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            "content": "Drucksache 17 /            15 503 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 10. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2015) und                           Antwort Obdachlosenunterkünfte in Berlin (IV): Festlegung der Tagessätze Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Der Servicevertrag zur BUL trifft in Einvernehmen Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner keinerlei Regelungen hinsichtlich der Preisgestaltung. Der Service- 1. Nach welchem Verfahren werden in Berlin seit In-                    vertrag hat die Vermittlungstätigkeit zum Inhalt. krafttreten der Rahmenvereinbarungen zwischen allen Bezirksämtern und dem Landesamt für Gesundheit und                             Die Vertragsneugestaltung zum 01.01.2014 hat an der Soziales Berlin (LAGeSo) zur Berliner Unterbringungs-                      bestehenden Aufgabenteilung keine Änderung zur Folge. leitstelle (BUL) zum 1. Januar 2014 die Tagessätze für                     Das wäre im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingun- vertragsfreie ASOG-Unterkünfte für wohnungslose Per-                       gen nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) sonen festgelegt? Wie war es zuvor?                                        auch nicht möglich. 2. Welche Stellen sind an diesem Verfahren seit In-                        Die Verhandlungen und Festlegungen zur Höhe der krafttreten der Rahmenvereinbarungen zwischen allen                        Tagessätze basieren auf einer zivilrechtlichen Einigung Bezirksämtern und dem Landesamt für Gesundheit und                         mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer bzw. Betrei- Soziales Berlin (LAGeSo) zur Berliner Unterbringungs-                      berin oder Betreiber der vertragsfreien Unterbringung. leitstelle (BUL) zum 1. Januar 2014 zur Festlegung der Tagessätze für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte für woh- nungslose Personen beteiligt? Wie war es zuvor?                                4. Falls die Festlegung der Tagessätze auf bezirklicher Ebene erfolgt: Legt jeder Bezirk selbst den Tagessatz für 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt(e) dieses                 die vertragsfreien ASOG-Unterkünfte in seinem Gebiet Verfahren zur Festlegung der Tagessätze für vertragsfreie                  fest und die anderen Bezirke müssen diesen dann akzep- ASOG-Unterkünfte?                                                          tieren? Oder haben die anderen Bezirke die Möglichkeit, auf die Höhe des Tagessatzes Einfluss zu nehmen? Wenn Zu 1. bis 3.: Die Bezirksämter sind gemäß Nr. 19 Zu-                   ja, welche? ständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin                       5. Falls die Festlegung der Tagessätze auf bezirklicher (ASOG Bln) verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei                     Ebene erfolgt: Verfügen alle Bezirksämter über das be- Wohnungslosigkeit. Das Landesamt für Gesundheit und                        triebswirtschaftliche Know-How, um Kalkulationen der Soziales (LAGeSo) übernimmt hierfür Dienstleistungen                       Unterbringungskosten von angebotenen Einrichtungen im Auftrag der Bezirke. Die Aufgabe ist in der Berliner                    qualifiziert prüfen, bewerten und ggf. verhandeln zu kön- Unterbringungsleitstelle (BUL) im LAGeSo angesiedelt.                      nen? Vertragliche Grundlage ist die Rahmenvereinbarung zwi- schen den zwölf Bezirksämtern von Berlin und dem LA-                           6. In welcher Höhe gelten die Tagessätze bei vertrags- GeSo über Serviceleistungen der Berliner Unterbrin-                        freien ASOG-Unterkünften als angemessen, wie hat sich gungsleitstelle.                                                           dieser Referenzrahmen in den Jahren seit 2008 entwickelt und wie wird dieser in Berlin festgelegt? Die Gesamtverantwortung der Unterbringung ver- bleibt bei den Bezirken. Das beinhaltet insbesondere das                       Zu 4. bis 6.: Die Prüfung der Preise sowie die die Vertragsmanagement (Akquise, Preisgestaltung, Festle-                      Preisfestsetzung erfolgen durch den jeweiligen Bezirk, in gung der Mindeststandards) und die begleitende Aufsicht                    dem sich der jeweilige Standort der Unterbringung befin- (Kontrolle der Mindeststandards).                                          det. Der Preis ist in der Folge für alle Bezirke gleicher- maßen verbindlich. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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