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"content": "Drucksache 17 / 16 379 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 05. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Videoüberwachung an Wohngebäuden Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Antwort zu 2: Videotechnik wird von den Gesell- Schriftliche Anfrage wie folgt: schaften nur in sehr geringem Umfang und vereinzelt eingesetzt. Der Nutzungsgrad ist vor diesem Hintergrund Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der als sehr gering einzuschätzen. Dabei unterscheiden sich Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- die Gesellschaften im jeweiligen Anwendungsbereich. antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Die Degewo setzt vorrangig in Hauseingangsbereichen Antwort auf ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat von Wohnhäusern Videotechnik ein. Die Gesobau nutzt die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) um sie partiell innerhalb von ausgewählten Wohngebäuden, Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- daneben noch in Müllablageräumen und in Aufzügen von wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Großwohnsiedlungen. Bei der Gewobag kommen Sicher- nachfolgenden Aussagen beruhen auf diesen Stellung- heitskameras an Bürogebäuden zur Zutrittskontrolle und nahmen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. zur Überwachung der Durchfahrten sowie an Aufzügen in Eingangsbereichen und Feuerwehrzufahrten in Wohnge- Frage 1: Wie bewertet der Senat den Einsatz von Vi- bäuden zum Einsatz. Bei der Howoge kommt Videotech- deotechnik bei den öffentlichen Wohnungsbaugesell- nik in Eingängen, Foyer und Aufzügen zum Einsatz und schaften? bei der Stadt und Land in Innenhofbereichen, Hausein- gängen, einem Kellerbereich, in Treppenhäusern sowie Antwort zu 1: Sofern bei den städtischen Wohnungs- bei Aufzügen. Bei der WBM gibt es eine Videonutzung baugesellschaften Videotechnik zum Einsatz gebracht lediglich im Zusammenhang mit einer Concierge-Lösung. wird, erfolgt dies verantwortungsvoll, sparsam und ziel- genau. Dabei werden von den WBG generell die Grunds- ätze und Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes Frage 3: Inwiefern ist ein Ausbau der Videoüberwa- (BDSG), regelmäßig auch in Abstimmung mit dem Da- chung bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften tenschutzbeauftragten, eingehalten. Die positiven Erfah- in den nächsten Jahren geplant? rungen zeigen, dass da, wo die Videotechnik eingesetzt wird, die Mieterinnen und Mieter sich in ihrem Wohnum- Antwort zu 3: Generell sind bis auf sporadische Ein- feld sicherer fühlen und Vandalismusschäden zurückge- zelfallentscheidungen in Hochhäusern sowie Erneuerun- hen. Die überwachten Hauseingänge und Außenanlagen gen bei Überalterung von Technikanlagen keine weiteren bleiben gepflegt. Es gibt weniger Sachbeschädigungen, Planungen für den Ausbau von Videotechnik vorgesehen. Sperrmüllablagerungen, Graffitibemalungen und Ruhestö- rungen. Die eingesetzte Videotechnik erweist sich für das Sicherheitsempfinden der Mieterinnen und Mieter, für die Frage 4: Inwiefern hat ein vermehrter Einsatz von Vi- Reduzierung der Kosten der Schadensbehebung sowie für deotechnik zu einer Verringerung von Vandalismus ge- die Ermittlung bei Vandalismusstraftaten hilfreich. führt bzw. welche anderen Vorteile werden darin gese- hen? Frage 2: Inwieweit nutzen die unterschiedlichen öf- fentlichen Wohnungsbaugesellschaften das Instrument der Videotechnik (bitte Auflistung nach Gesellschaft und Grad der Nutzung)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 379 Antwort zu 4: In der Regel wird der Einsatz von Vi- deotechnik auf Initiative und Bitte von Mieterbeiräten vorgenommen. Videotechnik wird überwiegend zur Prä- vention von Straftaten und der Schaffung von Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter und deren Besucherinnen und Besucher erfolgreich genutzt. Die Videoüberwachung und die Kennzeichnung der überwachten Bereiche führten zu einem starken Rückgang von Vandalismusschäden jeglicher Art. Das Sicherheitsgefühl wurde aus Sicht von Mieterinnen und Mietern nachhaltig verbessert. Die Auf- klärungsquote bei Straftaten wurde erhöht und es konnten Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden konnte im hohen finanziellen Umfang reduziert werden. Berlin, den 19. Juni 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2015) 2",
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