GET /api/v1/document/39769/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39769/",
    "id": 39769,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/39769-geldwasche-in-berlin/",
    "title": "Geldwäsche in Berlin",
    "slug": "geldwasche-in-berlin",
    "description": "",
    "published_at": "2018-05-31T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 5,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/59/0e/fd/590efd63180e4ff38807344d0d7d6c8d/0a02db2a48ec17375d7a3804dd5a1d1f1d813ae7.pdf",
    "file_size": 99158,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/59/0e/fd/590efd63180e4ff38807344d0d7d6c8d/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/59/0e/fd/590efd63180e4ff38807344d0d7d6c8d/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15086.pdf",
        "title": "",
        "author": "Manuela Hasse",
        "_tables": [],
        "creator": "Adobe Acrobat 10.1.16",
        "subject": null,
        "producer": "Adobe Acrobat 10.1.16",
        "publisher": "Berlin",
        "reference": "18/15086",
        "foreign_id": "be-18/15086",
        "_format_webp": false,
        "publisher_url": "http://pardok.parlament-berlin.de"
    },
    "uid": "590efd63-180e-4ff3-8807-344d0d7d6c8d",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "be",
        "document_type": "written",
        "legislative_term": "18"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=39769",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-03-25 22:07:47.501740+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39769/",
            "number": 1,
            "content": "Drucksache 18 / 15              086 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2018) zum Thema: Geldwäsche in Berlin und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/59/0e/fd/590efd63180e4ff38807344d0d7d6c8d/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39769/",
            "number": 2,
            "content": "Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15086 vom 18. Mai 2018 über Geldwäsche in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Am 26. Juni 2017 trat das neue Geldwäschegesetz in Kraft – aus der Verlagerung der Financial Intelligence Unit (FIU) vom BKA in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), dortige Generalzolldirektion, resultierte eine Veränderung des Meldewesens. Die Vorgehensweise in der Bearbeitung durch die Polizei Berlin hat sich mit der Verlagerung der FIU zur Generalzolldirektion nicht verändert. Nunmehr werden die Geldwäscheverdachtsmeldungen (GWVM) von den Geldwäscheverpflichteten erst zur FIU nach Köln übersandt und von dort nach operativer Analyse an die Strafverfolgungsbehörden der Länder weitergeleitet. In Berlin nimmt die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Geldwäsche (GFG) beim Landeskriminalamt Berlin die analysierten GWVM der FIU entgegen. 1.   Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen gab es in Berlin in den Jahren 2010 bis 15.05.2018 (bitte nach Jahren und Postleitzahlen gesondert darstellen)? Zu 1.: Vom 1. Januar 2010 bis zum 15. Mai 2018 gingen die nachfolgend aufgelisteten GWVM bei der Polizei Berlin ein: 2010: 733 2011: 771 2012: 973 2013: 1.151 2014: 1.677 2015: 2.086 2016: 3.249 2017: 2.232 davon 1931 bis zum 26. Juni 2017 2018: 1.199 (bis zum 15. Mai 2018). Es erfolgt keine statistische Erfassung der GWVM nach Postleitzahlen. Seite 1 von 4",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/59/0e/fd/590efd63180e4ff38807344d0d7d6c8d/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39769/",
            "number": 3,
            "content": "2.   Wie viele davon betrafen Immobilienkäufe? 3.   Wie viele der unter Frage 2 benannten Fälle betrafen a.   russische, tschetschenische und andere osteuropäische Käufer b.   arabisch-stämmige Käufer und c.   italienische Käufer? Zu 2. und 3. a) - c): Bei der Erfassung und Bearbeitung von GWVM erfolgt keine statistische Kategorisierung nach Immobilienkäufen oder nach Ethnien durch die Polizei Berlin. 4.   Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Delikte wurden aufgrund der unter Frage 1 genannten Verdachtsmeldungen eingeleitet und geführt (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 4.: Jede beim Landeskriminalamt Berlin (LKA) 311 GFG (Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Geldwäsche) eingehende GWVM wird Gegenstand eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sofern einer GWVM eine erkennbare Vortat des Straftatenkataloges des § 261 StGB oder eine sonstige strafbare Handlung zu Grunde liegt, wird diese ebenfalls als Ermittlungsverfahren erfasst und jeweils zur weiteren polizeilichen Sachbearbeitung an die zuständigen Fachkommissariate des LKA und/oder der örtlichen Direktionen abgegeben. Über die Anzahl an Fachkommissariate des LKA bzw. der örtlichen Direktionen weitergeleiteter GWVM und die unterschiedlichen Delikte liegen keine automatisiert abrufbaren statistischen Daten vor. 5.   Wie viele davon betrafen Immobilienkäufe? 6.   Wie viele der unter Frage 5 benannten Fälle betrafen a.   russische, tschetschenische und andere osteuropäische Käufer b.   arabisch-stämmige Käufer und c.   italienische Käufer? Zu 5. und 6. a-c: Bei der Erfassung und Bearbeitung von GWVM erfolgt keine statistische Kategorisierung nach Immobilienkäufen oder nach Ethnien durch die Polizei Berlin. Auch im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden findet eine statistische Erfassung der Ermittlungsverfahren, die eine den Fragen entsprechende Eingrenzung der Verfahren ermöglichen würde, nicht statt. 7.   Wie viele Gerichtsverfahren wegen welcher Delikte wurden aufgrund der unter Frage 4 genannten Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie viele davon endeten mit einer Verurteilung (erbitte nach Jahren, Gerichtsverfahren und Verurteilungen gesonderte Darstellung)? Zu 7.: Ausweislich der Strafverfolgungsstatistik wurde insgesamt folgende Anzahl an Personen gemäß § 261 StGB verurteilt: Seite 2 von 4",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/59/0e/fd/590efd63180e4ff38807344d0d7d6c8d/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39769/",
            "number": 4,
            "content": "2010      2011      2012    2013    2014   2015      2016 § 261 Abs. 1 StGB Geldwäsche – Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte                         63        69       72      65      50     43          38 § 261 Abs. 2 StGB Geldwäsche – Verschaffen, Verwahren und Verwenden unrechtmäßig           erlangter       12        25        8        7       4      3          2 Vermögenswerte § 261 Abs. 4 StGB Besonders schwerer Fall der Geldwäsche                              2        14        3        5       4      2          4 § 261 Abs. 5 StGB Leichtfertige Geldwäsche                2         6       64      69      67     51          44 Zahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. 8.   Wie viele davon betrafen Immobilienkäufe? 9.   Wie viele der unter Frage 7 benannten Fälle betrafen a.   russische, tschetschenische und andere osteuropäische Käufer b.   arabisch-stämmige Käufer und c.   italienische Käufer? Zu 8. und 9. a) – c): Eine statistische Erfassung der Ermittlungsverfahren, die eine den Fragen entsprechende Eingrenzung der Verfahren ermöglichen würde, findet im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden nicht statt. 10. Wie viele Ermittlerinnen und Ermittler werden im Bereich der Geldwäschedelikte aktuell eingesetzt? Zu 10.: Bei der zuständigen GFG im LKA sind aktuell zwölf Polizeidienstkräfte und ein Tarifbeschäftigter im Ermittlungsdienst der Polizei Berlin, sieben Beamtinnen und Beamte des Zolls sowie zwei Beamtinnen und Beamte der Steuerfahndung als sogenannte Ermittlerinnen und Ermittler tätig. 11. Welche Maßnahmen plant der Senat, um mehr und effizientere Kontrollen im Bereich der Geldwäsche allgemein und speziell im Immobiliensektor zu schaffen? Zu 11.: Das neue Geldwäschegesetz (GwG) führt zu einer erheblichen Erweiterung der Pflichtaufgaben für die Aufsichtsbehörde im Nichtfinanzsektor u.a. durch die Verdoppelung des Verpflichtetenkreises im Land Berlin, durch Absenkung der Bargeldgrenze von 15.000 auf 10.000 EUR im Bereich der Güterhändler (z.B. Autohandel, Juweliere), erhöhte Anforderungen an Vor-Ort-Kontrollen und Überprüfungen von Risikoanalysen der Verpflichteten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe werden die Verpflichteten des GwG (u.a. Immobilienmakler) informieren und kontrollieren sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, sollte gegen Identifizierungs- oder Verdachtsmeldepflichten verstoßen worden sein. Seite 3 von 4",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/59/0e/fd/590efd63180e4ff38807344d0d7d6c8d/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/39769/",
            "number": 5,
            "content": "Mit der Schaffung von fünf neuen Stellen im Jahr 2018 ist eine wichtige Grundlage für eine effiziente Aufsichtstätigkeit der Wirtschaftsverwaltung im Sinne des neuen Geldwäschegesetzes und der Ansatz für effektive Geldwäscheprävention gegeben. Berlin, den 31. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 4 von 4",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/59/0e/fd/590efd63180e4ff38807344d0d7d6c8d/page-p5-{size}.png"
        }
    ]
}