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            "content": "Drucksache 17 / 12              315 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 24. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013) und                       Antwort Werden Sicherungsverwahrte in der JVA Tegel daran gehindert, telefonisch Journalisten zu kontaktieren? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Die jeweiligen Sperrungen von Telefonnummern Kleine Anfrage wie folgt:                                                  beruhen auf § 31 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 28 (insb. Nr. 1) SVVollzG Bln. 1. Trifft es zu, dass bestimmte Telefonnummern (u.a. die Telefonnummer des rbb Berlin-Brandenburg) für 2. Wie werden die Sicherungsverwahrten über Sicherungsverwahrte in der JVA Tegel gesperrt sind? bestehende Telefonsperren informiert (Aushänge, a) Wenn ja, welche Telefonnummern sind dies und Anschreiben, etc.)? warum sind diese jeweils gesperrt? b) Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage ist eine Zu 2.: Sicherungsverwahrte werden auf Nachfrage Sperrung jeweils zurück zu führen? informiert. Zu 1.: a) Für Untergebrachte sind einige, festgelegte Rufnummern gesperrt. Dazu gehören Rufnummern der                               3. Gibt es eine Unterteilung in allgemeine JVA Tegel (90147-), der Polizeinotruf (110), der                           Telefonsperren, die für alle Sicherungsverwahrten gleich Feuerwehrnotruf (112) sowie der Einwahlblock 0800.                         gelten und individuelle Sperren, die nur für Einzelne gelten? b) Die Einwahl der JVA Tegel ist gesperrt, damit die                       a) Wenn ja, wie und nach welchen Kriterien erfolgt Funktionsfähigkeit der Einrichtung zum Vollzug der                         eine Einteilung? Sicherungsverwahrung, die Teil der JVA Tegel ist, zu                           b) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die jedem Zeitpunkt - insbesondere im Falle besonderer                         Unterteilung? Sicherheitslagen - gewährleistet ist. Die Sperrung der Notrufnummern dient der Vermeidung von Missbrauch,                             Zu 3. a) und b): Die Beantwortung ergibt sich zum damit nicht ohne das Vorliegen einer Notsituation                          Teil schon aus der Beantwortung zu Frage 1. Einsätze der Sicherheitsbehörden veranlasst werden. In                     Rechtsgrundlage für Telefonsperren ist § 31 Abs. 1 Satz 2 Notsituationen können sich Untergebrachte jederzeit und                    i. V. m. § 28 SVVollzG Bln. Aus der entsprechenden unmittelbar an Justizvollzugsbedienstete wenden, die das                   Anwendung des § 28 SVVollzG Bln folgt, dass Weitere - auch ggf. die Hinzuziehung von Polizei oder                      Telefonnummern sowohl allgemein, als auch individuell Feuerwehr - veranlassen. Durch die Sperrung des                            gesperrt werden können, je nachdem welchen Zweck die Einwahlblocks 0800 soll die in § 31 Abs. 1Satz 1                           jeweilige Sperre verfolgt. So erfolgen individuelle Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Berlin (SVVollzG                       Telefonsperren, wo dies aus spezialpräventiven Gründen Bln) gesetzlich vorgesehene Vermittlung aller Telefonate                   angezeigt ist, beispielsweise, um Opfer von Straftaten vor durch die Einrichtung der Sicherungsverwahrung nicht                       Schaden zu schützen (§ 28 Nr. 3 SVVollzG Bln). unterlaufen werden, indem Vermittlungsdienste, die zumeist über 0800-Nummern angewählt werden, Telefonate an der Einrichtung vorbei vermitteln. Einzelne                      4. Unterscheiden sich die allgemeinen Telefonsperren 0800-Nummern, etwa von Informationsdiensten, können                        von denen, die für Strafgefangene gelten und wenn ja, jedoch auf Wunsch frei geschaltet werden.                                  wie? Die Einwahlnummer des                    Rundfunk       Berlin-            Zu 4.: Die unter 1. genannten Telefonnummernsperren Brandenburg ist nicht gesperrt.                                            gelten aus den dort genannten Gründen auch für die Strafgefangenen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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