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            "content": "Drucksache 17 /            15 780 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 12. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2015) und                         Antwort Inanspruchnahme von Immobilien/Objekten zur Unterbringung von Wohnungslosen in Neukölln Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Das Bezirksamt Reinickendorf nahm seit 2010 keine Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Objekte auf der Grundlage von § 17 ASOG zur Beseiti- gung von Obdachlosigkeit in Anspruch. Die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/15778, 17/15779, 17/15780, 17/15781, 17/15782 betreffen dieselbe Thema-                         3. In wie vielen Fällen waren seit 2010 von der Inan- tik und werden aus diesem Grund im Folgenden gesam-                        spruchnahme durch das Bezirksamt zur Unterbringung melt beantwortet.                                                          von wohnungslosen Personen a. gemeinnützige Wohnungsunternehmen, 1. Wie viele Objekte sind in den Jahren seit 2010 auf                      b. genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungs-                           c. landeseigene Wohnungsunternehmen oder gesetzes (ASOG Bln) vorübergehend durch das Bezirk-                            d. private Eigentümer*innen samt zur Unterbringung von wohnungslosen Personen in                           betroffen? Anspruch genommen worden? (Bitte nach Jahr und An- zahl der Objekte aufschlüsseln.)                                               4. In welcher Höhe sind in den Jahren seit 2010 je- weils Schadensausgleiche nach § 60 ASOG Bln an die 2. Welche Objekte sind seit 2010 über welchen Zeit-                    Eigentümer*innen der durch das Bezirksamt in Anspruch raum vorübergehend durch das Bezirksamt zur Unterbrin-                     genommen Objekte geflossen? (Bitte nach Höhe des gung von wohnungslosen Personen in Anspruch genom-                         Schadensausgleichs und Objekt aufschlüsseln.) men worden? (Bitte nach Datum, Zeitraum der Inan- spruchnahme und Objekt aufschlüsseln.)                                         5. Wie viele Klagen sind in den Jahren seit 2010 ge- gen das Bezirksamt aufgrund der Inanspruchnahme von Zu 1. und 2.: Die Berliner Bezirksämter sind auf dem Immobilien/Objekten zur Unterbringung von wohnungs- Gebiet des Sozialwesens gemäß Nr. 19 der Anlage zum losen Personen geführt worden und mit welchem Aus- Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzt (ASOG gang jeweils? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.) Bln) Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Zust- KatOrd) für die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit Zu 3., 4. und 5.: Ordnungsbehördliche Maßnahmen zuständig, soweit nicht das Landesamt für Gesundheit und der Bezirksamtsämter Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Soziales (LAGeSo) (Nr. 32 Abs. 1 ZustKatOrd) oder die Reinickendorf zur Unterbringung von wohnungslosen für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung (Nr. Personen waren seit 2010 nicht gegen Dritte gerichtet. 6 ZustKatOrd) zuständig ist. Ansprüche auf Schadensausgleich nach den §§ 59 und 60 Nach § 17 Abs. 1 ASOG kann die zuständige Ord-                         ASOG konnten somit auch weder entstehen noch geltend nungsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um                         gemacht werden. eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffent- liche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit nicht                     Berlin, den 26. März 2015 §§ 15 bis 29 ASOG ihre Befugnisse besonders regeln. In Vertretung Die Bezirke haben im Einzelnen folgendes mitgeteilt: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nahm seit 2010 Dirk G e r s t l e keine Objekte auf der Grundlage von § 17 ASOG zur _____________________________ Beseitigung von Obdachlosigkeit in Anspruch. Senatsverwaltung für Das Bezirksamt Mitte nahm seit 2010 keine Objekte                                         Gesundheit und Soziales auf der Grundlage von § 17 ASOG zur Beseitigung von Obdachlosigkeit in Anspruch.                                               (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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