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"content": "Drucksache 17 / 10 101 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 17. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2012) und Antwort Wann kommt endlich die Vollkreuzung Frankfurter Allee/Buchberger Straße (II)? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Kleine Anfrage wie folgt: Forschung sowie der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt voraus. Gegenstand dieses auf- 1. An welchem Datum mit Schreiben welcher Be- wändigen Prozesses war vor allem die Unterlegung der zirksbehörde wurde die aktuelle Bestandsübersicht nach- Fördermittelbeantragung mit prüffähigen Planungsunter- gereicht? lagen. 2. Nach Auskunft des Bezirksamtes ist die Bestands- Vor dem Hintergrund, dass nach Ziffer 3.2 und 3.2.2 übersicht für die im engeren Einzugsbereich befindlichen Teil II, Kapitel B des GRW-Koordinierungsrahmens die anzusiedelnden klein- und mittelständigen Unternehmen Errichtung und der Ausbau von Verkehrsverbindungen bzw. zu Ansiedlungspotenzialen seit 2005 (Erstantrag- zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder von stellung) mehrfach eingereicht worden (zuletzt vor der Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrsnetz „Nachreichung“ im Juni 2010, davor 2007 und 2005). förderfähig ist, wenn die Verkehrsverbindung ziel- Woran konkret scheitert die seit Jahren anstehende gerichtet und vorrangig Unternehmen der sog. Positivliste „Prüfung entsprechend den Vorgaben gemäß Positivliste (Anhang 9 des GRW-Koordinierungsrahmens) zugute des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe kommt, war und ist es notwendig, diesen sog. Primär- `Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ effekt mit dem Förderantrag nachzuweisen. Hierzu hat (GRW)“ bislang? das Bezirksamt Lichtenberg über die Jahre mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 18. November 2011 Bestands- 3. Ist die Verzögerung möglicherweise darin be- übersichten eingereicht, denen die bereits vor Ort an- gründet, dass das Tiefbauamt Lichtenberg unvollständige sässigen Unternehmen sowie Ansiedlungspotenzial zu Anträge eingereicht hat und wenn ja, wodurch war die entnehmen sind. Unvollständigkeit im Einzelnen begründet? Auf der Grundlage der bisherigen Bestandsüber- sichten konnte eine Förderzusage nicht ausgesprochen 4. Ergibt sich die Verzögerung möglicherweise auf- werden, weil mit diesen Bestandsübersichten der Nach- grund von Abstimmungsschwierigkeiten zwischen der weis nicht gelang, dass Unternehmen der Positivliste nicht Senatsverwaltung für Wirtschaft und der Senatsver- nur nachrangig von der Verkehrsverbindung profitieren. waltung für Stadtentwicklung? Wenn ja, worin genau Erst mit der letzten Bestandsübersicht vom 18. November bestanden diese Abstimmungsschwierigkeiten im Einzel- 2011 wurde dieser Nachweis vorgelegt. nen? Der Antrag ist jetzt entscheidungsreif. Im Rahmen der Entscheidung ist nunmehr nach Maßgabe von Ziffer 3.1.1 Zu 1. - 4.: Das Bezirksamt von Lichtenberg, Amt für Teil II, Kapitel B des GRW-Koordinierungsrahmens über Bauen und Verkehr, hat mit Antrag vom 9. Juli 2010 die Förderhöhe zu befinden, die nach Ziffer 3.1.1 Teil II, GRW-Förderung für die Maßnahme Vollkreuzung Frank- Kapitel B des GRW-Koordinierungsrahmens grundsätz- furter Allee, Buchberger Straße beantragt. Dieser Antrag lich 60% beträgt und ausnahmsweise bis zu 90% betragen ist inzwischen mit Planungsunterlagen unterlegt und auch kann. baufachlich von der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt bestätigt worden. 5. Wie lange dauerte in den vergangenen fünf Jahren Der Antragstellung ging ein mehrjähriger und um- (vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Realisierung fangreicher Abstimmungs-, Planungs- und Prüfungs- der Maßnahme) durchschnittlich das GRW-Bewilli- prozess zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der gungsverfahren? Welche Maßnahme war mit welchem Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 101 Bearbeitungszeitraum in welchem Bezirk die schnellste, welche die langsamste Realisierung und jeweils aus welchen Gründen? Zu 5.: Vom Antragseingang bis zur Bewilligung von GRW-Mitteln für Infrastrukturmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft kann eine Zeitspanne von vier Wochen und bis zu mehreren Jahren liegen. Die erste Prüfung der grundsätzlichen GRW-Förderfähigkeit erfolgt sehr zügig, weil es im Vorfeld der Antragstellung mit den Bezirken schon umfangreiche Gespräche gegeben hat. Die grundsätzliche Aussage der GRW-Förderfähigkeit wird den Bezirken mit der Eingangsbestätigung des An- trags gegeben. Die teilweise sehr lange Antragsbe- arbeitung hängt oft mit der fehlenden Bewilligungsreife der Anträge zusammen, d.h. u.a. noch nicht geprüfte bzw. fehlende Bauplanungsunterlagen, nicht abgeschlossene Plan- feststellungsverfahren, erforderliche Abstimmungen innerhalb und mit dem Bezirk, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den Leitungsträgern und ausgeschöpfter GRW-Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr. Um die Frage nach den Gründen für die schnellste und die langsamste Maßnahme in den Bezirken beantworten zu können, wäre eine Sichtung aller Projektakten not- wendig. Da hiermit ein unverhältnismäßig hoher Auf- wand verbunden ist, muss sich die Antwort auf die Be- nennung der allgemeinen Gründe unterschiedlicher Ver- fahrensdauer beschränken. Berlin, den 03. Februar 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2012) 2",
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