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"content": "Drucksache 17 / 18 382 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel und Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 10. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2016) und Antwort Ursachen und Folgen der Schnellabschaltung des Forschungsreaktors BER II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 3.1: Über welche Störfälle wird der Senat wie Schriftliche Anfrage wie folgt: und wann informiert? Frage 1: Wie bewertet der Senat die Schnellabschal- Antwort zu 3.1: Bei dem meldepflichtigen Ereignis tung des Forschungsreaktors BER II am 13.12.2016? vom 13.12.2015 handelte es sich nicht um einen Störfall. Antwort zu 1: Ursache für die Reaktorschnellabschal- Die Atomaufsicht ist gemäß der AtSMV über alle tung (RESA) am 13.12.2015 war ein technisch simpler meldepflichtigen Ereignisse innerhalb von festgelegten Sachverhalt ohne Sicherheitsrelevanz: Der Ausfall eines Fristen zu informieren. von vier gleichen Messgeräten für den Neutronenfluss führte zu einer scheinbaren Schieflast oberhalb des im Frage 3.2:Wie hat der Senat auf die Schnellabschal- System festgelegten Grenzwertes, wodurch bestim- tung reagiert? mungsgemäß eine Schnellabschaltung ausgelöst wurde. Antwort zu 3.2: Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde Bei einer RESA am BER II werden im Gegensatz zu hat sich in Gesprächen vor Ort sowohl bei der Reaktorlei- der an einem Kernkraftwerk keine Komponenten durch tung als auch bei der Stabsabteilung Strahlenschutz über rasche Druck- oder Temperaturwechsel belastet, daher die Lage informiert. Da der Geräteausfall keine sicher- sind solche Abschaltungen hinnehmbar. heitstechnische Relevanz hatte und die Messtechnik in- nerhalb kurzer Zeit wiederhergestellt war, waren keine Der Austausch des defekten Messgerätes erfolgte um- weiteren aufsichtlichen Maßnahmen notwendig. gehend, so dass der Reaktor am folgenden Tag wieder angefahren werden konnte. Frage 4: Wie oft hat es in den letzten 10 Jahren mel- depflichtige Ereignisse im Forschungsreaktor gegeben? Frage 2: Hat die Schnellabschaltung so wie vorgese- Bitte führen Sie alle Ereignisse mit Angaben zum Datum, hen funktioniert? dem Grund der Störung und einer Einordnung mittels der Bewertungsskala INES und der Atomrechtliche Sicher- Antwort zu 2: Ja, das Reaktorschutzsystem hat ein- heitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) auf. wandfrei funktioniert. Antwort zu 4: In den Jahren 2009 bis 2016 gab es ins- gesamt 11 meldepflichtige Ereignisse (siehe nachfolgende Frage 3: Wann wurde der Senat über die Schnellab- Tabelle), die ausnahmslos in die Kategorie N gemäß schaltung informiert? AtSMV und Stufe 0 der INES-Skala eingeordnet wurden, also in die jeweils niedrigste Stufe. Antwort zu 3: Auf Grund der gültigen Kriterien wurde das Ereignis gemäß dem in der Atomrechtlichen Sicher- In den Jahren 2007, 2008 und 2011 gab es keine mel- heitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) fest- depflichtigen Ereignisse am BER II. gelegten Verfahren fristgerecht von der Betreiberin an die Atomaufsicht gemeldet und die Information wurde von dort an die zuständige Stelle des Bundes weitergeleitet. Die Einstufung erfolgte dem Sachverhalt angemessen in Kategorie N und INES 0. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 382 Nr. Datum Kategorie Melde- INES Ereignisbeschreibung (N,E,S,V) kriterium 01/09 08.08.09 N 2.5.7 0 Reaktorschnellabschaltung nach Einfallen eines Steuerstabes 02/09 05.11.09 N 2.1.1 0 Verzögertes Schließen einer Gebäudeabschluss- klappe der Reaktorhalle bei Wiederkehrender Prüfung 01/10 05.07.10 N 2.5.7 0 Reaktorschnellabschaltung nach Überschreiten der zulässigen Reaktorleistung (108% von 9,8 MW) infolge Fehlbedienung beim Steuerstabfah- ren 01/12 11.09.12 N 2.4.1 0 Beschädigung von Werkzeugen zum Umbau von Kontrollbrennelementen 01/13 Dez. 12/ N 2.1.2 0 Einsatz nicht spezifikationsgerechter Feinsiche- Jan 13 rungen auf leittechnischen Baugruppen 02/13 18.05.13 N 2.5.7 0 RESA durch Ansprechen der Schieflastüberwa- chung aufgrund Störung in der Hochspannungs- versorgung / Ausfall einer Neutronen- Ionisationskammer 01/14 19.11.14 N 2.1.1 0 Spannungsunterbrechung einer Notstromschiene durch fehlerhaftes Signal „Generator Überlast“ bei Einspeisebetrieb des Dieselaggregates 01/15 16.08.15 N 2.5.7 0 RESA durch Ansprechen der Primär- kühlkreislauftemperaturüberwachung des Reak- torschutzsystems 02/15 13.12.15 N 2.5.7 0 RESA durch Ansprechen der Schieflastüberwa- chung auf Grund eines Ausfalles einer Neutronen- Ionisationskammer 01/16 17.01.16 N 2.1.2 0 Ausfall von vier Ortsdosisleistungsmessstellen 13.01.16 innerhalb von fünf Monaten 07.09.15 27.08.15 02/16 14.03.16 N 2.5.7 0 Reaktorschnellabschaltung durch Überschreiten der zulässigen Reaktorleistung (108% von 10 MW) infolge Fehlbedienung beim Steuerstabfah- ren Frage 4.1:Wie wurde die Öffentlichkeit über die Stör Frage 4.3: Welche Kosten haben die Störfälle verur- fälle informiert? sacht? Antwort zu 4.1: Kein meldepflichtiges Ereignis im Antwort zu 4.3: Bei Ereignissen unterhalb eines Stör- genannten Zeitraum war ein Störfall. falls werden keine Kosten außerhalb der betrieblichen Kosten (für Betrieb, Wartung) verursacht. Die Störfallmeldestelle beim Bundesamt für Strahlen- schutz veröffentlicht im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Frage 5: Wird der Forschungsreaktor im Jahre 2020 Monats- und Jahresberichte zu den in Kernkraftwerken wie angekündigt abgeschaltet? und Forschungsreaktoren aufgetretenen meldepflichtigen Ereignissen. Diese stehen unter www.bfs.de zum down- Antwort zu 5: Ja. load zur Verfügung. Frage 5.1: Was passiert nach der Abschaltung mit den Frage 4.2: Mussten weitere Maßnahmen zum Schutz Brennelementen? der Bevölkerung ergriffen werden? Antwort zu 5.1: Wie während der gesamten Betriebs- Antwort zu 4.2: Nein. zeit werden die aus dem Kern entladenen Brennelemente für einige Jahre zum Abklingen in einem speziell dafür vorgesehenen Becken gelagert. 2",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 382 Entsprechend dem gegenwärtig vorliegenden Entsor- gungsvorsorgenachweis der Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH werden die Brenn- elemente im Anschluss daran in das Zwischenlager Ahaus verbracht. Frage 5.2: Ab wann soll ein Rückbau des Forschungs- reaktors stattfinden? Antwort zu 5.2: Die Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH antwortet dazu wie folgt: „An das geplante Betriebsende zum 31.12.2019 schließt sich eine atomrechtlich vorgeschriebene Nachbe- triebsphase bis zum Abklingen und Abtransport der Brennelemente an (üblicherweise zwei bis drei Jahre). Nachdem der BER II brennstofffrei ist, kann der Rückbau erfolgen, sobald die Stilllegungsgenehmigung erteilt ist.“ Frage 5.3: Welche Kosten werden nach der Abschal- tung voraussichtlich entstehen, die vom Land Berlin ge- tragen werden müssen? Antwort zu 5.3: Die Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH antwortet dazu wie folgt: „In der vorangehend beschriebenen Nachbetriebspha- se fallen wegen der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung wichtiger Funktionalitäten (Sicherheitstechnik, Strahlen- schutz, Objektschutz etc.) Betriebskosten in nur wenig geringerem Umfang als beim Normalbetrieb der Anlage an. Diese Betriebskosten in Höhe von etwa 20 Mio. € pro Jahr sind aus dem Haushalt der Helmholtz-Zentrum Ber- lin für Materialien und Energie GmbH zu finanzieren. Daher greift der Finanzierungsschlüssel Bund/Land von 90:10.“ Für den Rückbau des BER II bildet das HZB in Ab- stimmung mit den Zuwendungsgebern Bund und Land Berlin bilanzielle Rückstellungen in seinem Jahresab- schluss (institutioneller Finanzierungsschlüssel Bund/Land von 90:10). Berlin, den 25. April 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016) 3",
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