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"content": "Drucksache 18 / 10 161 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 06. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2016) und Antwort Spielhallen in den Berliner Bezirken: Ene mene muh, raus bist Du! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Zu 1. und 3.: Die für Wirtschaft zuständige Senats- Schriftliche Anfrage wie folgt: verwaltung fragt jährlich die Anzahl der jeweils zum 31.12. insgesamt bestehenden Spielhallenerlaubnisse in 1. Wie hat sich die Anzahl der Spielhallen jeweils in den Ordnungsämtern der Bezirke ab. Die Entwicklung des den Jahren seit 2011 in Berlin insgesamt und jeweils in Gesamtbestandes an Spielhallenerlaubnissen in Berlin in den einzelnen Bezirken entwickelt? den Jahren 2011 bis 2015 (jeweils zum 31.12.) kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Die Anga- 3. Wie viele Spielhallen gibt es aktuell noch in Berlin ben beinhalten sowohl Erlaubnisse für Bestandsspielhal- und jeweils in den einzelnen Bezirken? len (Spielhallen mit sogenannter „Alterlaubnis“ nach § 33i der Gewerbeordnung) und Erlaubnisse, die bereits nach dem Berliner Spielhallengesetz (seit Juni 2011 in Kraft) erteilt wurden. Bezirke Anzahl der Spielhallen-Erlaubnisse § 33i GewO / § 2 SpielhG Bln (ab 02.06.2011) 2015 2014 2013 2012 2011 Mitte 138 137 139 142 147 Friedrichshain-Kreuzberg 59 63 69 70 70 Pankow 28 27 30 30 30 Charlottenburg-Wilmersdorf 64 71 74 74 76 Spandau 47 48 48 55 54 Steglitz-Zehlendorf 9 10 10 9 9 Tempelhof-Schöneberg 46 47 48 51 49 Neukölln 51 50 50 50 50 Treptow-Köpenick 15 15 17 17 21 Marzahn-Hellersdorf 37 36 38 38 37 Lichtenberg 10 10 11 11 11 Reinickendorf 31 30 30 30 30 Berlin insgesamt 535 544 564 577 584 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 161 2. Wie viele Spielhallen wurden jeweils in den Jahren 4. Wie viele Spielhallen haben nach Ablauf der Über- seit 2011 in den einzelnen Bezirken neu genehmigt? gangsfrist zum 31. Juli 2016 eine neue Genehmigung gemäß Berliner Spielhallengesetz jeweils in den einzelnen Zu 2.: Zur Anzahl an Spielhallen, die seit dem Inkraft- Bezirken beantragt? treten des Spielhallengesetzes Berlin (02.06.2011) in den jeweiligen Bezirken genehmigt wurden, haben die Bezir- Zu 4.: Antragsberechtigt im Sonderverfahren nach ke aktuell folgende Angaben mitgeteilt: dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin (MindAbs- tUmsG Bln) sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber Bezirk von Bestandsbetrieben mit einer Erlaubnis nach § 33i der Gewerbeordnung. Die Anzahl dieser Betriebe sowie die Friedrichshain-Kreuzberg 0 Anzahl der Betriebe davon, für die eine neue Erlaubnis im Mitte 0 Sonderverfahren beantragt wurde, sind in der nachfolgen- Lichtenberg 1 den Übersicht dargestellt. Pankow 1 Reinickendorf 1 Spandau 2 Neukölln 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 1 Marzahn-Hellersdorf 6 Treptow-Köpenick 0 Steglitz-Zehlendorf 0 Tempelhof-Schöneberg 2 Bezirk Anzahl der Spielhallen mit einer Erlaubnis nach § 33i GewO Davon Anzahl der Anträge (Stichtag: Tag des Inkrafttretens des MindAbstUmsG Bln) auf neue Erlaubnis Friedrichshain- 59 55 Kreuzberg Mitte 133 132 Lichtenberg 10 10 Pankow 26 25 Reinickendorf 29 29 Spandau 41 37 Neukölln 49 48 Charlottenburg- 62 62 Wilmersdorf Marzahn- 31 31 Hellersdorf Treptow-Köpenick 15 15 Steglitz-Zehlendorf 9 9 Tempelhof- 44 44 Schöneberg die Reihenfolge der Prüfung der Versagungsgründe. Nach Die Angaben basieren auf Mitteilungen der Bezirke. Prüfung auf fristgerechten und vollständigen Eingang der Antragsunterlagen erfolgt zunächst die Zuverlässigkeits- prüfung, es folgen die Nähe zu Oberschulen, das Ab- 5. Wie viele dieser Anträge wurden bisher in den ein- standsgebot zwischen Spielhallen sowie das Verbot der zelnen Bezirken genehmigt und wie viele wurden bisher Mehrfachkomplexe. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 wird bei in den einzelnen Bezirken abgelehnt? Vorliegen eines Versagungsgrundes der Antrag im Son- derverfahren ohne weitere Prüfung der übrigen Ertei- Zu 5.: Die Anträge werden derzeit in den Bezirken lungsvoraussetzungen abgelehnt. Diese Betriebe nehmen geprüft. Dies erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Ver- am weiteren Verfahren nicht mehr teil. Neue Erlaubnisse fahrens (sog. „Sonderverfahren“) nach dem Mindestab- können erst am Ende des gesamten Sonderverfahrens standsumsetzungsgesetz Berlin. § 4 dieses Gesetzes regelt erteilt werden. Erst dann steht fest, ob sämtliche Ertei- lungsvoraussetzungen vorliegen. 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 161 Bei den Betrieben, die weiterhin am Sonderverfahren Die Ordnungsämter haben zunächst diejenigen An- teilnehmen, wird in den Bezirken gegenwärtig die gewer- tragstellerinnen und Antragsteller informiert, deren An- berechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellenden über- träge nicht am Sonderverfahren teilnehmen. Dies ist ins- prüft. Bei gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit werden besondere dann der Fall, wenn die Antragstellung nicht Versagungen ausgesprochen. ordnungsgemäß erfolgte (zum Beispiel bezüglich der Frist oder Vollständigkeit der Antragsunterlagen) oder weil Die gewünschten Auskünfte der Bezirke im Hinblick keine Antragsberechtigung vorlag (beispielsweise weil auf bislang bereits erteilte Genehmigungen oder Versa- die Erlaubnis nach § 33i der Gewerbeordnung bereits gungen können der nachfolgenden Übersicht entnommen zuvor aufgrund wesentlicher baulicher Veränderungen werden. Darüber hinaus wird die Zahl der Anträge für erloschen war). Spätestens mit Ablauf des 31.07.16 sind Bestandsunternehmen dargestellt, die nach gegenwärti- diese Erlaubnisse erloschen. Gleiches gilt für die Be- gem Erkenntnisstand am Sonderverfahren teilnehmen. standsbetriebe, für die kein Antrag gestellt wurde. Bezirk Anzahl der Bestandsbetriebe, Anzahl der Bestandsbe- Anzahl der Bestands- die bisher im Rahmen des Son- triebe, die im Sonder- betriebe, deren An- derverfahrens eine neue Er- verfahren bisher bereits trag nach gegenwärti- laubnis nach dem SpielhG Bln eine Versagung erhal- gem Stand am Son- 1 erhalten haben. ten haben derverfahren teil- nimmt Friedrichshain- 0 0 51 (von 55 Anträgen) Kreuzberg Mitte 0 5 127 (von 132 Anträ- gen) Lichtenberg 0 0 10 (von 10 Anträgen) Pankow 0 1 23 (von 25 Anträgen) Reinickendorf 0 0 29 (von 29 Anträgen) Spandau 0 0 37 (von 37 Anträgen), 1 davon derzeit im Rechtsschutzverfah- ren Neukölln 0 0 48 (von 48 Anträgen) Charlottenburg- 0 0 61 (von 62 Anträgen) Wilmersdorf Marzahn-Hellersdorf 0 0 29 (von 31 Anträgen) Treptow-Köpenick 0 0 13 (von 15 Anträgen) Steglitz-Zehlendorf 0 0 7 (von 9 Anträgen) Tempelhof-Schöneberg 0 0 43 (von 44 Anträgen) 1 ohne die Betriebe, die aufgrund der Nichtteilnahme am Sonderverfahren schließen müssen (hierzu siehe die rechte Spalte) 3",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 161 6. Spielhallen haben die Bezirke bisher jeweils erlas- sen? Zu 6.: Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass eine Information darüber gewünscht wird, wie viele der Spielhallen, für die eine Erlaubnis im Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungs- gesetz Berlin beantragt wurde, bisher bereits geschlossen wurden. Die Angaben der Bezirke können der folgenden Übersicht entnommen werden: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 0 Mitte 2 Lichtenberg 0 Pankow 0 Reinickendorf 0 Spandau 0 Neukölln 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 Marzahn-Hellersdorf 1 Treptow-Köpenick 0 Steglitz-Zehlendorf 0 Tempelhof-Schöneberg 0 7. Zu wann rechnet der Senat damit, dass alle neuen Genehmigungsanträge und Schließungsverfügungen ab- gearbeitet sein werden, sodass anschließend ausschließ- lich Spielhallen betrieben werden, die dem Berliner Spielhallengesetz entsprechen? Zu 7.: Die Prüfung der Anträge im Sonderverfahren ist ein aufwändiges, mehrstufiges Verfahren (vgl. auch Antwort zu Frage 5). Das gesamte Verfahren wird von den Bezirken mit hoher Priorität durchgeführt. Prognosen über den Zeitpunkt des vollständigen Verfahrensabschlus- ses können nicht getroffen werden. Berlin, den 27. Dezember 2016 Ramona P o p ……………………………. Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2016) 4",
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