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"content": "Drucksache 18 / 11 971 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2017) zum Thema: Gemeinsame Wohnungsbauaktivitäten von Berlin und Brandenburg und Antwort vom 21. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11971 vom 07.August 2017 über Gemeinsame Wohnungsbauaktivitäten von Berlin und Brandenburg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die städtischen Wohnungsbaugesellschaften um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erarbeitet und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Welche Zusammenarbeit gibt es zwischen Berlin und Brandenburg in Fragen des Wohnungsneubaus? Antwort zu 1: Das Land Berlin und der engere Verflechtungsraum im Land Brandenburg bilden die deutsche Hauptstadtregion. Mit dem Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) wurde vereinbart, eine auf Dauer angelegte gemeinsame Raumordnung und Landesplanung zu betreiben. Die gemeinsame Landesplanung wird seit 1996 durch die “Gemeinsame Landesplanungsabteilung” (GL) ausgeübt. Auch zukünftige Wohnsiedlungsflächen sollen an solchen Standorten entwickelt werden, an denen langfristig die Funktionen der Daseinsvorsorge sichergestellt werden können. Es wird als wichtig angesehen, in der kommunalen Planung einen Überblick über vorhandene Möglichkeiten der Nachverdichtung zu schaffen. Ihre Nutzbarmachung soll im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung angestrebt werden. Frage 2: Wird der Wohnungsmarkt Berlins und des Umlandes durch den Senat als gemeinsamer oder einheitlicher Wohnungsmarkt angesehen? Antwort zu 2: 1",
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"content": "Der Wohnungsmarkt Berlins und des Umlandes wird vom Senat nicht als gemeinsamer oder einheitlicher Wohnungsmarkt angesehen, es bestehen jedoch vielfältige Zusammenhänge. Frage 3: Welche Wohnungsbestände im Eigentum des Landes Berlin oder landeseigener Unternehmen des Landes Berlin befinden sich in Gemeinden des Landes Brandenburg? (Bitte einzeln auflisten.) Antwort zu 3 degewo Gemeinde Anzahl WE Objekttyp Potsdam, Dortustr. 66- Mietwohnanlage 68,A,B,69-71,A,B,C,72-73 39 Falkensee, Coburger Str. Mietwohnanlage 47-57 67 Falkensee, Coburger Str. Mietwohnanlage 37-45/ Falkenstr. 5-13 96 Falkensee, Mietwohnanlage Finkenkrugerstr. 90 (Seniorenresidenz) 104 Falkensee, div. (51 Mietwohnanlage Reihenhäuser) 51 Falkensee, Wiesenstr. 5A, Mietwohnanlage 5B, 5C 33 Falkensee, Gothaer Str. Mietwohnanlage 13, 14, 16, 17 4 Falkensee, Finkenkruger Mietwohnanlage Str. 110, 110A, B, C, E 5 Falkensee, Wachtelfeld 29 Mietwohnanlage Falkensee, Wiesenstraße Mietwohnanlage 2 1 Falkensee, Wiesenstraße Mietwohnanlage 4 1 Falkensee, Trappenweg Mietwohnanlage 16, 16B, C, D 4 Summe 434 Mietwohnanlage Gewobg Gemeinde Anzahl WE Objekttyp Glienicke/Nordbahn 4 Mietwohnanlage Lessingstraße 5-7 Glienicke/Nordbahn 2 Gewerbe Lessingstraße 5-7 2",
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"content": "Grundstücke Grundstücksfläche Bötzow/Landkreis Oberkrämer 21.120 m² ca. 24 % des Grundstückes sind Bauland unbebaut Bötzow/Landkreis Oberkrämer 482 m² Baulandparzelle für die Errichtung eines Einfamilienhauses, Summe 21.602 m² Gewobag Grundstücke Grundstücksfläche Rangsdorf 11.060 m² Velten 93.266 m² Glienicke/Nordbahn 837 m² Summe 105.163 m² STADT UND LAND Grundstücke Grundstücksfläche Schönefeld (Nachverdichtung) 15.600 m² Fredersdorf-Vogelsdorf 18.000 m² (unbebaut 14.800 m², 2.100 m², 1.100 m²) Summe 33.600 m² b) Welche Strategie verfolgt das Land Berlin hinsichtlich der Nutzung dieser Grundstücke und welche Absprachen gibt es dazu mit dem Land Brandenburg, einzelnen Landkreisen oder Kommunen? Antwort zu 4 b.) Die degewo ist bezüglich von Bebauungsmöglichkeiten mit der Gemeinde Falkensee in Gesprächen. Die Gewobag ist hinsichtlich des Grundstückes in Velten in Gesprächen mit der Regionalentwicklungsgesellschaft mit dem Ziel einer Übernahme der Geschosswohnungsbau-Areale durch die Regionalentwicklungsgesellschaft Velten mbH. Frage 5: Welche Wohnungsbauvorhaben verfolgen landeseigene Unternehmen des Landes Berlin im Land Brandenburg und um welche Standorte und welche Gemeinden handelt es sich ggf. dabei? Antwort zu 5 Es existieren Überlegungen der degewo zur Bebauung degewo eigener Grundstücke in Falkensee. 4",
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"content": "Antwort zu 7 a.) In den Jahren 2015 bis 2017 wurden von der GESOBAU AG insgesamt 22 Baulandparzellen (Grundstücksgrößen zwischen 280 und 737 m²) in Bötzow zur Errichtung von Einfamilienhäusern ausschließlich an private Käufer veräußert. Mit Beschluss des Unterausschusses Vermögensverwaltung vom 27. Mai 2015 wurde dem Verkauf der Baulandparzellen zugestimmt. Für das Grundstück in der Marwitzer Straße 106 (482 m²) befindet sich die GESOBAU in Kaufvertragsverhandlungen mit einem privaten Käufer. Die degewo hat ebenfalls für Geschosswohnungsbau ungeeignete Parzellen für Einfamilienhäuser verkauft. Antwort zu 7 b.) Bei Grundstücksverkäufen im Rahmen des Bieterverfahrens, wird der Kaufpreis durch die Gebote der Interessenten ermittelt. Ein Verkauf des Grundstücks/der Immobilie erfolgt an den Höchstbietenden. Bei einem Verkauf im Wege der Direktvergabe ist das Verkehrswertgutachten die Grundlage für die Preisbildung. Da es sich bei den in Brandenburg liegenden Grundstücken der GESOBAU um Baulandparzellen für die Errichtung von Einfamilienhäusern handelte, lag der Verkaufspreis dem zum Verkaufszeitpunkt vom Gutachterausschuss ausgewiesenen Bodenrichtwert zugrunde. Antwort zu 7.c.) Die Baulandparzellen der GESOBAU und der degewo wurden weder dem Land Brandenburg oder einem Landkreis, noch einer Kommune oder einem Unternehmen angeboten. Antwort zu 7 d.) Bei den Baulandparzellen der GESOBAU handelt es sich um nicht zusammenliegende Grundstücke in Bötzow. Eine Bebauung ist nur mit Einfamilienhäusern möglich. Aus diesem Grund erfolgte der Verkauf der Baulandparzellen an eine Privatperson zur möglichen Bebauung mit Einfamilienhäusern. Die Parzellen wurden keiner Wohnungsbaugenossenschaft aus Brandenburg oder Berlin angeboten. Ein Interesse von Genossenschaften an den einzelnen Baulandparzellen ist nicht bekannt. Das Gleiche betrifft auch die degewo. Berlin, den 21.08.2017 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 6",
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