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            "content": "Drucksache 17 /            15 449 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 02. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2015) und                           Antwort Bekämpfung der Geldwäschekriminalität in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Hiervon gingen in Schriftliche Anfrage wie folgt: 2011:                     771 2012:                     973 1. Wie viele Fälle von Geldwäsche (§ 261 StGB) ha- 2013:                   1.389 ben die Berliner Sicherheitsbehörden jeweils in den Jah- 2014:                   1.677 ren 2011 - 2014 bearbeitet und wie viel Geld wurde durch diese Fälle in Berlin gewaschen? Wie viel Geld ist an das                  Ermittlungsverfahren aus Verdachtsmeldungen i. S. d. Land geflossen (etwa durch Einziehungen, Beschlagnah-                      § 11 Geldwäschegesetz (GwG) hervor, die übrigen Ver- mungen/Sicherstellungen, Straf- bzw. Bußzahlungen)?                        fahren wurden nach Ermittlungserkenntnissen im Rahmen der Bearbeitung der Grunddelikte bzw. dort geführten Zu 1.: In den Jahren 2011 – 2014 wurde durch das                       Finanzermittlungen eingeleitet bzw. entfallen auf soge- Landeskriminalamt (LKA) Berlin die nachfolgend aufge-                      nannte „Phishingfälle“, die zunächst als Computerbetrug, führte Anzahl von Ermittlungsverfahren wegen des Ver-                      Überweisungsbetrug o.ä. angezeigt wurden, sich dann dachts der Geldwäsche geführt:                                             aber als Geldwäsche durch sogenannte „Finanzagenten“ darstellten. 2011:                   1740 2012:                   1629                                               Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurden insgesamt 2013:                   2041                                           mehr Verfahren als bei der Polizei Berlin geführt. Dies 2014:                   2418                                           begründet sich aus der Zuständigkeit der Staatsanwalt- schaft Berlin, die neben der Polizei Berlin von weiteren Strafverfolgungsbehörden(z.B. Zollverwaltung, Bundes- polizei, Bundeskriminalamt) Verfahren übersandt be- kommt. Für den angefragten Zeitraum wurden in dem bei der Staatsanwaltschaft Berlin verwendeten Aktenverwal- tungssystem Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) folgende Verfahren geführt, in denen zumin- dest auch § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) als Be- zugsdelikt erfasst wurde: Jahr             Anzahl Eingänge             Anzahl Beschuldigte               Anzahl Eingänge zum zum Aktenzeichen                       dazu:                     Aktenzeichen UJs Js:                                                   (gegen Unbekannt): 2011                     3141                           4026                                50 2012                     2901                           3758                                44 2013                     2682                           3587                                55 2014                     3048                           4275                                38 Zur Höhe des „gewaschenen“ Geldes erfolgen bei der                     stellbar ist, ob und in welcher Höhe eine strafbare Geld- Staatsanwaltschaft Berlin keine Erhebungen, da im Wege                     wäschehandlung i. S. d. § 261 StGB vorliegt. des Geldwäsche-Clearings zu eingegangenen Geldwä- scheverdachtsmeldungen i. d. R. nicht abschließend fest Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                             Drucksache 17 / 15 449 Die Ermittlung der jeweils geflossenen Geldsumme ist                                                   2013       2014 im Rahmen einer automatisierten Erhebung bei der              Versicherungsunternehmen                      6           12 Staatsanwaltschaft Berlin nicht möglich. Dies gilt auch       Versicherungsvermittler                       1             0 für die angefragte Höhe der für das Land Berlin verein-       Spielbanken                                  17           24 nahmten Gelder und Anzahl der Verpflichteten nach dem         Immobilienmakler                              1             2 Geldwäschegesetz.                                             Kammerberufe, Kammern                         1             4 Andere Gewerbetreibende                       8           15 Bei der Polizei Berlin findet eine statistische Erhe-     Finanzunternehmen                            10           15 bung zu Vermögenswerten, die durch Beschlagnahme,             Finanzdienstleistungsinstitute               147         256 Sicherstellung oder Pfändung vorläufig gesichert werden,      Behörden                                      6             5 nur in solchen Geldwäscheverfahren statt, die im LKA 31       Sonstige (Privatpersonen, Finanzbehörden 35                31 bearbeitet werden. Zahlen zu vorläufigen Sicherungen          i.S. des § 31b Abgabenordnung, durch andere Dienststellen, die Geldwäscheverfahren           ausländische Finanzermittlungs- geführt haben, liegen nicht vor.                              dienststellen etc.) Durch das LKA erfolgten von 2011 bis 2014 folgende            Ca. 80% aller Verdachtsmeldungen stammen daher vorläufigen Sicherungen in Geldwäscheverfahren:               von Kreditinstituten, für 2011 und 2012 kann eine ähnli- che Verteilung angenommen werden. 2011:                 3.028.528,53 EUR 2012:                 2.988.500,00 EUR 2013:               13.374.131,00 EUR                         3. Wie viele Tatverdächtige wurden jeweils in den 2014:                 4.934.477,30 EUR                    Jahren 2011-2014 in diesen Fällen ermittelt? Wie hoch war der jeweilige Schaden? Daneben erfolgten weitere vorläufige Sicherungen im Rahmen der Bearbeitung der jeweiligen Grunddelikte,               Zu 3.: Zu den durch die Polizei Berlin geführten also nicht bei den Geldwäschetatverdächtigen, sondern         Geldwäscheverfahren konnte folgende nach Jahren ge- den Tatverdächtigen der Vortaten (also ggf. auch bereits      gliederte Anzahl von Tatverdächtigen ermittelt werden: gewaschene und an die Tatverdächtigen zurück geflosse- ne Vermögenswerte). Daten, zu welchen Grunddelikten               2011:               2121 vorläufige Sicherungen erfolgten, wenn auch Geldwä-               2012:               2016 scheermittlungen erfolgten, liegen nicht vor.                     2013:               2647 2014:               3226 In welchen Fällen vorläufig gesicherte Beträge später im Strafurteil für eingezogen oder verfallen erklärt bzw.         Die Erhebung eines „Schadens“ ist nicht erfolgt, da zur Schadloshaltung von Tatverletzten verwendet wurden,       die Geldwäsche für sich genommen keinen Schaden ver- wird durch das LKA nicht erhoben. Bei der Staatsanwalt-       ursacht. Schäden können allenfalls bei einigen der geld- schaft Berlin ist eine automatisierte Erhebung zu dieser      wäschetauglichen Vortaten entstehen (z.B. Eigentums- Fragestellung nicht möglich.                                  oder Vermögensdelikte, nicht jedoch z.B. bei Drogenhan- del). 2. Wie viele dieser bearbeiteten Fälle betrafen Ver- pflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes? (Bitte nach           4. Wie hoch schätzt der Senat das Dunkelfeld im Be- Verpflichtetengruppen i.S. §2 GwG aufschlüsseln)              reich Geldwäsche für Berlin ein? Zu 2.: Ob und wie viele Verfahren sich gegen Mitar-           Zu 4.: Das Dunkelfeld wird als hoch eingeschätzt. beiterinnen bzw. Mitarbeiter von Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz richteten, wird statistisch nicht erfasst. 5. Wie viele Stellen (in VZÄ) sind in den Berliner Po- Die Gesamtzahl von Geldwäscheverfahren, die auf-          lizeibehörden für die Bekämpfung von Wirtschaftskrimi- grund von Verdachtsmeldungen Verpflichteter nach dem          nalität im Allgemeinen und Geldwäsche im Besonderen Geldwäschegesetz durch die Polizei eingeleitet wurden,        vorgesehen und besetzt und welche spezifischen Qualifi- ist der Antwort zur Frage 1 zu entnehmen.                     kationen haben die entsprechenden MitarbeiterInnen? Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Verpflichte-          Zu 5.: Geldwäsche ist kein Delikt, das für sich allein tengruppen zu diesen Verdachtsmeldungen ist polizeili-        existieren kann, es bedingt stets eine geldwäschetaugliche cherseits aufgrund technischer Probleme derzeit nicht für     Vortat, deren Erlöse gewaschen werden sollen. Dies kön- alle Jahre möglich, es sind nur Daten für die Jahre 2013      nen Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminali- und 2014 vorhanden. Demnach waren neben Kreditinsti-          tät sein, aber auch aus vollkommen anderen Deliktsberei- tuten, die am häufigsten Verdachtsmeldungen erstatteten,      chen wie z.B. Drogenhandel, Straftaten i.Z.m. dem Rot- folgende Verpflichteten vertreten:                            lichtmilieu u.ä., insofern zählt Geldwäsche per Definition nicht direkt zur Wirtschaftskriminalität und ist auch nicht Teil von dieser. 2",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                            Drucksache 17 / 15 449 In der Polizei Berlin werden Wirtschaftsstraftaten           Die Beschäftigten von LKA 31, 32 und 34 verfügen überwiegend im Landeskriminalamt im LKA 32 sowie in           weitgehend über Fachfortbildungen zum Thema Wirt- 5 Kommissariaten des LKA 34 bearbeitet, z.T. erfolgt die      schaftskriminalität, die des LKA 31 zusätzlich über solche Bearbeitung von Straftaten, die als Wirtschaftskriminalität   zum Thema Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung bewertet werden, jedoch auch in anderen Abteilungen des       und die des LKA 34 teils zum Thema Korruption als Landeskriminalamtes bzw. in den örtlichen Polizeidirek-       Teilbereich der Wirtschaftskriminalität. tionen. Einige in diesen Bereichen eingesetzte Mitarbeiterin- Mit der Bearbeitung von Geldwäscheverfahren verhält      nen und Mitarbeiter verfügen über eine zusätzliche beruf- es sich ähnlich. Verdachtsmeldungen nach dem Geldwä-          liche Vorbildung, da sie vor ihrer Tätigkeit für die Polizei schegesetz (GwG) werden zunächst zentral beim LKA             z.B. als Bankkaufleute gearbeitet oder „passende“ Studi- 311 GFG (Clearing Geldwäsche) erfasst und erstbearbei-        engänge absolviert haben (z.B. Betriebswirtschaftslehre, tet, bis ein dazugehöriges Grunddelikt erkannt wird. Wird     Jura). dieses erkannt, erfolgt die Weiterbearbeitung bei der für das Grunddelikt zuständigen Dienststelle (z.B. Rausch-            Fachliche Unterstützung erfolgt daneben bei der Bear- giftkommissariat oder Organisierte Kriminalität (OK) -        beitung von Wirtschaftsdelikten und teils auch in Geld- Dienststelle) bzw. bei LKA 312 und LKA 313, wenn              wäscheverfahren durch LKA 31 Prüfgruppe, wo 22 diese Grunddeliktsverfahren mit Finanzermittlungen zum        Dienstkräfte als Wirtschaftsreferenten und Bilanzbuch- Zwecke der Vermögensabschöpfung begleitet werden.             halter (21 VZÄ) mit entsprechenden kaufmännischen Geldwäscheverfahren ohne Maßnahmen der Vermögens-             Kenntnissen beschäftigt sind. abschöpfung werden daher auch eigenständig in verschie- denen anderen Abteilungen des Landeskriminalamtes bzw. in den örtlichen Polizeidirektionen bearbeitet.              6. Wie bewertet der Senat die in anderen Bundeslän- dern existierende Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalis- Die Frage nach dem für Wirtschaftsstraf- und Geldwä-     tik und plant der Senat eine entsprechende Laufbahn für scheverfahren eingesetzten Personal kann daher nur für        Berlin zu entwickeln? die im LKA 3 beteiligten Dienststellen beantwortet wer- den, da die übrigen Dienststellen, die solche Delikte bear-       Zu 6.: In den Bundesländern Baden-Württemberg und beiten, vorrangig andere Straftaten verfolgen.                Bayern wurde Ende der 1990er Jahre eine Laufbahn des gehobenen Dienstes der Wirtschaftskriminalisten einge- Aktuell sind in diesen Bereichen im LKA 3 folgende       führt, um Nachwuchskräften mit wirtschaftswissenschaft- Dienstkräfte (DK) bzw. Vollzeitäquivalente (VZÄ) be-          lichem Studienabschluss den Einstieg in den Polizeivoll- schäftigt:                                                    zugsdienst zu ermöglichen. Die Beamtinnen und Beamten dieser speziellen Laufbahn bearbeiten Delikte der Wirt- Dienststelle        Anzahl DK           VZÄ                   schafts- und Vermögenskriminalität, für deren Bearbei- tung besondere kaufmännische Kenntnisse hilfreich sind, LKA 311                        16          15,88              wie zum Beispiel Insolvenzdelikte (Insolvenzverschlep- LKA 312                        10             10              pung, Bankrott), gewerbs- oder bandenmäßig begangene LKA 313                         8           7,73              Betrugsdelikte (Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug), Kor- ruptionsdelikte (Bestechung, Bestechlichkeit) und Fäl- LKA 32                         53          50,78              schungsdelikte (Geldfälschung, Fälschung von Zahlungs- LKA 343                         7            6,7              karten). LKA 344                        14          12,75 Im Land Berlin werden den Nachwuchskräften für die LKA 345                         8           7,88              Kriminalpolizei bereits während des Studiums für den LKA 346                         8            7,8              gehobenen Polizeivollzugsdienst notwendige Kenntnisse vermittelt, um die Aufgaben von Deliktsfeldern wie Wirt- LKA 347                        11          10,35 schaftskriminalität, Korruption, Organisierte Kriminalität, Gesamt                        135         129,87              Fälschungsdelikte und andere täterorientiert bearbeiten zu können. Zusätzlich benötigte Spezialkenntnisse werden durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen vorhandener Eine Aufschlüsselung ist nur nach den tatsächlich ein-   Kräfte oder die Einstellung von ggf. bereits berufserfah- gesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nicht jedoch     renen Tarifbeschäftigten erschlossen. Hervorzuheben ist, nach Stellen möglich, da die Stellen aller Dienstkräfte nur   dass das Landeskriminalamt Berlin über die größte Wirt- für die Abteilung LKA 3 ausgewiesen werden bzw. ge-           schaftsprüfgruppe der Polizeiorganisationen Deutschlands poolt sind.                                                   verfügt. Daher strebt der Senat die Einrichtung einer speziellen Laufbahn für Wirtschaftskriminalisten, in die nur eine kleine Zahl von Beamtinnen und Beamten eingestellt werden, derzeit nicht an. 3",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                  Drucksache 17 / 15 449 7. Welche Ausbildungsmöglichkeiten mit dem Schwerpunkt Wirtschaftskriminalistik werden an den Berliner Hochschulen und Universitäten angeboten und wie bewertet der Senat dieses Angebot? Zu 7.: Ein Studiengang mit dem Schwerpunkt Wirt- schaftskriminalistik wird von den Berliner staatlichen Hochschulen nicht angeboten. Es kann auf den Bachelor- studiengang \"Polizeivollzugsdienst\" an der Hochschule für Wirtschaft und Recht hingewiesen werden, der auf Aufgaben in den Laufbahnen des gehobenen Kriminal- und Schutzpolizei- sowie des Gewerbeaußendienstes vorbereitet. Entsprechende Lehrinhalte finden sich auch in juristischen Vorlesungen an der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin zum Straf- , Wirtschafts- und Steuerrecht. Gleiches gilt auch für Veranstaltungen in der Betriebswirtschaftslehre. Der Senat ist von der hochwertigen Qualität der Berliner Hochschulausbildung überzeugt. Ihm sind keine Überle- gungen der staatlichen Hochschulen bekannt, einen auf Wirtschaftskriminalistik spezialisierten Studiengang an- zubieten. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015) 4",
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