergabe, einer nachvollziehbaren   Zwischengeschaltete Stellen (ZGS), i. d. R. Fachreferate Dokumentation, da sonst kein ordnungsgemäßes Verga-       der verschiedenen Senatsressorts, an die die Verwal- beverfahren vorliegt.                                     tungsbehörde (VB) Umsetzungsaufgaben delegiert hatte. Die Vielzahl der beteiligten Stellen wurde von der Euro- Zu 3D.: Die Einrichtung projektbezogener Bankkon-     päischen Kommission kritisch bewertet und gilt als Ursa- ten dient der Transparenz sowie dem Ziel der Minimie-     che für teilweise hohe Fehlerquoten. Für die neue Förder- rung von Buchungsrisiken, die zusätzlichen Kosten sind    periode wurde deshalb eine Zentralisierung der Umset- förderfähig.                                              zung umgesetzt. Für einen Teil des OP ist dies realisiert, ein entsprechender Auftrag wurde im Ergebnis eines Zu 3E.: Gegenüber der Europäischen Kommission         Vergabeverfahrens durch die VB erteilt. Für den verblei- dürfen nur solche Ausgaben zur Erstattung beantragt       benden Teil des OP will die Senatsverwaltung für Arbeit, werden, die unmittelbar und tatsächlich im Rahmen der     Integration und Frauen analog verfahren, derzeit wird dort Projektdurchführung entstehen. Eine Finanzierung von      ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren durchge- allgemeinen sonstigen Räumlichkeiten ohne diesen direk-   führt. Die Aufgaben der früheren ZGS werden in der ten Bezug ist nicht möglich.                              neuen Struktur auf die Entwicklung von Förderinstrumen- ten in Abhängigkeit von den Fachpolitikerinnen und Zu 3F.: ESF-seitig sind Schlussverwendungsnachwei-    Fachpolitikern der Ressorts und auf die Überwachung der se mit Ausnahme der Periode eines Programmabschlusses     Umsetzung inklusive der Analyse und Bewertung der nicht von primärem Interesse, sondern lediglich die im    erreichten Ergebnisse sowie ggf. daraus abzuleitender Rahmen des ESF-Verfahrens bestehenden Berichterstat-      Änderungserfordernisse fokussiert sein. Die früheren ZGS tungs- und Abrechnungserfordernisse.                      (heutige Fachstellen) sind nicht mehr mit der operativen Umsetzung der Förderinstrumente befasst. Diese Aufgabe Zu 3G.: Nachweise zu von im Rahmen einer Projekt-     obliegt jetzt den beiden zentralen Umsetzungseinrichtun- durchführung genutztem Inventar müssen (s. Antwort zu     gen. 3E.) gewährleisten, dass der unmittelbare Projektbezug nachvollziehbar ist. Berlin, den 28. Dezember 2015 4. Wie viele und welche mittelverwaltende Stellen gibt es im Senat zurzeit für ESF Mittel für Zuwendungs-                                 In Vertretung projekte und welche veränderten Aufgaben haben diese mit der neuen EU–Förderperiode auf welcher Grundlage                                 Henner B u n d e erhalten?                                                              ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2016) 2",
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