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"content": "Drucksache 17 / 17 886 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 29. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2016) und Antwort Postzustellung für Asylsuchende durch LAGeSo und Betreiber Adressänderung durch das LAGeSo an das BAMF (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Postsachen, die förmlich zugestellt werden, sollten Schriftliche Anfrage wie folgt: nach Möglichkeit persönlich an die Empfängerin/den Empfänger ausgehändigt werden. Ersatzweise gilt für 1) Hat der Senat Kenntnis darüber, wie in der Notun- förmliche Zustellungen folgendes Verfahren: Wohnt die terkunft (NUK) Tempelhof die mittlerweile realisierte Empfängerin/der Empfänger in einer Gemeinschaftsein- Postzustellung organisiert ist? Wie arbeiten der Betreiber richtung und wird sie/er dort nicht angetroffen, ist gemäß der NUK Tempelhof, Tamaja, die Postzustellfirmen und § 178 Zivilprozessordnung (ZPO) eine Ersatzzustellung das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) an die Leiterin/den Leiter der Einrichtung oder eine dazu zusammen, um bei der Vielzahl an Geflüchteten in der ermächtigte Vertretung möglich. NUK eine zeitnahe Zustellung zu gewährleisten? a) Durch wen und wie werden die Bewohner/-innen 2) Hat der Senat Kenntnis darüber, für welche weite- der NUK über den Eingang ihrer Post informiert? ren der sieben Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen b) Gelten Postsendungen, die in der NUK ankommen, (EAE), 47 Gemeinschaftsunterkünfte (GU), 90 Notunter- aber noch nicht individuell an die jeweiligen Bewohner/- künfte (NUK), zuzüglich der Hostels, die derzeit im Land innen übergeben worden sind, als rechtlich zugestellt? Berlin Flüchtlinge beherbergen (Stand 12.01.2016), die Postzustellung ersatzweise an das Landesamt für Gesund- Zu 1.: Die Postzustellung ist in der betroffenen Notun- heit und Soziales (LAGeSo) erfolgen muss, da eine Zu- terkunft wie folgt organisiert: stellung in die Unterkunft nicht möglich ist? (Bitte nach a) Durch den täglichen Aushang einer Postliste Name und Art der Unterkunft aufschlüsseln.) werden die Bewohnerinnen und Bewohner über den Post- a) Durch wen werden die Bewohner/-innen in den ver- eingang informiert und können ihre Post an der Ausgabe- schiedenen Unterkünften über die Notwendigkeit, beim stelle abholen. Sollte die Post nicht abgeholt werden, wird LAGeSo vorzusprechen und ihre Postsendungen abzuho- sie für einen Zeitraum von sieben Tagen in der Einrich- len, informiert? Wie kontaktiert das LAGeSo Bewohner/- tung aufbewahrt und die Empfängerin/der Empfänger innen in den Unterkünften, wenn kein Faxgerät und kein wird durch den Aushang wiederholt informiert. Nach Internetanschluss in der Unterkunft vorhanden ist? Ablauf der Lagerfrist wird die Post an die Absenderadres- se retourniert. 3) Hat der Senat Kenntnis von Fällen, in denen die b) Nach Information des zuständigen Bürgeramts Benachrichtigung per Telefax oder elektronischer Post an des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg von Berlin wird den Betreiber einer Unterkunft oder ein Hostel, welche die Unterkunft am ehemaligen Flughafen Tempelhof der Übermittlung der Bitte der Abholung der Post an unter folgender Anschrift geführt: „Notunterkunft Flugha- Geflüchtete am Standort des LAGeSo dient, nicht funkti- fen Tempelhof, Tempelhofer Damm 45 - Tor 11, 12101 oniert hat und somit eine Postzustellung im rechtlichen Berlin“. Sinne nicht möglich ist, da der zu benachrichtigende Flüchtling keine Kenntnis über den Eingang einer Post- Dies ist zugleich die Anschrift, die bei der Erfüllung sendung am LAGeSo hat? der Meldepflicht nach § 11 Meldegesetz (MeldeG) von a) Wie viele Fälle konnten behoben werden und wie den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung viele dieser Fälle sind auch im laufenden Monat Januar anzugeben ist. An diese Anschrift wird die Post zugestellt. 2016 akut? Alle Bewohnerinnen und Bewohner können sich – wie b) Wie plant der Senat die unter 3a) genannten akuten unter a) ausgeführt wurde – täglich über den Posteingang Fälle, in denen eine Benachrichtigung über den Eingang informieren und ihre Post in Empfang nehmen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 886 einer Postsendung am LAGeSo nicht möglich ist, zeitnah zu beheben? 4) In der Antwort des Senats auf die Anfrage Drs. 17/17610 heißt es, dass die Personen, die zum Zweck der Aushändigung ihrer Postsendung persönlich am LAGeSo vorsprechen, statistisch nicht erfasst werden. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie lange der jeweilige Flücht- ling auf einen Vorsprechtermin im LAGeSo warten muss, um die eigene Postsendung in Empfang nehmen zu kön- nen? Haben Geflüchtete die Möglichkeit, ohne eine Ter- minabsprache beim LAGeSo vorzusprechen, um ihre Post abzuholen? Zu 2. bis 4.: Statistische Erkenntnisse zu diesen Frage- stellungen liegen weder der Senatsverwaltung für Ge- sundheit und Soziales noch dem Landesamt für Gesund- heit und Soziales (LAGeSo) vor. Die Information der Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften über die Postzustellung gehört grundsätzlich zu den Pflichten, die den Betreibe- rinnen und Betreibern im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben obliegen. Sollten systembedingte Unzulänglichkeiten bekannt werden, wird der Senat unverzüglich eine Ursachenanaly- se veranlassen und prüfen, welche Maßnahmen geeignet und praktikabel sind, um derartige Mängel abzustellen und eine ordnungs-gemäße Postzustellung an die Emp- fängerinnen und Empfänger sicherzustellen. Dies gilt auch – und insbesondere – perspektivisch im Rahmen der anhängigen Definition von Prozessen und Entwicklung realistischer Arbeitsstrukturen für das geplante Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Berlin, den 18. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016) 2",
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