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            "content": "Drucksache 18 / 13              090 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 09. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin „Zukunft begleiten“ und Antwort vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 090 vom 09. Januar 2018 über Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin „Zukunft begleiten“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft in Teilen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat den Geschäftsleiter des Landesbetriebs für Gebäudebewirtschaftung Teil B (LfG B), zuständig für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, um Stellungnahme gebeten. Die von dort übermittelten Informationen werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. In welcher Höhe sind dem Land Berlin für den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin – Betriebsteil B „Zukunft begleiten“ Kosten im vergangenen Jahr entstanden? Zu 1.: Der endgültige Jahresabschluss 2017 liegt noch nicht vor. Gemäß Wirt- schaftsplan waren für 2017 Kosten in Höhe von 5.876 Tsd. € geplant. 2. Welche Projekte wurden in der Testphase (März-August 2017) begonnen und umgesetzt? Zu 2.: In der Testphase wurden mit seitens f & w fördern und wohnen AöR (f & w) aus Hamburg gestelltem Personal drei Flüchtlingsunterkünfte in Betrieb genommen. Dies waren am 19. April 2017 die Maxie-Wander-Straße mit 535 Plätzen, am 25. Ap- ril 2017 die Wassersportallee mit 138 Plätzen und am 15. Mai 2017 der Quittenweg mit 280 Plätzen. 3. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte betreibt die Landesgesellschaft aktuell bzw. hat sie seit der Grün- dung in welchen Zeitfenstern betrieben? Zu 3.: Die unter 2. genannten drei Unterkünfte werden aktuell weiter betrieben.",
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            "content": "4. Welche Einrichtungen will die Landesgesellschaft zukünftig betreiben? Zu 4.: Ab Anfang des 2. Quartals 2018 wird der LfG B eine vierte Unterkunft in Be- trieb nehmen. 5.a Wurde das zunächst auf die Dauer von sechs Monaten befristete Pilotprojekt verlängert und wenn ja, auf welche Erfolge stützt sich die Verlängerung? Zu 5 a.: Der Betrieb der drei Unterkünfte erfolgte gemäß den Vorgaben des Landes- amtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nach der Übernahme mit den von f & w gestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wesentlichen reibungslos. Daher er- hielt die Geschäftsleitung des LfG B im Juli 2017 den Auftrag, die im Geschäftsplan vom 13. März 2017 vorgesehene zweite Phase des Projektes umzusetzen und lan- deseigenes Personal einzustellen. Die von f & w gestellten Beschäftigten sind teil- weise nach Hamburg zurückgekehrt. 6.a Zunächst sollten neben Herrn Vaerst 30 weitere Mitarbeiter eingestellt werden. Wie ist die aktuelle Personalsituation? Zu 6 a.: Derzeit erfolgen folgende Einstellungen: Monat/2018                Anzahl Beschäftigte Januar                                           20 Februar                                          15 März                                              3 April                                            10 Mai                                               1 6.b. Wird der Personalkörper perspektivisch ausgebaut? Zu 6 b.: Es ist in der zweiten Phase des Projektes geplant, einen Personalkörper zum Betrieb von vier Einrichtungen mit rd. 1.273 Plätzen aufzubauen . 7. Inwiefern erfolgt eine Abstimmung mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege? Zu 7.: Die Abstimmung mit den übrigen Trägern in Berlin erfolgt seitens der Senats- verwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des LAF. Der Geschäftsleiter des LfG B pflegt einen kooperativen Umgang mit den Trägern der Wohlfahrtspflege. Berlin, den 22. Januar 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen 2",
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