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"content": "Drucksache 18 / 10 955 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 06. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2017) und Antwort Kosten und Auswirkungen des Nachnutzungskonzeptes Urban Tech Republic Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 3: Schriftliche Anfrage wie folgt: a) Wann läuft nach Auffassung des Senats die zehn- jährige Ausnahme für die Gewährung moderner Frage 1: Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher Lärmschutzmaßnahmen der vom Fluglärm in Tegel durch das Nachnutzungskonzept Urban Tech Republic für betroffenen Anwohner aus? das Gelände des Flughafens Tegel entstanden? b) Welche Planungen verfolgt der Senat mit dem Auslaufen der Frist, sollte der BER bis dahin nicht er- a) Bei der Planung? öffnet haben? b) Bei der Ausschreibung? c) Ist die von dem SPD-Abgeordneten Jörg Stroedter c) Bei der Vergabe von Service-Dienstleistung? öffentlich geäußerte Variante, die Anwohner in der Hoff- d) Beim Marketing? nung klagen zu lassen, dass sich der Anspruch im Verlauf des Rechtsstreits erledigt, eine in Betracht gezogene Vari- Antwort zu 1a) bis d): Alle wesentlichen Leistungen ante? für die Planung der Nachnutzung sind ausschreibungs- d) Wie hoch schätzt der Senat die erforderlichen Kos- pflichtige Dienstleistungen. Insgesamt wurden durch die ten für die erforderlichen Maßnahmen? Tegel Projekt GmbH im Auftrag des Landes Berlin in den e) auf welche Ermittlungen/Erkenntnisse begründet Jahren 2011 - 2016 ca. € 29 Millionen bewirtschaftet. der Senat die unter Punkt d ermittelten Kosten? Antwort zu 3a): Das Gesetz zur Verbesserung des Frage 2: Auf wie hoch schätzt der Senat die Kosten Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen für die Altlastensanierung des heutigen Flughafen Tegels (FluglärmG) in der seit dem 07.06.2007 geltenden Fas- um die von ihm geplante Urban Tech Republic nebst sung der Bekanntmachung vom 31.10.2007 terminierte Wohnbebauung zu ermöglichen? das Festsetzungserfordernis für Flugplätze nach Absatz 1 auf Ende 2009. Damit wurde den Flughäfen per Gesetz a) Auf welche Erkenntnisse/Ermittlungen stützen sich ein zweijähriger Übergangszeitraum zugestanden. die Angaben zu Frage 2? Für den Flughafen Tegel folgt daraus, dass die 10- Antwort zu 2 und 2a): Aufgrund des laufenden Flug- Jahresfrist zwar im Jahr 2017 endet, aber für die Festset- betriebs liegen bisher zunächst stichprobenartige Vorun- zung des Lärmschutzbereiches die zweijährige Über- tersuchungen vor. Eine zuverlässige Abschätzung der gangsfrist analog anzuwenden ist. tatsächlichen Sanierungskosten ist erst nach Einstellung des laufenden Flugbetriebs und der dann durchzuführen- Somit ist ein Lärmschutzbereich für den Flughafen den umfangreichen Beprobung des Geländes und der Berlin-Tegel spätestens im Jahr 2019 neu festzusetzen. Terminalgebäude möglich. Antwort zu 3b) und c): Da ein Termin für die Inbe- triebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und damit der Schließung des Flughafens Tegel derzeit nicht feststeht, wird die zuständige Senatsverwaltung mit der Erarbeitung der Datengrundlagen für die Neuberech- nung des Lärmschutzbereiches im laufenden Jahr begin- nen. Siehe im Übrigen Antwort zu 1 a. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 955 Antwort zu 3d) und e): Auf der Grundlage von Bevöl- kerungsdaten aus dem Jahr 2015, die die Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt der Flughafenge- sellschaft zur Verfügung gestellt hat, würden in dem prognostizierten neu festzulegenden Lärmschutzbereich insgesamt ca. 137.000 Einwohner in etwa 75.000 Wohneinheiten leben. Die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG), die den Flughafen Berlin-Tegel betreibt, hat unter Zugrunde- legung bestimmter Annahmen im Jahr 2016 eine grobe Schätzung vorgenommen und ist dabei zu Gesamtkosten in Höhe von 380 Mio. Euro gelangt. Diese Schätzung berücksichtigt nicht, dass entspre- chend dem Berliner Fluglärmgesetz vom 07.02.1975 in der Umgebung des Flughafens Tegel bereits in größerem Umfang Schallschutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Nach der Verordnung über bauliche Schallschutzan- forderungen nach dem FlLärmG Berlin vom 9.11.1976 (FLSchallschutzVO Bln) musste das bewertete Bau- schalldämmmaß der Umfassungsbauteile in der Schutz- zone 2 mindestens 45 dB betragen. Dies entspricht Fens- tern der Schallschutzklasse V oder darüber. Im Lärmschutzbereich des Flughafens Tegel sind von 1975 bis 1983 ca. 14.000 Wohnungen für rd. 69 Mio. Euro geschützt worden. Erstattet wurden die Kosten für schalldämmende Fenster, Balkontüren und gegebenenfalls auch andere Bauelemente, um in Aufenthalts- und Schlaf- räumen entsprechende Bauschalldämm-Maße zu gewähr- leisten. Unterlagen, die flächendeckend Auskunft darüber ge- ben könnten, an welchen Häusern des damaligen Bestands Schallschutzmaßnahmen realisiert wurden, sind allerdings nicht verfügbar. Berlin, den 28. April 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2017) 2",
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