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            "content": "Drucksache 17 / 11               979 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 23. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Neuvergabe der Förderungen im Rahmen des „Partizipationsprogramms“: Konsequenz aus dem „Qualitätsdialog“? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:                                                  http://www.berlin.de/lb/intmig/themen/projekte/index.html Zum Hintergrund: Am 26.03.2013 erhielten die bishe-                        Die Aufgabe dieses 2012/13 durchgeführten Quali- rigen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsemp-                          tätsdialogs war es, das Förderprogramm für Integrations- fänger aus dem Integrationsprogramm der Abteilung der                      projekte im Dialog - insbesondere mit den derzeit geför- Integrationsbeauftragten des Senats ein Schreiben, in dem                  derten Projekten - weiterzuentwickeln. Das wichtigste ihnen mitgeteilt wurde, dass die bisherige Förderung aus                   Ergebnis dieses Prozesses ist eine Neuausrichtung des dem Integrationsprogramm zum 31.12.2013 auslaufen                          Programmes ab 2014: Künftig sollen politische Partizipa- wird und stattdessen ab 01.01.2014 eine neu strukturierte                  tion und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Förderung mit dem neuen Titel Partizipationsprogramm                       Menschen mit eigener oder familiärer Einwanderungsge- eingeführt wird. Zudem wurden die neuen Handlungsfel-                      schichte stärker im Vordergrund sehen; Migrantenorgani- der des Partizipationsprogramms sowie die Eckpunkte der                    sationen und ihre Netzwerke sollen weiter gestärkt wer- zukünftigen Förderung vorgestellt, und es wurde ihnen                      den. Dabei stehen drei Aspekte im Vordergrund: Die Pro- angekündigt, dass sie zu einer Informationsveranstaltung                   jekte sollen herkunftsübergreifend ausgerichtet sein. Es über die neuen Förderrichtlinien eingeladen werden. Zeit-                  geht darum, die Kompetenz und die Fähigkeiten der Or- gleich wird über eine Pressemitteilung auf die Internetsei-                ganisationen zu selbstständigem und unabhängigen Ma- te der Integrationsbeauftragten des Senats verwiesen, in                   nagement zu unterstützen (Empowerment). Es werden die der die Förderrichtlinie veröffentlicht wird.                              Vernetzung von Migrantenorganisationen und der Aus- tausch zwischen den Projekten gefördert. Um die Partizipation von Migrantinnen und Migranten zu verbessern, hat der Senat in seinen Richtlinien der Re-                     1. Wer wird wie zu der für nach Ostern angekündigte gierungspolitik festgelegt, dass die Zuwendungsmittel für                  Informationsveranstaltung über die neuen Förderrichtli- integrationsfördernde Projekte auf bisherigem Niveau                       nien für die Träger eingeladen? erhalten bleiben, das Partizipations- und Integrationsge- setz konsequent umgesetzt und eine Weiterentwicklung                           2. Warum wurden im Anschreiben vom 26.3.2013 angestrebt wird. Auf der Grundlage einer Evaluierung soll                  lediglich die bisherigen Zuwendungsempfänger über das die gesamte Projektförderung ab 2014 neu ausgerichtet                      bevorstehende Interessenbekundungsverfahren infor- werden. Im Lichte der mehrjährigen externen Evaluie-                       miert? rung und des anschließenden, 2012/13 durchgeführten Qualitätsdialogs mit den bisherigen Zuwendungsempfän-                          3. Wann und in welcher Form werden Träger infor- gerinnen und Zuwendungsempfängern überarbeitet die                         miert, die momentan keine Förderung erhalten? Verwaltung zurzeit die entsprechenden Förderrichtlinien. Zu 1., 2. und 3.: Alle bisherigen Zuwendungsempfän- Der Senat verfolgt das Ziel, Migrantenorganisationen                   gerinnen und Zuwendungsempfänger erhielten ein und in der Integrationsarbeit tätigen Vereinen eine faire                  Schreiben, das sie darüber informierte, dass die bisherige Chance auf eine mittelfristige Förderung zu geben. Den                     Förderung aus dem Integrationsprogramm zum Abschlussbericht zum Qualitätsdialog mit den Integrati-                    31.12.2013 auslaufen wird und stattdessen ab 01.01.2014 onsprojekten der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration                  eine neu strukturierte Förderung eingeführt wird, für die und Frauen ist im Internet unter folgendem Link freige-                    sie sich bei Interesse bewerben können. Diese Information schaltet:                                                                  war für die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwen- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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            "content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                             Drucksache 17 / 11 979 dungsempfänger zu diesem frühen Zeitpunkt notwendig,               Neben der Qualität der Anträge sollen auch übergrei- damit sie sich auf die veränderten Bedingungen einstellen      fende Kriterien wie z.B. die Verteilung der Projekte über und ihre mehrjährigen Planungen (zum Beispiel Miet-            den Stadtraum bei der Projektauswahl berücksichtigt wer- und Personalverträge) entsprechend daran anpassen kön-         den. Somit ergibt sich schon aus der Wortwahl des ge- nen. Träger, die bislang nicht aus dem Integrationspro-        nannten Schreibens, dass die Verteilung der Projekte über gramm gefördert werden, haben die Fördergelder für die         den Stadtraum nicht zur Qualität des Antrags gehört. Jahre ab 2014 nicht eingeplant, so dass bei ihnen eine Information zu einem späteren Zeitpunkt ausreicht; sie sind gleichwohl über eine Pressemitteilung am                      6. Sind in die Auswahl Akteure aus dem sogenannten 26.03.2013 informiert worden.                                  „Stadtraum“ einbezogen, die sich zur Bedeutung der Pro- jekte für den Sozialraum und seine Qualität äußern kön- Die Beauftragte des Senats für Integration und Migra-     nen, oder geht es um die rein geographische Verteilung? tion wird Ende Mai / Anfang Juni alle nötigen Informati- onen für die bisherigen Zuwendungsempfängerinnen und               Zu 6.: Es geht bei diesem Kriterium um die geogra- Zuwendungsempfänger und interessierte neue Träger              phische Verteilung der Projekte im Stadtraum. Würde zeitgleich bekanntgeben. Sie wird die bisherigen Zuwen-        man dieses Kriterium nicht aufstellen, könnte es zum Bei- dungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger zu                 spiel einen Projektüberschuss in den westlichen Innen- einer Informationsveranstaltung einladen, in der ihnen         stadtbezirken geben. Dem soll hier entgegengewirkt und erläutert wird, nach welchen Kriterien und nach welchem        auch Projekten aus anderen Gebieten eine Chance einge- Verfahren die Förderung aus dem künftigen Partizipati-         räumt werden. Überall dort, wo Migrantinnen und Mig- onsprogramm vergeben wird. Träger, die derzeit nicht           ranten leben, können auch Projektangebote vor Ort ver- gefördert werden, werden durch eine Pressemitteilung           fügbar sein. und durch den Internet-Rundbrief der Integrationsbeauf- tragten des Senats, „Berlin International“ Informationen über die neuen Förderrichtlinien und die geplante Infor-           7. Bei der Auswahl sollen sowohl „unterschiedliche mationsveranstaltung erhalten, die selbstverständlich auch     Communities“ berücksichtigt werden als auch Netzwerk- ihnen offen steht.                                             projekte bevorzugt werden. Wie ist das vereinbar und konzeptionell begründet? 4. Aus dem Anschreiben an die Fördermittelnehmer              Zu 7.: Die Tatsache, dass sowohl unterschiedliche heißt es „aus dem Interessenbekundungsverfahren wähle          Migranten-Communities berücksichtigt als auch Netz- ich diejenigen Projekte aus...“. Werden die Entscheidun-       werkprojekte bevorzugt werden sollen, stellt keinen Wi- gen von einer einzigen Person getroffen? Wenn nein, wer        derspruch dar. Die Berücksichtigung der unterschiedli- ist an der Entscheidung beteiligt?                             chen Communities soll die Vielfalt der Stadt reflektieren. Die Bevorzugung von Netzwerkprojekten soll das neue Zu 4.: In dem oben genannten Schreiben wurde den          Handlungsfeld 3 - „Strukturelle Verbesserung bestehen- bisherigen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwen-                 der oder neuer Netzwerke und mehr politische Partizipa- dungsempfängern mitgeteilt, dass das Auswahlverfahren          tion der Menschen mit Migrationshintergrund im Ge- zukünftig zweistufig erfolgt: die erste Stufe wird ein Inte-   meinwesen“ - unterstützen. Das Partizipationsprogramm ressenbekundungsverfahren sein und in der zweiten Stufe        will vor allem herkunftsübergreifende Projekte fördern, so werden ausgewählte Träger aufgefordert, einen Förderan-        dass auch Netzwerke aus verschiedenen Communities ein trag zu stellen.                                               gemeinsames herkunftsübergreifendes Projekt durchfüh- ren können. Die Entscheidung, wer im Interessenbekundungsver- fahren ausgewählt wird, wird durch ein internes Aus- wahlgremium der Senatsverwaltung für Arbeit, Integrati-            8. Dachverbände sollen über Kooperationsverträge on und Frauen getroffen.                                       Mittel weitergeben können: Sind für diese neue Aufgabe der Mittelvergabe durch MSO an andere MSO Regiekos- ten vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe? 5. Nach welchen Kriterien wird dabei die Qualität der Anträge beurteilt? Inwiefern gehört die Verteilung der             Zu 8.: Es besteht die Möglichkeit, Regiekosten zu be- Projekte über den Stadtraum zur Qualität, wie das im           antragen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss Schreiben unter Pkt. 4. formuliert ist?                        die Summe angeben, die sie oder er als Regiekosten für erforderlich hält, so dass auf dieser Basis darüber befun- Zu 5.: Die Qualität eines Antrags bemisst sich danach,    den werden kann. ob das darin vorgestellte Projekt einen Bezug zu den Konzepten und integrationspolitischen Schwerpunkten des Landes Berlin hat, ob der Antrag klar gesetzte Ziele           9. Wie und wann werden die Kriterien den Förderin- enthält, ob die Projektskizze und die geplante Projek-         teressierten mitgeteilt? tumsetzung nachvollziehbar sind und ob das geplante Projekt innovativ ist.                                             Zu 9.: Siehe die Antwort zu Frage 1., 2. und 3.. 2",
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