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            "content": "Drucksache 17 / 11               242 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 20. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2012) und Antwort Privater Nachhilfeunterricht von SchülerInnen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     zukommen zu lassen. Eine Bewertung des Elternhandelns Kleine Anfrage wie folgt:                                                  kommt dem Senat nicht zu. Wie es die Grundschulver- ordnung in § 7 vorsieht, werden individuelle Begabungen 1. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Nachhil-                  durch differenzierte Maßnahmen im gemeinsamen Unter- feschulen, SchülerInnenzirkel und Hausaufgabenhilfen es                    richt sowie leistungs- und neigungsdifferenzierende An- derzeit in Berlin gibt? (sortiert nach Bezirk)                             gebote gefördert und die Kinder auf die weiteren Bil- a) Wenn ja, wie viele?                                                 dungswege in der Sekundarstufe I vorbereitet. Dies ist für b) Wenn nein, warum hat der Senat kein Interesse,                      alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch ohne dieses in Erfahrung zu bringen?                                    Nachhilfe gewährleistet. 2. Bei wie vielen dieser Einrichtungen wird Nachhilfe für die Schulanfangsphase angeboten?                                           8. Wie bewertet der Senat die Einführung eines ein- heitlichen Zertifizierungs- oder Akkreditierungsverfahren 3. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Schüle-                   für Nachhilfeschulen? rInnen privat Nachhilfeunterricht erteilt bekommen? (sor- tiert nach Bezirk und Klasse)                                                  Zu 8.: Dem Senat sind keine entsprechenden Entwick- a) Wenn ja, wie viele?                                                 lungen bekannt. Daher ist eine Bewertung nicht möglich. b) Wenn nein, warum hat der Senat kein Interesse, dieses in Erfahrung zu bringen? 9. Wie bewertet der Senat die steigende Bildungsun- 4. Wie hoch schätzt der Senat die Zahl von privat er-                  gerechtigkeit zwischen finanziell besser gestellten Fami- teiltem Nachhilfeunterricht ein?                                           lien, die sich Nachhilfeunterricht leisten können und fi- nanziell schwächeren Familien, die diese Möglichkeit Zu 1. - 4.: Der Senat hat keine Kenntnisse über die                    nicht haben? Anzahl der genannten privaten Einrichtungen. Diese un- terliegen nicht der Schulaufsicht und sie sind damit auch                      Zu 9.: Im Schulgesetz § 4 ist geregelt, dass Schülerin- nicht gegenüber dem Senat auskunftspflichtig.                              nen und Schüler mit erheblichen Lernschwierigkeiten, aber auch die mit besonderen Begabungen oder hohen kognitiven Fähigkeiten, durch Maßnahmen der Präventi- 5. Inwiefern hat sich die Zahl der GrundschülerInnen                   on, der Früherkennung und der rechtzeitigen Einleitung mit Nachhilfeunterricht seit Einführung von JÜL und                        einer zusätzlichen Förderung besonders zu fördern sind. Schulanfangsphase verändert?                                                   Dies findet im Unterricht durch differenzierende Maßnahmen und individualisierende Lernangebote im 6. Wie bewertet der Senat diese Zahlen?                                zusätzlichen durch Lehrkräfte gehaltenen Förderunterricht oder im Ganztagsbetrieb im Rahmen der den Schulen 7. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass bereits                   zugewiesenen Ressourcen statt. GrundschülerInnen Nachhilfe erteilt bekommen (müssen),                         Der Ganztagsbetrieb bietet besonders auch diesen um in der Schule mithalten zu können?                                      Kindern unterstützende an ihre Interessen anknüpfende Angebote in einer motivierenden Lernumgebung. Dazu Zu 5. - 7.: Es liegt im Ermessen der Eltern, ihren Kin-                trägt auch ein Mittagsangebot bei. dern zusätzlich zu den Förderangeboten der Schule sowie der ergänzenden Förderung und Betreuung Nachhilfe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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