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            "content": "Drucksache 17 / 12              625 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 05. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2013) und                              Antwort Wurde zur Erarbeitung eines Errichtungsgesetzes für das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 1. – 10.: Nein, es ist keine Rechtsanwaltskanzlei Kleine Anfrage wie folgt:                                                  oder eine andere externe Beratung tätig oder ist noch aktiv, einen Entwurf für ein Errichtungsgesetz zur Grün- 1. Ist es zutreffend, dass eine Rechtsanwaltskanzlei                   dung des „Berliner Instituts für Gesundheitsforschung – tätig war oder noch aktiv ist, um einen Entwurf für ein                    BIG“ zu erarbeiten. Errichtungsgesetz zur Gründung des „Berliner Instituts                         Maßgeblich für den Senat ist für die Erstellung und für Gesundheitsforschung – BIG“ zu erarbeiten ?                            die Inhalte eines Gesetzentwurfs durch die zuständige Senatsverwaltung die Vereinbarung zwischen Bund und 2. Wenn ja: Welche Rechtsanwaltskanzlei hat wann                       Land Berlin vom Januar 2013 zur Errichtung, welchen konkreten Auftrag erhalten?                                        Organisation und Finanzierung des BIG, in der die Eckpunkte für die institutionelle Verbindung von Charité 3. Wenn ja: Wann und von wem wurde die                                 und Max-Delbrück-Centrum (MDC) dargestellt werden. Beauftragung beschlossen und unterschrieben?                               Der Senat würde es begrüßen, wenn die betroffenen Einrichtungen sich aktiv an der Vorbereitung des 4. Wenn ja: Welche Gründe zur Beauftragung einer                       Gesetzesvorhabens beteiligen. Vorentscheidungen werden Rechtsanwaltskanzlei liegen dem Senat vor?                                 damit in keiner Weise getroffen. Die Gesetzesinitiative liegt bei dem Senat, die er zusammen mit dem Bund und 5. Wenn ja: Welche Rolle spielte der Senat bei der                     den beteiligten Einrichtungen vorbereiten wird, und die Erteilung des Auftrags und welche Rolle spielte die                        Beschlussfassung obliegt allein dem Abgeordnetenhaus Bundesregierung?                                                           von Berlin. 6. Wenn ja: Welche Rolle spielte der Vorstand der                          11. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen, Charité und welche Rolle spielt der Vorstand des MDC                       welche Referate und welche weiteren Stellen waren an bei der Beauftragung?                                                      der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 7. Wenn ja: In welchem Verhältnis steht der Auftrag                        12.: Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? zur Stiftung Charité? Zu 11. und 12.: Zuständig für die Bearbeitung ist der 8. Wenn ja: Zu welcher konkreten Fragestellung hat                     Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- welche Kanzlei welche Leistungen erbracht bzw. zu                          tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. welchen konkreten Fragestellungen soll sie bis wann welche Leistungen erbringen? Berlin, den 18. September 2013 9. Wenn ja: Welche Kosten sind für welche Leistungen bisher entstanden und mit welchen Kosten ist bis wann zu rechnen?                                                                                  In Vertretung 10. Wenn ja: Handelt es sich um die                                                         Dr. Knut Nevermann Rechtsanwaltskanzlei „F. B. D.“, die laut Drs. 17/12832                                    Senatsverwaltung für Bildung, des Bundestages vom BMBF (S.10) bereits im November                                           Jugend und Wissenschaft 2012, im Vorfeld der Zusammenführung von MDC und Charité mit der Anfertigung eines Rechtsgutachtens von der Bundesregierung beauftragt wurde?                                      (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2013) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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